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Umwelt und Straßenverkehr

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80 000 bis 120 000 km einer Nachfüllung. Der durch die<br />

Regenerationsphase bedingte Mehrverbrauch ist über die<br />

gesamte Kilometerleistung mit maximal 2 Prozent gering;<br />

der Langzeittest des ADAC ergab sogar einen<br />

Mehrverbrauch von nur 0,6 Prozent (GAUSS, 2001).<br />

Mittlerweile haben Partikelfilter für PKW Serienreife erlangt.<br />

Im Oktober 2004 wurden mehr als 60 Fahrzeugmodelle<br />

von 13 Fahrzeugherstellern mit Partikelfiltern<br />

– zum Teil zu Aufpreisen zwischen 522 <strong>und</strong> 806 Euro –<br />

angeboten (VCD, 2004). Für Nutzfahrzeugmotoren ist die<br />

Partikelfiltertechnik verfügbar <strong>und</strong> wurde bereits erfolgreich<br />

in zahlreichen Dieselbussen des öffentlichen Nahverkehrs<br />

eingebaut (BMU, 2004c).<br />

285. Es sind auch Abgasnachbehandlungstechniken in<br />

der Entwicklung, die eine geringere Reduktionsleistung<br />

als die oben genannten Partikelfilter besitzen. Beim so<br />

genannten PM-Filter Katalysator wird die Partikelmasse<br />

um 50 bis 70 Prozent reduziert, die Anzahl der Partikel um<br />

bis zu 80 Prozent, wobei vor allem Partikel der Größenordnung<br />

20 bis 100 nm entfernt werden (www.siemensvdo.de).<br />

Durch die offene Kanalstruktur kann der PM-Filter<br />

Katalysator nicht verstopfen. Die NO x-Emissionen<br />

werden in Stickstoff (N 2) umgewandelt. Der Einsatz des<br />

PM-Filter Katalysators wird sowohl für Nutzfahrzeuge<br />

(JACOB et al., 2002) als auch für Diesel-PKW<br />

(DIEFKE et al., 2003) diskutiert. Bei PKW könnte er<br />

auch als Vorschaltung vor einem herkömmlichen Partikelfilter<br />

dienen, dessen Regenerationszeit sich dann erheblich<br />

erhöhte. Ohne einen nachgeschalteten Partikelfilter<br />

würde mit dem PM-Filter Katalysator der derzeit als<br />

Euro-5-Norm diskutierte Grenzwert für Partikel von<br />

2,5 mg/km (Tz. 288) bei vielen Fahrzeugen nicht eingehalten<br />

werden können.<br />

7.2.3 Umsetzungsmöglichkeiten<br />

286. Die Reduzierung der NOx- <strong>und</strong> Partikelemissionen<br />

aus dem <strong>Straßenverkehr</strong> ist dringend geboten. Minderungsmaßnahmen<br />

müssen insbesondere bei Dieselfahrzeugen<br />

ansetzen, da diese höhere NOx- <strong>und</strong> Partikelemissionen<br />

aufweisen als Benzinfahrzeuge (Tab. 7-2). Für<br />

Fahrzeuge mit direkt einspritzenden Benzinmotoren, die<br />

unter bestimmten Umständen ein ähnliches Emissionsverhalten<br />

wie Dieselmotoren aufweisen (Tz. 276), sollte<br />

ebenfalls über entsprechende Emissionsstandards gewährleistet<br />

werden, dass das heutzutage niedrige Emissionsniveau<br />

benzinbetriebener Fahrzeuge erreicht werden<br />

kann.<br />

Mit innermotorischen Maßnahmen alleine können die<br />

Partikelemissionen von Diesel-PKW <strong>und</strong> leichten Nutzfahrzeugen<br />

nur um weitere 30 bis 40 Prozent gegenüber<br />

dem Euro-4-Standard gemindert werden (Tz. 278), die<br />

NO x-Emissionen nur um 20 bis 30 Prozent (Tab. 7-3).<br />

Dagegen können durch die Einführung von Partikelfilter<br />

<strong>und</strong> Speicherkatalysator die Partikel- <strong>und</strong> NO x-Emissionen<br />

drastisch gemindert <strong>und</strong> auf den Stand moderner<br />

Ottomotoren gebracht werden (über 70 Prozent Minderung<br />

der NO x-Emissionen, über 90 Prozent Minderung<br />

der Partikelemissionen, Tz. 282 <strong>und</strong> Tz. 284).<br />

Reduzierung klassischer Luftschadstoffe<br />

Bei schweren Nutzfahrzeugen können durch die Einführung<br />

des SCR-Katalysators (Tz. 283) die NOx-Emissio nen um über 90 Prozent gemindert werden. Da die Verwendung<br />

eines SCR-Katalysators hohe NOx-Emissionen im Rohgas zulässt, können auf der anderen Seite allein<br />

über innermotorische Maßnahmen die Partikelemissionen<br />

um bis zu 50 Prozent gesenkt werden. Zusätzliche Partikelfilter<br />

könnten die Partikelemissionen bei Nutzfahrzeugen<br />

um über 90 Prozent reduzieren (Tz. 284).<br />

Die ab 2005 geltenden europäischen Abgasgrenzwerte<br />

(Tab. 7-4) können von vielen Dieselfahrzeugen bereits<br />

ohne zusätzliche Abgasreinigung eingehalten werden<br />

(VDA, 2004a). Zur Umsetzung der oben genannten Minderungspotenziale<br />

müssen diese Grenzwerte verschärft<br />

werden.<br />

287. Mit den in Tabelle 7-4 aufgeführten Minderungspotenzialen<br />

<strong>und</strong> unter Berücksichtigung ausreichender Sicherheitsabstände<br />

können Diesel-PKW dieselben Grenzwerte<br />

wie Benzin-PKW einhalten, nämlich 2,5 mg/km für<br />

Feinstaub <strong>und</strong> 80 mg/km für NOx. Für schwere Nutzfahrzeuge<br />

ist – mit den in Tabelle 7-4 genannten Minderungspotenzialen<br />

<strong>und</strong> mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand<br />

– die Einhaltung eines Feinstaub-Grenzwerts von<br />

2 bis 3 mg/kWh (je nach Testzyklus) <strong>und</strong> eines NOx- Grenzwertes von 500 mg/kWh ebenfalls möglich (UBA,<br />

2003b).<br />

Um diese spezifischen Emissionswerte für PKW <strong>und</strong><br />

schwere Nutzfahrzeuge einzuführen, empfiehlt es sich,<br />

auf das bestehende Instrumentarium der europäischen<br />

Abgasnormen zurückzugreifen. Wie bereits bei den Maßnahmen<br />

zur Lärmminderung erläutert (Tz. 269), ist der<br />

SRU der Auffassung, dass langfristig vorgegebene, anspruchsvolle<br />

<strong>und</strong> unter angemessenem Aufwand erreichbare<br />

Grenzwerte das am besten geeignete Steuerungsmittel<br />

darstellen, um einen planbaren Innovations- <strong>und</strong><br />

Umstellungsprozess zu erwirken.<br />

Verschärfung der europäischen Abgasgrenzwerte<br />

für Dieselfahrzeuge<br />

288. Die seit Januar 2005 für PKW <strong>und</strong> leichte Nutzfahrzeuge<br />

<strong>und</strong> ab 2008 für schwere Nutzfahrzeuge geltenden<br />

europäischen Abgasgrenzwerte (Euro 4 <strong>und</strong> Euro V,<br />

s. Tab. 7-4) entsprechen für Dieselfahrzeuge nicht mehr<br />

den Standards, die mit heute auf dem Markt befindlichen<br />

Techniken erreicht werden können (Tz. 286 ff.).<br />

Die Weiterentwicklung dieser Abgasnormen wird seit<br />

Anfang 2003 in einer Arbeitsgruppe der EU-Kommission<br />

unter Federführung der Generaldirektion Unternehmen<br />

diskutiert. Mit hoher Priorität werden die Verschärfungen<br />

der Abgasgrenzwerte für NOx <strong>und</strong> Feinstaub für Diesel-<br />

PKW <strong>und</strong> Nutzfahrzeuge behandelt. Für die Euro-5-<br />

Grenzwerte wird ein Einführungszeitpunkt zwischen<br />

2008 <strong>und</strong> 2010 diskutiert.<br />

Nachdem einige Mitgliedsländer (u. a. Deutschland <strong>und</strong><br />

Frankreich) <strong>und</strong> schließlich auch die niederländische<br />

Ratspräsidentschaft die EU-Kommission gedrängt hatten,<br />

möglichst bald einen Vorschlag zur Fortschreibung der<br />

Euro-5-Normen vorzulegen, wurde der ursprüngliche<br />

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