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Haushaltsplan 2013 - Plauen

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12.02.13<br />

THH 8 Bau & Umwelt<br />

Beschreibung Schlüsselprodukt 521001 Baugenehmigungen, Baukontrolle<br />

Stadt <strong>Plauen</strong><br />

Produktbereich 52 Bau- und Grundstücksordnung<br />

Produktgruppe 521 Bau- und Grundstücksordnung<br />

Produkt 521001 Baugenehmigungen, Baukontrolle<br />

Verantwortliche Organisationseinheit<br />

FG Bauordnung<br />

Verantwortliche Person(en):<br />

Ulrich Giering<br />

Kurzbeschreibung<br />

Entscheidungen zu Neu-, Erweiterungs- und Umbauten sowie zu Abbrüchen und Nutzungsänderungen<br />

Durchführung von Baukontrollen, Wahrnehmung der Bauaufsicht<br />

Auftragsgrundlage<br />

SächsBO, BauGB, BauNVO, DVOSächsBO,VwVBauPRüf, BauPÜAnO, WEG (Wohneigentumsgesetz, Bau-Richtlinie, OWiG, Verordnungen, örtl. Satzungen<br />

Rechtscharakter<br />

Allgemeine Ziele<br />

weisungsgebundene Pflichtaufgabe, weisungsfreie Pflichtaufgabe<br />

Entscheidung über die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben sowie Rechtssicherheit für Antragsteller/Bauherren<br />

Wahrung bzw. Wiederherstellung baurechtmäßiger Zustände im Interesse der Sicherheit der jeweiligen Gebäudenutzer<br />

Zielgruppe<br />

Antragsteller, Bauwillige, Planer, Bauherr, Eigentümer/Nutzer, Kunden, Beschäftigte<br />

Erläuterungen<br />

Baugenehmigungen und sonstige baurechtliche Entscheidungen:<br />

1. Bauberatung (baurechtlich und gestalterisch)<br />

2. Bauvorbescheide für die planungs- und ordnungsrechtliche Zulässigkeit<br />

3. Baugenehmigungen/vereinfachte Baugenehmigungen/Genehmigungsfreistellung/Anzeigen<br />

- planungs- und bauordnungsrechtliche Prüfung, Überwachung, Entscheidung und Abnahme genehmigungspflichtiger Anlagen (einschl.<br />

Genehmigung für Außenwerbung)<br />

- Beseitigung baulicher Anlagen, Änderungen und Nutzungsänderungen<br />

- Prüfung von Genehmigungsfreistellungsverfahren nach SächsBauO<br />

- Überwachung von Nachweisen der Sachverständigen, z. B. Prüfingenieure, technischer Überwachungsverein, Bezirksschornsteinfegermeister,<br />

Brandschutzsachverständige<br />

- Erstellen von Prüfberichten zu Brandschutznachweisen<br />

4. baustatische Prüfung und andere bautechnische Nachweise bezüglich der verwaltungsmäßigen Überwachung und Auftragserteilung<br />

5. Wahrnehmung gemeindlicher Belange bei:<br />

- Zustimmungsverfahren bei baulichen Anlagen des Bundes und der Länder<br />

- Genehmigungsverfahren nach sonstigen Rechtsvorschriften (z. B. BImSchG)<br />

- Genehmigungsverfahren für Sondernutzungen Plakatierung<br />

6. Prüfung Vorkaufsrecht (Erteilung Negativbescheinigung)<br />

7. Mitwirkung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen als Träger öffentlicher Belange für die Bauaufsicht<br />

8. Führung des Baulastenverzeichnisse<br />

Baukontrolle und Maßnahmen der Bauaufsicht<br />

1. Bauabnahmen (Rohbauabnahme, Abnahme besonderer Bauabschnitte, Abnahme zur Aufnahme der Nutzung)<br />

2. Überprüfung/Gebrauchsabnahme/wiederkehrende Prüfungen<br />

- sicherheitstechnischer Anlagen von Versammlungsstätten, Geschäftshäusern, Garagen u.a. Sonderbauten auf Wirksamkeit sowie Feuer- und<br />

Betriebssicherheit<br />

- fliegender Bauten auf Betriebs- und Standsicherheit (incl. Genehmigung)<br />

- baulicher Anlagen auf Einhaltung des öffentlichen Baurechts<br />

3. Bauüberwachung<br />

4. Anordnung Baueinstellung, Anordnung Baubeseitigung, Nutzungsuntersagung, Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />

5. Mitwirkung bei der Brandschau<br />

Besondere Ziele/Maßnahmen im Haushaltsjahr<br />

Jährliche Berichterstattung zur Gewährleistung von öffentlicher Ordnung und Sicherheit an ruinösen Gebäuden (Stadtbau- und Umweltausschuss Monat März)<br />

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