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Umwelt und Straßenverkehr

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feldes, damit sich das Wohnen <strong>und</strong> Leben in der Stadt als<br />

wirkliche Alternative zum „Wohnen im Grünen“ darstellt.<br />

Insofern können die Kommunen bspw. durch entsprechende<br />

Vorgaben in der Bauleitplanung vermehrt Wohnformen<br />

anbieten, die mit dem frei stehenden Einfamilienhaus<br />

konkurrieren können (TROGE et al., 2003, S. 88).<br />

Eine hohe Wohnqualität <strong>und</strong> ein Wohnen mit Garten sind<br />

auch bei mittlerer <strong>und</strong> hoher Baudichte von 50 bis<br />

100 Wohnungen pro Hektar Bruttobauland (Nettobauland<br />

sowie Flächen für Erschließung <strong>und</strong> für kleinere öffentliche<br />

Spiel- <strong>und</strong> Grünflächen) realisierbar (APEL, 2000).<br />

Die Grenze einer verträglichen baulichen Nutzung ist derzeit<br />

jedenfalls nicht bereits bei einer Geschossflächenzahl<br />

(GFZ) von 0,8 bis 1,0 für die Wohnnutzung erreicht. Vielmehr<br />

wird eine ausreichende wohnungsbezogene Freifläche<br />

noch bis zu einer Geschossflächenzahl von etwa<br />

2,0 als realisierbar eingeschätzt, zumindest bei einem unterdurchschnittlichen<br />

PKW-Bestand (TROGE et al., 2003,<br />

S. 88; APEL, 2000).<br />

663. Geht es um die Beziehung von kleineren Gemeinden<br />

zu benachbarten größeren Kommunen, besteht die<br />

Möglichkeit, gemeinsame Bauleitpläne aufzustellen<br />

(§§ 204, 205 BauGB). Allerdings sollten in diesen Fällen<br />

zuvor regelmäßig Vorgaben in Regionalplänen festgelegt<br />

werden (BUNGE, 2000, S. 83). Dies gilt auch für die Entscheidung<br />

über besonders verkehrsintensive Projekte wie<br />

etwa große Einzelhandelsvorhaben (beispielhaft hierfür<br />

ist das Einzelhandelskonzept der Region Hannover,<br />

2004). Zwar kann die Gemeinde durch entsprechende<br />

Festsetzungen im Bebauungsplan derartige Projekte<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich ausschließen oder einschränken. Das wird<br />

aber oftmals nur zu einer Standortverlagerung in eine andere<br />

Gemeinde, nicht aber zur Verringerung des Gesamtverkehrsaufkommens<br />

führen (BUNGE, 2000, S. 83 f.).<br />

10.5 Die europäische Agrarpolitik<br />

664. Die bisherige auf Preisstützung <strong>und</strong> Direktbeihilfen<br />

setzende europäische Agrarpolitik <strong>und</strong> mit umgekehrten<br />

Vorzeichen auch die im Jahre 2003 erfolgten Reformen<br />

in Richtung einer flankierten Teilliberalisierung<br />

haben sowohl verkehrserzeugende als auch verkehrsdämpfende<br />

Elemente. In der Summe besteht aber die<br />

Chance, dass eine umwelt- <strong>und</strong> sozialpolitisch flankierte<br />

Agrarmarktliberalisierung auch den Güterverkehr von<br />

Agrarprodukten reduzieren könnte.<br />

Auf die Verkehrsentwicklung dämpfend hat sich ausgewirkt,<br />

dass die bisherige Politik der Preisstützung <strong>und</strong> der<br />

Direktbeihilfen den agrarstrukturellen Wandel <strong>und</strong> damit<br />

die Auslagerung von auf dem Weltmarkt nicht konkurrenzfähigen<br />

Produktionszweigen gebremst hat (NABU,<br />

1999; SPRENGER et al., 2003; van ELBURG, 2003,<br />

S. 69). Ein Liberalisierungsszenario (vgl. SRU, 2004,<br />

Abschn. 4.1.5) hätte größere Transportentfernungen zur<br />

Folge. Eine Liberalisierung würde auch zu größeren Betriebsgrößen<br />

<strong>und</strong> Spezialisierungseffekten beitragen, die<br />

wieder Gütertransport nach sich ziehen (vgl. SRU, 2004,<br />

Tz. 236). Von Relevanz sind auch die Anreize der Betriebsverlagerung<br />

aus dicht besiedelten Agrarländern<br />

(Niederlande) in dünn besiedelte (Neue B<strong>und</strong>esländer,<br />

Osteuropa) (van ELBURG, 2003, S. 70). Insgesamt<br />

würde eine unflankierte Liberalisierung im Agrarbereich<br />

294<br />

Korrektur verkehrserzeugender Anreize<br />

die dominanten Markttrends zur Globalisierung der Beschaffungs-<br />

<strong>und</strong> Distributionslogistik, zur Konzentration<br />

des Nahrungsmittelhandels <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen<br />

fernräumlichen Verflechtungen verstärken <strong>und</strong> vorhandene,<br />

dezentral-kleinbetriebliche, eher regionalorientierte<br />

Strukturen gefährden (vgl. HESSE, 2002, S. 350 f.).<br />

Verkehrserzeugend wirkten sich bisher das durch die<br />

Marktstützung <strong>und</strong> die Beihilfen erreichte künstlich hohe<br />

Produktionsvolumen <strong>und</strong> damit auch das Transportvolumen<br />

von Agrargütern aus. Zudem trugen die hohen Exportsubventionen<br />

zu künstlich erzeugten Transportleistungen<br />

bei. Eine Reduzierung oder Abschaffung der<br />

Exportförderung hätte damit, neben den positiven Effekten<br />

auf den Weltmarkt, auch verkehrsvermeidende Effekte<br />

für dieses Marktsegment (van ELBURG, 2003, S. 70).<br />

665. Eine vergleichende quantitative Gesamtbilanz der<br />

Verkehrseffekte der bisherigen Agrarpolitik <strong>und</strong> der im<br />

Jahre 2003 beschlossenen Reformen existiert nicht. Es ist<br />

aber vor dem Hintergr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Argumente<br />

plausibel anzunehmen, dass in der Summe eine auf<br />

eine unflankierte Agrarmarktliberalisierung setzende Reformagenda<br />

zumindest innerhalb der EU verkehrserzeugende<br />

Nebenwirkungen haben kann, während sich die<br />

exportdrosselnden <strong>und</strong> die importinduzierenden Effekte<br />

einer Liberalisierung gegenseitig ausgleichen. Selbst<br />

wenn diese qualitative Einschätzung zutrifft, spricht dies<br />

nicht gegen die Fortsetzung des Reformkurses, da dieser<br />

zahlreiche sonstige umweltentlastende Effekte mit sich<br />

bringt (vgl. SRU, 2004, Tz. 236). So kann zum Beispiel<br />

die Gesamtenergiebilanz importierter Produkte, trotz größerer<br />

Transportdistanzen, im Einzelfall sogar positiver<br />

sein als die heimische Produktion. Die Intensivierung<br />

flankierender Maßnahmen (vgl. SRU, 2004, Kap. 4.1) eröffnet<br />

zudem Möglichkeiten, diese auch mit einer verkehrsreduzierender<br />

Stoßrichtung zu verknüpfen.<br />

666. Zu den hinsichtlich der Verkehrsvermeidung Erfolg<br />

versprechenden flankierenden Maßnahmen gehören<br />

die Strategien einer Verlagerung der Agrarförderung von<br />

der 1. zur 2. Säule, das heißt hin zu Programmen einer integrierten<br />

Entwicklung des ländlichen Raumes <strong>und</strong> der<br />

Honorierung ökologischer Leistungen (vgl. SRU, 2004,<br />

Tz. 284 ff.; 2002a; 2002b). Für die Jahre 2000 bis 2006<br />

wird die EU insgesamt 30 Mrd. Euro für Maßnahmen zur<br />

Entwicklung des ländlichen Raumes ausgeben<br />

(SPRENGER et al., 2003, S. 188). Mit den Luxemburger<br />

Beschlüssen vom Juni 2003 werden diese Mittel durch<br />

die Modulation bis zum Jahre 2013 weiter substanziell<br />

aufgestockt werden (SRU, 2004, Tz. 252)<br />

Im Rahmen dieser Förderprogramme können auch gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

Ansätze der Regionalvermarktung <strong>und</strong> der regionalen<br />

Weiterverarbeitung gefördert werden. Die spezifische<br />

Ausgestaltung dieser Fördermittel liegt bei den<br />

Mitgliedstaaten, in Deutschland im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe<br />

„Verbesserung der Agrarstruktur <strong>und</strong> des<br />

Küstenschutzes“ (GAK). Je nach Förderkriterien kann<br />

diese sich verkehrserzeugend oder verkehrsentlastend<br />

auswirken.<br />

In den 1990er-Jahren haben <strong>Umwelt</strong>verbände kritisiert,<br />

dass im Hinblick auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

nur größere Einzelbetriebe gefördert werden, nicht

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