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Umwelt und Straßenverkehr

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– Soweit den Einpendlern in den Stadtbereich private<br />

Parkgelegenheiten (z. B. durch ihren Arbeitgeber) zur<br />

Verfügung stehen, lässt sich eine Lenkungswirkung<br />

nur durch städtische Straßennutzungsgebühren, nicht<br />

aber durch eine Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraums<br />

erzielen.<br />

Der Einsatz der Instrumente der Straßennutzungsgebühren<br />

<strong>und</strong> der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung erfordert<br />

eine Abwägung, in der vornehmlich die Rahmenbedingungen<br />

vor Ort ausschlaggebend sind. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

erlauben neuere Erfassungssysteme in der Gebührenermittlung<br />

die Berücksichtigung von Faktoren wie Länge<br />

der getätigten Fahrt, gewählte Route <strong>und</strong> Emissionsintensität<br />

des Fahrzeugs. Eine solche Differenzierung städtischer<br />

Straßennutzungsgebühren stellt die erstbeste Lösung<br />

zur Internalisierung externer Kosten dar<br />

(BRUNS et al., 2002) <strong>und</strong> ist damit für die Regelung des<br />

fließenden Verkehrs der Parkraumbewirtschaftung überlegen.<br />

Dies erfordert aber eine technisch aufwändige, zumeist<br />

Satelliten gestützte Datenerfassung, deren Entwicklung<br />

<strong>und</strong> Nachweis der Praxistauglichkeit für die<br />

PKW-Erfassung noch nicht abgeschlossen ist. Wesentlich<br />

günstiger <strong>und</strong> technisch unproblematischer sind Vignettensysteme<br />

oder die händische Erfassung an Mautstellen,<br />

die jedoch nur geringere Differenzierungsmöglichkeiten<br />

zulassen. Beim derzeitigen Stand der Technik stellt sich<br />

deshalb auch unter Kostenaspekten insbesondere für kleinere<br />

<strong>und</strong> mittlere Städte bzw. Ballungsräume die Parkraumbewirtschaftung<br />

als eine Alternative zu einem System<br />

von Straßennutzungsgebühren mit Vignetten oder<br />

händischer Erfassung dar.<br />

9.3.2.2.2.2 Verknappung des Parkraums als<br />

Instrument zur Steuerung des MIV<br />

579. In den städtischen Gebieten Deutschlands werden<br />

circa 50 Prozent der Wege mit dem Auto zurückgelegt<br />

(SCHLEY, 2002). Die daraus resultierende Verkehrsbelastung<br />

mit ihren vielfältigen unerwünschten Auswirkungen<br />

auf Mensch <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong> könnte durch eine Verlagerung<br />

auf den „<strong>Umwelt</strong>verb<strong>und</strong>“ Fuß-Rad-ÖPNV<br />

verringert werden. Die öffentliche Parkraumbewirtschaftung<br />

mit dem Ziel, die Auslastung des bestehenden Parkplatzangebots<br />

lediglich zu optimieren, kann keinen Beitrag<br />

zur Reduktion des MIV leisten. Mit den gängigen<br />

Parkraumbewirtschaftungskonzepten lässt sich bei gleich<br />

bleibendem Parkraumangebot die Parkraumkapazität als<br />

die Anzahl der möglichen Parkvorgänge auf den vorhandenen<br />

Parkflächen um bis zu 30 Prozent steigern<br />

(BAIER et al., 2000). Mit der Optimierungsstrategie kann<br />

zwar der Parksuchverkehr verringert werden, der in deutschen<br />

Städten 30 bis 50 Prozent (HUBER-ERLER,<br />

1998), mancherorts bis zu 80 Prozent am Gesamtverkehr<br />

(BIRKNER, 1996) ausmachen kann. Zugleich gewinnt<br />

aber der MIV an Attraktivität, <strong>und</strong> der Parkraumumschlag<br />

nimmt zu. Im Saldo übertrifft der Effekt der Verkehrszunahme<br />

durch höheren Parkraumumschlag den<br />

Effekt der Reduzierung des Parksuchverkehrs (HUBER-<br />

ERLER, 1998).<br />

580. Die Strategie der Verknappung des öffentlichen<br />

Parkraums (restringierende Parkraumbewirtschaftung) er-<br />

268<br />

Maßnahmen in der Verkehrslenkung<br />

scheint zunächst als wirkungsvollere Maßnahme zur Entlastung<br />

der Ballungsräume <strong>und</strong> Innenstädte vom MIV.<br />

Die Effektivität dieser Maßnahme wird jedoch durch das<br />

private Stellplatzangebot in Innenstädten geschmälert,<br />

das der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung entzogen ist<br />

<strong>und</strong> Anteile von 40 bis 60 Prozent am Gesamtparkraumangebot<br />

ausmacht (BAIER et al., 2000). Deshalb führt<br />

eine restriktive Verknappung des öffentlichen Parkraums<br />

nicht automatisch zu einer erheblichen Reduktion des<br />

MIV. Bei der Wirkungsanalyse sind die Verkehrszwecke<br />

Beruf/Ausbildung <strong>und</strong> Einkauf/Freizeit zu unterscheiden.<br />

581. Eine Steuerung des Berufs- bzw. Ausbildungspendelverkehrs<br />

mit dem Ziel, ein Umsteigen auf umweltverträgliche<br />

Verkehrsmittel zu erreichen, muss an öffentlichen<br />

Stellflächen ansetzen, die für Langzeitparker geeignet sind.<br />

Diese liegen vornehmlich in innenstadtnahen Wohn- <strong>und</strong><br />

Mischgebieten, die von den Anwohnern <strong>und</strong> Berufspendlern<br />

als den größten Gruppen der Langzeitparker aufgesucht<br />

werden. Durch die Einrichtung von Anwohner- <strong>und</strong>/<br />

oder Kurzparkzonen kann das Angebot an kostenlosen<br />

Dauerparkstellflächen für Fremdparker (insbesondere Berufspendler)<br />

reduziert <strong>und</strong> damit ein Umsteigen auf den öffentlichen<br />

Nahverkehr bewirkt werden (LEMBROCK,<br />

2000, S. 56). Durch einen strengen Ausschluss von Fremdparkern<br />

lässt sich auch die Wohnqualität städtischer Bezirke<br />

erhöhen, wodurch dem Wunsch nach „Wohnen im<br />

Grünen“ mit seinen negativen Folgen auf das Verkehrsaufkommen<br />

entgegen gewirkt werden kann. Gleichzeitig ist<br />

jedoch zu berücksichtigen, dass die hiermit verb<strong>und</strong>ene<br />

Begünstigung der Anwohner bei dieser Gruppe wiederum<br />

den Besitz eines eigenen Autos attraktiver werden lässt.<br />

Allerdings kann die Lenkung des ruhenden Verkehrs durch<br />

die Einrichtung von Anwohnerparkzonen nur effektiv erfolgen,<br />

wenn die Kompetenzprobleme im Verhältnis zwischen<br />

<strong>Straßenverkehr</strong>srecht <strong>und</strong> kommunaler Planungshoheit<br />

geklärt werden (näher dazu KOCH <strong>und</strong> MENGEL,<br />

2000b). Zudem kann nur eine Steuerungswirkung erzielt<br />

werden, wenn einzelne lokale Parkraumregelungen (in einzelnen<br />

Vierteln oder Stadtteilen) in einem schlüssigen Gesamtkonzept<br />

eines Ballungsraumes aufeinander abgestimmt<br />

sind. Dennoch sind die Steuerungswirkungen auf<br />

den MIV im gesamten Stadtgebiet als gering anzusehen.<br />

Gemäß Studien in mehreren deutschen Städten ist mit dem<br />

Übergang von einer optimierenden zu einer restringierenden<br />

Parkraumbewirtschaftung lediglich eine Reduktion<br />

von weniger als 5 Prozent des innerstadtbezogenen Kfz-<br />

Zielverkehrs <strong>und</strong> weniger als 1 Prozent des gesamtstädtischen<br />

Kfz-Zielverkehrs zu erreichen (BAIER et al., 2000,<br />

S. 63). Dieses geringe Verkehrsvermeidungspotenzial ist<br />

unter anderem damit zu begründen, dass von der öffentlichen<br />

Parkraumbewirtschaftung nur ein kleiner Anteil der<br />

Berufs- <strong>und</strong> Ausbildungspendler betroffen sind: Größere<br />

Arbeitgeber wie Behörden, Verwaltungen oder Universitäten<br />

<strong>und</strong> Unternehmen stellen oftmals kostenfreie Stellplätze<br />

in ausreichendem Umfang zur Verfügung<br />

(BAIER et al., 2000). Dieser Nachteil könnte behoben<br />

werden, wenn auch private Parkgelegenheiten in die Parkraumbewirtschaftung<br />

miteinbezogen würden. Steuerrechtlich<br />

könnte im Unternehmensbereich die Überlassung einer<br />

Parkstellfläche für Angestellte als geldwerter Vorteil<br />

gewertet werden, wie dies bei der Bereitstellung eines Firmenwagens<br />

der Fall ist.

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