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Umwelt und Straßenverkehr

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äumlichen Gesamtplanung abgeleitet wird <strong>und</strong> andererseits<br />

die Auswahl der zu realisierenden Vorhaben in Abwägung<br />

mit sonstigen Raumbelangen vorgenommen<br />

wird.<br />

499. Um eine solche integrierte B<strong>und</strong>esverkehrsplanung<br />

zu gewährleisten, sollte das Raumordnungsgesetz um entsprechende<br />

Ermächtigungen <strong>und</strong> Verpflichtungen hinsichtlich<br />

der Planungen des B<strong>und</strong>es erweitert werden. Dabei<br />

sollte der B<strong>und</strong>esebene bezüglich wesentlicher<br />

Elemente des B<strong>und</strong>esverkehrsnetzes auch die Möglichkeit<br />

eingeräumt werden, verbindliche Raumordnungsziele<br />

zu setzen <strong>und</strong> ein in wesentlichen Gr<strong>und</strong>aussagen<br />

verbindliches raumordnerisches Leitbild zu entwickeln,<br />

an dem die Entwicklung des Verkehrsnetzes zu orientieren<br />

ist.<br />

Neuordnung der Zuständigkeiten für die<br />

Verkehrswegeplanung <strong>und</strong> -finanzierung<br />

500. Der SRU empfiehlt eine Strategie der Entflechtung<br />

der Verkehrswegeplanung zwischen B<strong>und</strong>, Ländern <strong>und</strong><br />

Kommunen. In die Zuständigkeit <strong>und</strong> Trägerschaft des<br />

B<strong>und</strong>es sollten in Zukunft allein die überwiegend als<br />

Fernverbindungen genutzten Verkehrswege fallen, das<br />

heißt insbesondere B<strong>und</strong>esautobahnen, B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

<strong>und</strong> das überregionale Schienennetz. Verbindungen,<br />

deren Funktion sich wesentlich im regionalen Bedarf<br />

erschöpft, sollten dagegen nicht mehr vom B<strong>und</strong> getragen<br />

<strong>und</strong> geplant werden, auch wenn diese Verbindungen einen<br />

gewissen Anteil des Fernverkehrs aufnehmen. Maßgeblich<br />

muss sein, ob die Verbindung wesentliche Bedeutung<br />

für das B<strong>und</strong>esfernverkehrsnetz hat.<br />

Integration der SUP in die Verkehrsnetzplanung<br />

501. Da in der B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung bisher eine<br />

konzeptionelle Netzbetrachtung einschließlich der Luft<strong>und</strong><br />

Seehäfen nur unzureichend stattfand, bezieht auch<br />

die <strong>Umwelt</strong>prüfung des BVWP (URE) kaum strategische<br />

Gesichtspunkte ein <strong>und</strong> bewegt sich ausschließlich auf<br />

der Projektebene.<br />

Der SRU begrüßt deshalb, dass nach dem Gesetz zur Einführung<br />

der Strategischen <strong>Umwelt</strong>prüfung (SUP) auch<br />

Verkehrswegeplanungen auf B<strong>und</strong>esebene einschließlich<br />

der Bedarfspläne nach einem Verkehrswegeausbaugesetz<br />

des B<strong>und</strong>es (Anlage 3 Nr. 1.1 SUPG) zukünftig eine SUP<br />

umfassen sollen. Dies setzt allerdings voraus, dass die<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung auch tatsächlich in einem<br />

hierarchisch strukturierten, von einer strategischen Ebene<br />

ausgehenden Planungsprozess erfolgt. Nur wenn auf strategischer<br />

Ebene verschiedene Konzeptalternativen erarbeitet<br />

<strong>und</strong> im Hinblick auch auf die <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />

verglichen werden, kann dem Ziel der SUP entsprochen<br />

<strong>und</strong> verhindert werden, dass <strong>Umwelt</strong>belange in der Phase<br />

struktureller Weichenstellungen zunächst weitgehend außer<br />

Betracht bleiben.<br />

502. Im Rahmen der <strong>Umwelt</strong>prüfung sollte auf Ebene<br />

der Netzplanung insbesondere auch die Zerschneidungswirkung<br />

der Verkehrswege mehr Gewicht erhalten <strong>und</strong> in<br />

Zusammenfassung <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

diesem Zusammenhang der Rückbau von Verkehrsflächen<br />

sowie die Schaffung von Grünverbindungen insbesondere<br />

für bestimmte Tierarten <strong>und</strong> Erholungssuchende<br />

(„Entschneidung“) künftig ebenfalls Gegenstand der Planung<br />

<strong>und</strong> Bewertung sein. Dies gilt prioritär für Gebiete<br />

mit einem hohen Zerschneidungsgrad beziehungsweise<br />

für ökologisch sensible Gebiete. In Anbetracht des hohen<br />

Ausbauzustandes, den das Verkehrsnetz der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

nahezu flächendeckend erreicht hat, erscheint eine<br />

weitere Verschlechterung der Bilanz der Landschaftsfragmentierung<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nicht erforderlich; vielmehr<br />

sollten Verbesserungen geschaffen werden.<br />

Perspektiven einer marktorientierten<br />

Fernstraßenplanung <strong>und</strong> -finanzierung<br />

503. Die Finanzierung der Fernstraßen aus dem öffentlichen<br />

Haushalt vermittelt wenig Anreize zu einer sparsamen<br />

Straßenbaupolitik. Im Gegenteil führt diese Finanzierung<br />

in Verbindung mit der auf Bedarfsanmeldung der<br />

Länder erfolgenden „Wunschzettelplanung“ zu einem regelrechten<br />

Wettlauf um die öffentlichen Mittel. Im Sinne<br />

eines sparsamen, auf tatsächlichen vorrangigen Bedarf<br />

ausgerichteten Straßen(aus)baus erscheint es daher auf<br />

mittelfristige Sicht sinnvoll, das bisherige Finanzierungsmodell<br />

durch ein stärker marktbezogenes Modell zu ersetzen.<br />

Dies könnte durch eine Privatisierung des Neu- <strong>und</strong> Ausbaus<br />

in der Weise geschehen, dass der B<strong>und</strong> auf dem<br />

Wege einer wettbewerblichen Ausschreibung für alle auf<br />

die strategische Planung von Neu- oder Ausbaumaßnahmen<br />

(Abschn. 8.1.2.1) folgenden Aufgaben der konkreten<br />

Projektumsetzung <strong>und</strong> Betriebsorganisation Konzessionen<br />

an Finanzierungs- <strong>und</strong> Betreibergesellschaften<br />

vergibt (so auch B<strong>und</strong>esrechnungshof, 2004, S. 48), die<br />

sich ausschließlich über ein Nutzungsentgelt der Straßennutzer<br />

refinanzieren. Die Defizite der bislang praktizierten<br />

Betreibermodelle können dabei weitgehend durch die<br />

Anwendung des hier vorgestellten Barwertmodells mit<br />

flexibler Projektlaufzeit vermieden werden.<br />

Zur europäischen Verkehrsplanung:<br />

Redimensionierung der Transeuropäischen Netze<br />

504. Die im Jahre 2004 beschlossenen Leitlinien zu<br />

den Transeuropäischen Verkehrsnetzen (TEN) sind weit<br />

gehend eine Addition nationaler Verkehrswegepläne. Ihnen<br />

fehlt – ähnlich wie dem B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan –<br />

eine strategische Programmierungsebene. Gerade auch<br />

im Hinblick auf die hiermit verb<strong>und</strong>enen verkehrs-, wirtschafts-,<br />

struktur- <strong>und</strong> umweltpolitischen Zielverfehlungen<br />

empfiehlt der SRU eine gr<strong>und</strong>legende Revision der<br />

im Jahre 2004 beschlossenen Leitlinien in den kommenden<br />

Jahren. Basis sollte zunächst eine realitätsnahe Modellierung<br />

der verkehrsinduzierenden <strong>und</strong> ökologischen<br />

Effekte aller bisher in den TEN-Leitlinien aufgeführten<br />

Infrastrukturprojekte sein. Weiterhin sollten Szenarien<br />

getestet werden, die ein breiteres Spektrum möglicher<br />

gr<strong>und</strong>legender Alternativen beinhalten, als die von der<br />

EU-Kommission untersuchten. Das Szenariodesign sollte<br />

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