Umwelt und Straßenverkehr
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äumlichen Gesamtplanung abgeleitet wird <strong>und</strong> andererseits<br />
die Auswahl der zu realisierenden Vorhaben in Abwägung<br />
mit sonstigen Raumbelangen vorgenommen<br />
wird.<br />
499. Um eine solche integrierte B<strong>und</strong>esverkehrsplanung<br />
zu gewährleisten, sollte das Raumordnungsgesetz um entsprechende<br />
Ermächtigungen <strong>und</strong> Verpflichtungen hinsichtlich<br />
der Planungen des B<strong>und</strong>es erweitert werden. Dabei<br />
sollte der B<strong>und</strong>esebene bezüglich wesentlicher<br />
Elemente des B<strong>und</strong>esverkehrsnetzes auch die Möglichkeit<br />
eingeräumt werden, verbindliche Raumordnungsziele<br />
zu setzen <strong>und</strong> ein in wesentlichen Gr<strong>und</strong>aussagen<br />
verbindliches raumordnerisches Leitbild zu entwickeln,<br />
an dem die Entwicklung des Verkehrsnetzes zu orientieren<br />
ist.<br />
Neuordnung der Zuständigkeiten für die<br />
Verkehrswegeplanung <strong>und</strong> -finanzierung<br />
500. Der SRU empfiehlt eine Strategie der Entflechtung<br />
der Verkehrswegeplanung zwischen B<strong>und</strong>, Ländern <strong>und</strong><br />
Kommunen. In die Zuständigkeit <strong>und</strong> Trägerschaft des<br />
B<strong>und</strong>es sollten in Zukunft allein die überwiegend als<br />
Fernverbindungen genutzten Verkehrswege fallen, das<br />
heißt insbesondere B<strong>und</strong>esautobahnen, B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />
<strong>und</strong> das überregionale Schienennetz. Verbindungen,<br />
deren Funktion sich wesentlich im regionalen Bedarf<br />
erschöpft, sollten dagegen nicht mehr vom B<strong>und</strong> getragen<br />
<strong>und</strong> geplant werden, auch wenn diese Verbindungen einen<br />
gewissen Anteil des Fernverkehrs aufnehmen. Maßgeblich<br />
muss sein, ob die Verbindung wesentliche Bedeutung<br />
für das B<strong>und</strong>esfernverkehrsnetz hat.<br />
Integration der SUP in die Verkehrsnetzplanung<br />
501. Da in der B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung bisher eine<br />
konzeptionelle Netzbetrachtung einschließlich der Luft<strong>und</strong><br />
Seehäfen nur unzureichend stattfand, bezieht auch<br />
die <strong>Umwelt</strong>prüfung des BVWP (URE) kaum strategische<br />
Gesichtspunkte ein <strong>und</strong> bewegt sich ausschließlich auf<br />
der Projektebene.<br />
Der SRU begrüßt deshalb, dass nach dem Gesetz zur Einführung<br />
der Strategischen <strong>Umwelt</strong>prüfung (SUP) auch<br />
Verkehrswegeplanungen auf B<strong>und</strong>esebene einschließlich<br />
der Bedarfspläne nach einem Verkehrswegeausbaugesetz<br />
des B<strong>und</strong>es (Anlage 3 Nr. 1.1 SUPG) zukünftig eine SUP<br />
umfassen sollen. Dies setzt allerdings voraus, dass die<br />
B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung auch tatsächlich in einem<br />
hierarchisch strukturierten, von einer strategischen Ebene<br />
ausgehenden Planungsprozess erfolgt. Nur wenn auf strategischer<br />
Ebene verschiedene Konzeptalternativen erarbeitet<br />
<strong>und</strong> im Hinblick auch auf die <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />
verglichen werden, kann dem Ziel der SUP entsprochen<br />
<strong>und</strong> verhindert werden, dass <strong>Umwelt</strong>belange in der Phase<br />
struktureller Weichenstellungen zunächst weitgehend außer<br />
Betracht bleiben.<br />
502. Im Rahmen der <strong>Umwelt</strong>prüfung sollte auf Ebene<br />
der Netzplanung insbesondere auch die Zerschneidungswirkung<br />
der Verkehrswege mehr Gewicht erhalten <strong>und</strong> in<br />
Zusammenfassung <strong>und</strong> Empfehlungen<br />
diesem Zusammenhang der Rückbau von Verkehrsflächen<br />
sowie die Schaffung von Grünverbindungen insbesondere<br />
für bestimmte Tierarten <strong>und</strong> Erholungssuchende<br />
(„Entschneidung“) künftig ebenfalls Gegenstand der Planung<br />
<strong>und</strong> Bewertung sein. Dies gilt prioritär für Gebiete<br />
mit einem hohen Zerschneidungsgrad beziehungsweise<br />
für ökologisch sensible Gebiete. In Anbetracht des hohen<br />
Ausbauzustandes, den das Verkehrsnetz der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
nahezu flächendeckend erreicht hat, erscheint eine<br />
weitere Verschlechterung der Bilanz der Landschaftsfragmentierung<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich nicht erforderlich; vielmehr<br />
sollten Verbesserungen geschaffen werden.<br />
Perspektiven einer marktorientierten<br />
Fernstraßenplanung <strong>und</strong> -finanzierung<br />
503. Die Finanzierung der Fernstraßen aus dem öffentlichen<br />
Haushalt vermittelt wenig Anreize zu einer sparsamen<br />
Straßenbaupolitik. Im Gegenteil führt diese Finanzierung<br />
in Verbindung mit der auf Bedarfsanmeldung der<br />
Länder erfolgenden „Wunschzettelplanung“ zu einem regelrechten<br />
Wettlauf um die öffentlichen Mittel. Im Sinne<br />
eines sparsamen, auf tatsächlichen vorrangigen Bedarf<br />
ausgerichteten Straßen(aus)baus erscheint es daher auf<br />
mittelfristige Sicht sinnvoll, das bisherige Finanzierungsmodell<br />
durch ein stärker marktbezogenes Modell zu ersetzen.<br />
Dies könnte durch eine Privatisierung des Neu- <strong>und</strong> Ausbaus<br />
in der Weise geschehen, dass der B<strong>und</strong> auf dem<br />
Wege einer wettbewerblichen Ausschreibung für alle auf<br />
die strategische Planung von Neu- oder Ausbaumaßnahmen<br />
(Abschn. 8.1.2.1) folgenden Aufgaben der konkreten<br />
Projektumsetzung <strong>und</strong> Betriebsorganisation Konzessionen<br />
an Finanzierungs- <strong>und</strong> Betreibergesellschaften<br />
vergibt (so auch B<strong>und</strong>esrechnungshof, 2004, S. 48), die<br />
sich ausschließlich über ein Nutzungsentgelt der Straßennutzer<br />
refinanzieren. Die Defizite der bislang praktizierten<br />
Betreibermodelle können dabei weitgehend durch die<br />
Anwendung des hier vorgestellten Barwertmodells mit<br />
flexibler Projektlaufzeit vermieden werden.<br />
Zur europäischen Verkehrsplanung:<br />
Redimensionierung der Transeuropäischen Netze<br />
504. Die im Jahre 2004 beschlossenen Leitlinien zu<br />
den Transeuropäischen Verkehrsnetzen (TEN) sind weit<br />
gehend eine Addition nationaler Verkehrswegepläne. Ihnen<br />
fehlt – ähnlich wie dem B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan –<br />
eine strategische Programmierungsebene. Gerade auch<br />
im Hinblick auf die hiermit verb<strong>und</strong>enen verkehrs-, wirtschafts-,<br />
struktur- <strong>und</strong> umweltpolitischen Zielverfehlungen<br />
empfiehlt der SRU eine gr<strong>und</strong>legende Revision der<br />
im Jahre 2004 beschlossenen Leitlinien in den kommenden<br />
Jahren. Basis sollte zunächst eine realitätsnahe Modellierung<br />
der verkehrsinduzierenden <strong>und</strong> ökologischen<br />
Effekte aller bisher in den TEN-Leitlinien aufgeführten<br />
Infrastrukturprojekte sein. Weiterhin sollten Szenarien<br />
getestet werden, die ein breiteres Spektrum möglicher<br />
gr<strong>und</strong>legender Alternativen beinhalten, als die von der<br />
EU-Kommission untersuchten. Das Szenariodesign sollte<br />
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