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Erhard Geißler ANTHRAX und das Versagen der Geheimdienste

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eigetreten sind. Auch deshalb haben die Vertragsstaaten<br />

formal <strong>das</strong> Recht, Vorbereitungen zum Einsatz solcher<br />

Waffen zu treffen.<br />

Drittens wurde <strong>der</strong> Vertrag von Frankreich, Großbritannien,<br />

<strong>der</strong> Sowjetunion, den USA <strong>und</strong> etwa 30 weiteren Staaten nur<br />

mit Einschränkung ratifiziert. Frankreich zum Beispiel<br />

erklärte anlässlich <strong>der</strong> Ratifikation, „<strong>das</strong>s dieses Protokoll für<br />

die Regierung <strong>der</strong> Französischen Republik ohne weiteres<br />

gegenüber jedem feindlichen Staat nicht mehr verbindlich ist,<br />

dessen Streitkräfte o<strong>der</strong> Verbündete die im Protokoll vorgesehenen<br />

Verbote nicht beachten sollten“. Dadurch wurde <strong>der</strong><br />

Vertrag von einem generellen Anwendungsverbot zu einem<br />

Verbot <strong>der</strong> Erstanwendung solcher Waffen entwertet.<br />

Heute sind solche Einschränkungen eigentlich völkerrechtswidrig,<br />

weil es inzwischen zwei weiterführende Abkommen<br />

gibt, die auch Entwicklung, Beschaffung <strong>und</strong> Lagerung<br />

biologischer <strong>und</strong> chemischer Waffen verbieten. Deshalb<br />

wurden die Einschränkungen in den letzten Jahren von einer<br />

ganzen Reihe von Staaten aufgehoben, u.a. von Australien,<br />

Frankreich, Großbritannien, Kanada <strong>und</strong> Russland, bisher<br />

jedoch nicht von China, Irak, Israel, den USA <strong>und</strong> mehr als<br />

zehn an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n. 23<br />

Viertens verbietet <strong>das</strong> Abkommen nur den kriegerischen<br />

Einsatz bakteriologischer Mittel — Viren werden formal durch<br />

<strong>das</strong> Verbot nicht erfasst. Auch pathogene Pilze <strong>und</strong> Schadinsekten<br />

würden formal nicht unter <strong>das</strong> Anwendungsverbot<br />

als Kampfmittel fallen, obwohl es beispielsweise in<br />

Frankreich <strong>und</strong> Großbritannien schon im Ersten Weltkrieg<br />

Überlegungen gegeben hatte, beispielsweise Kartoffelkäfer<br />

gegen Deutschland einzusetzen.<br />

Natürlich gebietet <strong>der</strong> Geist des Genfer Protokolls ein Verbot<br />

des Einsatzes belebter Wesen aller Art als Kampfmittel. Da<br />

sich Diplomaten <strong>und</strong> Völkerrechtler aber davor scheuen,<br />

einen einmal abgeschlossenen internationalen Vertrag im<br />

Nachhinein wie<strong>der</strong> zu verän<strong>der</strong>n, behilft man sich heute in<br />

offiziellen Dokumenten damit, <strong>das</strong>s man von „bakterio-<br />

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