Umwelt und Straßenverkehr
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– Soweit den Einpendlern in den Stadtbereich private<br />
Parkgelegenheiten (z. B. durch ihren Arbeitgeber) zur<br />
Verfügung stehen, lässt sich eine Lenkungswirkung<br />
nur durch städtische Straßennutzungsgebühren, nicht<br />
aber durch eine Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraums<br />
erzielen.<br />
Der Einsatz der Instrumente der Straßennutzungsgebühren<br />
<strong>und</strong> der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung erfordert<br />
eine Abwägung, in der vornehmlich die Rahmenbedingungen<br />
vor Ort ausschlaggebend sind. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
erlauben neuere Erfassungssysteme in der Gebührenermittlung<br />
die Berücksichtigung von Faktoren wie Länge<br />
der getätigten Fahrt, gewählte Route <strong>und</strong> Emissionsintensität<br />
des Fahrzeugs. Eine solche Differenzierung städtischer<br />
Straßennutzungsgebühren stellt die erstbeste Lösung<br />
zur Internalisierung externer Kosten dar<br />
(BRUNS et al., 2002) <strong>und</strong> ist damit für die Regelung des<br />
fließenden Verkehrs der Parkraumbewirtschaftung überlegen.<br />
Dies erfordert aber eine technisch aufwändige, zumeist<br />
Satelliten gestützte Datenerfassung, deren Entwicklung<br />
<strong>und</strong> Nachweis der Praxistauglichkeit für die<br />
PKW-Erfassung noch nicht abgeschlossen ist. Wesentlich<br />
günstiger <strong>und</strong> technisch unproblematischer sind Vignettensysteme<br />
oder die händische Erfassung an Mautstellen,<br />
die jedoch nur geringere Differenzierungsmöglichkeiten<br />
zulassen. Beim derzeitigen Stand der Technik stellt sich<br />
deshalb auch unter Kostenaspekten insbesondere für kleinere<br />
<strong>und</strong> mittlere Städte bzw. Ballungsräume die Parkraumbewirtschaftung<br />
als eine Alternative zu einem System<br />
von Straßennutzungsgebühren mit Vignetten oder<br />
händischer Erfassung dar.<br />
9.3.2.2.2.2 Verknappung des Parkraums als<br />
Instrument zur Steuerung des MIV<br />
579. In den städtischen Gebieten Deutschlands werden<br />
circa 50 Prozent der Wege mit dem Auto zurückgelegt<br />
(SCHLEY, 2002). Die daraus resultierende Verkehrsbelastung<br />
mit ihren vielfältigen unerwünschten Auswirkungen<br />
auf Mensch <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong> könnte durch eine Verlagerung<br />
auf den „<strong>Umwelt</strong>verb<strong>und</strong>“ Fuß-Rad-ÖPNV<br />
verringert werden. Die öffentliche Parkraumbewirtschaftung<br />
mit dem Ziel, die Auslastung des bestehenden Parkplatzangebots<br />
lediglich zu optimieren, kann keinen Beitrag<br />
zur Reduktion des MIV leisten. Mit den gängigen<br />
Parkraumbewirtschaftungskonzepten lässt sich bei gleich<br />
bleibendem Parkraumangebot die Parkraumkapazität als<br />
die Anzahl der möglichen Parkvorgänge auf den vorhandenen<br />
Parkflächen um bis zu 30 Prozent steigern<br />
(BAIER et al., 2000). Mit der Optimierungsstrategie kann<br />
zwar der Parksuchverkehr verringert werden, der in deutschen<br />
Städten 30 bis 50 Prozent (HUBER-ERLER,<br />
1998), mancherorts bis zu 80 Prozent am Gesamtverkehr<br />
(BIRKNER, 1996) ausmachen kann. Zugleich gewinnt<br />
aber der MIV an Attraktivität, <strong>und</strong> der Parkraumumschlag<br />
nimmt zu. Im Saldo übertrifft der Effekt der Verkehrszunahme<br />
durch höheren Parkraumumschlag den<br />
Effekt der Reduzierung des Parksuchverkehrs (HUBER-<br />
ERLER, 1998).<br />
580. Die Strategie der Verknappung des öffentlichen<br />
Parkraums (restringierende Parkraumbewirtschaftung) er-<br />
268<br />
Maßnahmen in der Verkehrslenkung<br />
scheint zunächst als wirkungsvollere Maßnahme zur Entlastung<br />
der Ballungsräume <strong>und</strong> Innenstädte vom MIV.<br />
Die Effektivität dieser Maßnahme wird jedoch durch das<br />
private Stellplatzangebot in Innenstädten geschmälert,<br />
das der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung entzogen ist<br />
<strong>und</strong> Anteile von 40 bis 60 Prozent am Gesamtparkraumangebot<br />
ausmacht (BAIER et al., 2000). Deshalb führt<br />
eine restriktive Verknappung des öffentlichen Parkraums<br />
nicht automatisch zu einer erheblichen Reduktion des<br />
MIV. Bei der Wirkungsanalyse sind die Verkehrszwecke<br />
Beruf/Ausbildung <strong>und</strong> Einkauf/Freizeit zu unterscheiden.<br />
581. Eine Steuerung des Berufs- bzw. Ausbildungspendelverkehrs<br />
mit dem Ziel, ein Umsteigen auf umweltverträgliche<br />
Verkehrsmittel zu erreichen, muss an öffentlichen<br />
Stellflächen ansetzen, die für Langzeitparker geeignet sind.<br />
Diese liegen vornehmlich in innenstadtnahen Wohn- <strong>und</strong><br />
Mischgebieten, die von den Anwohnern <strong>und</strong> Berufspendlern<br />
als den größten Gruppen der Langzeitparker aufgesucht<br />
werden. Durch die Einrichtung von Anwohner- <strong>und</strong>/<br />
oder Kurzparkzonen kann das Angebot an kostenlosen<br />
Dauerparkstellflächen für Fremdparker (insbesondere Berufspendler)<br />
reduziert <strong>und</strong> damit ein Umsteigen auf den öffentlichen<br />
Nahverkehr bewirkt werden (LEMBROCK,<br />
2000, S. 56). Durch einen strengen Ausschluss von Fremdparkern<br />
lässt sich auch die Wohnqualität städtischer Bezirke<br />
erhöhen, wodurch dem Wunsch nach „Wohnen im<br />
Grünen“ mit seinen negativen Folgen auf das Verkehrsaufkommen<br />
entgegen gewirkt werden kann. Gleichzeitig ist<br />
jedoch zu berücksichtigen, dass die hiermit verb<strong>und</strong>ene<br />
Begünstigung der Anwohner bei dieser Gruppe wiederum<br />
den Besitz eines eigenen Autos attraktiver werden lässt.<br />
Allerdings kann die Lenkung des ruhenden Verkehrs durch<br />
die Einrichtung von Anwohnerparkzonen nur effektiv erfolgen,<br />
wenn die Kompetenzprobleme im Verhältnis zwischen<br />
<strong>Straßenverkehr</strong>srecht <strong>und</strong> kommunaler Planungshoheit<br />
geklärt werden (näher dazu KOCH <strong>und</strong> MENGEL,<br />
2000b). Zudem kann nur eine Steuerungswirkung erzielt<br />
werden, wenn einzelne lokale Parkraumregelungen (in einzelnen<br />
Vierteln oder Stadtteilen) in einem schlüssigen Gesamtkonzept<br />
eines Ballungsraumes aufeinander abgestimmt<br />
sind. Dennoch sind die Steuerungswirkungen auf<br />
den MIV im gesamten Stadtgebiet als gering anzusehen.<br />
Gemäß Studien in mehreren deutschen Städten ist mit dem<br />
Übergang von einer optimierenden zu einer restringierenden<br />
Parkraumbewirtschaftung lediglich eine Reduktion<br />
von weniger als 5 Prozent des innerstadtbezogenen Kfz-<br />
Zielverkehrs <strong>und</strong> weniger als 1 Prozent des gesamtstädtischen<br />
Kfz-Zielverkehrs zu erreichen (BAIER et al., 2000,<br />
S. 63). Dieses geringe Verkehrsvermeidungspotenzial ist<br />
unter anderem damit zu begründen, dass von der öffentlichen<br />
Parkraumbewirtschaftung nur ein kleiner Anteil der<br />
Berufs- <strong>und</strong> Ausbildungspendler betroffen sind: Größere<br />
Arbeitgeber wie Behörden, Verwaltungen oder Universitäten<br />
<strong>und</strong> Unternehmen stellen oftmals kostenfreie Stellplätze<br />
in ausreichendem Umfang zur Verfügung<br />
(BAIER et al., 2000). Dieser Nachteil könnte behoben<br />
werden, wenn auch private Parkgelegenheiten in die Parkraumbewirtschaftung<br />
miteinbezogen würden. Steuerrechtlich<br />
könnte im Unternehmensbereich die Überlassung einer<br />
Parkstellfläche für Angestellte als geldwerter Vorteil<br />
gewertet werden, wie dies bei der Bereitstellung eines Firmenwagens<br />
der Fall ist.