Umwelt und Straßenverkehr
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edingungen nötig, die diese Risiken vermindern. Konzessionen<br />
nach dem F-Modell sichern zwar einen Teil<br />
dieser Risiken durch eine bis zu 20%ige öffentliche Bezuschussung<br />
pauschal ab, jedoch ist nicht garantiert, dass<br />
dieser öffentliche Risikoausgleich die optimale Höhe hat.<br />
So besteht die Gefahr, dass einerseits die Marktanreize<br />
des Verfahrens durch die Bezuschussung vermindert werden,<br />
die Risikoabsicherung andererseits aber auch nicht<br />
ausreicht, sodass ein nachträglicher Verlustausgleich<br />
durch den Staat notwendig wird. Damit werden allerdings<br />
die Anreize der Investoren, den Bau <strong>und</strong> den Betrieb der<br />
Projekte langfristig kosteneffizient umzusetzen, bereits ex<br />
ante reduziert. Außerdem eröffnen sich für die Betreiber<br />
Spielräume für strategisches Verhalten zur Maximierung<br />
von Ausgleichszahlungen zulasten des Staates<br />
(ENGEL et al., 2000, S. 24 ff.). Die Effizienzpotenziale<br />
privater Betreibermodelle lassen sich nur dann vollständig<br />
ausschöpfen, wenn die Erfüllung der Konzessionsverträge<br />
vollständig ohne nachträgliche Übernahme der<br />
Marktrisiken durch den Staat erfolgt.<br />
435. Diese Probleme <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ene Negativanreize<br />
für die Vertragsparteien erfordern ein flexibles Konzessionsvergabeverfahren,<br />
das Marktmachtrisiken reduziert<br />
<strong>und</strong> gleichzeitig eine Minimierung der<br />
Wirtschaftlichkeitsrisiken ermöglicht. Gleichzeitig muss<br />
die Vertragsgestaltung die Wahrnehmung der Infrastrukturverantwortung<br />
des Staates ohne erhebliche Erhöhung<br />
des privaten Rentabilitätsrisikos sicherstellen. Daher sind<br />
die Vertragsbedingungen von Anfang an so zu gestalten,<br />
dass die notwendigen Maßnahmen zur Risikostreuung bereits<br />
während des Ausschreibungswettbewerbs von allen<br />
Konkurrenten vorgenommen werden können <strong>und</strong> eine Risikoverlagerung<br />
zum Staat durch Nachverhandlungen<br />
nicht notwendig ist. Hierzu eignet sich das Barwertmodell<br />
der Konzessionsvergabe mit variabler Laufzeit. Mit<br />
dieser Methode konnten bereits erste Erfolg versprechende<br />
Erfahrungen bei der Vergabe von Highway-Projekten<br />
in Chile gesammelt werden (ausführlich hierzu<br />
ENGEL et al., 2001). Die Unternehmen bieten den Gegenwartswert<br />
(Barwert) der Mauteinnahmen als Festpreis<br />
für eine Konzessionsübernahme. Derjenige Bieter erhält<br />
den Zuschlag, der seinem Vertragsangebot den niedrigsten<br />
Barwert der erwarteten Mauteinnahmen zugr<strong>und</strong>e<br />
legt. Der Barwert wird mit einem vom Staat vor der Vergabe<br />
festgelegten, möglichst die durchschnittlichen Kapitalkosten<br />
der Unternehmen nicht überschreitenden Diskontsatz<br />
berechnet. Damit der vom Gewinner der<br />
Ausschreibung unterzeichnete Vertrag trotz im Nachhinein<br />
eintretender, vorab nicht antizipierbarer Nachfragerisiken<br />
realisierbar ist, variiert die Laufzeit in Abhängigkeit<br />
von der Einnahmenentwicklung des Verkehrsprojekts.<br />
Hat der Betreiber den vertraglich vereinbarten Barwert<br />
der Mauteinnahmen erwirtschaftet, endet die Konzessionslaufzeit<br />
<strong>und</strong> die Konzession wird erneut ausgeschrieben.<br />
Die Autobahnverwaltung konkretisiert <strong>und</strong><br />
überwacht die Konzessionsverträge, in denen nach Maßgabe<br />
gesetzlicher Regeln der Leistungsauftrag, technische<br />
Auflagen, Qualitäts- <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong>standards sowie<br />
ein oberes Mautlimit festgelegt werden. Zusätzlich besteht<br />
die Möglichkeit, einen angemessenen <strong>Umwelt</strong>auf-<br />
218<br />
Maßnahmen in der Verkehrswege- <strong>und</strong> Raumplanung<br />
schlag auf das Nutzungsentgelt festzusetzen <strong>und</strong> diesen<br />
entsprechend der vom jeweiligen Straßenprojekt tatsächlich<br />
verursachten <strong>Umwelt</strong>belastungen flexibel zu variieren.<br />
Diese <strong>Umwelt</strong>abgabe wäre jedoch nicht für die Refinanzierung<br />
des Betriebs der Mautstrecke vorzusehen,<br />
sondern vollständig an den Staat abzuführen.<br />
Der Vorteil dieses Verfahrens liegt in der Kombination<br />
von Anreizen zur Kostenminimierung für den Investor<br />
<strong>und</strong> einer hinreichenden Risikoabsicherung, die Nachverhandlungen<br />
der Konzessionsverträge <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen<br />
Effizienzdefizite weit gehend vermeidet. Mit<br />
der Offenlegung der Gewinnerwartung der Anbieter im<br />
Vergabeprozess steigt die Transparenz des Vergabeverfahrens<br />
deutlich, wodurch sich der Einfluss von Veränderungen<br />
der Verkehrsnachfrage oder nachträglicher Vertragsauflagen<br />
auf die Rentabilität der Projekte durch den<br />
Staat leichter abschätzen lässt. Die Gefahr strategischen<br />
Verhaltens der Vertragspartner, insbesondere seitens der<br />
Investoren zum Zweck der Übertragung nicht antizipierter<br />
Risiken auf den Staat, wird daher erheblich reduziert.<br />
Ein möglicher Anreiz des Betreibers, seine Monopolsituation<br />
zur nachträglichen Erhöhung der Nutzungsentgelte<br />
bis zur maximalen Mauthöhe zu nutzen, vermindert<br />
sich, weil höhere Periodenerträge automatisch die Konzessionsfrist<br />
verkürzen. Über das ursprüngliche Gebot hinausgehende<br />
Einnahmen können somit nicht den Gewinn<br />
erhöhend vereinnahmt werden. Anreizdefizite bezüglich<br />
der langfristigen Leistungsqualität, die dadurch hervorgerufen<br />
werden, dass auf mangelnde Qualität zurückzuführende<br />
Nachfragerückgänge weniger relevant für die Projektrentabilität<br />
sind, können bei Straßenprojekten<br />
vergleichsweise leicht kontrolliert <strong>und</strong> durch entsprechende<br />
Vertragsregeln reduziert werden. Denkbar wäre<br />
etwa ein niedriger, nicht in die Barwertberechnung eingehender<br />
fixer Mautzuschlag, der Anreize setzt, durch eine<br />
gleich bleibend hohe Servicequalität zusätzliche Mauteinnahmen<br />
zu generieren. Rentabilitätsrisiken, die durch<br />
nichtantizipierbare Nachfrageverschiebungen im Autobahnnetz<br />
oder durch Verkehrsträgerkonkurrenz entstehen,<br />
werden durch die Flexibilisierung der Vertragslaufzeit<br />
wirksam reduziert. So führt ein Nachfragerückgang aufgr<strong>und</strong><br />
von Verkehrverlagerungen automatisch zu einer<br />
Verlängerung der Konzessionsverträge. Ebenso verursachen<br />
steigende <strong>Umwelt</strong>auflagen oder nachträgliche Modifikationen<br />
der umweltbezogenen Mautkomponenten<br />
keine zusätzlichen Rentabilitätsrisiken. Erwägt die verantwortliche<br />
Behörde eine vorzeitige Vertragsbeendigung,<br />
ist ein Rückkauf der Konzessionen durch den Staat<br />
gegen den Restbarwert der Mauteinnahmen jederzeit problemlos<br />
möglich (ENGEL et al., 2002, S. 21). Die Kosten<br />
hierfür können unmittelbar auf einen nachfolgenden Konzessionär<br />
übertragen werden. Die Flexibilität des B<strong>und</strong>es<br />
zur Erfüllung seiner Infrastruktur- <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong>schutzaufgaben<br />
bleibt somit ohne zusätzliche Kostenbelastung der<br />
öffentlichen Haushalte weit gehend erhalten.<br />
8.1.3 Die europäische Dimension:<br />
Transeuropäische Verkehrsnetze<br />
436. Die europäische Dimension gewinnt nicht nur de<br />
facto durch den weiterhin zunehmenden Wirtschaftsver-