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Umwelt und Straßenverkehr

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Innerörtlicher Bereich<br />

534. Nach einem Modellversuch des Bayerischen Landesamtes<br />

für <strong>Umwelt</strong>schutz (RABL <strong>und</strong> DEIMER, 2001)<br />

hängen die PKW-Emissionen im innerörtlichen Verkehr<br />

nicht nur von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />

(30 bzw. 50 km/h), sondern in starkem Maße auch von<br />

der jeweiligen Vorfahrtsregelung ab. Generell lässt sich<br />

durch den Übergang von einer „Rechts-vor-Links“-Regelung<br />

zu einer „Geradeaus-Vorfahrt“-Regelung aufgr<strong>und</strong><br />

der Verstetigung des Verkehrsflusses eine stärkere Emissionsminderung<br />

erzielen als durch eine Absenkung der<br />

zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h<br />

bei gegebener Vorfahrtsregelung (vgl. Tab. 9-1).<br />

Bei gegebener Vorfahrtsregelung führt eine Senkung der<br />

zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h zu<br />

einer spürbaren Reduzierung der Emissionen an Kohlenmonoxid,<br />

Stickstoffoxiden <strong>und</strong> Partikeln (vgl. Tab. 9-2).<br />

Demgegenüber nehmen die Emissionen an Kohlenwasserstoffen<br />

deutlich zu, <strong>und</strong> bei Kohlendioxid ergibt sich<br />

ein uneinheitliches Bild: Während bei einer „Geradeaus-<br />

Vorfahrt“-Regelung ein Anstieg um circa 35 Prozent zu<br />

verzeichnen ist, resultiert bei einer „Rechts-vor-Links“-<br />

Regelung ein Rückgang um knapp 20 Prozent. Der Gr<strong>und</strong><br />

für die teilweise Zunahme der Emissionen bei Reduzie-<br />

Tabelle 9-1<br />

250<br />

rung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit besteht nach<br />

RABL <strong>und</strong> DEIMER (2001) darin, dass 30 km/h in der<br />

Regel höchstens im dritten Gang gefahren werden, während<br />

bei 50 km/h der vierte Gang miteinbezogen wird, sodass<br />

der Motor insgesamt in sparsameren Drehzahlbereichen<br />

arbeitet <strong>und</strong> damit weniger Kraftstoff verbraucht.<br />

Dieses Ergebnis ist konsistent mit analogen Untersuchungen<br />

des <strong>Umwelt</strong>b<strong>und</strong>esamtes (GOHLISCH <strong>und</strong><br />

MALOW, 1999, S. 45 f.). Unter dem Gesichtspunkt der<br />

Schadstoffemissionen hängt die Vorteilhaftigkeit einer innerörtlichen<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h<br />

damit maßgeblich davon ab, wie die Vorteile sinkender<br />

Emissionen an Kohlenmonoxid, Stickstoffoxiden <strong>und</strong><br />

Partikeln gegenüber den Nachteilen steigender Emissionen<br />

an Kohlendioxid <strong>und</strong> Kohlenwasserstoffen gewichtet<br />

werden.<br />

535. Über die oben beschriebenen, direkten Effekte hinaus<br />

kann eine innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

auf 30 km/h auch indirekt zu einer Reduzierung der<br />

Schadstoffemissionen beitragen. So weist der Deutsche<br />

Städtetag (2004) in seiner Arbeitshilfe zur Reduzierung<br />

verkehrsbedingter Schadstoffbelastungen im Rahmen der<br />

Umsetzung der EU-Luftqualitätsrahmenrichtline darauf<br />

hin, dass durch die Einrichtung flächendeckender Tempo-<br />

Schadstoffemissionen (g/km) eines Mittelklasse-PKW im innerörtlichen Verkehr bei unterschiedlichen<br />

Geschwindigkeitsbeschränkungen <strong>und</strong> Vorfahrtsregeln<br />

Höchstgeschwindigkeit 50 km/h Höchstgeschwindigkeit 30 km/h<br />

Rechts vor Links Geradeaus Vorfahrt Rechts vor Links Geradeaus Vorfahrt<br />

Kohlenmonoxid 2,13 1,30 0,53 0,31<br />

Stickstoffoxide 0,51 0,23 0,25 0,21<br />

Kohlendioxid 191 114 154 154<br />

Kohlenwasserstoffe 0,05 0,04 0,07 0,08<br />

Partikel (bei Diesel) 0,0738 0,0486 0,0396 0,0216<br />

Quelle: RABL <strong>und</strong> DEIMER, 2001<br />

Tabelle 9-2<br />

Maßnahmen in der Verkehrslenkung<br />

Prozentuale Änderung der Schadstoffemissionen (g/km) eines Mittelklasse-PKW bei Absenkung<br />

der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h<br />

Bei „Geradeaus-Vorfahrt“-Regelung Bei „Rechts-vor-Links“-Regelung<br />

Kohlenmonoxid – 76,15 % – 75,11 %<br />

Stickstoffoxide – 8,69 % – 50,98 %<br />

Kohlendioxid + 35,09 % – 19,37 %<br />

Kohlenwasserstoffe + 100 % + 40,00 %<br />

Partikel (nur Diesel) – 55,56 % – 46,34 %<br />

SRU/SG2005/Tab. 9-2; Datenquelle: Eigene Berechnung auf Basis von Tabelle 9-1

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