Umwelt und Straßenverkehr
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9 Maßnahmen in der Verkehrslenkung<br />
Das vielfältige Instrumentarium der ordnungsrechtlichen<br />
Verkehrslenkung durch Verkehrsverbote, Verkehrsbeschränkungen<br />
<strong>und</strong> Benutzervorteile für umweltverträglichere<br />
Fahrzeuge oder Verkehrsträger kann wesentlich<br />
effektiver ausgestaltet werden: Das durch diese Maßnahmen<br />
mindestens zu gewährleistende Schutzniveau sollte<br />
insbesondere in Bezug auf die Lärmbelastungen weiter<br />
präzisiert werden; zumindest sollten die Gemeinden verpflichtet<br />
werden, sich mittelfristige konkrete Sanierungsziele<br />
zu setzen. Die sachlich gebotene planerische Abstimmung<br />
der verkehrslenkenden Anordnungen sollte<br />
durch Normierung einer kommunalen Verkehrsplanungspflicht<br />
sichergestellt <strong>und</strong> den Gemeinden die vorrangige<br />
Zuständigkeit zur ordnungsrechtlichen Umsetzung dieser<br />
Planung eingeräumt werden. Schließlich sollte das Anordnungsinstrumentarium<br />
um b<strong>und</strong>eseinheitliche Regelungs<strong>und</strong><br />
Kennzeichnungsgr<strong>und</strong>lagen für selektive, lediglich<br />
schadstoff- oder lärmintensive Fahrzeuge treffende Verkehrsbeschränkungen<br />
ergänzt werden.<br />
Geschwindigkeitsbeschränkungen können einen spürbaren<br />
Beitrag zur Verminderung verkehrsbedingter<br />
<strong>Umwelt</strong>- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsbelastungen leisten. Der SRU<br />
empfiehlt, die unverbindliche Richtgeschwindigkeit von<br />
130 km/h auf B<strong>und</strong>esautobahnen in ein verbindliches<br />
Tempolimit umzuwandeln <strong>und</strong> mittelfristig eine weitere<br />
Absenkung auf 120 km/h zu prüfen. Im innerörtlichen<br />
Bereich sollte mit Ausnahme von Durchgangsstraßen ein<br />
Tempolimit von 30 km/h eingeführt werden. Zur besseren<br />
Durchsetzung der bestehenden bzw. neu einzuführenden<br />
Geschwindigkeitsbeschränkungen sind eine maßvolle<br />
Ausweitung der Kontrollintensität <strong>und</strong> eine schärfere<br />
Sanktionierung auch in Form temporärer Fahrverbote anzustreben.<br />
Die Ökosteuer auf Otto- <strong>und</strong> Dieselkraftstoffe sollte auch<br />
weiterhin langsam, kontinuierlich <strong>und</strong> für alle voraussehbar<br />
angehoben werden. Die Einigung der EU-Finanzminister<br />
auf erhöhte Mindeststeuersätze für Kraftstoffe ist<br />
zwar gr<strong>und</strong>sätzlich zu begrüßen, jedoch bleiben diese<br />
9.1 Steuerung durch ordnungsrechtliche<br />
Verkehrsbeschränkungen<br />
517. Soweit die verkehrsbedingten <strong>Umwelt</strong>belastungen<br />
nicht durch weiche, reflexive Lenkungsmaßnahmen – wie<br />
die weiter unten noch zu betrachtenden ökonomischen Instrumente<br />
oder Maßnahmen der Telematik – auf ein vertretbares<br />
Maß reduziert werden können, bleibt eine direkte<br />
ordnungsrechtliche Regulierung des Verkehrs<br />
insbesondere zur Milderung unzumutbarer örtlicher Belastungen<br />
erforderlich.<br />
Wesentliche Ergebnisse<br />
Mindeststeuersätze noch weit hinter der erforderlichen<br />
Höhe zurück. Deshalb sollte sich die B<strong>und</strong>esregierung<br />
auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Besteuerung von<br />
Kraftstoffen auf hohem Niveau harmonisiert wird.<br />
Straßennutzungsgebühren stellen gr<strong>und</strong>sätzlich ein sinnvolles<br />
Instrument zur Steuerung der Verkehrsströme dar.<br />
Der SRU begrüßt die zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene<br />
LKW-Maut gr<strong>und</strong>sätzlich, sieht jedoch in der konkreten<br />
Ausgestaltung noch Nachbesserungsbedarf. Auf<br />
EU-Ebene wird der B<strong>und</strong>esregierung empfohlen, sich im<br />
Rahmen der Novellierung der „Eurovignetten“-RL insbesondere<br />
dafür einzusetzen, dass auch externe <strong>Umwelt</strong>kosten<br />
in die Gebührenkalkulation der LKW-Maut einbezogen<br />
werden können. Im Bereich des Personenverkehrs<br />
erachtet der SRU Straßennutzungsgebühren vorrangig als<br />
ein Instrument zur Entlastung von Ballungsräumen. Alternativ<br />
bzw. ergänzend hierzu sind weitergehende Maßnahmen<br />
der Parkraumbewirtschaftung in Betracht zu ziehen.<br />
Bei der Entwicklung <strong>und</strong> Anwendung telematischer<br />
Systeme im Verkehr werden <strong>Umwelt</strong>ziele noch immer<br />
weitgehend als Nebeneffekt betrachtet. Das größte <strong>Umwelt</strong>entlastungspotenzial<br />
liegt bei der Nutzung der Verkehrstelematik<br />
zur Unterstützung anderer, insbesondere<br />
ökonomischer Maßnahmen, deren Lenkungswirkung<br />
durch Telematikeinsatz gezielt verstärkt werden kann.<br />
Daneben sollten die Effizienzpotenziale der Telematik bei<br />
der überörtlichen <strong>und</strong> örtlichen Verkehrsplanung in Zukunft<br />
verstärkt berücksichtigt werden mit dem Ziel, den<br />
Neu- <strong>und</strong> Ausbau von Straßen möglichst zu vermeiden.<br />
Den staatlichen Planungsträgern wird empfohlen, eine<br />
Vernetzung der Akteure aus Industrie, Forschung <strong>und</strong><br />
Kommunen zu fördern, damit sich die Entwicklung <strong>und</strong><br />
Anwendung verkehrstelematischer Dienste vorrangig auf<br />
solche Bereiche konzentriert, die nicht nur im Hinblick<br />
auf eine bessere Ausnutzung der Verkehrsinfrastruktur,<br />
sondern auch hinsichtlich einer <strong>Umwelt</strong>entlastung sinnvoll<br />
sind.<br />
Im überörtlichen Verkehr geht es dabei in erster Linie um<br />
die Minderung von Lärmbelastungen, die von Landstraßen<br />
<strong>und</strong> Autobahnen ausgehen. Dazu können neben selektiven<br />
Fahrtverboten (z. B. für LKW) insbesondere Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />
beitragen. Nicht nur<br />
punktuelle, sondern auch flächendeckende Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />
empfehlen sich zudem als Maßnahmen<br />
zur Verminderung der ubiquitär wirkenden Schadstoffemissionen<br />
des Verkehrs, insbesondere der CO 2-<br />
Emissionen. Darauf ist noch gesondert zurückzukommen<br />
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