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Umwelt und Straßenverkehr

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den Betroffenen je nach sonstigem Umgebungslärm unterschiedlich<br />

stark wahrgenommen wird. Pauschalisierende<br />

Aussagen, es bedürfe stets einer Pegelminderung<br />

um mehr als 3 dB(A), damit dies von den Betroffenen<br />

überhaupt als Entlastung wahrgenommen wird (KRUX<br />

<strong>und</strong> KATHMANN, 1998), sind nach einer neueren Studie<br />

jedoch unzutreffend (ORTSCHEID <strong>und</strong> WENDE, 2004).<br />

Vielmehr ist davon auszugehen, dass auch Pegeländerungen,<br />

die kleiner als 3 dB(A) ausfallen, von den Betroffenen<br />

deutlich wahrgenommen werden.<br />

Tabelle 9-4<br />

Lärmminderung durch Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

(Mittelungspegel in 25 m Entfernung)<br />

Quelle: GOHLISCH <strong>und</strong> MALOW, 1999<br />

9.2.1.3 Flächeninanspruchnahme<br />

539. Auswirkungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

auf den Flächenverbrauch ergeben sich insbesondere<br />

daraus, dass beim Neubau von Straßen die erforderliche<br />

Fahrbahnbreite zum Teil vermindert werden kann, wenn<br />

die betreffende Straße auf eine verringerte Regelgeschwindigkeit<br />

ausgelegt wird. Je nach Straßentyp lässt<br />

sich hierdurch bei Absenkung der Regelgeschwindigkeit<br />

um 20 km/h eine Fahrbahnfläche von 600 bis 2 000 m 2<br />

pro Straßenkilometer einsparen (<strong>Umwelt</strong>b<strong>und</strong>esamt,<br />

2003, S. 305 ff.). Darüber hinaus besteht im außerörtlichen<br />

Bereich bei verminderter Regelgeschwindigkeit<br />

mehr Flexibilität in Bezug auf den vorzusehenden Kurvenradius,<br />

wodurch im Einzelfall eine flächensparendere<br />

<strong>und</strong> umweltschonendere Trassierung ermöglicht werden<br />

kann (GOHLISCH <strong>und</strong> MALOW, 1999, S. 17 ff.).<br />

In Bezug auf das bereits bestehende Straßennetz ist nach<br />

einer Analyse des <strong>Umwelt</strong>b<strong>und</strong>esamtes (2003, S. 305 ff.)<br />

davon auszugehen, dass sich durch eine Verminderung<br />

der Regelgeschwindigkeit um 20 km/h in Deutschland<br />

pro Einwohner rein rechnerisch circa 2,5 m 2 Fahrbahnfläche<br />

einsparen ließen, die im Laufe der Zeit entsiegelt oder<br />

für andere Nutzungen zur Verfügung gestellt werden<br />

könnten. Das tatsächliche Potenzial ökonomisch <strong>und</strong> ökologisch<br />

sinnvoller Nutzungsänderungen durch einen derartigen<br />

Straßenrückbau dürfte nach Einschätzung des<br />

SRU allerdings deutlich unterhalb des Wertes von 2,5 m 2<br />

pro Einwohner liegen.<br />

540. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass eine weitergehende<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung im innerörtlichen<br />

Bereich auf 30 km/h mit Ausnahme von Durchgangsstraßen<br />

durch die Senkung von Schadstoff- <strong>und</strong><br />

252<br />

B<strong>und</strong>esautobahn<br />

Tempolimit<br />

120 km/h<br />

B<strong>und</strong>esautobahn<br />

Tempolimit<br />

100 km/h<br />

Innerörtlicher<br />

Verkehr<br />

Tempolimit<br />

30 km/h<br />

Werktags – 0,5 dB(A) – 1,5 dB(A) – 3 dB(A)<br />

Sonn- <strong>und</strong><br />

Feiertags – 1,0 dB(A) – 3,2 dB(A) – 3 dB(A)<br />

Maßnahmen in der Verkehrslenkung<br />

Lärmbelastung sowie durch die Erhöhung der Verkehrssicherheit<br />

einen Beitrag zur Erhöhung der generellen<br />

Wohn- <strong>und</strong> Lebensqualität in städtischen Gebieten leisten<br />

kann (vgl. auch Abschn. 2.1.4). Hierdurch lässt sich die<br />

zu beobachtende Tendenz zu einer „Landflucht“ insbesondere<br />

von Familien mit Kindern vermindern, wodurch<br />

ein indirekter Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs<br />

geleistet werden kann.<br />

9.2.1.4 Verkehrsfluss <strong>und</strong> Verkehrsverlagerung<br />

541. Gegner einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

insbesondere auf B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

argumentieren zuweilen, dass es hierdurch zu Fahrzeitverlängerungen<br />

<strong>und</strong> damit zu induzierten Produktivitätsminderungen<br />

käme. Dieser Argumentation ist jedoch entgegen<br />

zu halten, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

insgesamt auch zu einer Verstetigung des Verkehrsflusses<br />

führen können, sodass weniger Brems- bzw. Beschleunigungsvorgänge<br />

notwendig werden <strong>und</strong> damit das Auftreten<br />

instabiler Zustände wie insbesondere Staus vermindert<br />

wird (so bereits Wissenschaftlicher Beirat BMV,<br />

1991, S. 128; vgl. auch ROMMERSKIRCHEN et al.,<br />

1991, S. 99; GOHLISCH <strong>und</strong> MALOW, 1999, S. 20).<br />

Von einer generellen Fahrzeitverlängerung durch Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

kann deshalb nicht in jedem<br />

Fall ausgegangen werden.<br />

Darüber hinaus ist zu beachten, dass eventuellen Fahrzeitverlängerungen<br />

durch Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

<strong>und</strong> den hiermit entstehenden Kosten auch zahlreiche Nutzen<br />

gegen zu rechnen wären. Diese betreffen nicht nur<br />

<strong>Umwelt</strong>entlastungen <strong>und</strong> eine verringerte Anzahl von Verkehrsunfällen,<br />

sondern auch direkte Kosteneinsparungen<br />

durch den verminderten Bedarf an Schallschutzanlagen<br />

<strong>und</strong> durch die Möglichkeit einer flexibleren Trassenführung<br />

(GOHLISCH <strong>und</strong> MALOW, 1999, S. 32 f.). Im Rahmen<br />

einer Nutzen-Kosten-Analyse, die allerdings auf der<br />

Nutzenseite nur Emissionsminderungen <strong>und</strong> eine verringerte<br />

Anzahl von Verkehrsunfällen berücksichtigt <strong>und</strong> somit<br />

eine eher konservative Schätzung darstellt, wurde für<br />

den Bereich der B<strong>und</strong>esautobahnen eine optimale Geschwindigkeit<br />

von 105 km/h für Otto-PKW <strong>und</strong> 111 km/h<br />

für Diesel-PKW berechnet (CERWENKA <strong>und</strong> KLAMER,<br />

1995). Diese Ergebnisse bilden zugleich einen ersten Anhaltspunkt<br />

zur Quantifizierung des in Kapitel 5.4 erörterten<br />

„vernünftigen“ Maßes an Geschwindigkeit.<br />

542. Ein weiteres Argument gegen eine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

auf B<strong>und</strong>esautobahnen besteht<br />

in der möglichen Verkehrsverlagerung auf das nachgeordnete<br />

Straßennetz <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen<br />

höheren <strong>Umwelt</strong>belastungen <strong>und</strong> Unfallrisiken (Wissenschaftlicher<br />

Beirat BMV, 1991, S. 129). Dabei ist jedoch<br />

zu beachten, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit<br />

auf Landstraßen je nach Ausbauzustand vielerorts ohnehin<br />

bereits auf 60 bis 80 km/h abgesenkt ist <strong>und</strong> weitere<br />

Reisezeiterhöhungen durch Ortsdurchfahrten etc. entstehen.<br />

Selbst bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung von<br />

120 km/h auf Autobahnen wären deshalb hier in der Regel<br />

immer noch deutlich höhere Reisegeschwindigkeiten<br />

als auf anderen außerörtlichen Straßen zu erzielen, sodass<br />

keine nennenswerten Verlagerungseffekte in das untergeordnete<br />

Straßennetz zu erwarten wären.

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