Umwelt und Straßenverkehr
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sind. Den Städten muss in dieser Hinsicht Vollzugshilfe<br />
aus Europa geleistet werden.<br />
Förderung emissionsarmer Fahrzeuge<br />
291. Zur Minderung der aktuellen Feinstaub- <strong>und</strong> NOx- Belastung in Städten sind weitere Maßnahmen erforderlich.<br />
Grenzwerte, die zwar anspruchsvoll sind, aber erst<br />
im Jahre 2010 in Kraft treten, können die derzeitigen Probleme<br />
nicht lösen. Dringend notwendig sind Maßnahmen,<br />
die eine rasche Einführung oder Nachrüstung effektiver<br />
Minderungsmaßnahmen bei Fahrzeugen fördern.<br />
292. Eine steuerliche Förderung für Dieselfahrzeuge<br />
mit Rußfiltern wollen unter anderem die Niederlande,<br />
Frankreich, Österreich <strong>und</strong> Deutschland einführen (EU-<br />
Kommission, 2005). In Österreich soll es ab 1. Juli 2005,<br />
befristet bis 30. Juni 2007, einen finanziellen Anreiz für<br />
Diesel-PKW mit Partikelfiltern geben. Und zwar soll die<br />
beim Kauf eines Neuwagens fällige verbrauchsabhängige<br />
Abgabe (Normverbrauchsabgabe) bei Diesel-PKW, die<br />
Partikelemissionen von höchstens 5 mg/km aufweisen,<br />
um 300 Euro gesenkt werden. Bei Diesel-PKW, die mehr<br />
als 5 mg/km Partikel emittieren, soll die Verbrauchsabgabe<br />
dagegen um bis zu 300 Euro erhöht werden (Pressemitteilung<br />
des österreichischen B<strong>und</strong>esministeriums für<br />
Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft, <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Wasserwirtschaft<br />
vom 9.11.2004). Auch die Niederlande planen steuerliche<br />
Anreize für Diesel-PKW, die nicht mehr als 5 mg/km Partikel<br />
emittieren (Notifikation 2004/395/NL vom 7. Oktober<br />
2004, http://europa.eu.int/comm/enterprise/tris/).<br />
293. In Deutschland hatte der B<strong>und</strong>eskanzler im Juli<br />
2004 der Automobilindustrie versprochen, ab Januar<br />
2005 eine Steuererleichterung für Dieselfahrzeuge<br />
mit Partikelminderung einzuführen. Im Gegenzug hatten<br />
die Automobilhersteller zugesagt, ab 2008 alle Diesel-<br />
PKW mit Rußfilter auszustatten (BMU Pressemitteilung<br />
216/04 vom 13. Juli 2004). Ein konkreter Vorschlag der<br />
B<strong>und</strong>esregierung wurde jedoch erst im Februar 2005 vorgelegt<br />
(BMU Pressemitteilung 17/05 vom 2. Februar 2005).<br />
Entsprechend ist in dem Vorschlag die Einführung einer<br />
Steuererleichterung für Diesel-PKW mit Partikelfilter erst<br />
ab dem 1. Januar 2006 vorgesehen. Allerdings wird vorgeschlagen,<br />
dass auch PKW, die in 2005 gekauft werden<br />
<strong>und</strong> die die Förderbedingungen einhalten, nachträglich in<br />
die Förderung mit einbezogen werden. Dieselneufahrzeuge,<br />
die einen Emissionswert von 5 mg/km einhalten,<br />
sollen mit 350 Euro über die Kraftfahrzeugsteuer gefördert<br />
werden. Für die Um- <strong>und</strong> Nachrüstung von PKW sollen<br />
schwächere Emissionswerte gelten; die Förderung<br />
hierbei soll 250 Euro betragen. Die Steuererleichterung<br />
soll bis 31. Dezember 2007 befristet sein. Dem Vorschlag<br />
der B<strong>und</strong>esregierung müssen die B<strong>und</strong>esländer, die für<br />
die Kfz-Steuer zuständig sind, noch zustimmen.<br />
Prinzipiell unterstützt der SRU das Anliegen der B<strong>und</strong>esregierung,<br />
die Einführung des Partikelfilters bei Dieselfahrzeugen<br />
über die Schaffung finanzieller Anreize zu beschleunigen.<br />
Aus drei Gründen ist das Vorhaben der<br />
B<strong>und</strong>esregierung, welches primär auf die Förderung der<br />
Einführung des Partikelfilters bei Neufahrzeugen setzt,<br />
problematisch. Zum einen ist vor dem Hintergr<strong>und</strong> der<br />
Reduzierung klassischer Luftschadstoffe<br />
aktuellen Entwicklung des Marktes für Diesel-PKW, auf<br />
dem bereits ein großer Teil der Fahrzeuge serienmäßig<br />
mit Partikelfiltern angeboten <strong>und</strong> nachgefragt wird, <strong>und</strong><br />
der kommenden Einführung der Euro-5-Norm ohnehin<br />
mit einer raschen Diffusion der Filtertechnik zu rechnen.<br />
Den Markttrend verstärkt zurzeit auch die öffentliche<br />
Debatte um die Risiken von Feinstaub <strong>und</strong> um mögliche<br />
lokale Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge ohne Partikelfilter.<br />
Außerdem stellen die Altfahrzeuge einen<br />
besonderen Belastungsfaktor dar <strong>und</strong> die Kostenwirksamkeitsrelationen<br />
für ihre Nachrüstung ist deutlich besser als<br />
für die Erstausstattung von Neufahrzeugen. Beispielsweise<br />
ist eine Partikelfilternachrüstung von Fahrzeugen<br />
der Euro-3-Norm zwar teurer als die Ausstattung von<br />
Neufahrzeugen, erbringt aber insbesondere bei längerer<br />
Restlaufzeit der Motoren eine deutlich höhere reale Emissionsminderung.<br />
Somit kann man davon ausgehen, dass<br />
unter der Zielsetzung einer möglichst raschen Verminderung<br />
der Partikelemissionen die Vermeidungskosten bei<br />
der Nachrüstung geringer sind als beim Serieneinbau der<br />
Filtertechnik in Neuwagen. Aus den genannten Gründen<br />
sollten umweltpolitische Maßnahmen, die eine Nachrüstung<br />
von Altfahrzeugen mit Partikelfiltern fördern, eine<br />
deutlich höhere Priorität erhalten. Eine weitere Differenzierung<br />
der Kfz-Steuer nach Maßgabe der Partikelemissionen<br />
ergänzt um eine finanzielle Förderung der<br />
Filternachrüstung stellt hierbei einen gleichermaßen wirtschaftlichen<br />
wie wirksamen Lösungsansatz dar.<br />
Für eine steuerliche Begünstigung von Altfahrzeugen<br />
wäre allerdings die von der B<strong>und</strong>esregierung geplante<br />
zeitliche Befristung bis 2007 nicht sinnvoll, da nicht abzusehen<br />
ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt eine umfangreiche<br />
Nachrüstung der Altfahrzeuge erfolgt ist (SRU, 2005). Eine<br />
der Hauptquellen der Partikelemissionen des Verkehrs<br />
sind neben den älteren PKW die Nutzfahrzeuge. Zukünftig<br />
müssen daher auch Maßnahmen ergriffen werden, die<br />
den Einbau effektiver Emissionsminderungstechniken bei<br />
denjenigen Nutzfahrzeugen fördern, deren Abgasemissionen<br />
nicht den neueren EU-Standards entsprechen, zum<br />
Beispiel über eine (weitere) Ausdifferenzierung mit einer<br />
substanziellen Erhöhung der Kfz-Steuer für Nutzfahrzeuge<br />
ohne Partikelfilter, eine nach Abgasstandards differenzierende<br />
City-Maut (Abschn. 9.3.2.2.1) oder über<br />
differenzierte, zeitlich oder räumlich eingegrenzte Verkehrsbeschränkungen<br />
(Abschn. 9.1.2). Die LKW-Maut,<br />
die eine Staffelung nach Emissionskategorien vorsieht, hat<br />
den Nachteil, dass sie nur für Nutzfahrzeuge ab 12 t Gesamtgewicht<br />
gilt. Damit die für die Luftbelastung in Städten<br />
besonders relevanten Kleinlastwagen erfasst werden,<br />
müsste diese Maut daher mindestens auf alle Fahrzeuge<br />
über 3,5 t ausgedehnt werden (vgl. Abschn. 9.3.2.1.1).<br />
Schadstoffminderung im Zielkonflikt mit<br />
Verbrauchsminderung?<br />
294. Die Vorschläge für anspruchsvolle Abgasgrenzwerte<br />
für Dieselfahrzeuge erfordern vor allem bei großen<br />
PKW <strong>und</strong> Nutzfahrzeugen eine zusätzliche Abgasreinigung,<br />
die in bestimmten Fällen zu einem erhöhten Kraftstoffverbrauch<br />
führen kann. Werden die oben beschriebenen<br />
Minderungstechniken daraufhin untersucht, zeigt<br />
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