Der Übergang in den Ruhestand - Wege, Einflussfaktoren und
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4. Austrittspfade <strong>Der</strong> <strong>Übergang</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Ruhestand</strong><br />
4.6.3 Die Teilpensionierung<br />
Herr P. ist heute 66 Jahre alt <strong>und</strong> wohnt zusammen mit se<strong>in</strong>er Frau <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Agglomerationsgeme<strong>in</strong>de<br />
der Stadt Luzern. Das Ehepaar P. besitzt e<strong>in</strong> eigenes kle<strong>in</strong>es Haus, hat zwei<br />
erwachsene Söhne <strong>und</strong> zwei Enkelk<strong>in</strong>der. Herr P. arbeitete seit se<strong>in</strong>em 50. Altersjahr für e<strong>in</strong>en<br />
grossen Bauunternehmer als Bauleiter im Bereich des Strassenbaus.<br />
Mit 59. Jahren erlitt Herr P. e<strong>in</strong>en Arbeitsunfall. E<strong>in</strong> rückwärtsfahrender Lastwagen übersah<br />
ihn, Herr P. wurde vom Fahrzeug erfasst <strong>und</strong> zog sich schwere Verletzungen am rechten<br />
Be<strong>in</strong> zu. Nach e<strong>in</strong>er mehrmonatigen Rehabilitation konnte Herr P. se<strong>in</strong>e Tätigkeit als Bauleiter<br />
schrittweise wieder aufnehmen. Er musste aufpassen, dass er sich nicht überanstrengte<br />
<strong>und</strong> es bei der Heilung zu Komplikationen kam. Herr P. war froh, als er r<strong>und</strong> e<strong>in</strong> Jahr nach<br />
dem Unfall wieder voll e<strong>in</strong>satzfähig war. <strong>Der</strong> steigende Term<strong>in</strong>- <strong>und</strong> Zeitdruck auf <strong>den</strong> Baustellen<br />
belastete ihn <strong>in</strong> der Folge aber immer stärker. Da häufig befahrene Strassenabschnitte<br />
tagsüber immer weniger gesperrt wer<strong>den</strong> konnten, musste Herr P. öfters am Abend <strong>und</strong> <strong>in</strong><br />
der Nacht arbeiten. Er freute sich zwar über die freie Zeit <strong>den</strong> Tag h<strong>in</strong>durch, bemerkte aber,<br />
wie se<strong>in</strong> Wohlbef<strong>in</strong><strong>den</strong> durch die unregelmässige <strong>und</strong> nächtliche Arbeit belastet wurde. Auf<br />
Gr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er Informationsveranstaltung der Pensionskasse se<strong>in</strong>es Arbeitgebers diskutierte<br />
Herr P. mit se<strong>in</strong>em Personalchef die Möglichkeiten des vorzeigten Altersrücktritts. Da für<br />
ihn e<strong>in</strong> vorzeitiger Altersrücktritt wegen der Hypothek für das Haus aus f<strong>in</strong>anziellen Grün<strong>den</strong><br />
nicht <strong>in</strong> Frage kam <strong>und</strong> er gerne noch weiterarbeiten wollte, entschied er sich für die<br />
Option der Teilpensionierung. Auf Gr<strong>und</strong> se<strong>in</strong>er Erfahrung <strong>und</strong> se<strong>in</strong>er Qualifikation ermöglichte<br />
ihm se<strong>in</strong> Arbeitgeber e<strong>in</strong>e Reduktion des Arbeitspensums auf 50 Prozent. Von dieser<br />
Reduktion konnte Herr P. ab dem 63. Altersjahr profitieren. Zwar waren dadurch se<strong>in</strong>e Arbeitszeiten<br />
immer noch unregelmässig, das reduzierte Pensum ermöglichte es ihm aber, sich<br />
besser von der Arbeit zu regenerieren. Zudem genoss er die zusätzlich verfügbare Zeit zusammen<br />
mit se<strong>in</strong>er Frau <strong>und</strong> <strong>den</strong> Enkelk<strong>in</strong>dern. Obwohl se<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>bartes Arbeitspensum 50<br />
Prozent betrug, me<strong>in</strong>te Herr P: „In manchen Wochen habe ich damals, wenn mal wieder etwas<br />
fertig wer<strong>den</strong> musste, sicher 60 bis 80 Prozent gearbeitet. So haben sich dann halt mit<br />
der Zeit Überstun<strong>den</strong> angesammelt.“<br />
Die M<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>nahmen durch die Reduktion se<strong>in</strong>er Erwerbstätigkeit f<strong>in</strong>anzierte Herr P. mit<br />
e<strong>in</strong>er Überbrückungsrente, welche er über se<strong>in</strong>e Firma beziehen konnte sowie durch eigene<br />
Ersparnisse. Zudem hatte se<strong>in</strong>e Frau die AHV-Rente um e<strong>in</strong> Jahr vorbezogen. Herr P. selbst<br />
hatte die AHV-Rente erst beim Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bezogen.<br />
Zusammen mit dem Ferienguthaben <strong>und</strong> <strong>den</strong> angestauten Überstun<strong>den</strong> konnte Herr P. e<strong>in</strong><br />
halbes Jahr vor se<strong>in</strong>em 65. Geburtstag <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Ruhestand</strong> gehen. Herr P. würde heute <strong>den</strong><br />
selben Entscheid wieder treffen. Er hat das Gefühl, dass es ihm seit se<strong>in</strong>er Pensionierung<br />
ges<strong>und</strong>heitlich besser geht. Herr P. ist nicht der Ansicht, dass er sich im <strong>Ruhestand</strong> bef<strong>in</strong>det.<br />
Er me<strong>in</strong>t, auf ihn treffe viel eher der Begriff „Unruhestand“ zu, da es am Haus <strong>und</strong> im Garten<br />
immer etwas zu tun gebe. Eigentlich hat das Ehepaar P. ke<strong>in</strong>e grösseren Pläne für die<br />
Zukunft. Da der Australienaufenthalt des jüngeren Sohnes bis Ende des nächsten Jahres befristet<br />
ist, wollen Herr <strong>und</strong> Frau P. <strong>in</strong> der nächsten Zeit höchstwahrsche<strong>in</strong>lich noch e<strong>in</strong>mal<br />
für e<strong>in</strong> oder zwei Monate ihren Sohn besuchen.<br />
4.6.4 Reduktion der Erwerbstätigkeit vor der or<strong>den</strong>tlichen Pensionierung<br />
Die heute 70-jährige Frau A. lebt zusammen mit ihrem Mann im eigenen E<strong>in</strong>familienhaus<br />
im Grossraum Zürich. Sie lernte Verkäufer<strong>in</strong> <strong>und</strong> übte diesen Beruf unter anderem <strong>in</strong> der<br />
Westschweiz aus. Später g<strong>in</strong>g sie für e<strong>in</strong> Jahr nach England. Als sie 1959 schwanger wurde<br />
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