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Haushaltsplan 2013 - Plauen

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12.02.13<br />

THH 8 Bau & Umwelt<br />

Beschreibung Schlüsselprodukt 511108 Städtebauliche Sanierung und Entwicklung<br />

Stadt <strong>Plauen</strong><br />

Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung<br />

Produktgruppe 511 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen und Flurneuordnung<br />

Produkt 511108 Städtebauliche Sanierung und Entwicklung<br />

Verantwortliche Organisationseinheit<br />

FG Stadtplanung<br />

Verantwortliche Person(en):<br />

Joachim Hofmann<br />

Kurzbeschreibung<br />

Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird<br />

erstmalige Entwicklung bzw. neue Entwicklung der Ortsteile oder anderer Teile des Gemeindegebietes<br />

Rechtscharakter<br />

Allgemeine Ziele<br />

freiwillige Aufgabe<br />

einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnamen im öffentlichen Interesse<br />

Zielgruppe<br />

Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter, Einwohner, Bauherren, Gewerbetreibende, Investoren, Stadt <strong>Plauen</strong><br />

Erläuterungen<br />

1. Sanierung:<br />

- Erarbeitung von Sanierungskonzepten<br />

- Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (Eigentümer, Mieter, Pächter, sonstige) sowie TÖB vorbereitende Untersuchungen<br />

- förmliche Festlegung bzw. Aufhebung des Sanierungsgebietes durch Beschlüsse - Sanierungssatzung, Genehmigungen, Ordnungsmaßnahmen<br />

- Erstellung Kosten- und Finanzierungsübersicht, Einsatz von Städtebaufördermitteln, Erhebung Ausgleichsbeiträge<br />

- Verträge mit Sanierungsträgern<br />

2. Entwicklung:<br />

- vorbereitende Untersuchungen, Abwägung, förmliche Festlegung des Entwicklungsbereiches durch Beschluss - Entwicklungssatzung,<br />

- Genehmigungsverfahren, Vertrag mit Entwicklungsträger, Bekanntmachung der Satzung, Beauftragung des FG Betriebswirtschaft/Liegenschaften<br />

mit dem entsprechenden/r Grunderwerb/Veräußerung, Begleitung der Durchführung<br />

3. Stadtumbau:<br />

- Festlegen von Stadtumbaugebieten auf der Grundlage von städtebaulichen Entwicklungskonzepten, Abwägung, Beschluss<br />

- Vorbereitung und Sicherung der Durchführung der Stadtumbaumaßnahmen<br />

- Stadtumbauvertrag<br />

- Sicherung von Durchführungsmaßnahmen nach Satzung<br />

4. Soziale Stadt:<br />

- Gebietsfestlegung durch Beschluss<br />

- Aufstellen eines Entwicklungskonzeptes, welches soziale Missstände aufzeigt und Maßnahmen zu deren Beseitigung sowie zur Verbesserung der<br />

Wohn- und Arbeitsverhältnisse festlegt<br />

- Vorbereitung und Sicherung der Durchführung der Maßnahmen unter Einbeziehung der Betroffenen<br />

5. Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote:<br />

- Aufstellen einer Erhaltungssatzung für ein Gebiet zum Erhalt seiner städtebaulichen Eigenart und städtebaulichen Gestalt (Voraussetzung<br />

für spezifische Förderprogramme, z. B. der städtebauliche Denkmalschutz) oder zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung oder<br />

bei städtebaulichen Umstrukturierungen<br />

- städtebauliche Gebote, sofern erforderlich<br />

6. Prüfen und Anwenden sonstiger Förderinstrumente zur Beseitigung städtebaulicher Missstände (z.B. Landesbrachenprogramm, Europäischer Fonds<br />

für regionale Entwicklung ...)<br />

Besondere Ziele/Maßnahmen im Haushaltsjahr<br />

Förderkulisse aktualisieren, d. h. Rückbaugebiete und neue Aufwertungsgebiete festlegen und konzeptionell untersetzen sowie<br />

ein neues EFRE- Gebiet etablieren; Maßnahmenkatalog des SUO-Gebietes "Schloßberg" umsetzen;<br />

vorzeitige Ablöse von Ausgleichsbeträgen in den auslaufenden Sanierungsgebieten ermöglichen und umsetzen<br />

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