Umwelt und Straßenverkehr
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253. Eine weitere Minderung der Belastungen durch<br />
Lärm, Stickstoffoxide, Feinstäube <strong>und</strong> CO 2 ist notwendig<br />
(s. Kap. 2). Neben anderen Vermeidungs- <strong>und</strong> Verminderungsstrategien<br />
müssen auch die Potenziale der Maßnahmen<br />
an der Quelle weiter ausgeschöpft werden. Maßnahmen<br />
an der Quelle besitzen eine relativ hohe Akzeptanz<br />
bei Herstellern <strong>und</strong> Nutzern von Fahrzeugen (Tz. 187),<br />
sodass diese Maßnahmen in der Regel auf geringen politischen<br />
Widerstand stoßen (Tz. 121). Von Bedeutung für<br />
den Erfolg dieses Instrumentes sind allerdings auch<br />
anspruchsvolle <strong>und</strong> langfristig angekündigte Ziele, die einen<br />
Anreiz bilden, immer bessere technische Lösungen<br />
zu entwickeln. Während auf diese Weise die Abgasemissionen<br />
des Verkehrs in den letzten Jahrzehnten bedeutend<br />
vermindert werden konnten (Abschn. 7.2.1), wurden die<br />
eher geringen Lärmminderungen am Fahrzeug vom wachsenden<br />
Verkehrsaufkommen überkompensiert (Tz. 254).<br />
In den folgenden Kapiteln 7.1 bis 7.3 werden in Bezug<br />
auf die Lärmminderung, die Schadstoffminderung <strong>und</strong><br />
die CO 2-Minderung zunächst die bestehenden technischen<br />
Minderungspotenziale beschrieben <strong>und</strong> daran anknüpfend<br />
die Maßnahmen dargestellt, mit denen diese<br />
Potenziale am Besten ausgeschöpft werden können. In<br />
Kapitel 7.4 schließlich werden die technischen Reduktionspotenziale<br />
zur Minderung der Emissionen des <strong>Straßenverkehr</strong>s<br />
über den Einsatz alternativer Kraftstoffe dargestellt.<br />
7.1 Reduzierung der Lärmemissionen<br />
7.1.1 Stand <strong>und</strong> bisherige Entwicklung<br />
254. Der SRU hat bereits mehrfach empfohlen, dass<br />
kurzfristig für den vorbeugenden Ges<strong>und</strong>heitsschutz <strong>und</strong><br />
den Schutz gegen erhebliche Belästigungen tagsüber ein<br />
Außenpegel von 65 dB(A) nicht überschritten werden<br />
sollte. Mittelfristig sind ein Präventionswert von<br />
62 dB(A) <strong>und</strong> ein Vorsorgezielwert von 55 dB(A) erforderlich.<br />
Zum Schutz der Nachtruhe sind kurzfristig ein<br />
Außenwert von 55 dB(A), mittelfristig 52 dB(A) <strong>und</strong><br />
langfristig ein Vorsorgezielwert von 45 dB(A) anzustreben<br />
(Tz. 159).<br />
Tagsüber sind 15,6 Prozent der Bevölkerung Lärm-<br />
Außenpegeln von über 65 dB(A) ausgesetzt, die vom<br />
<strong>Straßenverkehr</strong> verursacht werden. Nachts sind etwa<br />
16,6 Prozent der Bevölkerung durch Lärm-Außenpegel<br />
von mehr als 55 dB(A) belastet. R<strong>und</strong> die Hälfte der Bevölkerung<br />
ist Lärm-Außenpegeln oberhalb der empfohlenen<br />
Vorsorgewerte von 55 bzw. 45 dB(A) ausgesetzt<br />
(UBA, 2000; RINK, 2003). Selbst die kurzfristigen Zielwerte<br />
zum Schutz der Ges<strong>und</strong>heit sind damit für einen relevanten<br />
Anteil der Bevölkerung überschritten, sodass ein<br />
erheblicher Handlungsbedarf besteht (Abschn. 2.1.3).<br />
Die Geräuschemissionen von Autobahnen sind nach Berechnungen<br />
der B<strong>und</strong>esanstalt für Straßenwesen – ohne<br />
Berücksichtigung passiver Lärmschutzmaßnahmen wie<br />
Lärmschutzwände <strong>und</strong> -wälle – zwischen 1975 <strong>und</strong> 2002<br />
um r<strong>und</strong> 2 dB(A) angestiegen, an B<strong>und</strong>esstraßen hat sich<br />
das Emissionsniveau kaum verändert (ULLRICH, 2003).<br />
144<br />
Maßnahmen an der Quelle<br />
Ursachen sind vor allem das gestiegene Verkehrsaufkommen<br />
<strong>und</strong> höhere Geschwindigkeiten, die die an<br />
den einzelnen Fahrzeugen sowie durch verbesserte Fahrbahndecken<br />
erzielten Lärmminderungen überkompensiert<br />
haben.<br />
Veranschaulichung von Lärmminderungen<br />
Die Erhöhung oder Absenkung des Geräuschpegels um<br />
10 dB(A) wird vom Menschen als Verdoppelung oder<br />
Halbierung der Lautstärke empf<strong>und</strong>en. Eine Lärmminderung<br />
um 3 dB(A) entspricht einer Lärmsituation, die<br />
bei gleichbleibenden Emissionspegeln der einzelnen<br />
Fahrzeuge durch eine Verringerung der Verkehrsmenge<br />
um etwa 50 Prozent erreicht würde. Eine Lärmminderung<br />
um 7 dB(A) entspricht ungefähr einer Verringerung<br />
der Verkehrsmenge auf 20 Prozent.<br />
Antriebsgeräusche<br />
255. Die aktuell geltenden Grenzwerte für die Geräuschemissionen<br />
von PKW <strong>und</strong> LKW ergeben sich aus der<br />
Richtlinie 92/97/EG (ABl. EG 1992, Nr. L 371, S. 1). Die<br />
Grenzwerte wurden in den letzten Jahrzehnten mehrfach<br />
gesenkt. Im realen Verkehr jedoch wurden dadurch die<br />
Geräuschemissionen der PKW nicht wesentlich verringert.<br />
Dies liegt erstens daran, dass beim zugr<strong>und</strong>e gelegten<br />
Messverfahren für die Typprüfung im Wesentlichen<br />
die Antriebsgeräusche bei Beschleunigung unter Volllast<br />
erfasst werden, die für die reale Situation nicht repräsentativ<br />
sind. Daher sind durch die Grenzwertsenkungen<br />
zwar die spezifischen Lärmemissionen beim Anfahren (Beschleunigung)<br />
zurückgegangen, bei konstanter Geschwindigkeit<br />
dagegen nur leicht gesunken. Zweitens dominieren<br />
bei den PKW in der Praxis die unvermindert hohen Rollgeräusche<br />
(STENSCHKE, 2003). Obwohl das Messverfahren<br />
theoretisch auch die Abrollgeräusche mit erfasst,<br />
hat dies keine Auswirkung auf die realen Geräuschemissionen,<br />
da die mit dem Fahrzeug ausgelieferten<br />
Reifen nicht mit den Typprüfreifen übereinstimmen müssen.<br />
Bei LKW haben die Grenzwertsenkungen auch real<br />
zu deutlichen Geräuschemissionsminderungen geführt<br />
(SANDBERG, 2001).<br />
Für PKW gilt ein Grenzwert von 74 dB(A) beziehungsweise<br />
75 dB(A) für Fahrzeuge mit direkteinspritzendem<br />
Dieselmotor sowie für bestimmte leistungsstärkere Fahrzeuge.<br />
Für Off-Road-Fahrzeuge sind diese Grenzwerte<br />
nochmals um 1 bis 2 dB(A) erhöht. LKW müssen je nach<br />
zulässiger Nutzlast einen Geräuschpegel von 76 bis<br />
80 dB(A) einhalten. Die Geräuschemissionsgrenzwerte<br />
für Motorräder nach Richtlinie 94/27/EG (Abl. EG 1994,<br />
Nr. L 188, S. 1) entsprechen nominell ungefähr denen für<br />
schwere LKW, das Testverfahren erfasst jedoch im Gegensatz<br />
zu den LKW nicht die besonders lärmemittierenden<br />
Fahrzustände. Auch die tatsächlichen Antriebslärmemissionen<br />
von LKW <strong>und</strong> Motorrädern liegen deutlich<br />
über denen der PKW. Bei LKW <strong>und</strong> Motorrädern sind die<br />
Antriebe weiterhin eine relevante Lärmquelle.