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Umwelt und Straßenverkehr

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253. Eine weitere Minderung der Belastungen durch<br />

Lärm, Stickstoffoxide, Feinstäube <strong>und</strong> CO 2 ist notwendig<br />

(s. Kap. 2). Neben anderen Vermeidungs- <strong>und</strong> Verminderungsstrategien<br />

müssen auch die Potenziale der Maßnahmen<br />

an der Quelle weiter ausgeschöpft werden. Maßnahmen<br />

an der Quelle besitzen eine relativ hohe Akzeptanz<br />

bei Herstellern <strong>und</strong> Nutzern von Fahrzeugen (Tz. 187),<br />

sodass diese Maßnahmen in der Regel auf geringen politischen<br />

Widerstand stoßen (Tz. 121). Von Bedeutung für<br />

den Erfolg dieses Instrumentes sind allerdings auch<br />

anspruchsvolle <strong>und</strong> langfristig angekündigte Ziele, die einen<br />

Anreiz bilden, immer bessere technische Lösungen<br />

zu entwickeln. Während auf diese Weise die Abgasemissionen<br />

des Verkehrs in den letzten Jahrzehnten bedeutend<br />

vermindert werden konnten (Abschn. 7.2.1), wurden die<br />

eher geringen Lärmminderungen am Fahrzeug vom wachsenden<br />

Verkehrsaufkommen überkompensiert (Tz. 254).<br />

In den folgenden Kapiteln 7.1 bis 7.3 werden in Bezug<br />

auf die Lärmminderung, die Schadstoffminderung <strong>und</strong><br />

die CO 2-Minderung zunächst die bestehenden technischen<br />

Minderungspotenziale beschrieben <strong>und</strong> daran anknüpfend<br />

die Maßnahmen dargestellt, mit denen diese<br />

Potenziale am Besten ausgeschöpft werden können. In<br />

Kapitel 7.4 schließlich werden die technischen Reduktionspotenziale<br />

zur Minderung der Emissionen des <strong>Straßenverkehr</strong>s<br />

über den Einsatz alternativer Kraftstoffe dargestellt.<br />

7.1 Reduzierung der Lärmemissionen<br />

7.1.1 Stand <strong>und</strong> bisherige Entwicklung<br />

254. Der SRU hat bereits mehrfach empfohlen, dass<br />

kurzfristig für den vorbeugenden Ges<strong>und</strong>heitsschutz <strong>und</strong><br />

den Schutz gegen erhebliche Belästigungen tagsüber ein<br />

Außenpegel von 65 dB(A) nicht überschritten werden<br />

sollte. Mittelfristig sind ein Präventionswert von<br />

62 dB(A) <strong>und</strong> ein Vorsorgezielwert von 55 dB(A) erforderlich.<br />

Zum Schutz der Nachtruhe sind kurzfristig ein<br />

Außenwert von 55 dB(A), mittelfristig 52 dB(A) <strong>und</strong><br />

langfristig ein Vorsorgezielwert von 45 dB(A) anzustreben<br />

(Tz. 159).<br />

Tagsüber sind 15,6 Prozent der Bevölkerung Lärm-<br />

Außenpegeln von über 65 dB(A) ausgesetzt, die vom<br />

<strong>Straßenverkehr</strong> verursacht werden. Nachts sind etwa<br />

16,6 Prozent der Bevölkerung durch Lärm-Außenpegel<br />

von mehr als 55 dB(A) belastet. R<strong>und</strong> die Hälfte der Bevölkerung<br />

ist Lärm-Außenpegeln oberhalb der empfohlenen<br />

Vorsorgewerte von 55 bzw. 45 dB(A) ausgesetzt<br />

(UBA, 2000; RINK, 2003). Selbst die kurzfristigen Zielwerte<br />

zum Schutz der Ges<strong>und</strong>heit sind damit für einen relevanten<br />

Anteil der Bevölkerung überschritten, sodass ein<br />

erheblicher Handlungsbedarf besteht (Abschn. 2.1.3).<br />

Die Geräuschemissionen von Autobahnen sind nach Berechnungen<br />

der B<strong>und</strong>esanstalt für Straßenwesen – ohne<br />

Berücksichtigung passiver Lärmschutzmaßnahmen wie<br />

Lärmschutzwände <strong>und</strong> -wälle – zwischen 1975 <strong>und</strong> 2002<br />

um r<strong>und</strong> 2 dB(A) angestiegen, an B<strong>und</strong>esstraßen hat sich<br />

das Emissionsniveau kaum verändert (ULLRICH, 2003).<br />

144<br />

Maßnahmen an der Quelle<br />

Ursachen sind vor allem das gestiegene Verkehrsaufkommen<br />

<strong>und</strong> höhere Geschwindigkeiten, die die an<br />

den einzelnen Fahrzeugen sowie durch verbesserte Fahrbahndecken<br />

erzielten Lärmminderungen überkompensiert<br />

haben.<br />

Veranschaulichung von Lärmminderungen<br />

Die Erhöhung oder Absenkung des Geräuschpegels um<br />

10 dB(A) wird vom Menschen als Verdoppelung oder<br />

Halbierung der Lautstärke empf<strong>und</strong>en. Eine Lärmminderung<br />

um 3 dB(A) entspricht einer Lärmsituation, die<br />

bei gleichbleibenden Emissionspegeln der einzelnen<br />

Fahrzeuge durch eine Verringerung der Verkehrsmenge<br />

um etwa 50 Prozent erreicht würde. Eine Lärmminderung<br />

um 7 dB(A) entspricht ungefähr einer Verringerung<br />

der Verkehrsmenge auf 20 Prozent.<br />

Antriebsgeräusche<br />

255. Die aktuell geltenden Grenzwerte für die Geräuschemissionen<br />

von PKW <strong>und</strong> LKW ergeben sich aus der<br />

Richtlinie 92/97/EG (ABl. EG 1992, Nr. L 371, S. 1). Die<br />

Grenzwerte wurden in den letzten Jahrzehnten mehrfach<br />

gesenkt. Im realen Verkehr jedoch wurden dadurch die<br />

Geräuschemissionen der PKW nicht wesentlich verringert.<br />

Dies liegt erstens daran, dass beim zugr<strong>und</strong>e gelegten<br />

Messverfahren für die Typprüfung im Wesentlichen<br />

die Antriebsgeräusche bei Beschleunigung unter Volllast<br />

erfasst werden, die für die reale Situation nicht repräsentativ<br />

sind. Daher sind durch die Grenzwertsenkungen<br />

zwar die spezifischen Lärmemissionen beim Anfahren (Beschleunigung)<br />

zurückgegangen, bei konstanter Geschwindigkeit<br />

dagegen nur leicht gesunken. Zweitens dominieren<br />

bei den PKW in der Praxis die unvermindert hohen Rollgeräusche<br />

(STENSCHKE, 2003). Obwohl das Messverfahren<br />

theoretisch auch die Abrollgeräusche mit erfasst,<br />

hat dies keine Auswirkung auf die realen Geräuschemissionen,<br />

da die mit dem Fahrzeug ausgelieferten<br />

Reifen nicht mit den Typprüfreifen übereinstimmen müssen.<br />

Bei LKW haben die Grenzwertsenkungen auch real<br />

zu deutlichen Geräuschemissionsminderungen geführt<br />

(SANDBERG, 2001).<br />

Für PKW gilt ein Grenzwert von 74 dB(A) beziehungsweise<br />

75 dB(A) für Fahrzeuge mit direkteinspritzendem<br />

Dieselmotor sowie für bestimmte leistungsstärkere Fahrzeuge.<br />

Für Off-Road-Fahrzeuge sind diese Grenzwerte<br />

nochmals um 1 bis 2 dB(A) erhöht. LKW müssen je nach<br />

zulässiger Nutzlast einen Geräuschpegel von 76 bis<br />

80 dB(A) einhalten. Die Geräuschemissionsgrenzwerte<br />

für Motorräder nach Richtlinie 94/27/EG (Abl. EG 1994,<br />

Nr. L 188, S. 1) entsprechen nominell ungefähr denen für<br />

schwere LKW, das Testverfahren erfasst jedoch im Gegensatz<br />

zu den LKW nicht die besonders lärmemittierenden<br />

Fahrzustände. Auch die tatsächlichen Antriebslärmemissionen<br />

von LKW <strong>und</strong> Motorrädern liegen deutlich<br />

über denen der PKW. Bei LKW <strong>und</strong> Motorrädern sind die<br />

Antriebe weiterhin eine relevante Lärmquelle.

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