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Umwelt und Straßenverkehr

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Im Rahmen weiterer Erhöhungsstufen der Ökosteuer auf<br />

Kraftstoffe sollte durch eine entsprechende Differenzierung<br />

der Steuersätze dem Umstand Rechnung getragen<br />

werden, dass Dieselkraftstoff pro Liter knapp 13 Prozent<br />

mehr CO 2-Emissionen verursacht als Ottokraftstoff. Hierdurch<br />

würde zumindest ein erster Schritt zum Abbau der<br />

derzeitigen Begünstigung von Dieselkraftstoff geleistet.<br />

Als langfristiges Ziel sollte aber nach wie vor gelten, die<br />

Besteuerung von Otto- <strong>und</strong> Dieselkraftstoffen vollständig<br />

an der angestrebten CO 2-Minderung zu orientieren.<br />

Die Verlängerung der Steuerermäßigung für Erdgas als<br />

Kraftstoff, nach der lediglich 20 Prozent des Regelsatzes<br />

der Mineralölsteuer erhoben werden, ist zwar geeignet,<br />

die Markteinführung von erdgasbetriebenen Fahrzeugen<br />

weiter voranzutreiben. Der SRU gibt jedoch zu bedenken,<br />

dass eine solche indirekte Subventionierung einer verursachergerechten<br />

Kostenanlastung im <strong>Straßenverkehr</strong> entgegensteht<br />

<strong>und</strong> damit zu entsprechenden Verzerrungen<br />

führt. Darüber hinaus erscheint auch der Umfang der<br />

Steuerentlastung in Anbetracht der nur vergleichsweise<br />

geringen Potenziale zur CO 2 -Einsparung unangemessen<br />

hoch.<br />

615. Während die Ökosteuer auf Kraftstoffe im Wesentlichen<br />

eine generelle Reduzierung des Verkehrsaufkommens<br />

bezweckt, können Straßennutzungsgebühren zur<br />

räumlich <strong>und</strong>/oder zeitlich differenzierten Lenkung der<br />

Verkehrsflüsse <strong>und</strong> damit zu einer optimalen Auslastung<br />

der bestehenden Infrastruktur beitragen. Straßennutzungsgebühren<br />

sollten gr<strong>und</strong>sätzlich so ausgestaltet werden,<br />

dass dieses Steuerungspotenzial genutzt wird oder<br />

zumindest die Option seiner zukünftigen Nutzung erhalten<br />

bleibt. Rein pauschale Gebühren, die lediglich auf die<br />

zurückgelegte Wegstrecke abstellen, bleiben in ihrem<br />

Lenkungspotenzial hinter den Möglichkeiten einer direkten<br />

Steuerung über den Kraftstoffpreis zurück <strong>und</strong> erscheinen<br />

deshalb allenfalls insoweit gerechtfertigt, als<br />

eine ausschließliche Steuerung über die Kraftstoffpreise<br />

mit erheblichen politischen Durchsetzungsproblemen<br />

verb<strong>und</strong>en wäre.<br />

616. In Bezug auf den Güterverkehr begrüßt der SRU<br />

zwar im Gr<strong>und</strong>satz die Einführung der LKW-Maut, in<br />

den Details der Ausgestaltung sieht er jedoch eine Reihe<br />

von Problemen. So sind die Gebührensätze gemessen an<br />

den tatsächlichen Wegekosten zu gering, <strong>und</strong> auch die<br />

Beschränkung auf LKW mit einem zulässigen Höchstgewicht<br />

von über 12 t erscheint nicht sachgerecht. Insbesondere<br />

ist nicht auszuschließen, dass die Speditionen zur<br />

Umgehung der LKW-Maut vermehrt auf Lastkraftwagen<br />

mit einem zulässigen Höchstgewicht von weniger als 12 t<br />

ausweichen, wodurch das Verkehrsaufkommen insgesamt<br />

erhöht würde. Ein weiterer Problembereich betrifft die<br />

– durch EU-Recht vorgegebene – Beschränkung auf B<strong>und</strong>esautobahnen.<br />

Hierdurch sind Verlagerungseffekte auf<br />

das untergeordnete Straßennetz mit entsprechenden<br />

Nachteilen für Verkehrssicherheit <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong>schutz<br />

nicht auszuschließen.<br />

617. Der von der EU-Kommission im August 2003 vorgelegte<br />

Vorschlag zur Novellierung der Eurovignetten-<br />

RL enthält einige zu begrüßende Änderungen (Auswei-<br />

278<br />

Maßnahmen in der Verkehrslenkung<br />

tung des Geltungsbereichs auf Lastkraftwagen über 3,5 t<br />

<strong>und</strong> auf alle Straßen des transeuropäischen Verkehrsnetzes<br />

sowie die mit ihnen konkurrierenden Straßen, Einbeziehung<br />

ungedeckter Unfallkosten in die Gebührenkalkulation,<br />

erweiterte Möglichkeiten zur Differenzierung der<br />

Mauthöhe). Wie auch durch das Europäische Parlament<br />

im Rahmen der ersten Lesung bemängelt, ist der Kommissionsvorschlag<br />

jedoch noch in verschiedener Hinsicht<br />

defizitär. Dies betrifft insbesondere die bisher nicht vorgesehene<br />

Einbeziehung externer Kosten bei der Berechnung<br />

der Mautsätze, die angestrebte Zweckbindung bei<br />

der Mittelverwendung <strong>und</strong> die unzureichende Ausnahmeregelung<br />

für besonders sensible Gebiete. Der SRU<br />

empfiehlt der B<strong>und</strong>esregierung, auf EU-Ebene darauf<br />

hinzuwirken, dass externe <strong>Umwelt</strong>kosten in die Gebührenkalkulation<br />

einbezogen werden können, dass die Mittelverwendung<br />

den Mitgliedstaaten freigestellt wird, <strong>und</strong><br />

dass der Begriff der „sensiblen Gebiete“ möglichst weit<br />

ausgelegt wird <strong>und</strong> insbesondere auch Agglomerationen<br />

umfasst, die sich bei den Betroffenen durch ein hohes<br />

Maß an Akzeptanz auszeichnen.<br />

618. Für den Bereich des Personenverkehrs erachtet der<br />

SRU beim derzeitigen technischen Stand Straßennutzungsgebühren<br />

als ein Instrument, das vorrangig dazu<br />

eingesetzt werden sollte, die (temporäre) Überlastung von<br />

Ballungsgebieten durch motorisierten Individualverkehr<br />

zu verhindern. Ausländische Erfahrungen zeigen, dass<br />

durch eine sinnvolle Ausgestaltung städtischer Straßennutzungsgebühren<br />

spürbare Lenkungseffekte erzielt werden<br />

können. Allerdings sind hierzu aufwändige satellitengestützte<br />

Lösungen erforderlich, bei denen die genaue<br />

Fahrtstrecke, die aktuelle Verkehrsdichte <strong>und</strong> die unterschiedliche<br />

Emissionsintensität der Fahrzeuge in der Gebührenbemessung<br />

berücksichtigt werden müssen. Einfachere<br />

Systeme (Vignetten, händische Mauterhebung) sind<br />

zwar mit geringerem Aufwand verb<strong>und</strong>en, weisen aber<br />

auch nur eine geringere Lenkungswirkung auf. Unabhängig<br />

vom konkreten Systemdesign sollten die erzielten<br />

Einkünfte in die Finanzierung öffentlicher Verkehrsmittel<br />

oder anderer umweltschonender Infrastrukturmaßnahmen<br />

(z. B. Radwege) fließen. Von einer Verwendung für den<br />

Ausbau der Straßeninfrastruktur ist abzuraten, denn ansonsten<br />

wäre eine Kompensation der <strong>Umwelt</strong>entlastung<br />

durch induzierten Verkehr zu befürchten.<br />

619. Eine Alternative zu städtischen Straßennutzungsgebühren<br />

stellt die weitergehende Bewirtschaftung öffentlicher<br />

Parkflächen dar. Die öffentliche Parkraumbewirtschaftung<br />

ist ein etabliertes Instrument <strong>und</strong> kann<br />

differenziert zur Regelung des ruhenden Verkehrs eingesetzt<br />

werden. In den bewirtschafteten Gebieten ist damit<br />

wirkungsvoll eine Verkehrsentlastung zu erreichen. Mit<br />

einer restriktiven Parkraumbewirtschaftung wird allerdings<br />

ein Ausweichverhalten mit negativen <strong>Umwelt</strong>effekten<br />

wie bspw. Zunahme des Verkehrsaufkommens oder<br />

vermehrte Flächeninanspruchnahme initiiert, das über das<br />

gesamte Stadtgebiet betrachtet die positiven Wirkungen<br />

der bewirtschafteten Gebiete überkompensieren kann.<br />

Die öffentliche Parkraumbewirtschaftung alleine ist als<br />

Instrument zur Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs<br />

auf den „<strong>Umwelt</strong>verb<strong>und</strong>“ Fuß-Rad-ÖPNV

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