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Umwelt und Straßenverkehr

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gesorgt, dass die immissionsschutzrechtlichen Minderungslasten<br />

zwischen dem Verkehr <strong>und</strong> den stationären<br />

Anlagen etwas angemessener verteilt werden.<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft: Gebietsschutz rechtlich<br />

absichern <strong>und</strong> konsequenter durchsetzen<br />

511. Die Auswirkungen überörtlicher Verkehrswege auf<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft sind nicht selten gravierend. Die<br />

Belange des Naturschutzes können sich in der Linienbestimmung<br />

<strong>und</strong> Planfeststellung auf zwei Wegen behaupten:<br />

zum einen in der planerischen Abwägung, insbesondere<br />

nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung, <strong>und</strong> zum anderen durch rechtsverbindlich<br />

zu berücksichtigende Schutzgebiete <strong>und</strong> geschützte<br />

Lebensräume, die vielfach erhöhten rechtlichen Abwägungsanforderungen<br />

unterworfenen sind. Wegen der<br />

schwachen Stellung ökologischer Belange in der Abwägung<br />

kommt dem Reservatenschutz zentrale Bedeutung<br />

zu. Jedoch erweisen sich auch die Instrumente des Gebietsschutzes<br />

gegenüber Verkehrsprojekten als noch nicht<br />

hinreichend effektiv.<br />

512. Das angestrebte europäische Netz NATURA 2000,<br />

das der Verkehrsplanung bereits auf Ebene der Linienführung<br />

einen Rahmen geben könnte, bedarf nun dringend<br />

der rechtsförmlichen Umsetzung durch effektive Schutzstatute.<br />

Andernfalls fehlt nach wie vor ein solider Planungsrahmen<br />

für überörtliche Verkehrsprojekte. Die<br />

Schutzwirkung der FFH-Gebiete hängt sodann, wie auch<br />

die Schutzwirkung der Eingriffsregelung, entscheidend<br />

davon ab, unter welchen Voraussetzungen Beeinträchtigungen<br />

von Natur <strong>und</strong> Landschaft ausnahmsweise zulässig<br />

sein sollen <strong>und</strong> in welcher Form sie ggf. zu kompensieren<br />

sind. Um zu vermeiden, dass die<br />

Ausnahmetatbestände allzu weit ausgelegt werden <strong>und</strong> an<br />

Kompensationsmaßnahmen auf Kosten eines effektiven<br />

Ausgleichs gespart wird, sollten die untergesetzlichen<br />

Verwaltungshandreichungen zur Umsetzung der FFH-<br />

Richtlinie sowie zur Berücksichtigung des Naturschutzes<br />

<strong>und</strong> der Landschaftspflege beim B<strong>und</strong>esfernstraßenbau<br />

weiter fortgeschrieben werden. Dabei sollte den Zerschneidungseffekten<br />

sowie möglichen negativen Wirkungen<br />

von Lärm- <strong>und</strong> Lichtemissionen verstärkte Aufmerksamkeit<br />

gewidmet werden.<br />

8.3.3 Örtliche Verkehrsplanung: Für eine<br />

rechtliche F<strong>und</strong>ierung der integrierten<br />

Gemeindeverkehrsplanung<br />

513. Der Verkehr hat sich auch auf kommunaler Ebene<br />

zu einem <strong>Umwelt</strong>problem ersten Ranges entwickelt. Der<br />

<strong>Straßenverkehr</strong> ist die Hauptlärmquelle in den Städten<br />

<strong>und</strong> trägt dadurch entscheidend zu lärmbedingten<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschäden sowie zur Minderung der Aufenthaltsqualität<br />

auf <strong>und</strong> an den Straßen bei. Bei den verkehrsbedingten<br />

Abgasemissionen geben innerörtlich insbesondere<br />

die Partikel- <strong>und</strong> NO x-Emissionen Anlass zur<br />

Sorge. Insoweit verlangt das EG-Luftreinhaltungsrecht<br />

Zusammenfassung <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

einschneidende Maßnahmen, denn nicht selten werden<br />

die Immissionsgrenzwerte der RL 1999/30/EG für Partikel<br />

in den deutschen Städten noch erheblich überschritten.<br />

514. Substanzielle Verbesserungen bei den verkehrsbedingten<br />

Lärm- <strong>und</strong> Schadstoffemissionen können heute<br />

allerdings in aller Regel nicht mehr auf der Basis segmentierter<br />

Schutzkonzepte, sondern nur über den Weg<br />

einer umweltorientierten, integrierten Stadt- <strong>und</strong> Regionalverkehrsplanung<br />

erreicht werden. Die meisten größeren<br />

Gemeinden haben dies auch erkannt <strong>und</strong> sich um die<br />

Entwicklung integrierter Verkehrskonzepte bemüht. Die<br />

Auswertungen dieser Planungen <strong>und</strong> ihres Vollzugs zeigen<br />

jedoch, dass sie zum Teil schon aufgr<strong>und</strong> technischer<br />

<strong>und</strong> methodischer Defizite, insbesondere aber aufgr<strong>und</strong><br />

fehlender rechtlicher Vernetzung mit<br />

städtebaulichen Planungen, mangelnder Bindungskraft<br />

<strong>und</strong> politischer Vollzugsbereitschaft den Anspruch einer<br />

integrierten Verkehrsnetzgestaltung in der Praxis nicht<br />

erfüllen können.<br />

515. Die Defizite der kommunalen Gesamtverkehrsplanung<br />

sind nach Ansicht des SRU maßgeblich auf das<br />

Fehlen angemessener rechtlicher Gr<strong>und</strong>lagen zurückzuführen.<br />

Das geltende Recht zwingt die Gemeinden bisher<br />

zwar zu einer abgewogenen Bauleitplanung, nicht<br />

aber auch zu einer damit abgestimmten integrierten Verkehrsplanung.<br />

Bestehende Planungsinstrumente (z. B.<br />

Bauleitplanung, Immissionsschutzplanung, ÖPNV-Planung)<br />

betreffen lediglich einzelne Problem- <strong>und</strong> Ursachensegmente<br />

der örtlichen Verkehrsbelastung, nicht<br />

aber die strukturellen Ursachenzusammenhänge, die regelmäßig<br />

gerade im Zusammenwirken der städtebaulichen<br />

Nutzungsstruktur, der Straßenvernetzung, der Verkehrsregelung<br />

<strong>und</strong> der Alternativangebote des<br />

<strong>Umwelt</strong>verb<strong>und</strong>s (ÖPNV, Rad- <strong>und</strong> Fußverkehr) liegen.<br />

Die erforderliche planerische Vernetzung der vielfältigen<br />

darauf bezogenen Instrumente, ihre Einbindung in<br />

eine langfristige strukturelle Entwicklungsperspektive<br />

<strong>und</strong> die Verknüpfung mit Fördermaßnahmen für die umweltverträglichen<br />

Verkehrsträger (pull-Maßnahmen)<br />

werden nirgends konstruktiv normiert. Kompetenzkonflikte<br />

zwischen Landesbehörden <strong>und</strong> Kommunen stehen<br />

hinsichtlich der Verkehrslenkungsinstrumente einer integrierten<br />

kommunalen Verkehrsplanung eher im Wege als<br />

dass sie fördern.<br />

516. Um die vielerorts bereits ausreichend vorhandenen<br />

fachlichen Planungsressourcen wesentlich effektiver als<br />

bisher für eine umwelt- <strong>und</strong> stadtverträgliche Verkehrsgestaltung<br />

einzusetzen, sollte die integrierte Verkehrsplanung<br />

gesetzlich durch ein Gemeindeverkehrsplanungsrecht<br />

f<strong>und</strong>iert werden, das insbesondere folgende<br />

Elemente umfassen sollte:<br />

– die Verpflichtung der Gemeinden zur Aufstellung eines<br />

Verkehrsplanes, der jedenfalls einen Assessmentteil,<br />

quantifizierte Zielbestimmungen auch bezüglich<br />

des <strong>Umwelt</strong>schutzes, einen Maßnahmeteil, ein<br />

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