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ECOVIN - Institut für Produktion und Industrielles ...

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206 K. Butzmann: Finanzierung von Innovationsprojekten durch Fremdkapital<br />

Eigenkapitaldarlehen (EKH-Darlehen)<br />

Das Eigenkapitalhilfeprogramm der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) trägt zur zusätzlichen<br />

Ausstattung innovativer KMU mit eigenkapitalähnlichen Mitteln bei. Ziel der Eigenkapitalhilfe<br />

ist es, Vorhaben im Bereich mittelständischer Wirtschaft zu fördern, die eine nachhaltig<br />

tragfähige selbständige Vollexistenz erwarten lassen <strong>und</strong> durch die Stärkung der Eigenkapitalbasis<br />

den Weg <strong>für</strong> die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Gründungs- <strong>und</strong> Festigungsinvestitionen<br />

zu ebnen. Die Eigenkapitalhilfe wird als „Hilfe zur Selbsthilfe“ nur dann<br />

gewährt, wenn ohne sie die Durchführung des Vorhabens wegen einer unzureichenden Eigenkapitalausstattung<br />

wesentlich erschwert würde. Risikotragende Eigenkapitalhilfedarlehen zur<br />

Schließung einer Eigenkapitallücke können <strong>für</strong> folgende Vorhaben gewährt werden:<br />

• Gründung einer selbständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz, auch durch<br />

tätige Beteiligung mit hinreichend unternehmerischem Einfluss oder Übernahme (soweit<br />

die Eigenkapitalhilfe zur wirtschaftlichen Fortführung des Unternehmens erforderlich ist);<br />

• Festigung einer selbständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz bis 2 Jahre, in<br />

den neuen B<strong>und</strong>esländern <strong>und</strong> Berlin (Ost) bis 4 Jahre nach Existenzgründung.<br />

Förderfähig sind (Bemessungsgr<strong>und</strong>lage):<br />

• betriebsnotwendige Investitionen des Antragstellers oder ein von ihm zu zahlender Kaufpreis;<br />

• in den neuen B<strong>und</strong>esländern <strong>und</strong> Berlin (Ost): Beschaffung oder Aufstockung des Waren-,<br />

Material- <strong>und</strong> Ersatzteillagers, im übrigen B<strong>und</strong>esgebiet können bei Vorhaben mit bis zu<br />

50 Beschäftigten <strong>für</strong> diese Investitionen bis zu 30% der Bemessungsgr<strong>und</strong>lage angesetzt<br />

werden;<br />

• Markterschließungsaufwendungen (z.B. Kosten <strong>für</strong> die Erstellung eines Werbekonzeptes,<br />

Marktanalysen, Ausbildungsmaßnahmen <strong>und</strong> Messeteilnahmen).<br />

Der Antragsteller muss über eine angemessene fachliche <strong>und</strong> kaufmännische Qualifikation<br />

verfügen. Bei Antragstellung sind die Erfolgsaussichten durch geeignetes Zahlenmaterial<br />

(z.B. Kosten-, Erfolgs-, Finanz- <strong>und</strong> Investitionsplan) zu unterlegen, <strong>und</strong> die Stellungnahme<br />

einer unabhängigen kompetenten Stelle (z.B. Unternehmensberater, Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer)<br />

ist vorzulegen.<br />

Vom Antragsteller wird erwartet, dass er sich durch Einsatz vorhandener Mittel in Höhe von<br />

mindestens 15 Prozent der Bemessungsgr<strong>und</strong>lage am wirtschaftlichen Risiko des Vorhabens<br />

beteiligt. Bei Antragstellern aus den neuen B<strong>und</strong>esländern <strong>und</strong> Berlin (Ost) sowie bei innovativen<br />

Vorhaben ist jedoch eine Unterschreitung dieser Grenze möglich. Mit dem EKH-<br />

Programm werden die Eigenmittel auf 40% der Bemessungsgr<strong>und</strong>lage aufgestockt. Bei Festigungsinvestitionen<br />

in den neuen B<strong>und</strong>esländern <strong>und</strong> Berlin (Ost) kann die Eigenkapitalhilfe<br />

unter Anrechnung anderer öffentlicher Mittel mit Eigenkapitalcharakter bis auf 75% der Bemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />

aufgestockt werden, sofern der Eigenkapitalanteil nach der Festigungsinvestition<br />

nicht mehr als 40% beträgt.<br />

Bei einer personenbezogenen Förderung ist die Mithaftung des Ehepartners erforderlich. Das<br />

Eigenkapitaldarlehen wird an Unternehmensgründer persönlich ausgezahlt <strong>und</strong> von ihnen in<br />

das Unternehmen eingebracht. Der Antragsteller haftet persönlich <strong>für</strong> das Darlehen. Bei vorzeitiger<br />

Tilgung innerhalb der ersten 7 Jahre, die nicht im Zusammenhang mit der Aufgabe<br />

der selbständigen Existenz steht, sind jedoch die Zinssubventionen aus den ersten 5 Jahren<br />

nachträglich zurückzuzahlen.<br />

Der Höchstbetrag der Förderung beträgt 500.000 EUR je Antragsteller, bei Reprivatisierungsfällen<br />

in den neuen B<strong>und</strong>esländern <strong>und</strong> Berlin (Ost) bis 1 Mio. EUR. Anträge auf Förderung

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