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Der Übergang in den Ruhestand - Wege, Einflussfaktoren und

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6. F<strong>in</strong>anzierung des <strong>Ruhestand</strong>es <strong>Der</strong> <strong>Übergang</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Ruhestand</strong><br />

weiter def<strong>in</strong>ierte Unterstützungsquellen e<strong>in</strong>e Rolle. Die F<strong>in</strong>anzierung im Rahmen der ersten<br />

Säule erfolgt <strong>in</strong> der Regel über e<strong>in</strong>en Vorbezug der AHV-Rente. Die private Vorsorge erfolgt<br />

meist, <strong>in</strong>dem Gelder aus der gebun<strong>den</strong>en Vorsorge e<strong>in</strong>gesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

D 6.21: Wichtigste F<strong>in</strong>anzierungsquellen der Frühpensionierung, N=562<br />

174<br />

F<strong>in</strong>anzierung über 1. Säule: 7.9%<br />

- Vorbezug der AHV-Altersrente 5.0%<br />

- Beanspruchung von Ergänzungsleistungen 2.0%<br />

- Taggeld der Arbeitslosenversicherung 0.9%<br />

F<strong>in</strong>anzierung über 2. Säule: 61.4%<br />

- Vorbezug BV-Altersrente (Pensionskassenrente) 22.1%<br />

- Inanspruchnahme AHV-Überbrückungs- oder Ersatzrente 20.5%<br />

- Andere f<strong>in</strong>anzielle Zusatzleistungen des Arbeitgebers 10.5%<br />

- Bezug e<strong>in</strong>er Abgangsentschädigung (Sozialplan) 4.6%<br />

- Vorbezug BV-Alterskapital (Kapitalabf<strong>in</strong>dung) 3.7%<br />

F<strong>in</strong>anzierung über 3. Säule: 2.3%<br />

- Vorbezug der Leistungen der gebun<strong>den</strong>en Vorsorge (3a) 2.1%<br />

- Bezug von Leistungen der freien Vorsorge (3b) 0.2%<br />

F<strong>in</strong>anzierung über private Mittel: 28.2%<br />

- Andere E<strong>in</strong>nahme- oder Unterstützungsquellen 14.8%<br />

- Persönliche Ersparnisse 10.5%<br />

- Unterstützung von Verwandten, Bekannten 2.5%<br />

- Verkauf von Immobilien, Mietobjekten 0.2%<br />

- Geschäfts- oder Hofübergabe 0.2%<br />

Total 100.0%<br />

Quelle: Befragung Altersrücktritt, telefonische Befragung<br />

Wie wir gesehen haben, spielt die berufliche Vorsorge bei der Überbrückung der Versorgungslücke<br />

zwischen vorzeitiger Frühpensionierung <strong>und</strong> dem Erreichen des offiziellen<br />

AHV-Alters e<strong>in</strong>e herausragende Rolle. Dabei stehen <strong>den</strong> Zurücktreten<strong>den</strong> nicht nur verschie<strong>den</strong>e<br />

Bezugsmöglichkeiten sondern auch verschie<strong>den</strong>e Bezugszeitpunkte offen (vgl.<br />

Darstellung D 6.22). 61.2 Prozent der Frühpensionierten greifen gleich nach ihrer Pensionierung<br />

auf Renten oder Kapital aus der beruflichen Vorsorge zurück. 23.1 Prozent bezogen<br />

diese Gelder erst mit dem Erreichen des or<strong>den</strong>tlichen AHV-Alters <strong>und</strong> 10.5 Prozent liessen<br />

sich ihr Alterskapital aus der beruflichen Vorsorge auszahlen.

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