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Umwelt und Straßenverkehr

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sind. Den Städten muss in dieser Hinsicht Vollzugshilfe<br />

aus Europa geleistet werden.<br />

Förderung emissionsarmer Fahrzeuge<br />

291. Zur Minderung der aktuellen Feinstaub- <strong>und</strong> NOx- Belastung in Städten sind weitere Maßnahmen erforderlich.<br />

Grenzwerte, die zwar anspruchsvoll sind, aber erst<br />

im Jahre 2010 in Kraft treten, können die derzeitigen Probleme<br />

nicht lösen. Dringend notwendig sind Maßnahmen,<br />

die eine rasche Einführung oder Nachrüstung effektiver<br />

Minderungsmaßnahmen bei Fahrzeugen fördern.<br />

292. Eine steuerliche Förderung für Dieselfahrzeuge<br />

mit Rußfiltern wollen unter anderem die Niederlande,<br />

Frankreich, Österreich <strong>und</strong> Deutschland einführen (EU-<br />

Kommission, 2005). In Österreich soll es ab 1. Juli 2005,<br />

befristet bis 30. Juni 2007, einen finanziellen Anreiz für<br />

Diesel-PKW mit Partikelfiltern geben. Und zwar soll die<br />

beim Kauf eines Neuwagens fällige verbrauchsabhängige<br />

Abgabe (Normverbrauchsabgabe) bei Diesel-PKW, die<br />

Partikelemissionen von höchstens 5 mg/km aufweisen,<br />

um 300 Euro gesenkt werden. Bei Diesel-PKW, die mehr<br />

als 5 mg/km Partikel emittieren, soll die Verbrauchsabgabe<br />

dagegen um bis zu 300 Euro erhöht werden (Pressemitteilung<br />

des österreichischen B<strong>und</strong>esministeriums für<br />

Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft, <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Wasserwirtschaft<br />

vom 9.11.2004). Auch die Niederlande planen steuerliche<br />

Anreize für Diesel-PKW, die nicht mehr als 5 mg/km Partikel<br />

emittieren (Notifikation 2004/395/NL vom 7. Oktober<br />

2004, http://europa.eu.int/comm/enterprise/tris/).<br />

293. In Deutschland hatte der B<strong>und</strong>eskanzler im Juli<br />

2004 der Automobilindustrie versprochen, ab Januar<br />

2005 eine Steuererleichterung für Dieselfahrzeuge<br />

mit Partikelminderung einzuführen. Im Gegenzug hatten<br />

die Automobilhersteller zugesagt, ab 2008 alle Diesel-<br />

PKW mit Rußfilter auszustatten (BMU Pressemitteilung<br />

216/04 vom 13. Juli 2004). Ein konkreter Vorschlag der<br />

B<strong>und</strong>esregierung wurde jedoch erst im Februar 2005 vorgelegt<br />

(BMU Pressemitteilung 17/05 vom 2. Februar 2005).<br />

Entsprechend ist in dem Vorschlag die Einführung einer<br />

Steuererleichterung für Diesel-PKW mit Partikelfilter erst<br />

ab dem 1. Januar 2006 vorgesehen. Allerdings wird vorgeschlagen,<br />

dass auch PKW, die in 2005 gekauft werden<br />

<strong>und</strong> die die Förderbedingungen einhalten, nachträglich in<br />

die Förderung mit einbezogen werden. Dieselneufahrzeuge,<br />

die einen Emissionswert von 5 mg/km einhalten,<br />

sollen mit 350 Euro über die Kraftfahrzeugsteuer gefördert<br />

werden. Für die Um- <strong>und</strong> Nachrüstung von PKW sollen<br />

schwächere Emissionswerte gelten; die Förderung<br />

hierbei soll 250 Euro betragen. Die Steuererleichterung<br />

soll bis 31. Dezember 2007 befristet sein. Dem Vorschlag<br />

der B<strong>und</strong>esregierung müssen die B<strong>und</strong>esländer, die für<br />

die Kfz-Steuer zuständig sind, noch zustimmen.<br />

Prinzipiell unterstützt der SRU das Anliegen der B<strong>und</strong>esregierung,<br />

die Einführung des Partikelfilters bei Dieselfahrzeugen<br />

über die Schaffung finanzieller Anreize zu beschleunigen.<br />

Aus drei Gründen ist das Vorhaben der<br />

B<strong>und</strong>esregierung, welches primär auf die Förderung der<br />

Einführung des Partikelfilters bei Neufahrzeugen setzt,<br />

problematisch. Zum einen ist vor dem Hintergr<strong>und</strong> der<br />

Reduzierung klassischer Luftschadstoffe<br />

aktuellen Entwicklung des Marktes für Diesel-PKW, auf<br />

dem bereits ein großer Teil der Fahrzeuge serienmäßig<br />

mit Partikelfiltern angeboten <strong>und</strong> nachgefragt wird, <strong>und</strong><br />

der kommenden Einführung der Euro-5-Norm ohnehin<br />

mit einer raschen Diffusion der Filtertechnik zu rechnen.<br />

Den Markttrend verstärkt zurzeit auch die öffentliche<br />

Debatte um die Risiken von Feinstaub <strong>und</strong> um mögliche<br />

lokale Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge ohne Partikelfilter.<br />

Außerdem stellen die Altfahrzeuge einen<br />

besonderen Belastungsfaktor dar <strong>und</strong> die Kostenwirksamkeitsrelationen<br />

für ihre Nachrüstung ist deutlich besser als<br />

für die Erstausstattung von Neufahrzeugen. Beispielsweise<br />

ist eine Partikelfilternachrüstung von Fahrzeugen<br />

der Euro-3-Norm zwar teurer als die Ausstattung von<br />

Neufahrzeugen, erbringt aber insbesondere bei längerer<br />

Restlaufzeit der Motoren eine deutlich höhere reale Emissionsminderung.<br />

Somit kann man davon ausgehen, dass<br />

unter der Zielsetzung einer möglichst raschen Verminderung<br />

der Partikelemissionen die Vermeidungskosten bei<br />

der Nachrüstung geringer sind als beim Serieneinbau der<br />

Filtertechnik in Neuwagen. Aus den genannten Gründen<br />

sollten umweltpolitische Maßnahmen, die eine Nachrüstung<br />

von Altfahrzeugen mit Partikelfiltern fördern, eine<br />

deutlich höhere Priorität erhalten. Eine weitere Differenzierung<br />

der Kfz-Steuer nach Maßgabe der Partikelemissionen<br />

ergänzt um eine finanzielle Förderung der<br />

Filternachrüstung stellt hierbei einen gleichermaßen wirtschaftlichen<br />

wie wirksamen Lösungsansatz dar.<br />

Für eine steuerliche Begünstigung von Altfahrzeugen<br />

wäre allerdings die von der B<strong>und</strong>esregierung geplante<br />

zeitliche Befristung bis 2007 nicht sinnvoll, da nicht abzusehen<br />

ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt eine umfangreiche<br />

Nachrüstung der Altfahrzeuge erfolgt ist (SRU, 2005). Eine<br />

der Hauptquellen der Partikelemissionen des Verkehrs<br />

sind neben den älteren PKW die Nutzfahrzeuge. Zukünftig<br />

müssen daher auch Maßnahmen ergriffen werden, die<br />

den Einbau effektiver Emissionsminderungstechniken bei<br />

denjenigen Nutzfahrzeugen fördern, deren Abgasemissionen<br />

nicht den neueren EU-Standards entsprechen, zum<br />

Beispiel über eine (weitere) Ausdifferenzierung mit einer<br />

substanziellen Erhöhung der Kfz-Steuer für Nutzfahrzeuge<br />

ohne Partikelfilter, eine nach Abgasstandards differenzierende<br />

City-Maut (Abschn. 9.3.2.2.1) oder über<br />

differenzierte, zeitlich oder räumlich eingegrenzte Verkehrsbeschränkungen<br />

(Abschn. 9.1.2). Die LKW-Maut,<br />

die eine Staffelung nach Emissionskategorien vorsieht, hat<br />

den Nachteil, dass sie nur für Nutzfahrzeuge ab 12 t Gesamtgewicht<br />

gilt. Damit die für die Luftbelastung in Städten<br />

besonders relevanten Kleinlastwagen erfasst werden,<br />

müsste diese Maut daher mindestens auf alle Fahrzeuge<br />

über 3,5 t ausgedehnt werden (vgl. Abschn. 9.3.2.1.1).<br />

Schadstoffminderung im Zielkonflikt mit<br />

Verbrauchsminderung?<br />

294. Die Vorschläge für anspruchsvolle Abgasgrenzwerte<br />

für Dieselfahrzeuge erfordern vor allem bei großen<br />

PKW <strong>und</strong> Nutzfahrzeugen eine zusätzliche Abgasreinigung,<br />

die in bestimmten Fällen zu einem erhöhten Kraftstoffverbrauch<br />

führen kann. Werden die oben beschriebenen<br />

Minderungstechniken daraufhin untersucht, zeigt<br />

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