Umwelt und Straßenverkehr
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Innerörtlicher Bereich<br />
534. Nach einem Modellversuch des Bayerischen Landesamtes<br />
für <strong>Umwelt</strong>schutz (RABL <strong>und</strong> DEIMER, 2001)<br />
hängen die PKW-Emissionen im innerörtlichen Verkehr<br />
nicht nur von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />
(30 bzw. 50 km/h), sondern in starkem Maße auch von<br />
der jeweiligen Vorfahrtsregelung ab. Generell lässt sich<br />
durch den Übergang von einer „Rechts-vor-Links“-Regelung<br />
zu einer „Geradeaus-Vorfahrt“-Regelung aufgr<strong>und</strong><br />
der Verstetigung des Verkehrsflusses eine stärkere Emissionsminderung<br />
erzielen als durch eine Absenkung der<br />
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h<br />
bei gegebener Vorfahrtsregelung (vgl. Tab. 9-1).<br />
Bei gegebener Vorfahrtsregelung führt eine Senkung der<br />
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h zu<br />
einer spürbaren Reduzierung der Emissionen an Kohlenmonoxid,<br />
Stickstoffoxiden <strong>und</strong> Partikeln (vgl. Tab. 9-2).<br />
Demgegenüber nehmen die Emissionen an Kohlenwasserstoffen<br />
deutlich zu, <strong>und</strong> bei Kohlendioxid ergibt sich<br />
ein uneinheitliches Bild: Während bei einer „Geradeaus-<br />
Vorfahrt“-Regelung ein Anstieg um circa 35 Prozent zu<br />
verzeichnen ist, resultiert bei einer „Rechts-vor-Links“-<br />
Regelung ein Rückgang um knapp 20 Prozent. Der Gr<strong>und</strong><br />
für die teilweise Zunahme der Emissionen bei Reduzie-<br />
Tabelle 9-1<br />
250<br />
rung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit besteht nach<br />
RABL <strong>und</strong> DEIMER (2001) darin, dass 30 km/h in der<br />
Regel höchstens im dritten Gang gefahren werden, während<br />
bei 50 km/h der vierte Gang miteinbezogen wird, sodass<br />
der Motor insgesamt in sparsameren Drehzahlbereichen<br />
arbeitet <strong>und</strong> damit weniger Kraftstoff verbraucht.<br />
Dieses Ergebnis ist konsistent mit analogen Untersuchungen<br />
des <strong>Umwelt</strong>b<strong>und</strong>esamtes (GOHLISCH <strong>und</strong><br />
MALOW, 1999, S. 45 f.). Unter dem Gesichtspunkt der<br />
Schadstoffemissionen hängt die Vorteilhaftigkeit einer innerörtlichen<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h<br />
damit maßgeblich davon ab, wie die Vorteile sinkender<br />
Emissionen an Kohlenmonoxid, Stickstoffoxiden <strong>und</strong><br />
Partikeln gegenüber den Nachteilen steigender Emissionen<br />
an Kohlendioxid <strong>und</strong> Kohlenwasserstoffen gewichtet<br />
werden.<br />
535. Über die oben beschriebenen, direkten Effekte hinaus<br />
kann eine innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
auf 30 km/h auch indirekt zu einer Reduzierung der<br />
Schadstoffemissionen beitragen. So weist der Deutsche<br />
Städtetag (2004) in seiner Arbeitshilfe zur Reduzierung<br />
verkehrsbedingter Schadstoffbelastungen im Rahmen der<br />
Umsetzung der EU-Luftqualitätsrahmenrichtline darauf<br />
hin, dass durch die Einrichtung flächendeckender Tempo-<br />
Schadstoffemissionen (g/km) eines Mittelklasse-PKW im innerörtlichen Verkehr bei unterschiedlichen<br />
Geschwindigkeitsbeschränkungen <strong>und</strong> Vorfahrtsregeln<br />
Höchstgeschwindigkeit 50 km/h Höchstgeschwindigkeit 30 km/h<br />
Rechts vor Links Geradeaus Vorfahrt Rechts vor Links Geradeaus Vorfahrt<br />
Kohlenmonoxid 2,13 1,30 0,53 0,31<br />
Stickstoffoxide 0,51 0,23 0,25 0,21<br />
Kohlendioxid 191 114 154 154<br />
Kohlenwasserstoffe 0,05 0,04 0,07 0,08<br />
Partikel (bei Diesel) 0,0738 0,0486 0,0396 0,0216<br />
Quelle: RABL <strong>und</strong> DEIMER, 2001<br />
Tabelle 9-2<br />
Maßnahmen in der Verkehrslenkung<br />
Prozentuale Änderung der Schadstoffemissionen (g/km) eines Mittelklasse-PKW bei Absenkung<br />
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h<br />
Bei „Geradeaus-Vorfahrt“-Regelung Bei „Rechts-vor-Links“-Regelung<br />
Kohlenmonoxid – 76,15 % – 75,11 %<br />
Stickstoffoxide – 8,69 % – 50,98 %<br />
Kohlendioxid + 35,09 % – 19,37 %<br />
Kohlenwasserstoffe + 100 % + 40,00 %<br />
Partikel (nur Diesel) – 55,56 % – 46,34 %<br />
SRU/SG2005/Tab. 9-2; Datenquelle: Eigene Berechnung auf Basis von Tabelle 9-1