Umwelt und Straßenverkehr
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für unverbleites Benzin <strong>und</strong> 0,302 €/l für Dieselkraftstoff<br />
ist in diesem Zusammenhang zwar zu begrüßen, jedoch<br />
bleiben diese Mindeststeuersätze noch weit hinter der erforderlichen<br />
Höhe zurück. Darüber hinaus ist zu kritisieren,<br />
dass diese Vorgaben lange Übergangsfristen <strong>und</strong><br />
zahlreiche Ausnahmeregelungen vorsehen (vgl. auch<br />
SRU, 2004, Tz. 73).<br />
553. Auch die zu erwartenden positiven gesamtwirtschaftlichen<br />
Auswirkungen legen eine maßvolle aber<br />
kontinuierliche Erhöhung der Ökosteuer auf Kraftstoffe<br />
nahe. Nach einer Simulationsstudie der Gesellschaft für<br />
Wirtschaftliche Strukturforschung (2004) hätte eine jährliche<br />
Anhebung der Steuersätze um 3,07 ct/l nur einen<br />
äußerst geringen Gesamteffekt auf das Bruttoinlandsprodukt,<br />
wobei jedoch aufgr<strong>und</strong> des induzierten Strukturwandels<br />
insbesondere zugunsten des Dienstleistungssektors<br />
im Saldo mit einem Beschäftigungsanstieg in Höhe<br />
von r<strong>und</strong> 80 000 Arbeitsplätzen zu rechnen wäre.<br />
554. Gegen eine weitere Erhöhung der Kraftstoffpreise<br />
könnte eingewendet werden, dass hiervon insbesondere<br />
Berufspendler im ländlichen Raum in einem nicht mehr<br />
sozialverträglichen Maße belastet würden. Dabei ist allerdings<br />
zu beachten, dass sich nach empirischen Erhebungen<br />
die höchsten Pendleranteile nicht im ländlichen<br />
Raum, sondern in den Umlandbereichen der Zentren finden<br />
(vgl. KANZLERSKI, 1998, S. 430 ff.; ebenso bereits<br />
HOLZ-RAU, 1990). Darüber hinaus gilt es in diesem Zu-<br />
sammenhang auch zu beachten, dass der ländliche Raum<br />
nicht nur von geringeren Gr<strong>und</strong>stückspreisen profitiert,<br />
sondern auch vielfach durch versteckte Subventionen<br />
begünstigt wird (z. B. <strong>und</strong>ifferenzierte Bereitstellungsgebühren<br />
für Strom, Wasser <strong>und</strong> Gas), die zu einer verstärkten<br />
Zersiedelung <strong>und</strong> einem erhöhten Verkehrsaufkommen<br />
beitragen. Unbeschadet dessen spricht sich der<br />
SRU aus pragmatischen Erwägungen dafür aus, das Aufkommen<br />
aus den in Abschnitt 9.3.2 noch zu erörternden<br />
Straßennutzungsgebühren zum Teil auch für eine Steigerung<br />
der Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs insbesondere<br />
im ländlichen Raum einzusetzen.<br />
555. Der SRU hat in der Vergangenheit bereits mehrfach<br />
darauf hingewiesen, dass die nach wie vor bestehende<br />
steuerliche Begünstigung von Dieselkraftstoff gegenüber<br />
Ottokraftstoff unter <strong>Umwelt</strong>schutzgesichtspunkten höchst<br />
bedenklich ist (z. B. SRU, 1996, Tz. 1193). Deshalb sollte<br />
im Rahmen weiterer Erhöhungsstufen der Ökosteuer auf<br />
Kraftstoffe durch eine entsprechende Differenzierung der<br />
Steuersätze dem Umstand Rechnung getragen werden,<br />
dass Dieselkraftstoff pro Liter knapp 13 Prozent mehr<br />
CO 2-Emissionen verursacht als Ottokraftstoff (z. B.<br />
ROMMERSKIRCHEN et al., 1991). Durch eine solche<br />
Differenzierung würde zumindest ein erster Schritt zum<br />
Abbau der derzeitigen Begünstigung von Dieselkraftstoff<br />
geleistet. Als langfristiges Ziel sollte aber nach wie vor<br />
gelten, die Besteuerung von Otto- <strong>und</strong> Dieselkraftstoffen<br />
Abbildung 9-2<br />
Vergleich der Verbraucherpreise für Otto- <strong>und</strong> Dieselkraftstoffe in Deutschland <strong>und</strong> angrenzenden EU-Staaten<br />
(Euro/Liter, Stand: 7. Februar 2005)<br />
1,4<br />
1,2<br />
1<br />
0,8<br />
0,6<br />
0,4<br />
0,2<br />
0<br />
Belgien<br />
Quelle: MWV, 2005b<br />
Deutschland<br />
Frankreich<br />
Ökonomische Instrumente<br />
Luxemburg<br />
Niederlande<br />
Österreich<br />
Ottokraftstoff (Eurosuper, unverbleit) Dieselkraftstoff<br />
Polen<br />
Tschechien<br />
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