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ECOVIN - Institut für Produktion und Industrielles ...

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268 K. Wöhlert: Förderprogramm des B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong> Bildung <strong>und</strong> Forschung<br />

2. Kosten-Nutzen-Analyse<br />

Mit Hilfe einer Kosten-Nutzen-Analyse soll frühzeitig erkannt werden, ob eine Patentanmeldung<br />

<strong>für</strong> ein KMU wirtschaftlich sinnvoll ist. Ferner können durch diese Analyse Verwertungschancen<br />

der Erfindung abgeschätzt werden.<br />

Hier werden insbesondere Fachgespräche mit Mitarbeitern des geförderten KMU geführt,<br />

um die Chancen <strong>und</strong> Risiken einer potenziellen Erfindung zu ermitteln. Erforderliche ergänzende<br />

Recherchen in Datenbanken oder Bibliotheken (siehe Teilpaket 1) sind im Teilpaket<br />

2 förderfähig. Die Ergebnisse werden ausgewertet <strong>und</strong> analysiert.<br />

3. Patentanmeldung beim Deutschen Patent- <strong>und</strong> Markenamt<br />

Das BMBF unterstützt KMU während des Anmelde- <strong>und</strong> Prüfungsverfahrens zur Erteilung<br />

des Patents durch einen Patentanwalt. Wenig erfolgversprechende Patentanmeldungen<br />

können im Vorfeld identifiziert oder Verlängerungen der Verfahren durch beispielsweise<br />

unklare Formulierungen vermieden werden. Neben der patentanwaltlichen Beratung unterstützt<br />

das BMBF die Unternehmen durch eine finanzielle Beihilfe bei den Patentamtsgebühren.<br />

4. Vorbereitung <strong>für</strong> die Verwertung einer Erfindung<br />

Das BMBF bietet außerdem eine professionelle Unterstützung der wirtschaftlichen Verwertung<br />

einer patentrechtlich geschützten Erfindung an.<br />

Diese umfasst insbesondere die Unterstützung bei der Suche nach Kooperationspartnern<br />

oder weitergehenden Fördermöglichkeiten durch beispielsweise Programme der EU, des<br />

B<strong>und</strong>es oder der Länder. Ferner fördert das BMBF die Konzeption <strong>und</strong> den Bau von Prototypen<br />

sowie den Aufbau <strong>und</strong> die Anpassung der <strong>Produktion</strong> <strong>und</strong> des Absatzes. Darüber<br />

hinaus wird die Anfertigung einer Marktübersicht zum wirtschaftlichen Potenzial, zur<br />

Wettbewerbsposition sowie zu den Absatzmöglichkeiten der Erfindung finanziell unterstützt.<br />

5. Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland<br />

Um Erfindungen ebenso international verwerten zu können, unterstützt das BMBF die<br />

Unternehmen mit einer patentanwaltlichen Beratung sowie mit einem Zuschuss zu den<br />

Gebühren <strong>für</strong> eine Auslandsanmeldung. Anfallende Übersetzungskosten werden ebenfalls<br />

vom BMBF übernommen.<br />

6. Technische Zulassungen<br />

Das BMBF bietet den KMU eine fachliche Beratung an, um über die notwendigen technischen<br />

Zulassungen <strong>für</strong> die Umsetzung der Erfindung in marktfähige Produkte zu informieren.<br />

Hierzu werden insbesondere notwendige technische Zulassungsprüfungen <strong>für</strong> die Produkt-<br />

<strong>und</strong> Verfahrensentwicklung identifiziert. Eine erste Bewertung des technischen Konzepts<br />

anhand prüftechnischer Kriterien wird unterstützt. Außerdem wird <strong>für</strong> das geförderte<br />

Unternehmen ein Zeitplan <strong>für</strong> die weitere Vorgehensweise erstellt, Ansprechpartner sowie<br />

geplante Kosten <strong>für</strong> die Zukunft werden ermittelt. Zu beachten ist allerdings, dass die<br />

Kosten <strong>für</strong> die notwendigen Prüfverfahren vom BMBF nicht gefördert werden.<br />

KMU können nur gefördert werden, wenn die Recherche zum Stand der Technik sowie die<br />

Konsultation eines Patentanwalts ergeben haben, dass die geplante Erfindung <strong>für</strong> eine Patentanmeldung<br />

aussichtsreich ist, noch nicht anderweitig veröffentlicht wurde <strong>und</strong> demnach über<br />

den Stand der Technik hinausreicht. Nach der Förderzusage müssen in einem Rahmen von 2<br />

Jahren die in Anspruch genommenen Teilpakete durchgeführt <strong>und</strong> abgerechnet werden.<br />

Die einzelnen Teilpakete werden durch das BMBF unterschiedlich gefördert. Die Obergrenzen<br />

der Förderung betragen pro Teilpaket:

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