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Der Übergang in den Ruhestand - Wege, Einflussfaktoren und

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Anhänge <strong>Der</strong> <strong>Übergang</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Ruhestand</strong><br />

regulären Pensionierung zu e<strong>in</strong>er Kürzung des Umwandlungssatzes um 0.2 Prozentpunkte<br />

führt. RT Bezogen auf e<strong>in</strong> Alterskapital von 100’000 Franken entspricht das e<strong>in</strong>er Rentenkürzung<br />

um 2.8 Prozent (7’000 statt 7’200 Fr.) für das erste Jahr beziehungsweise 13.9 Prozent<br />

für fünf Jahre. Natürlich steht bei e<strong>in</strong>er vorzeitigen Pensionierung aber gleichzeitig auch<br />

weniger Alterskapital zur Verfügung, da das Kapital (<strong>in</strong>kl. Verz<strong>in</strong>sung) wegfällt, welches<br />

bis zum Zeitpunkt des or<strong>den</strong>tlichen Rentenalters noch hätte angespart wer<strong>den</strong> können (zusätzliches<br />

Altersguthaben). Für die Bestimmung des potenziellen Alterskapitals zum or<strong>den</strong>tlichen<br />

Rentenalterszeitpunkt wurde <strong>in</strong> drei Stufen vorgegangen:<br />

- In e<strong>in</strong>em ersten Schritt wurde das Alterskapital zum Frühpensionierungszeitpunkt bestimmt.<br />

Ausgangspunkt war hier, wie bei <strong>den</strong> anderen Personen, die aktuell beobachtete<br />

BV-Altersrente. Daneben wurde die Anzahl Vorbezugsjahre berücksichtigt. Diese bil<strong>den</strong><br />

die Basis für die Kürzung des Umwandlungssatz (gemäss Faustregel 0.2 Prozentpunkte<br />

pro Jahr).<br />

- In e<strong>in</strong>em zweiten Schritt wurde der Ausfall des Altersguthabens ermittelt, das noch bis<br />

zum Zeitpunkt des or<strong>den</strong>tlichen Rentenalters hätte angespart wer<strong>den</strong> können. Hierzu<br />

wurde aus dem beitragspflichtigen E<strong>in</strong>kommen der letzten Jahre vor dem Rücktritt (entnommen<br />

aus <strong>den</strong> ZAS-Daten) e<strong>in</strong> Durchschnittswert gebildet. Die Durchschnittsbildung<br />

soll allfällige Lohnschwankungen der letzten Jahre ausgleichen. RU Vom ermittelten Jahreslohndurchschnitt<br />

wird der so genannte Koord<strong>in</strong>ationsabzug abgezogen. Je nach<br />

Rücktrittsjahr gilt hier e<strong>in</strong> anderer Betrag, der entsprechend dem Rücktrittsjahr zuzuordnen<br />

ist. <strong>Der</strong>zeit (2002) liegt der Schwellenwert bei 24’720 Franken, 1985 betrug er<br />

noch 16’560 Franken. RV Aus der Differenz ergab sich das rentenbil<strong>den</strong>de Jahrese<strong>in</strong>kommen.<br />

Dieses ist <strong>in</strong> der Regel auf e<strong>in</strong> Maximum, das von der Pensionskasse gesetzlich<br />

versichert wer<strong>den</strong> muss, begrenzt. <strong>Der</strong>zeit liegt die Obergrenze bei 74’160 Franken,<br />

1985 waren es noch 49’680 Franken. Den Pensionskassen ist es jedoch gestattet, höhere<br />

Grenzwerte vorzusehen, oder gänzlich auf e<strong>in</strong>e Limitierung zu verzichten. Da gemäss<br />

Pensionskassenstatistik gut zwei Drittel der Versicherten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Pensionskasse s<strong>in</strong>d,<br />

die e<strong>in</strong>e obere Grenze kennt (BFS 2001: 23), wird die gesetzliche Obergrenze bei der<br />

Ermittlung des versicherten Lohnes berücksichtigt. Gleichzeitig besteht auch e<strong>in</strong>e gesetzliche<br />

m<strong>in</strong>imale Grenze, auf welche die Differenz zwischen E<strong>in</strong>kommen <strong>und</strong> Koord<strong>in</strong>ationsabzug<br />

aufger<strong>und</strong>et wer<strong>den</strong> muss, falls sie kle<strong>in</strong>er ausfällt (2002: 3’090 Fr.).<br />

Auch diese Eckwerte mussten <strong>in</strong> der Variablenbildung berücksichtig wer<strong>den</strong>. Steht der<br />

„versicherte Jahreslohn“ e<strong>in</strong>mal fest, dann wird dieser Lohn für jedes Jahr bis zum or<strong>den</strong>tlichen<br />

Rücktrittszeitpunkt als potenzielles E<strong>in</strong>kommen def<strong>in</strong>iert. Auf der Basis dieses<br />

projizierten E<strong>in</strong>kommens wur<strong>den</strong> für jedes Vorbezugsjahr die voraussichtlich anfallen<strong>den</strong><br />

Altersgutschriften (Arbeitgeber- <strong>und</strong> Arbeitnehmerbeiträge gemäss Alter <strong>und</strong><br />

Geschlecht: Männer 55-65, Frauen 52-62: 18% des AHV-pflichtigen Lohnes) berechnet<br />

RT<br />

Gemäss Roland Bron, Leiter F<strong>in</strong>ancial Consult<strong>in</strong>g des VZ Vermögenszentrums <strong>in</strong> Basel<br />

(www.vorsorgeforum.ch).<br />

RU<br />

Erfahrungsgemäss s<strong>in</strong>d Lohnerhöhungen <strong>in</strong> <strong>den</strong> letzten Jahren vor der Pensionierung sehr selten;<br />

die Lohnkurve verläuft flach. Das Jahr der Pensionierung selbst wird ausgeklammert, da der<br />

Rücktrittszeitpunkt <strong>in</strong> der Regel monatsgenau erfolgt <strong>und</strong> das letzte Jahreserwerbse<strong>in</strong>kommen<br />

dadurch verzerrt ist.<br />

RV<br />

Gemäss Pensionskassenstatistik 1998 f<strong>in</strong><strong>den</strong> sich 2’823’605 Versicherte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Pensionskasse<br />

mit Koord<strong>in</strong>ationsabzug gegenüber 316’071 Versicherten <strong>in</strong> Pensionskassen ohne Koord<strong>in</strong>ationsabzug<br />

(BFS 2001: 23).<br />

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