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Umwelt und Straßenverkehr

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Ein mögliches Argument gegen einen progressiv ansteigenden<br />

Steuertarif könnte darin bestehen, dass hierdurch<br />

Firmenwagen überproportional stark belastet würden, da<br />

diese im Durchschnitt eine deutlich höhere Motorisierung<br />

aufweisen als privat genutzte Fahrzeuge (JORDAN-<br />

JOERGENSEN et al., 2002, S. 48). Dabei ist jedoch zu<br />

berücksichtigen, dass Firmenwagen, die in der Anschaffung<br />

ohnehin bereits steuerlich begünstigt sind, in der Regel<br />

nach etwa zwei bis vier Jahren in den privaten Sektor<br />

verkauft werden, sodass die Anschaffungsentscheidungen<br />

der Unternehmen mittelfristig einen hohen Einfluss auf<br />

die Zusammensetzung der privat genutzten Fahrzeugflotte<br />

haben. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist gerade auch eine entsprechend<br />

starke Lenkungswirkung im Bereich der Firmenwagen<br />

erforderlich.<br />

345. Eine weitere Steigerung der Lenkungswirkung einer<br />

CO 2-orientierten Kfz-Steuer ließe sich erzielen, indem<br />

die Steuer bei erstmaliger Zulassung des Fahrzeuges<br />

für mehrere Jahre im Voraus erhoben würde. Bei der konkreten<br />

Bemessung dieses Vorauszahlungszeitraums ergibt<br />

sich allerdings ein Zielkonflikt. Je länger der Zeitraum ist,<br />

umso deutlicher fällt einerseits das Preissignal aus, umso<br />

geringer dürfte andererseits aber auch die Akzeptanz seitens<br />

der betroffenen Kraftfahrer sein. Hinzu kommt, dass<br />

durch einen längeren Vorauszahlungszeitraum der Umstieg<br />

auf ein neues (<strong>und</strong> in der Regel verbrauchsärmeres)<br />

Fahrzeug insbesondere für einkommensschwache Gruppen<br />

erschwert werden könnte, soweit die Fahrzeughersteller<br />

ihre Finanzierungskonditionen nicht an die neuen<br />

Rahmenbedingungen anpassen. Der SRU empfiehlt deshalb,<br />

hier einen Mittelweg zu beschreiten <strong>und</strong> die Steuer<br />

lediglich für die ersten vier Jahre der Nutzungsdauer eines<br />

neuen Kraftfahrzeuges zu erheben. Ab dem fünften<br />

Jahr sollte dann die Erhebung wie bisher auf jährlicher<br />

Basis erfolgen. Wird das Fahrzeug vor Ablauf der ersten<br />

vier Nutzungsjahre endgültig stillgelegt, so erhält der<br />

Fahrzeughalter eine entsprechende Steuerrückerstattung.<br />

346. Als flankierende Maßnahme empfiehlt der SRU,<br />

die am 1. November 2004 in Kraft getretene PKW-Energieverbrauchskennzeichungsverordnung<br />

(PKW-EnVKV,<br />

BGBl. 2004 Teil I, S. 1037) dahingehend zu erweitern,<br />

dass die Fahrzeuganbieter nicht nur Kraftstoffverbrauch<br />

<strong>und</strong> CO 2-Emissionen, sondern auch die jeweilige Kfz-<br />

Steuer auszuweisen haben.<br />

347. Eine Umstellung der derzeitigen hubraumbezogenen<br />

auf eine CO 2-bezogene Kraftfahrzeugsteuer würde<br />

Dieselfahrzeuge aufgr<strong>und</strong> ihrer geringeren Verbrauchs<strong>und</strong><br />

damit Emissionswerte tendenziell begünstigen. Dies<br />

hätte einen steigenden Anteil von Dieselfahrzeugen an<br />

der gesamten Fahrzeugflotte zur Folge. In diesem Zusammenhang<br />

erscheint es dem SRU wichtig, noch einmal<br />

seine Forderung nach der verbindlichen Einführung des<br />

Dieselrußfilters zu bekräftigen. Darüber hinaus sei auf<br />

Abschnitt 9.3.1 verwiesen, in dem eine nach CO 2-Emissionen<br />

differenzierte Ökosteuer auf Otto- <strong>und</strong> Dieselkraftstoffe<br />

gefordert wird.<br />

348. Wie oben bereits angemerkt, sollte es auch nach<br />

Einführung einer CO 2-abhängigen Kfz-Steuer wie bisher<br />

möglich sein, den Steuertarif unabhängig von den jeweili-<br />

180<br />

Maßnahmen an der Quelle<br />

gen CO 2-Emissionen auch nach sonstigen Emissionsgesichtspunkten<br />

zu differenzieren, um auch weiterhin Anreize<br />

zur Senkung sonstiger Schadstoffemissionen geben<br />

zu können. Für den Bereich der Krafträder empfiehlt der<br />

SRU darüber hinaus, diesen Spielraum zu nutzen, um<br />

eine zusätzliche Differenzierung nach den jeweiligen<br />

Lärmemissionen einzuführen. Dabei müsste allerdings im<br />

Rahmen der Hauptuntersuchungen sichergestellt werden,<br />

dass die Lärmemissionen der Krafträder nicht durch<br />

nachträgliche Manipulationen verändert werden.<br />

7.4 Potenziale alternativer Kraftstoffe<br />

zur Emissionsreduktion<br />

349. Als alternative Kraftstoffe werden alle Kraftstoffe<br />

mit Ausnahme der Erdölprodukte Benzin <strong>und</strong> Diesel bezeichnet.<br />

Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff <strong>und</strong> Pflanzenölkraftstoffe<br />

fallen ebenso wie synthetische, aus Biomasse,<br />

Erdgas oder Kohle hergestellte Kraftstoffe in diese Kategorie.<br />

Die Attraktivität dieser Kraftstoffe besteht darin,<br />

dass ihre Nutzung im Verhältnis zu Erdölprodukten zur<br />

Reduktion der Emissionen an CO 2 <strong>und</strong> teilweise auch anderer<br />

Luftschadstoffe führen kann.<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung nennt in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie<br />

für Deutschland als Ziele der Kraftstoffstrategie die<br />

Senkung des Verbrauchs fossiler Kraftstoffe mit dem<br />

Zweck, die Abhängigkeit vom Öl zu verringern <strong>und</strong> die<br />

Versorgungssicherheit zu verbessern sowie den Ausstoß<br />

von Treibhausgasen zu reduzieren. Weiterhin wird in das<br />

innovative Potenzial alternativer Kraftstoffe <strong>und</strong> Antriebstechnologien<br />

die Hoffnung auf Impulse für Wachstum<br />

<strong>und</strong> Beschäftigung gesetzt (B<strong>und</strong>esregierung, 2004).<br />

Als weiteres Ziel für den Einsatz von alternativen Kraftstoffen<br />

(z. B. Erdgas) wird oft die Reduktion von lokalen<br />

Schadstoffemissionen, bspw. in Ballungsräumen, genannt.<br />

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung fordert in seiner<br />

Stellungnahme „Effizienz <strong>und</strong> Energieforschung als Bausteine<br />

einer konsistenten Energiepolitik“ (RNE, 2004a)<br />

einen Beitrag des Verkehrs zur Energie- <strong>und</strong> CO2-Einspa rung ein. Er schlägt neben einer Reihe von Effizienz steigernden<br />

Maßnahmen auch vor, die Anstrengungen zur<br />

Nutzung von Erdgas, synthetischen <strong>und</strong> regenerativen<br />

Kraftstoffen zu erhöhen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sind bei Entscheidungen bezüglich des<br />

Einsatzes alternativer Kraftstoffe ökologische <strong>und</strong> ökonomische<br />

Aspekte zu bewerten. Für die knappen Güter alternativer<br />

Kraftstoffe oder ihrer Ausgangsstoffe müssen<br />

konkurrierende Nutzungsmöglichkeiten, sei es zur stationären<br />

Strom- <strong>und</strong> Wärmebereitstellung oder zur rohstofflichen<br />

Nutzung, berücksichtigt werden. Auf lange Sicht<br />

ist wegen der begrenzten Verfügbarkeit der fossilen Energieträger<br />

der Einsatz von Biokraftstoffen wie auch von<br />

Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen bzw. von anderen<br />

regenerativen Energieträgern im Verkehrsbereich notwendig.<br />

Generell muss festgestellt werden, dass im Verhältnis<br />

zum Kraftstoffbedarf die aus inländischer Produktion bereitstellbaren<br />

Mengen an Biokraftstoffen begrenzt sind.

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