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Umwelt und Straßenverkehr

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Defizite der Einbindung des URE-Verfahrens <strong>und</strong><br />

der FFH-Verträglichkeitseinschätzung in der<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung<br />

415. Die dem BVWP 2003 zugr<strong>und</strong>e liegende modifizierte<br />

<strong>Umwelt</strong>risikoeinschätzung (URE) hat im Vergleich<br />

zu früheren B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanungen erhebliche<br />

Fortschritte bei der Berücksichtigung von <strong>Umwelt</strong>schutzerfordernissen<br />

gebracht. Dennoch bleibt der BVWP 2003<br />

unverkennbar von dem Bestreben geprägt, auch ökologisch<br />

problematischen Projekten Realisierungschancen<br />

zu erhalten.<br />

Die im Rahmen des BVWP 2003 durchgeführte URE<br />

diente primär dem Erkennen von gravierenden <strong>Umwelt</strong>konflikten<br />

(BMVBW, 2002, S. 48); darin war die URE<br />

des BVWP 2003 deutlich gründlicher als die Prüfungen<br />

vorheriger B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanungen; die Konsequenzen<br />

eines ungünstigen Ergebnisses der <strong>Umwelt</strong>prüfung<br />

sind gleichwohl begrenzt geblieben: Lediglich solche<br />

Projekte, die aufgr<strong>und</strong> der Risikoprüfung in die<br />

höchste <strong>Umwelt</strong>risikostufe (URE Stufe 5 oder FFH-VE<br />

Stufe 3) einzuordnen waren, sind unabhängig von der Bedarfslage<br />

zunächst als „Projekt mit Bedarf <strong>und</strong> besonderem<br />

naturschutzfachlichem Planungsauftrag“ zurückgestellt<br />

<strong>und</strong> mit der Bedingung versehen worden, dass durch<br />

Projektänderungen ein Mindestmaß an <strong>Umwelt</strong>verträglichkeit<br />

gewährleistet wird (BMVBW, 2003b, Abb. 3,<br />

S. 20). Bei Projekten der Kategorie URE 4 <strong>und</strong> FFH-<br />

VE 2 lässt dagegen der BVWP mit einer Kann-Regelung<br />

offen, ob weitere Planungen bzw. Maßnahmen zur Vermeidung<br />

oder Verminderung der jeweiligen <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen<br />

zu prüfen sind. Zwar bedeutet im Verhältnis<br />

zum BVWP 1992 bereits die Zurückstellung der<br />

besonders kritischen Projekte eine deutliche Aufwertung<br />

der <strong>Umwelt</strong>belange. Gleichwohl erscheint es nicht angemessen,<br />

dass Nachbesserungsforderungen nur für Projekte<br />

mit allerhöchstem <strong>Umwelt</strong>risiko gestellt werden.<br />

Dies steht insbesondere in einem problematischen Spannungsverhältnis<br />

zu dem Ziel, die Integrität des europäischen<br />

Netzes NATURA 2000 uneingeschränkt zu sichern.<br />

Wenig überzeugend erscheint auch, dass die URE des<br />

BVWP 2003 nicht das gesamte Spektrum der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

abdeckt <strong>und</strong> bedeutende <strong>Umwelt</strong>belastungen<br />

(z. B. Lärm innerorts <strong>und</strong> außerorts, innerörtliche<br />

Emissionen, globale Emissionen von CO 2) im Wesentlichen<br />

nur in der NKA erfasst wurden.<br />

Das zentrale Anliegen, die Verkehrswegeplanung des<br />

B<strong>und</strong>es möglichst umweltverträglich auszugestalten, leidet<br />

schließlich auch bei der URE des BVWP 2003 gr<strong>und</strong>legend<br />

unter dem bereits oben im Zusammenhang mit der<br />

SUP dargelegten Fehlen einer strategischen <strong>und</strong> ergebnisoffenen<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung. Allein durch<br />

nachträgliche Korrekturen einer bereits durch Bedarfsanmeldungen<br />

weit gehend verfestigten Ausbauperspektive<br />

lassen sich die Möglichkeiten eines effektiven <strong>und</strong> effizienten<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzes für das B<strong>und</strong>esverkehrswegenetz<br />

nicht erschließen.<br />

210<br />

Maßnahmen in der Verkehrswege- <strong>und</strong> Raumplanung<br />

8.1.2 Strategien für eine konzeptionelle<br />

Neuordnung der B<strong>und</strong>esverkehrsnetzplanung<br />

416. Die vorstehende Analyse zeigt, dass zwar der<br />

BVWP 2003 deutliche methodische Fortschritte in der<br />

Berücksichtigung ökologischer Zusammenhänge gebracht<br />

hat, dass die Planung aber nach wie vor erhebliche<br />

systematische <strong>und</strong> methodische Defizite aufweist: Die erforderliche<br />

Integration in die Raumplanung ist durch die<br />

aufgesattelte Raumwirksamkeitsanalyse nicht sachgerecht<br />

zu leisten. Auch die <strong>Umwelt</strong>risikoeinschätzung<br />

kann den Ansprüchen der SUP hinsichtlich der Betrachtung<br />

verkehrsträgerübergreifender Alternativen, der<br />

Transparenz, der Beteiligung <strong>und</strong> der Integration in den<br />

Planungsprozess nicht gerecht werden. Schließlich gewährleistet<br />

die Nutzen-Kosten-Analyse trotz verfeinerter<br />

Methoden keine effektive Begrenzung des Verkehrswegebaus<br />

auf Ausbauprojekte, für die tatsächlich ein hinreichender<br />

Bedarf besteht. Dass die Planung auf Bedarfsanmeldungen<br />

der Länder aufbaut, führt zudem zu einer<br />

überzeichneten Nachfrage nach weiterem Streckenausbau,<br />

weiteren Verbindungen <strong>und</strong> Umfahrungen.<br />

Der SRU hält aufgr<strong>und</strong> dieser strukturellen Defizite eine<br />

gr<strong>und</strong>legende konzeptionelle Neuorientierung der B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung<br />

hin zu einer in die B<strong>und</strong>esraumordnung<br />

integrierten B<strong>und</strong>esverkehrsnetzplanung für erforderlich.<br />

Die sachlich gebotene enge Verknüpfung der<br />

B<strong>und</strong>esverkehrsnetzplanung mit der Raumplanung sollte<br />

durch die Einbettung der Verkehrsplanung in die – insoweit<br />

weiterzuentwickelnde – B<strong>und</strong>esraumordnung erfolgen<br />

(Abschn. 8.1.2.1). Zu diesem Zweck sollte die B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung<br />

stärker auf den Fernverkehr<br />

konzentriert, gegen die Landesstraßenplanung enger abgegrenzt<br />

<strong>und</strong> nicht mehr auf Bedarfsanmeldungen der<br />

Länder gestützt werden (Abschn. 8.1.2.2). Die <strong>Umwelt</strong>belange<br />

sollten bereits in die Verkehrsnetzplanung EGrechtskonform<br />

<strong>und</strong> systematisch konsequent durch die<br />

SUP integriert werden (Abschn. 8.1.2.3). Statt der fehleranfälligen<br />

<strong>und</strong> wertungsgeprägten Nutzen-Kosten-<br />

Analyse könnten schließlich marktbezogene Finanzierungsmodelle<br />

einen bedarfsangepassten Ausbau des Fernstraßennetzes<br />

gewährleisten (Abschn. 8.1.2.4).<br />

8.1.2.1 Die Integration der Verkehrsplanung<br />

in die Raumordnung<br />

Erforderlichkeit der engen Verknüpfung von<br />

Raumplanung <strong>und</strong> Verkehrsplanung<br />

417. Raumplanung <strong>und</strong> Verkehrsplanung stehen sachlich<br />

in engem Zusammenhang <strong>und</strong> sollten daher insbesondere<br />

im Hinblick auf das Ziel einer umweltverträglichen<br />

<strong>und</strong> verkehrssparenden Mobilität eng miteinander<br />

vernetzt werden, wobei der Raumplanung die leitende<br />

Rolle in einem iterativen Prozess zukommen muss. Einerseits<br />

werden räumliche Strukturen <strong>und</strong> Funktionen in erheblichem<br />

Ausmaß durch den Verkehr geprägt; andererseits<br />

resultiert die Verkehrsnachfrage maßgeblich aus den<br />

räumlichen Nutzungsstrukturen bzw. aus den Entfernungen<br />

zwischen korrespondierenden Nutzungen. Aufgabe<br />

der Raumplanung ist es deshalb, auf die Entwicklung

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