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Umwelt und Straßenverkehr

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9 Maßnahmen in der Verkehrslenkung<br />

Das vielfältige Instrumentarium der ordnungsrechtlichen<br />

Verkehrslenkung durch Verkehrsverbote, Verkehrsbeschränkungen<br />

<strong>und</strong> Benutzervorteile für umweltverträglichere<br />

Fahrzeuge oder Verkehrsträger kann wesentlich<br />

effektiver ausgestaltet werden: Das durch diese Maßnahmen<br />

mindestens zu gewährleistende Schutzniveau sollte<br />

insbesondere in Bezug auf die Lärmbelastungen weiter<br />

präzisiert werden; zumindest sollten die Gemeinden verpflichtet<br />

werden, sich mittelfristige konkrete Sanierungsziele<br />

zu setzen. Die sachlich gebotene planerische Abstimmung<br />

der verkehrslenkenden Anordnungen sollte<br />

durch Normierung einer kommunalen Verkehrsplanungspflicht<br />

sichergestellt <strong>und</strong> den Gemeinden die vorrangige<br />

Zuständigkeit zur ordnungsrechtlichen Umsetzung dieser<br />

Planung eingeräumt werden. Schließlich sollte das Anordnungsinstrumentarium<br />

um b<strong>und</strong>eseinheitliche Regelungs<strong>und</strong><br />

Kennzeichnungsgr<strong>und</strong>lagen für selektive, lediglich<br />

schadstoff- oder lärmintensive Fahrzeuge treffende Verkehrsbeschränkungen<br />

ergänzt werden.<br />

Geschwindigkeitsbeschränkungen können einen spürbaren<br />

Beitrag zur Verminderung verkehrsbedingter<br />

<strong>Umwelt</strong>- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsbelastungen leisten. Der SRU<br />

empfiehlt, die unverbindliche Richtgeschwindigkeit von<br />

130 km/h auf B<strong>und</strong>esautobahnen in ein verbindliches<br />

Tempolimit umzuwandeln <strong>und</strong> mittelfristig eine weitere<br />

Absenkung auf 120 km/h zu prüfen. Im innerörtlichen<br />

Bereich sollte mit Ausnahme von Durchgangsstraßen ein<br />

Tempolimit von 30 km/h eingeführt werden. Zur besseren<br />

Durchsetzung der bestehenden bzw. neu einzuführenden<br />

Geschwindigkeitsbeschränkungen sind eine maßvolle<br />

Ausweitung der Kontrollintensität <strong>und</strong> eine schärfere<br />

Sanktionierung auch in Form temporärer Fahrverbote anzustreben.<br />

Die Ökosteuer auf Otto- <strong>und</strong> Dieselkraftstoffe sollte auch<br />

weiterhin langsam, kontinuierlich <strong>und</strong> für alle voraussehbar<br />

angehoben werden. Die Einigung der EU-Finanzminister<br />

auf erhöhte Mindeststeuersätze für Kraftstoffe ist<br />

zwar gr<strong>und</strong>sätzlich zu begrüßen, jedoch bleiben diese<br />

9.1 Steuerung durch ordnungsrechtliche<br />

Verkehrsbeschränkungen<br />

517. Soweit die verkehrsbedingten <strong>Umwelt</strong>belastungen<br />

nicht durch weiche, reflexive Lenkungsmaßnahmen – wie<br />

die weiter unten noch zu betrachtenden ökonomischen Instrumente<br />

oder Maßnahmen der Telematik – auf ein vertretbares<br />

Maß reduziert werden können, bleibt eine direkte<br />

ordnungsrechtliche Regulierung des Verkehrs<br />

insbesondere zur Milderung unzumutbarer örtlicher Belastungen<br />

erforderlich.<br />

Wesentliche Ergebnisse<br />

Mindeststeuersätze noch weit hinter der erforderlichen<br />

Höhe zurück. Deshalb sollte sich die B<strong>und</strong>esregierung<br />

auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Besteuerung von<br />

Kraftstoffen auf hohem Niveau harmonisiert wird.<br />

Straßennutzungsgebühren stellen gr<strong>und</strong>sätzlich ein sinnvolles<br />

Instrument zur Steuerung der Verkehrsströme dar.<br />

Der SRU begrüßt die zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene<br />

LKW-Maut gr<strong>und</strong>sätzlich, sieht jedoch in der konkreten<br />

Ausgestaltung noch Nachbesserungsbedarf. Auf<br />

EU-Ebene wird der B<strong>und</strong>esregierung empfohlen, sich im<br />

Rahmen der Novellierung der „Eurovignetten“-RL insbesondere<br />

dafür einzusetzen, dass auch externe <strong>Umwelt</strong>kosten<br />

in die Gebührenkalkulation der LKW-Maut einbezogen<br />

werden können. Im Bereich des Personenverkehrs<br />

erachtet der SRU Straßennutzungsgebühren vorrangig als<br />

ein Instrument zur Entlastung von Ballungsräumen. Alternativ<br />

bzw. ergänzend hierzu sind weitergehende Maßnahmen<br />

der Parkraumbewirtschaftung in Betracht zu ziehen.<br />

Bei der Entwicklung <strong>und</strong> Anwendung telematischer<br />

Systeme im Verkehr werden <strong>Umwelt</strong>ziele noch immer<br />

weitgehend als Nebeneffekt betrachtet. Das größte <strong>Umwelt</strong>entlastungspotenzial<br />

liegt bei der Nutzung der Verkehrstelematik<br />

zur Unterstützung anderer, insbesondere<br />

ökonomischer Maßnahmen, deren Lenkungswirkung<br />

durch Telematikeinsatz gezielt verstärkt werden kann.<br />

Daneben sollten die Effizienzpotenziale der Telematik bei<br />

der überörtlichen <strong>und</strong> örtlichen Verkehrsplanung in Zukunft<br />

verstärkt berücksichtigt werden mit dem Ziel, den<br />

Neu- <strong>und</strong> Ausbau von Straßen möglichst zu vermeiden.<br />

Den staatlichen Planungsträgern wird empfohlen, eine<br />

Vernetzung der Akteure aus Industrie, Forschung <strong>und</strong><br />

Kommunen zu fördern, damit sich die Entwicklung <strong>und</strong><br />

Anwendung verkehrstelematischer Dienste vorrangig auf<br />

solche Bereiche konzentriert, die nicht nur im Hinblick<br />

auf eine bessere Ausnutzung der Verkehrsinfrastruktur,<br />

sondern auch hinsichtlich einer <strong>Umwelt</strong>entlastung sinnvoll<br />

sind.<br />

Im überörtlichen Verkehr geht es dabei in erster Linie um<br />

die Minderung von Lärmbelastungen, die von Landstraßen<br />

<strong>und</strong> Autobahnen ausgehen. Dazu können neben selektiven<br />

Fahrtverboten (z. B. für LKW) insbesondere Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

beitragen. Nicht nur<br />

punktuelle, sondern auch flächendeckende Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

empfehlen sich zudem als Maßnahmen<br />

zur Verminderung der ubiquitär wirkenden Schadstoffemissionen<br />

des Verkehrs, insbesondere der CO 2-<br />

Emissionen. Darauf ist noch gesondert zurückzukommen<br />

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