Umwelt und Straßenverkehr
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Im Rahmen weiterer Erhöhungsstufen der Ökosteuer auf<br />
Kraftstoffe sollte durch eine entsprechende Differenzierung<br />
der Steuersätze dem Umstand Rechnung getragen<br />
werden, dass Dieselkraftstoff pro Liter knapp 13 Prozent<br />
mehr CO 2-Emissionen verursacht als Ottokraftstoff. Hierdurch<br />
würde zumindest ein erster Schritt zum Abbau der<br />
derzeitigen Begünstigung von Dieselkraftstoff geleistet.<br />
Als langfristiges Ziel sollte aber nach wie vor gelten, die<br />
Besteuerung von Otto- <strong>und</strong> Dieselkraftstoffen vollständig<br />
an der angestrebten CO 2-Minderung zu orientieren.<br />
Die Verlängerung der Steuerermäßigung für Erdgas als<br />
Kraftstoff, nach der lediglich 20 Prozent des Regelsatzes<br />
der Mineralölsteuer erhoben werden, ist zwar geeignet,<br />
die Markteinführung von erdgasbetriebenen Fahrzeugen<br />
weiter voranzutreiben. Der SRU gibt jedoch zu bedenken,<br />
dass eine solche indirekte Subventionierung einer verursachergerechten<br />
Kostenanlastung im <strong>Straßenverkehr</strong> entgegensteht<br />
<strong>und</strong> damit zu entsprechenden Verzerrungen<br />
führt. Darüber hinaus erscheint auch der Umfang der<br />
Steuerentlastung in Anbetracht der nur vergleichsweise<br />
geringen Potenziale zur CO 2 -Einsparung unangemessen<br />
hoch.<br />
615. Während die Ökosteuer auf Kraftstoffe im Wesentlichen<br />
eine generelle Reduzierung des Verkehrsaufkommens<br />
bezweckt, können Straßennutzungsgebühren zur<br />
räumlich <strong>und</strong>/oder zeitlich differenzierten Lenkung der<br />
Verkehrsflüsse <strong>und</strong> damit zu einer optimalen Auslastung<br />
der bestehenden Infrastruktur beitragen. Straßennutzungsgebühren<br />
sollten gr<strong>und</strong>sätzlich so ausgestaltet werden,<br />
dass dieses Steuerungspotenzial genutzt wird oder<br />
zumindest die Option seiner zukünftigen Nutzung erhalten<br />
bleibt. Rein pauschale Gebühren, die lediglich auf die<br />
zurückgelegte Wegstrecke abstellen, bleiben in ihrem<br />
Lenkungspotenzial hinter den Möglichkeiten einer direkten<br />
Steuerung über den Kraftstoffpreis zurück <strong>und</strong> erscheinen<br />
deshalb allenfalls insoweit gerechtfertigt, als<br />
eine ausschließliche Steuerung über die Kraftstoffpreise<br />
mit erheblichen politischen Durchsetzungsproblemen<br />
verb<strong>und</strong>en wäre.<br />
616. In Bezug auf den Güterverkehr begrüßt der SRU<br />
zwar im Gr<strong>und</strong>satz die Einführung der LKW-Maut, in<br />
den Details der Ausgestaltung sieht er jedoch eine Reihe<br />
von Problemen. So sind die Gebührensätze gemessen an<br />
den tatsächlichen Wegekosten zu gering, <strong>und</strong> auch die<br />
Beschränkung auf LKW mit einem zulässigen Höchstgewicht<br />
von über 12 t erscheint nicht sachgerecht. Insbesondere<br />
ist nicht auszuschließen, dass die Speditionen zur<br />
Umgehung der LKW-Maut vermehrt auf Lastkraftwagen<br />
mit einem zulässigen Höchstgewicht von weniger als 12 t<br />
ausweichen, wodurch das Verkehrsaufkommen insgesamt<br />
erhöht würde. Ein weiterer Problembereich betrifft die<br />
– durch EU-Recht vorgegebene – Beschränkung auf B<strong>und</strong>esautobahnen.<br />
Hierdurch sind Verlagerungseffekte auf<br />
das untergeordnete Straßennetz mit entsprechenden<br />
Nachteilen für Verkehrssicherheit <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong>schutz<br />
nicht auszuschließen.<br />
617. Der von der EU-Kommission im August 2003 vorgelegte<br />
Vorschlag zur Novellierung der Eurovignetten-<br />
RL enthält einige zu begrüßende Änderungen (Auswei-<br />
278<br />
Maßnahmen in der Verkehrslenkung<br />
tung des Geltungsbereichs auf Lastkraftwagen über 3,5 t<br />
<strong>und</strong> auf alle Straßen des transeuropäischen Verkehrsnetzes<br />
sowie die mit ihnen konkurrierenden Straßen, Einbeziehung<br />
ungedeckter Unfallkosten in die Gebührenkalkulation,<br />
erweiterte Möglichkeiten zur Differenzierung der<br />
Mauthöhe). Wie auch durch das Europäische Parlament<br />
im Rahmen der ersten Lesung bemängelt, ist der Kommissionsvorschlag<br />
jedoch noch in verschiedener Hinsicht<br />
defizitär. Dies betrifft insbesondere die bisher nicht vorgesehene<br />
Einbeziehung externer Kosten bei der Berechnung<br />
der Mautsätze, die angestrebte Zweckbindung bei<br />
der Mittelverwendung <strong>und</strong> die unzureichende Ausnahmeregelung<br />
für besonders sensible Gebiete. Der SRU<br />
empfiehlt der B<strong>und</strong>esregierung, auf EU-Ebene darauf<br />
hinzuwirken, dass externe <strong>Umwelt</strong>kosten in die Gebührenkalkulation<br />
einbezogen werden können, dass die Mittelverwendung<br />
den Mitgliedstaaten freigestellt wird, <strong>und</strong><br />
dass der Begriff der „sensiblen Gebiete“ möglichst weit<br />
ausgelegt wird <strong>und</strong> insbesondere auch Agglomerationen<br />
umfasst, die sich bei den Betroffenen durch ein hohes<br />
Maß an Akzeptanz auszeichnen.<br />
618. Für den Bereich des Personenverkehrs erachtet der<br />
SRU beim derzeitigen technischen Stand Straßennutzungsgebühren<br />
als ein Instrument, das vorrangig dazu<br />
eingesetzt werden sollte, die (temporäre) Überlastung von<br />
Ballungsgebieten durch motorisierten Individualverkehr<br />
zu verhindern. Ausländische Erfahrungen zeigen, dass<br />
durch eine sinnvolle Ausgestaltung städtischer Straßennutzungsgebühren<br />
spürbare Lenkungseffekte erzielt werden<br />
können. Allerdings sind hierzu aufwändige satellitengestützte<br />
Lösungen erforderlich, bei denen die genaue<br />
Fahrtstrecke, die aktuelle Verkehrsdichte <strong>und</strong> die unterschiedliche<br />
Emissionsintensität der Fahrzeuge in der Gebührenbemessung<br />
berücksichtigt werden müssen. Einfachere<br />
Systeme (Vignetten, händische Mauterhebung) sind<br />
zwar mit geringerem Aufwand verb<strong>und</strong>en, weisen aber<br />
auch nur eine geringere Lenkungswirkung auf. Unabhängig<br />
vom konkreten Systemdesign sollten die erzielten<br />
Einkünfte in die Finanzierung öffentlicher Verkehrsmittel<br />
oder anderer umweltschonender Infrastrukturmaßnahmen<br />
(z. B. Radwege) fließen. Von einer Verwendung für den<br />
Ausbau der Straßeninfrastruktur ist abzuraten, denn ansonsten<br />
wäre eine Kompensation der <strong>Umwelt</strong>entlastung<br />
durch induzierten Verkehr zu befürchten.<br />
619. Eine Alternative zu städtischen Straßennutzungsgebühren<br />
stellt die weitergehende Bewirtschaftung öffentlicher<br />
Parkflächen dar. Die öffentliche Parkraumbewirtschaftung<br />
ist ein etabliertes Instrument <strong>und</strong> kann<br />
differenziert zur Regelung des ruhenden Verkehrs eingesetzt<br />
werden. In den bewirtschafteten Gebieten ist damit<br />
wirkungsvoll eine Verkehrsentlastung zu erreichen. Mit<br />
einer restriktiven Parkraumbewirtschaftung wird allerdings<br />
ein Ausweichverhalten mit negativen <strong>Umwelt</strong>effekten<br />
wie bspw. Zunahme des Verkehrsaufkommens oder<br />
vermehrte Flächeninanspruchnahme initiiert, das über das<br />
gesamte Stadtgebiet betrachtet die positiven Wirkungen<br />
der bewirtschafteten Gebiete überkompensieren kann.<br />
Die öffentliche Parkraumbewirtschaftung alleine ist als<br />
Instrument zur Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs<br />
auf den „<strong>Umwelt</strong>verb<strong>und</strong>“ Fuß-Rad-ÖPNV