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Erhard Geißler ANTHRAX und das Versagen der Geheimdienste

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Auf die Vereinbarung von Verifikationsmaßnahmen wurde<br />

also von beiden Machtblöcken aus ganz unterschiedlichen<br />

Gründen bewusst verzichtet.<br />

Weitere, beson<strong>der</strong>s einschneidende Schwachstellen <strong>der</strong><br />

Konvention resultieren daraus, <strong>das</strong>s sowohl Forschungsarbeiten<br />

an dual-threat-Agenzien im allgemeinen als auch B-<br />

Schutz-Aktivitäten im speziellen uneingeschränkt erlaubt<br />

sind, also beispielsweise auch Entwicklung, Produktion <strong>und</strong><br />

Einsatz von Impfstoffen gegen DTAs.<br />

Man kann deshalb dem Geheimdienstkomitee des amerikanischen<br />

Repräsentantenhauses nur zustimmen, „<strong>das</strong>s es<br />

schwierig sein dürfte, ein biologisches Agens zu benennen,<br />

<strong>das</strong> nicht ‚für prophylaktische, schützende o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e friedliche<br />

Zwecke’ vermehrt werden könnte. Selbst die Produktion<br />

größerer Mengen von Milzbrandbakterien müsste nicht notwendigerweise<br />

eine Verletzung <strong>der</strong> Konvention bedeuten“. 129<br />

In diesem Zusammenhang wies auch <strong>der</strong> führende amerikanische<br />

Experte Victor Sidel auf die Schwierigkeit hin,<br />

Schutzforschung von offensiv motivierten Aktivitäten zu<br />

unterscheiden, was natürlich Verdacht erregen könnte: „Die<br />

Einführung eines Programms spezifisch für den medizinischen<br />

‚Schutz’ gegen <strong>der</strong>artige Agenzien könnte für an<strong>der</strong>e<br />

in <strong>der</strong> Welt schlicht als Forsetzung des Rüstungswettlaufs auf<br />

diesem Gebiet erscheinen.“ Und <strong>der</strong> Abgeordnete W. Owens<br />

meinte, „<strong>das</strong>s steigende Ausgaben für den biologischen<br />

Schutz weiterhin international Verdacht auslösen <strong>und</strong> in <strong>der</strong><br />

Folge zur Proliferation auf dem biologischen Waffensektor<br />

führen werden“. 130<br />

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