Umwelt und Straßenverkehr
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sich bis zum Jahre 2020 um jährlich bis zu 0,7 Mio. t, ein<br />
Effekt, der jedoch weniger auf den Rückgang der Emissionen<br />
im Verkehr als vielmehr auf den niedrigeren Heizenergieverbrauch<br />
<strong>und</strong> geringfügig auf zunächst etwas sinkende<br />
gesamtwirtschaftliche Produktion zurückzuführen<br />
ist. Wesentlich höher dürfte die in diesem Modell nicht<br />
abgebildete synergistische Wirkung der Streichung verkehrswirksamer<br />
Subventionen <strong>und</strong> einer verkehrssparenden<br />
Raumstrukturpolitik (vgl. Kap. 10.4) sein. Die Nachfrage<br />
nach neuen Einfamilienhäusern geht um 6,5 Prozent<br />
<strong>und</strong> die Nachfrage nach neuen Wohnungen in Zweifamilienhäusern<br />
um 4,2 Prozent zurück. Dieser Nachfragerückgang<br />
ist jedoch mit einem Rückgang der Bauinvestitionen<br />
von lediglich 1,1 Prozent verb<strong>und</strong>en, da<br />
Neubauten von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern<br />
nicht <strong>und</strong> die Renovierungsnachfrage nur wenig auf einen<br />
Wegfall der Eigenheimzulage reagieren. Bezüglich der<br />
volkswirtschaftlichen Belastungen ergeben die Simulationsrechnungen<br />
vergleichsweise moderate negative Effekte<br />
für Einkommen <strong>und</strong> Beschäftigung. Erfolgt die Abschaffung<br />
der Eigenheimzulage belastungsneutral, etwa<br />
durch eine Entlastung der Lohnnebenkosten (Reduzierung<br />
der Sozialversicherungsbeiträge), ist bei nahezu<br />
gleich hoher Reduktionswirkung beim Flächenverbrauch<br />
<strong>und</strong> den CO 2-Emissionen nahezu keine Einkommensreduktion<br />
<strong>und</strong> sogar eine Ausweitung der Beschäftigung<br />
zu erwarten. Diese Simulationsergebnisse legen nahe,<br />
dass den Nutzeffekten der Abschaffung der Eigenheimzulage<br />
für die <strong>Umwelt</strong> bei entsprechender Belastungskompensation<br />
nahezu vernachlässigbare gesamtwirtschaftliche<br />
Friktionen gegenüber stehen.<br />
640. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> eines weitgehend entspannten<br />
Wohnungsmarktes, der negativen <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />
der Eigenheimzulage <strong>und</strong> der moderaten gesamtwirtschaftlichen<br />
Probleme, die ein Abbau dieser Förderung<br />
erwarten lässt, ist die Initiative des B<strong>und</strong>eskabinetts zur<br />
Abschaffung der Eigenheimzulage zu begrüßen. Das Beharren<br />
des B<strong>und</strong>esrates auf dieser Einzelsubvention mit<br />
dem höchsten Volumen im B<strong>und</strong>eshaushalt ist aus Sicht<br />
der <strong>Umwelt</strong>politik als kontraproduktiv zu werten (BMF,<br />
2004, S. 2). Zur Minimierung umweltpolitischer Zielkonflikte<br />
sind eine Schwerpunktverlagerung der Wohnungsbauförderung<br />
weg von der Einzelhausförderung hin zur<br />
Förderung des Geschosswohnungsbaus sowie eine Fokussierung<br />
der Förderpolitik auf Bevölkerungsgruppen<br />
mit erheblichen Zugangsproblemen zum Wohnungsmarkt<br />
die geeigneten Ansatzpunkte. Auch andere Förderprogramme,<br />
die direkt oder indirekt den Wohnungsbau stimulieren<br />
<strong>und</strong> damit aus <strong>Umwelt</strong>schutzgesichtspunkten<br />
kritisch zu sehen sind, gehören hinsichtlich der Zielsetzung<br />
einer flächenverbrauchsarmen <strong>und</strong> weniger verkehrsintensiven<br />
Wohnungspolitik auf den Prüfstand.<br />
10.3 Überwachung im Straßengüterverkehr<br />
641. Nach unterschiedlichen Erhebungen liegt der Anteil<br />
der Personalkosten an den Gesamtkosten im Straßengüterverkehr<br />
in Deutschland bei circa 30 bis 50 Prozent<br />
(HERRY, 2001, S. 43 ff.). Die Personalkosten stellen damit<br />
bei Weitem den höchsten Anteil an den Transportkosten<br />
dar. Um die Fahrzeit zu vermindern <strong>und</strong> damit<br />
den Kostenfaktor Personal zu reduzieren, kommt es in<br />
286<br />
Korrektur verkehrserzeugender Anreize<br />
der Praxis häufig zu Regelüberschreitungen in Form der<br />
Missachtung der einschlägigen Sozialvorschriften zu den<br />
einzuhaltenden Lenk- <strong>und</strong> Ruhezeiten. So lassen sich die<br />
Gesamttransportkosten im Straßengüterverkehr durch<br />
eine Überschreitung der Lenkzeit von bspw. 25 Prozent<br />
um bis zu etwa 12,5 Prozent senken. Für die Transportunternehmen<br />
wird diese Kostensenkungsstrategie noch<br />
dadurch erleichtert, dass die bei entdeckten Lenkzeitüberschreitungen<br />
erhobenen Bußgelder nach einem Urteil<br />
des B<strong>und</strong>esarbeitsgerichtes vom 25. Januar 2001<br />
(AZ: 8 AZR 465/00) nicht durch das Transportunternehmen,<br />
sondern durch den Fahrer selbst getragen werden<br />
müssen.<br />
Weitere häufig zu beobachtende Regelüberschreitungen,<br />
die zu einer Senkung der Transportkosten führen, bestehen<br />
in Geschwindigkeitsüberschreitungen <strong>und</strong> in Überschreitungen<br />
der maximal zulässigen Zuladung. Zusammen genommen<br />
führen alle genannten Regelüberschreitungen im<br />
Straßengüterverkehr zu einer Kostenreduktion von etwa<br />
einem Drittel (HERRY, 2001, S. 108). Damit ergeben sich<br />
verkehrserzeugende Effekte <strong>und</strong> eine massive Wettbewerbsverzerrung<br />
im Vergleich zum Verkehrsträger Schiene,<br />
die zu einem entsprechend verzerrten Modal Split im<br />
Güterverkehr führen. Empirische Schätzungen von Preiselastizitäten<br />
des Gütertransports lassen eine ungefähre<br />
Bewertung der Verkehrswirkung einer verbesserten Kontrolle<br />
von Sozialvorschriften <strong>und</strong> Sicherheitsstandards im<br />
Güterverkehr zu. So schätzt BJØRNER (1999) für Dänemark<br />
die Preiselastizitäten der Transportleistung auf<br />
– 0,81, des Transportaufkommens auf – 0,47 <strong>und</strong> des Kraftstoffverbrauchs<br />
auf – 0,1. Würden verbesserte Kontrollen<br />
<strong>und</strong> Sanktionen unter diesen Prämissen zu einer zehnprozentigen<br />
Transportkostenerhöhung führen, ergäbe sich<br />
eine achtprozentige Reduzierung der Transportleistung,<br />
eine fünfprozentige Verminderung der Transportmenge<br />
<strong>und</strong> eine einprozentige Reduktion des Kraftstoffverbrauchs.<br />
Die geringere Wirkung auf die Transportmenge<br />
lässt sich dabei auf eine häufigere Nutzung von Bahntransporten<br />
<strong>und</strong> eine verbesserte Kapazitätsauslastung des<br />
vorhandenen Fuhrparks zurückführen.<br />
Neben einer verschärften Kontrolle <strong>und</strong> Sanktionsbewehrung<br />
der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />
(vgl. hierzu Kap. 9.3) erachtet der SRU deshalb auch eine<br />
verschärfte Kontrolle <strong>und</strong> Sanktionsbewehrung der Vorschriften<br />
zu den Lenk- bzw. Ruhezeiten sowie der<br />
Vorschriften über die maximal zulässige Zuladung für<br />
erforderlich. Darüber hinaus wäre es nach Einschätzung<br />
des SRU sachgerecht, wenn die bei entdeckten Lenkzeitüberschreitungen<br />
erhobenen Bußgelder zumindest teilweise<br />
auch von den betroffenen Transportunternehmen<br />
selbst getragen würden.<br />
10.4 Verkehrserzeugende Raumstrukturen<br />
<strong>und</strong> ihre Korrekturen<br />
642. Räumliche Siedlungsstrukturen können – je nach<br />
Ausgestaltung – zur Verkehrserzeugung oder aber zur<br />
Verkehrsreduzierung beitragen. So sind insbesondere Radiuserweiterung,<br />
Siedlungsdispersion <strong>und</strong> Entmischung<br />
der Nutzungen infolge zunehmender Suburbanisierung<br />
(Tz. 645 ff.) mitursächlich für den Anstieg <strong>und</strong> die räumliche<br />
Ausweitung des Individualverkehrs mit dem PKW