Der Übergang in den Ruhestand - Wege, Einflussfaktoren und
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6. F<strong>in</strong>anzierung des <strong>Ruhestand</strong>es <strong>Der</strong> <strong>Übergang</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Ruhestand</strong><br />
weiter def<strong>in</strong>ierte Unterstützungsquellen e<strong>in</strong>e Rolle. Die F<strong>in</strong>anzierung im Rahmen der ersten<br />
Säule erfolgt <strong>in</strong> der Regel über e<strong>in</strong>en Vorbezug der AHV-Rente. Die private Vorsorge erfolgt<br />
meist, <strong>in</strong>dem Gelder aus der gebun<strong>den</strong>en Vorsorge e<strong>in</strong>gesetzt wer<strong>den</strong>.<br />
D 6.21: Wichtigste F<strong>in</strong>anzierungsquellen der Frühpensionierung, N=562<br />
174<br />
F<strong>in</strong>anzierung über 1. Säule: 7.9%<br />
- Vorbezug der AHV-Altersrente 5.0%<br />
- Beanspruchung von Ergänzungsleistungen 2.0%<br />
- Taggeld der Arbeitslosenversicherung 0.9%<br />
F<strong>in</strong>anzierung über 2. Säule: 61.4%<br />
- Vorbezug BV-Altersrente (Pensionskassenrente) 22.1%<br />
- Inanspruchnahme AHV-Überbrückungs- oder Ersatzrente 20.5%<br />
- Andere f<strong>in</strong>anzielle Zusatzleistungen des Arbeitgebers 10.5%<br />
- Bezug e<strong>in</strong>er Abgangsentschädigung (Sozialplan) 4.6%<br />
- Vorbezug BV-Alterskapital (Kapitalabf<strong>in</strong>dung) 3.7%<br />
F<strong>in</strong>anzierung über 3. Säule: 2.3%<br />
- Vorbezug der Leistungen der gebun<strong>den</strong>en Vorsorge (3a) 2.1%<br />
- Bezug von Leistungen der freien Vorsorge (3b) 0.2%<br />
F<strong>in</strong>anzierung über private Mittel: 28.2%<br />
- Andere E<strong>in</strong>nahme- oder Unterstützungsquellen 14.8%<br />
- Persönliche Ersparnisse 10.5%<br />
- Unterstützung von Verwandten, Bekannten 2.5%<br />
- Verkauf von Immobilien, Mietobjekten 0.2%<br />
- Geschäfts- oder Hofübergabe 0.2%<br />
Total 100.0%<br />
Quelle: Befragung Altersrücktritt, telefonische Befragung<br />
Wie wir gesehen haben, spielt die berufliche Vorsorge bei der Überbrückung der Versorgungslücke<br />
zwischen vorzeitiger Frühpensionierung <strong>und</strong> dem Erreichen des offiziellen<br />
AHV-Alters e<strong>in</strong>e herausragende Rolle. Dabei stehen <strong>den</strong> Zurücktreten<strong>den</strong> nicht nur verschie<strong>den</strong>e<br />
Bezugsmöglichkeiten sondern auch verschie<strong>den</strong>e Bezugszeitpunkte offen (vgl.<br />
Darstellung D 6.22). 61.2 Prozent der Frühpensionierten greifen gleich nach ihrer Pensionierung<br />
auf Renten oder Kapital aus der beruflichen Vorsorge zurück. 23.1 Prozent bezogen<br />
diese Gelder erst mit dem Erreichen des or<strong>den</strong>tlichen AHV-Alters <strong>und</strong> 10.5 Prozent liessen<br />
sich ihr Alterskapital aus der beruflichen Vorsorge auszahlen.