Umwelt und Straßenverkehr
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die Halbierung der Zahl der Verkehrstoten auf schwedischen<br />
Straßen innerhalb von 10 Jahren) <strong>und</strong> entsprechende<br />
Strategien zur Zielerreichung entwickelt. Im<br />
Februar 2004 legte der Verkehrsclub Deutschland (VCD,<br />
2004) mit seinem Masterplan „Vision Zero – Null Verkehrstote“<br />
einen an diese Konzeption sowie an Verkehrssicherheitskonzepte<br />
anderer europäischer Länder anknüpfenden<br />
Vorschlag für Deutschland vor, in dem eine<br />
Halbierung der Zahl der Verkehrstoten <strong>und</strong> Schwerverletzten<br />
bis 2010 gefordert wird.<br />
Der SRU empfiehlt der B<strong>und</strong>esregierung, möglichst bald<br />
im Rahmen einer Verkehrssicherheitsstrategie weit reichende<br />
nationale Ziele zur Verkehrssicherheit festzulegen.<br />
Diese sollten sich an den Vorgaben des europäischen<br />
Aktionsprogramms für die <strong>Straßenverkehr</strong>ssicherheit <strong>und</strong><br />
an anspruchsvollen Politiken von Vorreiterstaaten wie der<br />
Schweiz, Schweden oder den Niederlanden orientieren<br />
(vgl. hierzu Kap. 6.5). Obwohl die Reduzierung der Zahl<br />
der Verkehrstoten <strong>und</strong> Schwerverletzten auf Null kein<br />
praktikables Handlungsziel ist, bleibt eine solche Minimierung<br />
als Ideal einer Verkehrssicherheitspolitik sinnvoll.<br />
In mittelfristiger Perspektive erscheint dem SRU<br />
eine Halbierung der Zahl der Verkehrstoten <strong>und</strong> Schwerverletzten<br />
bis 2015 gegenüber 2005 als geeignetes Zwischenziel.<br />
Tabelle 5-1<br />
Zielsetzungen zur Verringerung der Zahl<br />
der <strong>Straßenverkehr</strong>sopfer<br />
Zielsetzung Quelle<br />
kontinuierliche Senkung der Zahl<br />
der Unfälle mit Personenschaden<br />
<strong>und</strong> der Zahl der Getöteten im<br />
<strong>Straßenverkehr</strong><br />
europaweite Halbierung der Zahl<br />
der Verkehrstoten bis 2010<br />
(bezogen auf 2000)<br />
Halbierung der Zahl der Verkehrstoten<br />
<strong>und</strong> Schwerverletzten bis 2015<br />
(bezogen auf 2005)<br />
5.5.1.2 Luftverschmutzung<br />
157. Gr<strong>und</strong>satz: „Die Bevölkerung soll vor Ges<strong>und</strong>heitsschädigungen<br />
durch vom <strong>Straßenverkehr</strong> herrührende<br />
(Luft-)Schadstoffe geschützt werden.“<br />
Unter zunehmend starkem Einfluss durch europarechtliche<br />
Vorgaben wurden zum Schutz der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit<br />
bereits anspruchsvolle Vorgaben im deutschen<br />
Luftreinhalterecht normiert. Für die ges<strong>und</strong>heitlichen<br />
Auswirkungen des <strong>Straßenverkehr</strong>s besonders relevant<br />
<strong>Umwelt</strong>politische Zieldimensionen<br />
Nachhaltigkeitsstrategie<br />
der<br />
B<strong>und</strong>esregierung<br />
(2002)<br />
EU-Kommission<br />
(2001)<br />
SRU-Vorschlag<br />
SRU/SG 2005/Tab. 5-1<br />
sind die Konzentrationen von Stickstoffoxiden (NOx), Feinstäuben (speziell Dieselrußpartikel) <strong>und</strong> bodennahem<br />
Ozon (vgl. Abschn. 2.1.2). Immissionsgrenzwerte zum<br />
Schutz der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit sind für NO2, PM10 <strong>und</strong> für Ozon in der 22. <strong>und</strong> 33. Verordnung zur Durchführung<br />
des B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV)<br />
festgelegt worden (vgl. Tab. 5-2). Damit sind die Vorgaben<br />
der 1. Tochterrichtlinie (1999/30/EG) zur Luftqualitätsrahmenrichtlinie<br />
umgesetzt worden. Weitere Verschärfungen<br />
der Anforderungen an die Luftqualität<br />
können sich für Feinstaub mit der geplanten Revision des<br />
Langzeitgrenzwertes der 1. Tochterrichtlinie ergeben.<br />
Darüber hinaus empfiehlt der SRU, zum Schutz des Menschen<br />
die Immissionsgrenzwerte der 22. BImSchV nicht<br />
nur für PM10, sondern auch für NO2 weiter zu senken<br />
(SRU, 2004a, Tz. 574).<br />
Da der <strong>Straßenverkehr</strong> – neben industriellen Prozessen,<br />
Hausbrand etc. – nur eine der Emissionsquellen ist, die<br />
zur Belastung durch NOx, Feinstäube <strong>und</strong> bodennahes<br />
Ozon beitragen (s. a. Tab. 2-4), stellt sich die Frage, welchen<br />
Anteil der notwendigen Emissionsreduktionen der<br />
<strong>Straßenverkehr</strong> übernehmen soll. Diesbezüglich gibt es<br />
allerdings bisher noch keine verbindlichen Zielsetzungen.<br />
So lassen auch die Zielvorgaben der Richtlinie über nationale<br />
Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe<br />
(NEC-Richtlinie, RL 2001/81/EG) keinen Rückschluss<br />
auf den notwendigen Beitrag des <strong>Straßenverkehr</strong>s<br />
zu. Generell muss festgestellt werden, dass die Luftreinhaltepolitik<br />
noch nicht ausreichend Ziele speziell für den<br />
Verkehrsbereich <strong>und</strong> insbesondere für den <strong>Straßenverkehr</strong><br />
entwickelt hat.<br />
158. Der SRU empfiehlt daher, direkt auf den <strong>Straßenverkehr</strong><br />
bezogene, verbindliche <strong>und</strong> konkrete Zielsetzungen<br />
zur Reduktion der Emissionen von NO x <strong>und</strong> Feinstäuben<br />
sowie zur Bekämpfung des bodennahen Ozons<br />
(d. h. Verringerung der Vorläufersubstanzen NO x <strong>und</strong><br />
NMVOC) zu entwickeln. Ein viel versprechender Ansatz<br />
zur Entwicklung solcher Ziele sind die Arbeiten im Rahmen<br />
des Luftreinhalteprogramms der Kommission<br />
„Clean Air for Europe“ (CAFE). Auf der Basis von Emissionsszenarien<br />
sollen in diesem Programm kosteneffiziente<br />
Emissionsminderungsmaßnahmen für alle relevanten<br />
Emissionsquellen identifiziert <strong>und</strong> darauf aufbauend Zielvorgaben<br />
erarbeitet werden (vgl. Kasten). Allerdings ist<br />
der Aufwand für die Erstellung dieser Szenarien beträchtlich<br />
<strong>und</strong> sollte nicht davon abhalten, in Bereichen, in denen<br />
bereits Lösungsmöglichkeiten vorliegen, Maßnahmen<br />
zu ergreifen (z. B. Einbau von Partikelfiltern zur<br />
Minderung der Feinstaubemissionen, Tz. 284 ff.).<br />
In Bezug auf flüchtige organische Verbindungen ohne<br />
Methan (NMVOC), die als Vorläufersubstanzen für Ozon<br />
von Bedeutung sind, konnten zwischen 1990 <strong>und</strong> 2002 im<br />
<strong>Straßenverkehr</strong> Emissionsminderungen von 88 Prozent<br />
erreicht werden, sodass der <strong>Straßenverkehr</strong> nur noch<br />
11 Prozent der Gesamtemissionen verursacht (vgl.<br />
Tab. 2-4). Die weitere geplante Absenkung der PKW<strong>und</strong><br />
LKW-Emissionsgrenzwerte für flüchtige Kohlenwasserstoffe<br />
(Abb. 7-3) lässt eine zusätzliche Minderung dieser<br />
Emissionen erwarten. Daher sollte der Fokus der<br />
Emissionsminderung bei den Schadstoffen NO x <strong>und</strong> Feinstaub<br />
liegen.<br />
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