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Der Übergang in den Ruhestand - Wege, Einflussfaktoren und

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4. Austrittspfade <strong>Der</strong> <strong>Übergang</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Ruhestand</strong><br />

4.6.3 Die Teilpensionierung<br />

Herr P. ist heute 66 Jahre alt <strong>und</strong> wohnt zusammen mit se<strong>in</strong>er Frau <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Agglomerationsgeme<strong>in</strong>de<br />

der Stadt Luzern. Das Ehepaar P. besitzt e<strong>in</strong> eigenes kle<strong>in</strong>es Haus, hat zwei<br />

erwachsene Söhne <strong>und</strong> zwei Enkelk<strong>in</strong>der. Herr P. arbeitete seit se<strong>in</strong>em 50. Altersjahr für e<strong>in</strong>en<br />

grossen Bauunternehmer als Bauleiter im Bereich des Strassenbaus.<br />

Mit 59. Jahren erlitt Herr P. e<strong>in</strong>en Arbeitsunfall. E<strong>in</strong> rückwärtsfahrender Lastwagen übersah<br />

ihn, Herr P. wurde vom Fahrzeug erfasst <strong>und</strong> zog sich schwere Verletzungen am rechten<br />

Be<strong>in</strong> zu. Nach e<strong>in</strong>er mehrmonatigen Rehabilitation konnte Herr P. se<strong>in</strong>e Tätigkeit als Bauleiter<br />

schrittweise wieder aufnehmen. Er musste aufpassen, dass er sich nicht überanstrengte<br />

<strong>und</strong> es bei der Heilung zu Komplikationen kam. Herr P. war froh, als er r<strong>und</strong> e<strong>in</strong> Jahr nach<br />

dem Unfall wieder voll e<strong>in</strong>satzfähig war. <strong>Der</strong> steigende Term<strong>in</strong>- <strong>und</strong> Zeitdruck auf <strong>den</strong> Baustellen<br />

belastete ihn <strong>in</strong> der Folge aber immer stärker. Da häufig befahrene Strassenabschnitte<br />

tagsüber immer weniger gesperrt wer<strong>den</strong> konnten, musste Herr P. öfters am Abend <strong>und</strong> <strong>in</strong><br />

der Nacht arbeiten. Er freute sich zwar über die freie Zeit <strong>den</strong> Tag h<strong>in</strong>durch, bemerkte aber,<br />

wie se<strong>in</strong> Wohlbef<strong>in</strong><strong>den</strong> durch die unregelmässige <strong>und</strong> nächtliche Arbeit belastet wurde. Auf<br />

Gr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er Informationsveranstaltung der Pensionskasse se<strong>in</strong>es Arbeitgebers diskutierte<br />

Herr P. mit se<strong>in</strong>em Personalchef die Möglichkeiten des vorzeigten Altersrücktritts. Da für<br />

ihn e<strong>in</strong> vorzeitiger Altersrücktritt wegen der Hypothek für das Haus aus f<strong>in</strong>anziellen Grün<strong>den</strong><br />

nicht <strong>in</strong> Frage kam <strong>und</strong> er gerne noch weiterarbeiten wollte, entschied er sich für die<br />

Option der Teilpensionierung. Auf Gr<strong>und</strong> se<strong>in</strong>er Erfahrung <strong>und</strong> se<strong>in</strong>er Qualifikation ermöglichte<br />

ihm se<strong>in</strong> Arbeitgeber e<strong>in</strong>e Reduktion des Arbeitspensums auf 50 Prozent. Von dieser<br />

Reduktion konnte Herr P. ab dem 63. Altersjahr profitieren. Zwar waren dadurch se<strong>in</strong>e Arbeitszeiten<br />

immer noch unregelmässig, das reduzierte Pensum ermöglichte es ihm aber, sich<br />

besser von der Arbeit zu regenerieren. Zudem genoss er die zusätzlich verfügbare Zeit zusammen<br />

mit se<strong>in</strong>er Frau <strong>und</strong> <strong>den</strong> Enkelk<strong>in</strong>dern. Obwohl se<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>bartes Arbeitspensum 50<br />

Prozent betrug, me<strong>in</strong>te Herr P: „In manchen Wochen habe ich damals, wenn mal wieder etwas<br />

fertig wer<strong>den</strong> musste, sicher 60 bis 80 Prozent gearbeitet. So haben sich dann halt mit<br />

der Zeit Überstun<strong>den</strong> angesammelt.“<br />

Die M<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>nahmen durch die Reduktion se<strong>in</strong>er Erwerbstätigkeit f<strong>in</strong>anzierte Herr P. mit<br />

e<strong>in</strong>er Überbrückungsrente, welche er über se<strong>in</strong>e Firma beziehen konnte sowie durch eigene<br />

Ersparnisse. Zudem hatte se<strong>in</strong>e Frau die AHV-Rente um e<strong>in</strong> Jahr vorbezogen. Herr P. selbst<br />

hatte die AHV-Rente erst beim Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bezogen.<br />

Zusammen mit dem Ferienguthaben <strong>und</strong> <strong>den</strong> angestauten Überstun<strong>den</strong> konnte Herr P. e<strong>in</strong><br />

halbes Jahr vor se<strong>in</strong>em 65. Geburtstag <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Ruhestand</strong> gehen. Herr P. würde heute <strong>den</strong><br />

selben Entscheid wieder treffen. Er hat das Gefühl, dass es ihm seit se<strong>in</strong>er Pensionierung<br />

ges<strong>und</strong>heitlich besser geht. Herr P. ist nicht der Ansicht, dass er sich im <strong>Ruhestand</strong> bef<strong>in</strong>det.<br />

Er me<strong>in</strong>t, auf ihn treffe viel eher der Begriff „Unruhestand“ zu, da es am Haus <strong>und</strong> im Garten<br />

immer etwas zu tun gebe. Eigentlich hat das Ehepaar P. ke<strong>in</strong>e grösseren Pläne für die<br />

Zukunft. Da der Australienaufenthalt des jüngeren Sohnes bis Ende des nächsten Jahres befristet<br />

ist, wollen Herr <strong>und</strong> Frau P. <strong>in</strong> der nächsten Zeit höchstwahrsche<strong>in</strong>lich noch e<strong>in</strong>mal<br />

für e<strong>in</strong> oder zwei Monate ihren Sohn besuchen.<br />

4.6.4 Reduktion der Erwerbstätigkeit vor der or<strong>den</strong>tlichen Pensionierung<br />

Die heute 70-jährige Frau A. lebt zusammen mit ihrem Mann im eigenen E<strong>in</strong>familienhaus<br />

im Grossraum Zürich. Sie lernte Verkäufer<strong>in</strong> <strong>und</strong> übte diesen Beruf unter anderem <strong>in</strong> der<br />

Westschweiz aus. Später g<strong>in</strong>g sie für e<strong>in</strong> Jahr nach England. Als sie 1959 schwanger wurde<br />

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