Umwelt und Straßenverkehr
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gesorgt, dass die immissionsschutzrechtlichen Minderungslasten<br />
zwischen dem Verkehr <strong>und</strong> den stationären<br />
Anlagen etwas angemessener verteilt werden.<br />
Natur <strong>und</strong> Landschaft: Gebietsschutz rechtlich<br />
absichern <strong>und</strong> konsequenter durchsetzen<br />
511. Die Auswirkungen überörtlicher Verkehrswege auf<br />
Natur <strong>und</strong> Landschaft sind nicht selten gravierend. Die<br />
Belange des Naturschutzes können sich in der Linienbestimmung<br />
<strong>und</strong> Planfeststellung auf zwei Wegen behaupten:<br />
zum einen in der planerischen Abwägung, insbesondere<br />
nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung, <strong>und</strong> zum anderen durch rechtsverbindlich<br />
zu berücksichtigende Schutzgebiete <strong>und</strong> geschützte<br />
Lebensräume, die vielfach erhöhten rechtlichen Abwägungsanforderungen<br />
unterworfenen sind. Wegen der<br />
schwachen Stellung ökologischer Belange in der Abwägung<br />
kommt dem Reservatenschutz zentrale Bedeutung<br />
zu. Jedoch erweisen sich auch die Instrumente des Gebietsschutzes<br />
gegenüber Verkehrsprojekten als noch nicht<br />
hinreichend effektiv.<br />
512. Das angestrebte europäische Netz NATURA 2000,<br />
das der Verkehrsplanung bereits auf Ebene der Linienführung<br />
einen Rahmen geben könnte, bedarf nun dringend<br />
der rechtsförmlichen Umsetzung durch effektive Schutzstatute.<br />
Andernfalls fehlt nach wie vor ein solider Planungsrahmen<br />
für überörtliche Verkehrsprojekte. Die<br />
Schutzwirkung der FFH-Gebiete hängt sodann, wie auch<br />
die Schutzwirkung der Eingriffsregelung, entscheidend<br />
davon ab, unter welchen Voraussetzungen Beeinträchtigungen<br />
von Natur <strong>und</strong> Landschaft ausnahmsweise zulässig<br />
sein sollen <strong>und</strong> in welcher Form sie ggf. zu kompensieren<br />
sind. Um zu vermeiden, dass die<br />
Ausnahmetatbestände allzu weit ausgelegt werden <strong>und</strong> an<br />
Kompensationsmaßnahmen auf Kosten eines effektiven<br />
Ausgleichs gespart wird, sollten die untergesetzlichen<br />
Verwaltungshandreichungen zur Umsetzung der FFH-<br />
Richtlinie sowie zur Berücksichtigung des Naturschutzes<br />
<strong>und</strong> der Landschaftspflege beim B<strong>und</strong>esfernstraßenbau<br />
weiter fortgeschrieben werden. Dabei sollte den Zerschneidungseffekten<br />
sowie möglichen negativen Wirkungen<br />
von Lärm- <strong>und</strong> Lichtemissionen verstärkte Aufmerksamkeit<br />
gewidmet werden.<br />
8.3.3 Örtliche Verkehrsplanung: Für eine<br />
rechtliche F<strong>und</strong>ierung der integrierten<br />
Gemeindeverkehrsplanung<br />
513. Der Verkehr hat sich auch auf kommunaler Ebene<br />
zu einem <strong>Umwelt</strong>problem ersten Ranges entwickelt. Der<br />
<strong>Straßenverkehr</strong> ist die Hauptlärmquelle in den Städten<br />
<strong>und</strong> trägt dadurch entscheidend zu lärmbedingten<br />
Ges<strong>und</strong>heitsschäden sowie zur Minderung der Aufenthaltsqualität<br />
auf <strong>und</strong> an den Straßen bei. Bei den verkehrsbedingten<br />
Abgasemissionen geben innerörtlich insbesondere<br />
die Partikel- <strong>und</strong> NO x-Emissionen Anlass zur<br />
Sorge. Insoweit verlangt das EG-Luftreinhaltungsrecht<br />
Zusammenfassung <strong>und</strong> Empfehlungen<br />
einschneidende Maßnahmen, denn nicht selten werden<br />
die Immissionsgrenzwerte der RL 1999/30/EG für Partikel<br />
in den deutschen Städten noch erheblich überschritten.<br />
514. Substanzielle Verbesserungen bei den verkehrsbedingten<br />
Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffemissionen können heute<br />
allerdings in aller Regel nicht mehr auf der Basis segmentierter<br />
Schutzkonzepte, sondern nur über den Weg<br />
einer umweltorientierten, integrierten Stadt- <strong>und</strong> Regionalverkehrsplanung<br />
erreicht werden. Die meisten größeren<br />
Gemeinden haben dies auch erkannt <strong>und</strong> sich um die<br />
Entwicklung integrierter Verkehrskonzepte bemüht. Die<br />
Auswertungen dieser Planungen <strong>und</strong> ihres Vollzugs zeigen<br />
jedoch, dass sie zum Teil schon aufgr<strong>und</strong> technischer<br />
<strong>und</strong> methodischer Defizite, insbesondere aber aufgr<strong>und</strong><br />
fehlender rechtlicher Vernetzung mit<br />
städtebaulichen Planungen, mangelnder Bindungskraft<br />
<strong>und</strong> politischer Vollzugsbereitschaft den Anspruch einer<br />
integrierten Verkehrsnetzgestaltung in der Praxis nicht<br />
erfüllen können.<br />
515. Die Defizite der kommunalen Gesamtverkehrsplanung<br />
sind nach Ansicht des SRU maßgeblich auf das<br />
Fehlen angemessener rechtlicher Gr<strong>und</strong>lagen zurückzuführen.<br />
Das geltende Recht zwingt die Gemeinden bisher<br />
zwar zu einer abgewogenen Bauleitplanung, nicht<br />
aber auch zu einer damit abgestimmten integrierten Verkehrsplanung.<br />
Bestehende Planungsinstrumente (z. B.<br />
Bauleitplanung, Immissionsschutzplanung, ÖPNV-Planung)<br />
betreffen lediglich einzelne Problem- <strong>und</strong> Ursachensegmente<br />
der örtlichen Verkehrsbelastung, nicht<br />
aber die strukturellen Ursachenzusammenhänge, die regelmäßig<br />
gerade im Zusammenwirken der städtebaulichen<br />
Nutzungsstruktur, der Straßenvernetzung, der Verkehrsregelung<br />
<strong>und</strong> der Alternativangebote des<br />
<strong>Umwelt</strong>verb<strong>und</strong>s (ÖPNV, Rad- <strong>und</strong> Fußverkehr) liegen.<br />
Die erforderliche planerische Vernetzung der vielfältigen<br />
darauf bezogenen Instrumente, ihre Einbindung in<br />
eine langfristige strukturelle Entwicklungsperspektive<br />
<strong>und</strong> die Verknüpfung mit Fördermaßnahmen für die umweltverträglichen<br />
Verkehrsträger (pull-Maßnahmen)<br />
werden nirgends konstruktiv normiert. Kompetenzkonflikte<br />
zwischen Landesbehörden <strong>und</strong> Kommunen stehen<br />
hinsichtlich der Verkehrslenkungsinstrumente einer integrierten<br />
kommunalen Verkehrsplanung eher im Wege als<br />
dass sie fördern.<br />
516. Um die vielerorts bereits ausreichend vorhandenen<br />
fachlichen Planungsressourcen wesentlich effektiver als<br />
bisher für eine umwelt- <strong>und</strong> stadtverträgliche Verkehrsgestaltung<br />
einzusetzen, sollte die integrierte Verkehrsplanung<br />
gesetzlich durch ein Gemeindeverkehrsplanungsrecht<br />
f<strong>und</strong>iert werden, das insbesondere folgende<br />
Elemente umfassen sollte:<br />
– die Verpflichtung der Gemeinden zur Aufstellung eines<br />
Verkehrsplanes, der jedenfalls einen Assessmentteil,<br />
quantifizierte Zielbestimmungen auch bezüglich<br />
des <strong>Umwelt</strong>schutzes, einen Maßnahmeteil, ein<br />
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