05.12.2012 Aufrufe

Umwelt und Straßenverkehr

Umwelt und Straßenverkehr

Umwelt und Straßenverkehr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

die Halbierung der Zahl der Verkehrstoten auf schwedischen<br />

Straßen innerhalb von 10 Jahren) <strong>und</strong> entsprechende<br />

Strategien zur Zielerreichung entwickelt. Im<br />

Februar 2004 legte der Verkehrsclub Deutschland (VCD,<br />

2004) mit seinem Masterplan „Vision Zero – Null Verkehrstote“<br />

einen an diese Konzeption sowie an Verkehrssicherheitskonzepte<br />

anderer europäischer Länder anknüpfenden<br />

Vorschlag für Deutschland vor, in dem eine<br />

Halbierung der Zahl der Verkehrstoten <strong>und</strong> Schwerverletzten<br />

bis 2010 gefordert wird.<br />

Der SRU empfiehlt der B<strong>und</strong>esregierung, möglichst bald<br />

im Rahmen einer Verkehrssicherheitsstrategie weit reichende<br />

nationale Ziele zur Verkehrssicherheit festzulegen.<br />

Diese sollten sich an den Vorgaben des europäischen<br />

Aktionsprogramms für die <strong>Straßenverkehr</strong>ssicherheit <strong>und</strong><br />

an anspruchsvollen Politiken von Vorreiterstaaten wie der<br />

Schweiz, Schweden oder den Niederlanden orientieren<br />

(vgl. hierzu Kap. 6.5). Obwohl die Reduzierung der Zahl<br />

der Verkehrstoten <strong>und</strong> Schwerverletzten auf Null kein<br />

praktikables Handlungsziel ist, bleibt eine solche Minimierung<br />

als Ideal einer Verkehrssicherheitspolitik sinnvoll.<br />

In mittelfristiger Perspektive erscheint dem SRU<br />

eine Halbierung der Zahl der Verkehrstoten <strong>und</strong> Schwerverletzten<br />

bis 2015 gegenüber 2005 als geeignetes Zwischenziel.<br />

Tabelle 5-1<br />

Zielsetzungen zur Verringerung der Zahl<br />

der <strong>Straßenverkehr</strong>sopfer<br />

Zielsetzung Quelle<br />

kontinuierliche Senkung der Zahl<br />

der Unfälle mit Personenschaden<br />

<strong>und</strong> der Zahl der Getöteten im<br />

<strong>Straßenverkehr</strong><br />

europaweite Halbierung der Zahl<br />

der Verkehrstoten bis 2010<br />

(bezogen auf 2000)<br />

Halbierung der Zahl der Verkehrstoten<br />

<strong>und</strong> Schwerverletzten bis 2015<br />

(bezogen auf 2005)<br />

5.5.1.2 Luftverschmutzung<br />

157. Gr<strong>und</strong>satz: „Die Bevölkerung soll vor Ges<strong>und</strong>heitsschädigungen<br />

durch vom <strong>Straßenverkehr</strong> herrührende<br />

(Luft-)Schadstoffe geschützt werden.“<br />

Unter zunehmend starkem Einfluss durch europarechtliche<br />

Vorgaben wurden zum Schutz der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit<br />

bereits anspruchsvolle Vorgaben im deutschen<br />

Luftreinhalterecht normiert. Für die ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Auswirkungen des <strong>Straßenverkehr</strong>s besonders relevant<br />

<strong>Umwelt</strong>politische Zieldimensionen<br />

Nachhaltigkeitsstrategie<br />

der<br />

B<strong>und</strong>esregierung<br />

(2002)<br />

EU-Kommission<br />

(2001)<br />

SRU-Vorschlag<br />

SRU/SG 2005/Tab. 5-1<br />

sind die Konzentrationen von Stickstoffoxiden (NOx), Feinstäuben (speziell Dieselrußpartikel) <strong>und</strong> bodennahem<br />

Ozon (vgl. Abschn. 2.1.2). Immissionsgrenzwerte zum<br />

Schutz der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit sind für NO2, PM10 <strong>und</strong> für Ozon in der 22. <strong>und</strong> 33. Verordnung zur Durchführung<br />

des B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV)<br />

festgelegt worden (vgl. Tab. 5-2). Damit sind die Vorgaben<br />

der 1. Tochterrichtlinie (1999/30/EG) zur Luftqualitätsrahmenrichtlinie<br />

umgesetzt worden. Weitere Verschärfungen<br />

der Anforderungen an die Luftqualität<br />

können sich für Feinstaub mit der geplanten Revision des<br />

Langzeitgrenzwertes der 1. Tochterrichtlinie ergeben.<br />

Darüber hinaus empfiehlt der SRU, zum Schutz des Menschen<br />

die Immissionsgrenzwerte der 22. BImSchV nicht<br />

nur für PM10, sondern auch für NO2 weiter zu senken<br />

(SRU, 2004a, Tz. 574).<br />

Da der <strong>Straßenverkehr</strong> – neben industriellen Prozessen,<br />

Hausbrand etc. – nur eine der Emissionsquellen ist, die<br />

zur Belastung durch NOx, Feinstäube <strong>und</strong> bodennahes<br />

Ozon beitragen (s. a. Tab. 2-4), stellt sich die Frage, welchen<br />

Anteil der notwendigen Emissionsreduktionen der<br />

<strong>Straßenverkehr</strong> übernehmen soll. Diesbezüglich gibt es<br />

allerdings bisher noch keine verbindlichen Zielsetzungen.<br />

So lassen auch die Zielvorgaben der Richtlinie über nationale<br />

Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe<br />

(NEC-Richtlinie, RL 2001/81/EG) keinen Rückschluss<br />

auf den notwendigen Beitrag des <strong>Straßenverkehr</strong>s<br />

zu. Generell muss festgestellt werden, dass die Luftreinhaltepolitik<br />

noch nicht ausreichend Ziele speziell für den<br />

Verkehrsbereich <strong>und</strong> insbesondere für den <strong>Straßenverkehr</strong><br />

entwickelt hat.<br />

158. Der SRU empfiehlt daher, direkt auf den <strong>Straßenverkehr</strong><br />

bezogene, verbindliche <strong>und</strong> konkrete Zielsetzungen<br />

zur Reduktion der Emissionen von NO x <strong>und</strong> Feinstäuben<br />

sowie zur Bekämpfung des bodennahen Ozons<br />

(d. h. Verringerung der Vorläufersubstanzen NO x <strong>und</strong><br />

NMVOC) zu entwickeln. Ein viel versprechender Ansatz<br />

zur Entwicklung solcher Ziele sind die Arbeiten im Rahmen<br />

des Luftreinhalteprogramms der Kommission<br />

„Clean Air for Europe“ (CAFE). Auf der Basis von Emissionsszenarien<br />

sollen in diesem Programm kosteneffiziente<br />

Emissionsminderungsmaßnahmen für alle relevanten<br />

Emissionsquellen identifiziert <strong>und</strong> darauf aufbauend Zielvorgaben<br />

erarbeitet werden (vgl. Kasten). Allerdings ist<br />

der Aufwand für die Erstellung dieser Szenarien beträchtlich<br />

<strong>und</strong> sollte nicht davon abhalten, in Bereichen, in denen<br />

bereits Lösungsmöglichkeiten vorliegen, Maßnahmen<br />

zu ergreifen (z. B. Einbau von Partikelfiltern zur<br />

Minderung der Feinstaubemissionen, Tz. 284 ff.).<br />

In Bezug auf flüchtige organische Verbindungen ohne<br />

Methan (NMVOC), die als Vorläufersubstanzen für Ozon<br />

von Bedeutung sind, konnten zwischen 1990 <strong>und</strong> 2002 im<br />

<strong>Straßenverkehr</strong> Emissionsminderungen von 88 Prozent<br />

erreicht werden, sodass der <strong>Straßenverkehr</strong> nur noch<br />

11 Prozent der Gesamtemissionen verursacht (vgl.<br />

Tab. 2-4). Die weitere geplante Absenkung der PKW<strong>und</strong><br />

LKW-Emissionsgrenzwerte für flüchtige Kohlenwasserstoffe<br />

(Abb. 7-3) lässt eine zusätzliche Minderung dieser<br />

Emissionen erwarten. Daher sollte der Fokus der<br />

Emissionsminderung bei den Schadstoffen NO x <strong>und</strong> Feinstaub<br />

liegen.<br />

109

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!