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Umwelt und Straßenverkehr

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Abrollgeräusche<br />

256. Mit zunehmender Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs<br />

dominieren die Rollgeräusche der Reifen gegenüber<br />

den Antriebsgeräuschen: bei neueren PKW<br />

schon ab 15 bis 25 km/h bei konstanter Fahrt <strong>und</strong> ab<br />

30 bis 45 km/h bei Beschleunigung, bei neueren LKW ab<br />

etwa 30 bis 35 km/h bzw. 45 bis 50 km/h (ÖAL, 2004).<br />

Sie variieren erheblich je nach Reifentechnik <strong>und</strong> Fahrbahnbelag.<br />

Bei den Abrollgeräuschen gab es bislang<br />

keine generellen Verbesserungen der Emissionssituation.<br />

257. Die Richtlinie 2001/43/EG über Kfz-Reifen legt<br />

erstmals europaweit für die Genehmigung von neuen Reifentypen<br />

Grenzwerte zu Lärmemissionen, Rollwiderstand<br />

<strong>und</strong> Abrieb fest. Die von den Mitgliedstaaten bis 2003<br />

umzusetzenden Grenzwerte betragen 72 bis 76 dB(A) bei<br />

PKW <strong>und</strong> 75 bis 79 dB(A) für Nutzfahrzeuge (je nach<br />

Reifenklasse <strong>und</strong> Verwendungsart, Bezugsgeschwindigkeit<br />

70 bzw. 80 km/h). Von 2007 bis 2009 werden die<br />

Grenzwerte für PKW-Reifen jeweils um 1 dB(A) gesenkt.<br />

Diese Grenzwerte werden aber die Belastung durch Abrollgeräusche<br />

höchstens marginal vermindern, da fast alle<br />

auf dem Markt befindlichen Reifen die Werte ohnehin<br />

einhalten.<br />

258. Neben den Reifen haben die Zusammensetzung<br />

<strong>und</strong> die bauliche Ausführung der Fahrbahndecken einen<br />

wesentlichen Einfluss auf die Lärmemissionen des <strong>Straßenverkehr</strong>s.<br />

Daher werden seit Ende der 1980er-Jahre so<br />

genannte lärmarme Fahrbahndecken, die die Rollgeräusche<br />

der Reifen vermindern (bspw. Dünnschichtbeläge,<br />

offenporige Oberflächen <strong>und</strong> doppellagige offenporige<br />

Oberflächen), erprobt <strong>und</strong> in begrenztem Umfang eingesetzt<br />

(MORGAN et al., 2003). Bisher werden in Deutschland<br />

lärmarme, offenporige Fahrbahndecken jedoch nur<br />

für Straßen mit Geschwindigkeiten über circa 60 km/h<br />

verwendet, da ihre lärmmindernde Wirkung durch Verschmutzung<br />

schnell nachlässt, wenn sie nicht mit hohen<br />

Geschwindigkeiten befahren werden. Doch auch an B<strong>und</strong>esfernstraßen<br />

wurden bisher nur r<strong>und</strong> 250 km solcher<br />

Beläge eingebaut (Deutscher B<strong>und</strong>estag, 2004). Seit 1998<br />

werden in Deutschland technisch weiterentwickelte offenporige<br />

Beläge der so genannten III. <strong>und</strong> IV. Generation<br />

verwendet (ULLRICH, 2002). Breitere Erfahrungen<br />

mit lärmarmen Straßenbelägen sowohl innerorts als auch<br />

außerorts gibt es insbesondere in den Niederlanden <strong>und</strong><br />

der Schweiz (vgl. Tz. 263).<br />

7.1.2 Technische Reduktionspotenziale<br />

Antriebsgeräusche<br />

259. Nach einer Untersuchung der RWTÜV AG im<br />

Auftrag des <strong>Umwelt</strong>b<strong>und</strong>esamtes (STEVEN, 2003) unterschritten<br />

im Jahre 2001 zwischen 25 <strong>und</strong> 70 Prozent<br />

aller neuen PKW die gültigen Grenzwerte um 2 dB(A),<br />

15 bis 35 Prozent sogar um 3 dB(A). Die höheren Anteile<br />

gelten dabei für Kleinwagen (< 45 kW), die niedrigeren<br />

für leistungsstarke Diesel-PKW. Ähnliches trifft auch auf<br />

leichte Nutzfahrzeuge zu, während die Geräuschemissionen<br />

schwerer Nutzfahrzeuge kaum vom Grenzwert abweichen.<br />

Nennenswerte Minderungen der PKW-Antriebsge-<br />

Reduzierung der Lärmemissionen<br />

räusche lassen sich durch motorseitige Primärmaßnahmen,<br />

Hybridisierung, Motorraumkapseln sowie verbesserte<br />

Ansaug- <strong>und</strong> Abgasschalldämpfer realisieren. Insgesamt<br />

erscheint – auch nach Angaben der Hersteller – bei<br />

PKW eine Absenkung der Geräuschgrenzwerte auf 70 bis<br />

71 dB(A) mittelfristig wirtschaftlich vertretbar <strong>und</strong> realisierbar<br />

zu sein. Für leichte Nutzfahrzeuge stehen prinzipiell<br />

die gleichen Minderungsmaßnahmen wie für PKW<br />

zur Verfügung, sodass diese Fahrzeuge schrittweise an<br />

den Geräuschstandard für PKW herangeführt werden<br />

können (STEVEN, 2003).<br />

Bei schweren LKW ist eine weitere Geräuschminderung<br />

aufwändiger. Kurzfristig erscheint für schwere Nutzfahrzeuge<br />

mit einer Nennleistung unter 320 kW ein Minderungspotenzial<br />

von 2 dB(A) realistisch. Längerfristig<br />

können die Emissionen schwerer LKW durch eine aufwändigere<br />

Vollkapselung der Motoren weiter reduziert<br />

werden, die allerdings Anpassungen der Kühlanlage erfordern<br />

<strong>und</strong> Kosten von etwa 2 500 bis 5 000 Euro verursachen<br />

(STEVEN, 2003). Das Fahrzeuggewicht erhöht<br />

sich dadurch relativ zum Gesamtgewicht nur unwesentlich<br />

um etwa 150 kg. Zieht man auch eine Neukonstruktion<br />

von Motoren in Betracht, erscheint dagegen selbst<br />

für diese LKW-Motoren ein Reduktionspotenzial von<br />

3 bis 5 dB(A) technisch machbar (SPESSERT, 2001), allerdings<br />

könnten dabei Zielkonflikte mit anderen Anforderungen<br />

wie Minderung des Kraftstoffverbrauchs oder<br />

Schadstoffemissionsminderung auftreten.<br />

Fahrzeuge mit einem elektrogetriebenen Antriebsstrang<br />

oder kombinierten Antrieben (Hybrid) sind hinsichtlich<br />

der Lärmemissionen bei niedrigen Geschwindigkeiten um<br />

2 bis 7 dB(A) leiser als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor<br />

(KOLKE, 1999). Bei Elektrofahrzeugen entfällt<br />

das Schalten <strong>und</strong> bei niedrigen Geschwindigkeiten werden<br />

die Lärmemissionen von den Antriebsgeräuschen dominiert.<br />

Elektro- <strong>und</strong> Hybridfahrzeuge könnten daher vor<br />

allem im innerörtlichen Verkehr, an Ampeln <strong>und</strong> Kreuzungen<br />

starke Entlastungen bringen.<br />

Neben der Senkung der Grenzwerte ist auch eine Anpassung<br />

der Geräuschmessverfahren für die Typprüfung erforderlich,<br />

da die derzeitigen Messverfahren die relevanten<br />

Betriebszustände nicht angemessen berücksichtigen.<br />

Die derzeit auf Ebene der United Nations Economic<br />

Commission for Europe (UNECE) diskutierten Vorschläge<br />

erscheinen für Nutzfahrzeuge angemessen zu<br />

sein. Für PKW sind jedoch weitere Modifikationen erforderlich,<br />

um die tatsächlich auftretenden Geräuschemissionen<br />

besser abzubilden als das derzeitige Messverfahren<br />

(STEVEN, 2003). Bei den neuen Messverfahren werden<br />

nicht alle Betriebszustände berücksichtigt. Um die realen<br />

Lärmemissionen wirksam zu begrenzen, sollte daher<br />

gleichzeitig vorgegeben werden, dass Betriebszustände,<br />

die von den Messverfahren nicht erfasst werden (Off-<br />

Cycle-Emissionen), nicht überproportional laut sein dürfen.<br />

Daneben gibt das Typprüfmessverfahren die realen<br />

Lärmemissionen nur ungenügend wieder, solange während<br />

der Messung nicht die gleichen oder lärmtechnisch<br />

gleichwertige Reifen verwendet werden müssen wie beim<br />

Verkauf der Fahrzeuge, da die Rollgeräuschemissionen<br />

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