Umwelt und Straßenverkehr
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feldes, damit sich das Wohnen <strong>und</strong> Leben in der Stadt als<br />
wirkliche Alternative zum „Wohnen im Grünen“ darstellt.<br />
Insofern können die Kommunen bspw. durch entsprechende<br />
Vorgaben in der Bauleitplanung vermehrt Wohnformen<br />
anbieten, die mit dem frei stehenden Einfamilienhaus<br />
konkurrieren können (TROGE et al., 2003, S. 88).<br />
Eine hohe Wohnqualität <strong>und</strong> ein Wohnen mit Garten sind<br />
auch bei mittlerer <strong>und</strong> hoher Baudichte von 50 bis<br />
100 Wohnungen pro Hektar Bruttobauland (Nettobauland<br />
sowie Flächen für Erschließung <strong>und</strong> für kleinere öffentliche<br />
Spiel- <strong>und</strong> Grünflächen) realisierbar (APEL, 2000).<br />
Die Grenze einer verträglichen baulichen Nutzung ist derzeit<br />
jedenfalls nicht bereits bei einer Geschossflächenzahl<br />
(GFZ) von 0,8 bis 1,0 für die Wohnnutzung erreicht. Vielmehr<br />
wird eine ausreichende wohnungsbezogene Freifläche<br />
noch bis zu einer Geschossflächenzahl von etwa<br />
2,0 als realisierbar eingeschätzt, zumindest bei einem unterdurchschnittlichen<br />
PKW-Bestand (TROGE et al., 2003,<br />
S. 88; APEL, 2000).<br />
663. Geht es um die Beziehung von kleineren Gemeinden<br />
zu benachbarten größeren Kommunen, besteht die<br />
Möglichkeit, gemeinsame Bauleitpläne aufzustellen<br />
(§§ 204, 205 BauGB). Allerdings sollten in diesen Fällen<br />
zuvor regelmäßig Vorgaben in Regionalplänen festgelegt<br />
werden (BUNGE, 2000, S. 83). Dies gilt auch für die Entscheidung<br />
über besonders verkehrsintensive Projekte wie<br />
etwa große Einzelhandelsvorhaben (beispielhaft hierfür<br />
ist das Einzelhandelskonzept der Region Hannover,<br />
2004). Zwar kann die Gemeinde durch entsprechende<br />
Festsetzungen im Bebauungsplan derartige Projekte<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich ausschließen oder einschränken. Das wird<br />
aber oftmals nur zu einer Standortverlagerung in eine andere<br />
Gemeinde, nicht aber zur Verringerung des Gesamtverkehrsaufkommens<br />
führen (BUNGE, 2000, S. 83 f.).<br />
10.5 Die europäische Agrarpolitik<br />
664. Die bisherige auf Preisstützung <strong>und</strong> Direktbeihilfen<br />
setzende europäische Agrarpolitik <strong>und</strong> mit umgekehrten<br />
Vorzeichen auch die im Jahre 2003 erfolgten Reformen<br />
in Richtung einer flankierten Teilliberalisierung<br />
haben sowohl verkehrserzeugende als auch verkehrsdämpfende<br />
Elemente. In der Summe besteht aber die<br />
Chance, dass eine umwelt- <strong>und</strong> sozialpolitisch flankierte<br />
Agrarmarktliberalisierung auch den Güterverkehr von<br />
Agrarprodukten reduzieren könnte.<br />
Auf die Verkehrsentwicklung dämpfend hat sich ausgewirkt,<br />
dass die bisherige Politik der Preisstützung <strong>und</strong> der<br />
Direktbeihilfen den agrarstrukturellen Wandel <strong>und</strong> damit<br />
die Auslagerung von auf dem Weltmarkt nicht konkurrenzfähigen<br />
Produktionszweigen gebremst hat (NABU,<br />
1999; SPRENGER et al., 2003; van ELBURG, 2003,<br />
S. 69). Ein Liberalisierungsszenario (vgl. SRU, 2004,<br />
Abschn. 4.1.5) hätte größere Transportentfernungen zur<br />
Folge. Eine Liberalisierung würde auch zu größeren Betriebsgrößen<br />
<strong>und</strong> Spezialisierungseffekten beitragen, die<br />
wieder Gütertransport nach sich ziehen (vgl. SRU, 2004,<br />
Tz. 236). Von Relevanz sind auch die Anreize der Betriebsverlagerung<br />
aus dicht besiedelten Agrarländern<br />
(Niederlande) in dünn besiedelte (Neue B<strong>und</strong>esländer,<br />
Osteuropa) (van ELBURG, 2003, S. 70). Insgesamt<br />
würde eine unflankierte Liberalisierung im Agrarbereich<br />
294<br />
Korrektur verkehrserzeugender Anreize<br />
die dominanten Markttrends zur Globalisierung der Beschaffungs-<br />
<strong>und</strong> Distributionslogistik, zur Konzentration<br />
des Nahrungsmittelhandels <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen<br />
fernräumlichen Verflechtungen verstärken <strong>und</strong> vorhandene,<br />
dezentral-kleinbetriebliche, eher regionalorientierte<br />
Strukturen gefährden (vgl. HESSE, 2002, S. 350 f.).<br />
Verkehrserzeugend wirkten sich bisher das durch die<br />
Marktstützung <strong>und</strong> die Beihilfen erreichte künstlich hohe<br />
Produktionsvolumen <strong>und</strong> damit auch das Transportvolumen<br />
von Agrargütern aus. Zudem trugen die hohen Exportsubventionen<br />
zu künstlich erzeugten Transportleistungen<br />
bei. Eine Reduzierung oder Abschaffung der<br />
Exportförderung hätte damit, neben den positiven Effekten<br />
auf den Weltmarkt, auch verkehrsvermeidende Effekte<br />
für dieses Marktsegment (van ELBURG, 2003, S. 70).<br />
665. Eine vergleichende quantitative Gesamtbilanz der<br />
Verkehrseffekte der bisherigen Agrarpolitik <strong>und</strong> der im<br />
Jahre 2003 beschlossenen Reformen existiert nicht. Es ist<br />
aber vor dem Hintergr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Argumente<br />
plausibel anzunehmen, dass in der Summe eine auf<br />
eine unflankierte Agrarmarktliberalisierung setzende Reformagenda<br />
zumindest innerhalb der EU verkehrserzeugende<br />
Nebenwirkungen haben kann, während sich die<br />
exportdrosselnden <strong>und</strong> die importinduzierenden Effekte<br />
einer Liberalisierung gegenseitig ausgleichen. Selbst<br />
wenn diese qualitative Einschätzung zutrifft, spricht dies<br />
nicht gegen die Fortsetzung des Reformkurses, da dieser<br />
zahlreiche sonstige umweltentlastende Effekte mit sich<br />
bringt (vgl. SRU, 2004, Tz. 236). So kann zum Beispiel<br />
die Gesamtenergiebilanz importierter Produkte, trotz größerer<br />
Transportdistanzen, im Einzelfall sogar positiver<br />
sein als die heimische Produktion. Die Intensivierung<br />
flankierender Maßnahmen (vgl. SRU, 2004, Kap. 4.1) eröffnet<br />
zudem Möglichkeiten, diese auch mit einer verkehrsreduzierender<br />
Stoßrichtung zu verknüpfen.<br />
666. Zu den hinsichtlich der Verkehrsvermeidung Erfolg<br />
versprechenden flankierenden Maßnahmen gehören<br />
die Strategien einer Verlagerung der Agrarförderung von<br />
der 1. zur 2. Säule, das heißt hin zu Programmen einer integrierten<br />
Entwicklung des ländlichen Raumes <strong>und</strong> der<br />
Honorierung ökologischer Leistungen (vgl. SRU, 2004,<br />
Tz. 284 ff.; 2002a; 2002b). Für die Jahre 2000 bis 2006<br />
wird die EU insgesamt 30 Mrd. Euro für Maßnahmen zur<br />
Entwicklung des ländlichen Raumes ausgeben<br />
(SPRENGER et al., 2003, S. 188). Mit den Luxemburger<br />
Beschlüssen vom Juni 2003 werden diese Mittel durch<br />
die Modulation bis zum Jahre 2013 weiter substanziell<br />
aufgestockt werden (SRU, 2004, Tz. 252)<br />
Im Rahmen dieser Förderprogramme können auch gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
Ansätze der Regionalvermarktung <strong>und</strong> der regionalen<br />
Weiterverarbeitung gefördert werden. Die spezifische<br />
Ausgestaltung dieser Fördermittel liegt bei den<br />
Mitgliedstaaten, in Deutschland im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe<br />
„Verbesserung der Agrarstruktur <strong>und</strong> des<br />
Küstenschutzes“ (GAK). Je nach Förderkriterien kann<br />
diese sich verkehrserzeugend oder verkehrsentlastend<br />
auswirken.<br />
In den 1990er-Jahren haben <strong>Umwelt</strong>verbände kritisiert,<br />
dass im Hinblick auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
nur größere Einzelbetriebe gefördert werden, nicht