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Umwelt und Straßenverkehr

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edingungen nötig, die diese Risiken vermindern. Konzessionen<br />

nach dem F-Modell sichern zwar einen Teil<br />

dieser Risiken durch eine bis zu 20%ige öffentliche Bezuschussung<br />

pauschal ab, jedoch ist nicht garantiert, dass<br />

dieser öffentliche Risikoausgleich die optimale Höhe hat.<br />

So besteht die Gefahr, dass einerseits die Marktanreize<br />

des Verfahrens durch die Bezuschussung vermindert werden,<br />

die Risikoabsicherung andererseits aber auch nicht<br />

ausreicht, sodass ein nachträglicher Verlustausgleich<br />

durch den Staat notwendig wird. Damit werden allerdings<br />

die Anreize der Investoren, den Bau <strong>und</strong> den Betrieb der<br />

Projekte langfristig kosteneffizient umzusetzen, bereits ex<br />

ante reduziert. Außerdem eröffnen sich für die Betreiber<br />

Spielräume für strategisches Verhalten zur Maximierung<br />

von Ausgleichszahlungen zulasten des Staates<br />

(ENGEL et al., 2000, S. 24 ff.). Die Effizienzpotenziale<br />

privater Betreibermodelle lassen sich nur dann vollständig<br />

ausschöpfen, wenn die Erfüllung der Konzessionsverträge<br />

vollständig ohne nachträgliche Übernahme der<br />

Marktrisiken durch den Staat erfolgt.<br />

435. Diese Probleme <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ene Negativanreize<br />

für die Vertragsparteien erfordern ein flexibles Konzessionsvergabeverfahren,<br />

das Marktmachtrisiken reduziert<br />

<strong>und</strong> gleichzeitig eine Minimierung der<br />

Wirtschaftlichkeitsrisiken ermöglicht. Gleichzeitig muss<br />

die Vertragsgestaltung die Wahrnehmung der Infrastrukturverantwortung<br />

des Staates ohne erhebliche Erhöhung<br />

des privaten Rentabilitätsrisikos sicherstellen. Daher sind<br />

die Vertragsbedingungen von Anfang an so zu gestalten,<br />

dass die notwendigen Maßnahmen zur Risikostreuung bereits<br />

während des Ausschreibungswettbewerbs von allen<br />

Konkurrenten vorgenommen werden können <strong>und</strong> eine Risikoverlagerung<br />

zum Staat durch Nachverhandlungen<br />

nicht notwendig ist. Hierzu eignet sich das Barwertmodell<br />

der Konzessionsvergabe mit variabler Laufzeit. Mit<br />

dieser Methode konnten bereits erste Erfolg versprechende<br />

Erfahrungen bei der Vergabe von Highway-Projekten<br />

in Chile gesammelt werden (ausführlich hierzu<br />

ENGEL et al., 2001). Die Unternehmen bieten den Gegenwartswert<br />

(Barwert) der Mauteinnahmen als Festpreis<br />

für eine Konzessionsübernahme. Derjenige Bieter erhält<br />

den Zuschlag, der seinem Vertragsangebot den niedrigsten<br />

Barwert der erwarteten Mauteinnahmen zugr<strong>und</strong>e<br />

legt. Der Barwert wird mit einem vom Staat vor der Vergabe<br />

festgelegten, möglichst die durchschnittlichen Kapitalkosten<br />

der Unternehmen nicht überschreitenden Diskontsatz<br />

berechnet. Damit der vom Gewinner der<br />

Ausschreibung unterzeichnete Vertrag trotz im Nachhinein<br />

eintretender, vorab nicht antizipierbarer Nachfragerisiken<br />

realisierbar ist, variiert die Laufzeit in Abhängigkeit<br />

von der Einnahmenentwicklung des Verkehrsprojekts.<br />

Hat der Betreiber den vertraglich vereinbarten Barwert<br />

der Mauteinnahmen erwirtschaftet, endet die Konzessionslaufzeit<br />

<strong>und</strong> die Konzession wird erneut ausgeschrieben.<br />

Die Autobahnverwaltung konkretisiert <strong>und</strong><br />

überwacht die Konzessionsverträge, in denen nach Maßgabe<br />

gesetzlicher Regeln der Leistungsauftrag, technische<br />

Auflagen, Qualitäts- <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong>standards sowie<br />

ein oberes Mautlimit festgelegt werden. Zusätzlich besteht<br />

die Möglichkeit, einen angemessenen <strong>Umwelt</strong>auf-<br />

218<br />

Maßnahmen in der Verkehrswege- <strong>und</strong> Raumplanung<br />

schlag auf das Nutzungsentgelt festzusetzen <strong>und</strong> diesen<br />

entsprechend der vom jeweiligen Straßenprojekt tatsächlich<br />

verursachten <strong>Umwelt</strong>belastungen flexibel zu variieren.<br />

Diese <strong>Umwelt</strong>abgabe wäre jedoch nicht für die Refinanzierung<br />

des Betriebs der Mautstrecke vorzusehen,<br />

sondern vollständig an den Staat abzuführen.<br />

Der Vorteil dieses Verfahrens liegt in der Kombination<br />

von Anreizen zur Kostenminimierung für den Investor<br />

<strong>und</strong> einer hinreichenden Risikoabsicherung, die Nachverhandlungen<br />

der Konzessionsverträge <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Effizienzdefizite weit gehend vermeidet. Mit<br />

der Offenlegung der Gewinnerwartung der Anbieter im<br />

Vergabeprozess steigt die Transparenz des Vergabeverfahrens<br />

deutlich, wodurch sich der Einfluss von Veränderungen<br />

der Verkehrsnachfrage oder nachträglicher Vertragsauflagen<br />

auf die Rentabilität der Projekte durch den<br />

Staat leichter abschätzen lässt. Die Gefahr strategischen<br />

Verhaltens der Vertragspartner, insbesondere seitens der<br />

Investoren zum Zweck der Übertragung nicht antizipierter<br />

Risiken auf den Staat, wird daher erheblich reduziert.<br />

Ein möglicher Anreiz des Betreibers, seine Monopolsituation<br />

zur nachträglichen Erhöhung der Nutzungsentgelte<br />

bis zur maximalen Mauthöhe zu nutzen, vermindert<br />

sich, weil höhere Periodenerträge automatisch die Konzessionsfrist<br />

verkürzen. Über das ursprüngliche Gebot hinausgehende<br />

Einnahmen können somit nicht den Gewinn<br />

erhöhend vereinnahmt werden. Anreizdefizite bezüglich<br />

der langfristigen Leistungsqualität, die dadurch hervorgerufen<br />

werden, dass auf mangelnde Qualität zurückzuführende<br />

Nachfragerückgänge weniger relevant für die Projektrentabilität<br />

sind, können bei Straßenprojekten<br />

vergleichsweise leicht kontrolliert <strong>und</strong> durch entsprechende<br />

Vertragsregeln reduziert werden. Denkbar wäre<br />

etwa ein niedriger, nicht in die Barwertberechnung eingehender<br />

fixer Mautzuschlag, der Anreize setzt, durch eine<br />

gleich bleibend hohe Servicequalität zusätzliche Mauteinnahmen<br />

zu generieren. Rentabilitätsrisiken, die durch<br />

nichtantizipierbare Nachfrageverschiebungen im Autobahnnetz<br />

oder durch Verkehrsträgerkonkurrenz entstehen,<br />

werden durch die Flexibilisierung der Vertragslaufzeit<br />

wirksam reduziert. So führt ein Nachfragerückgang aufgr<strong>und</strong><br />

von Verkehrverlagerungen automatisch zu einer<br />

Verlängerung der Konzessionsverträge. Ebenso verursachen<br />

steigende <strong>Umwelt</strong>auflagen oder nachträgliche Modifikationen<br />

der umweltbezogenen Mautkomponenten<br />

keine zusätzlichen Rentabilitätsrisiken. Erwägt die verantwortliche<br />

Behörde eine vorzeitige Vertragsbeendigung,<br />

ist ein Rückkauf der Konzessionen durch den Staat<br />

gegen den Restbarwert der Mauteinnahmen jederzeit problemlos<br />

möglich (ENGEL et al., 2002, S. 21). Die Kosten<br />

hierfür können unmittelbar auf einen nachfolgenden Konzessionär<br />

übertragen werden. Die Flexibilität des B<strong>und</strong>es<br />

zur Erfüllung seiner Infrastruktur- <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong>schutzaufgaben<br />

bleibt somit ohne zusätzliche Kostenbelastung der<br />

öffentlichen Haushalte weit gehend erhalten.<br />

8.1.3 Die europäische Dimension:<br />

Transeuropäische Verkehrsnetze<br />

436. Die europäische Dimension gewinnt nicht nur de<br />

facto durch den weiterhin zunehmenden Wirtschaftsver-

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