Umwelt und Straßenverkehr
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Elektrolyse Holzstrom, KWK<br />
7.5 Zusammenfassung<br />
Reduktion der Lärmemissionen<br />
368. Die Lärmbelastungen sind trotz technischer Fortschritte<br />
nach wie vor hoch. Sowohl bei den Antriebsgeräuschen<br />
der Motoren als auch bei Reifen gibt es erhebliche<br />
technische Lärmminderungspotenziale, die allerdings<br />
bei den derzeit geltenden Grenzwerten nicht ausgeschöpft<br />
werden müssen.<br />
Bei höheren Geschwindigkeiten dominieren heute die<br />
Rollgeräusche die Lärmemissionen. Da entsprechend leisere<br />
Reifen auf dem Markt sind, ist es angezeigt, rasch<br />
die Reifengeräuschgrenzwerte in der EG-Reifenrichtlinie<br />
2001/43/EG um – je nach Reifenklasse – ein bis sieben<br />
Dezibel auf einen Geräuschemissionswert von etwa<br />
70 bis 71 dB(A) abzusenken. Gleichzeitig sollten Reifen<br />
verpflichtend mit Geräuschemissionswerten gekennzeichnet<br />
werden, um den Verbrauchern zu ermöglichen,<br />
lärmarme Reifen auszuwählen. Die Grenzwerte für Antriebsgeräusche,<br />
insbesondere von LKW <strong>und</strong> Motorrädern,<br />
sollten zügig an den Stand der Technik angepasst<br />
werden. Die Antriebsgeräusche leichter Nutzfahrzeuge<br />
können an die Geräuschemissionsstandards von PKW angepasst<br />
werden. Für schwere LKW scheint ein kurzfristig<br />
erschließbares Minderungspotenzial von etwa 2 dB(A)<br />
vorhanden zu sein. Darüber hinaus sollten die Messver-<br />
THG-Emissionen bei der Bereitstellung von Wasserstoff<br />
Eletrolyse Windstrom<br />
Elektrolyse Nuklearstrom<br />
Elektrolyse Kohlestrom<br />
Vergasung von Holz<br />
Erdgas 4 000 km über MeOH<br />
Erdgas 7 000 km über MeOH<br />
Erdgas EU-Mix über MeOH<br />
Kohlevergasung + MeOh Synthese<br />
Kohlevergasung + CO-Shift<br />
Quelle: CONCAWE et al., 2004, verändert<br />
Zusammenfassung<br />
Abbildung 7-17<br />
0 50 100 150 200 250 300 350 400 450<br />
g CO 2 eq/MJ Kraftstoff<br />
fahren für die Typprüfung so verändert werden, dass sie<br />
das Emissionsverhalten der Fahrzeuge realistisch abbilden,<br />
ergänzt um eine Begrenzung der Off-Cycle-Emissionen<br />
sowie die Verpflichtung der Hersteller, bei der<br />
Erstzulassung Reifen mit äquivalenten Lärmemissionskennwerten<br />
zu verwenden wie bei der Typprüfung.<br />
Alle diese Maßnahmen lasten die Kosten des Lärmschutzes<br />
den Verursachern an <strong>und</strong> haben den Vorteil, dass die<br />
Lärmminderung – je nach Verkehrssituation – flächendeckend,<br />
auch in Naturgebieten, wirksam ist.<br />
369. Längerfristig sind anspruchsvolle, gestufte Grenzwerte<br />
einzuführen, die sich an den technischen Möglichkeiten<br />
orientieren, um Anreize für die weitere technische<br />
Entwicklung zu setzen. Dazu könnte auch die Definition<br />
besonders lärmarmer LKW („Flüster-LKW“) oder Busse<br />
von Kommunen für verkehrslenkende Maßnahmen bzw.<br />
bei Ausschreibungen für den ÖPNV genutzt werden <strong>und</strong><br />
damit ein Anreiz zur Entwicklung <strong>und</strong> schnelleren Verbreitung<br />
besonders leiser LKW <strong>und</strong> Busse geboten werden.<br />
370. Erhebliche Lärmminderungen sind daneben durch<br />
die Verwendung lärmarmer Fahrbahndecken zu erzielen;<br />
solche sollten verstärkt im Hinblick auf ihre dauerhafte<br />
Lärmminderungswirkung weiterentwickelt werden. Sofern<br />
Lärmpegel oberhalb der empfohlenen Vorsorgewerte<br />
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