Der Übergang in den Ruhestand - Wege, Einflussfaktoren und
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Anhänge <strong>Der</strong> <strong>Übergang</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Ruhestand</strong><br />
A3.2 AHV-Altersrente<br />
Um <strong>den</strong> E<strong>in</strong>fluss der AHV-Altersrente auf e<strong>in</strong>en vorzeitigen Altersrücktritt respektive <strong>den</strong><br />
Rücktrittszeitpunkt zu überprüfen, wurde die Variable „AHV-Altersrente“ wie folgt verwendet.<br />
Als Ausgangspunkt diente die aktuelle AHV-Altersrente zum Befragungszeitpunkt. Falls <strong>in</strong><br />
der schriftlichen Befragung die AHV-Nummer angegeben wurde, konnte der genaue Betrag<br />
<strong>den</strong> Daten der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) entnommen wer<strong>den</strong>. Bei fehlen<strong>den</strong> ZAS-<br />
Daten wur<strong>den</strong> die Angaben aus der telefonischen Befragung übernommen <strong>und</strong> grob plausibilisiert.<br />
Vor dem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong>, dass die Höhe der aktuellen Rente <strong>in</strong> <strong>den</strong> Proportionen beziehungsweise<br />
im Effekt grössenordnungsmässig die (potenzielle) Rente zum Rücktrittszeitpunkt abbildet<br />
(„tiefe“ AHV-Rente, „mittlere“ AHV-Rente, „hohe“ AHV-Rente), wurde der aktuelle<br />
Altersrentenbetrag direkt als Variable verwendet.<br />
A3.3 BV-Altersguthaben im or<strong>den</strong>tlichen Rentenalter<br />
Die Variable „BV-Altersguthaben im or<strong>den</strong>tlichen Rentenalter“ ist e<strong>in</strong>e ökonomischf<strong>in</strong>anzielle<br />
<strong>und</strong> vorsorgespezifische Variable neben e<strong>in</strong>er Reihe anderer solcher Variablen<br />
(z.B. E<strong>in</strong>kommen, Vermögen usw.) <strong>und</strong> dürfte mit e<strong>in</strong>igen eng korrelieren. In der ökonometrischen<br />
Analyse geht es um die Prüfung der E<strong>in</strong>flussrichtung der verschie<strong>den</strong>en Variablen<br />
auf <strong>den</strong> Altersrücktritt <strong>und</strong> weniger um die exakte Darstellung absoluter Frankenbeträge.<br />
Für die Bildung der Variable „BV-Guthaben im or<strong>den</strong>tlichen Rentenalter“ musste e<strong>in</strong> pragmatisches<br />
Vorgehen gewählt wer<strong>den</strong>. Nachfolgend wird diese Bildung näher erläutert.<br />
A3.3.1 Warum e<strong>in</strong>e Standardisierung auf das or<strong>den</strong>tliche Rentenalter?<br />
Damit e<strong>in</strong> Effekt der zweiten Säule auf <strong>den</strong> Altersrücktrittszeitpunkt beziehungsweise auf<br />
die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit e<strong>in</strong>es vorzeitigen Altersrücktritt überprüft wer<strong>den</strong> kann, ist e<strong>in</strong>e<br />
Standardisierung des Guthabens der beruflichen Vorsorge auf e<strong>in</strong>en bestimmten Zeitpunkt<br />
notwendig. Das aktuell beobachtbare E<strong>in</strong>kommen, welches der beruflichen Vorsorge unterliegt,<br />
reicht als Grösse nicht aus, da es die Wirkung bei Personen, die sich zum Beispiel<br />
frühzeitig pensionieren liessen, nur verzerrt wiedergeben kann. Wenn wir beispielsweise bei<br />
e<strong>in</strong>er Person, die sich mit 61 Jahren frühpensionieren liess, e<strong>in</strong> Alterskapital der beruflichen<br />
Vorsorge von 300'000 Franken beobachten <strong>und</strong> daneben e<strong>in</strong>en genau gleich hohen Betrag<br />
bei e<strong>in</strong>er Person, die sich mit 65 Jahren or<strong>den</strong>tlich pensionieren liess, dann wür<strong>den</strong> wir bei<br />
e<strong>in</strong>er direkten Verwendung des Alterskapitals fälschlicherweise prognostizieren, dass von<br />
dieser Variable ke<strong>in</strong> Effekt auf die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit e<strong>in</strong>es vorzeitigen Altersrücktritts<br />
ausgeht – beide Personen verfügen ja über e<strong>in</strong>en gleich hohen Betrag, aber verhalten sich<br />
<strong>den</strong>noch unterschiedlich. <strong>Der</strong> Effekt des Guthabens <strong>in</strong> der beruflichen Vorsorge kann erst<br />
dann richtig abgebildet wer<strong>den</strong>, wenn wir uns überlegen, welches Alterskapital <strong>den</strong>n die<br />
frühpensionierte Person erreicht hätte, wenn sie ebenfalls bis zum or<strong>den</strong>tlichen Rentenalter<br />
ausgeharrt hätte, oder, umgekehrt, wie gross <strong>den</strong>n das Alterskapital bei der or<strong>den</strong>tlich pensionierten<br />
Person gewesen wäre, wenn sie ebenfalls mit 61 <strong>den</strong> Rücktritt vollzogen hätte. Für<br />
die Standardisierung der Variable wählen wir <strong>den</strong> Zeitpunkt des or<strong>den</strong>tlichen Rentenalters.<br />
Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil bei Personen, die zum Befragungszeitpunkt <strong>den</strong> Rücktritt<br />
noch nicht vollzogen haben (zensierte Fälle), das im Versicherungsausweis angegebene<br />
„projizierte Altersguthaben“ verwendet wer<strong>den</strong> kann.<br />
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