Umwelt und Straßenverkehr
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Ein mögliches Argument gegen einen progressiv ansteigenden<br />
Steuertarif könnte darin bestehen, dass hierdurch<br />
Firmenwagen überproportional stark belastet würden, da<br />
diese im Durchschnitt eine deutlich höhere Motorisierung<br />
aufweisen als privat genutzte Fahrzeuge (JORDAN-<br />
JOERGENSEN et al., 2002, S. 48). Dabei ist jedoch zu<br />
berücksichtigen, dass Firmenwagen, die in der Anschaffung<br />
ohnehin bereits steuerlich begünstigt sind, in der Regel<br />
nach etwa zwei bis vier Jahren in den privaten Sektor<br />
verkauft werden, sodass die Anschaffungsentscheidungen<br />
der Unternehmen mittelfristig einen hohen Einfluss auf<br />
die Zusammensetzung der privat genutzten Fahrzeugflotte<br />
haben. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist gerade auch eine entsprechend<br />
starke Lenkungswirkung im Bereich der Firmenwagen<br />
erforderlich.<br />
345. Eine weitere Steigerung der Lenkungswirkung einer<br />
CO 2-orientierten Kfz-Steuer ließe sich erzielen, indem<br />
die Steuer bei erstmaliger Zulassung des Fahrzeuges<br />
für mehrere Jahre im Voraus erhoben würde. Bei der konkreten<br />
Bemessung dieses Vorauszahlungszeitraums ergibt<br />
sich allerdings ein Zielkonflikt. Je länger der Zeitraum ist,<br />
umso deutlicher fällt einerseits das Preissignal aus, umso<br />
geringer dürfte andererseits aber auch die Akzeptanz seitens<br />
der betroffenen Kraftfahrer sein. Hinzu kommt, dass<br />
durch einen längeren Vorauszahlungszeitraum der Umstieg<br />
auf ein neues (<strong>und</strong> in der Regel verbrauchsärmeres)<br />
Fahrzeug insbesondere für einkommensschwache Gruppen<br />
erschwert werden könnte, soweit die Fahrzeughersteller<br />
ihre Finanzierungskonditionen nicht an die neuen<br />
Rahmenbedingungen anpassen. Der SRU empfiehlt deshalb,<br />
hier einen Mittelweg zu beschreiten <strong>und</strong> die Steuer<br />
lediglich für die ersten vier Jahre der Nutzungsdauer eines<br />
neuen Kraftfahrzeuges zu erheben. Ab dem fünften<br />
Jahr sollte dann die Erhebung wie bisher auf jährlicher<br />
Basis erfolgen. Wird das Fahrzeug vor Ablauf der ersten<br />
vier Nutzungsjahre endgültig stillgelegt, so erhält der<br />
Fahrzeughalter eine entsprechende Steuerrückerstattung.<br />
346. Als flankierende Maßnahme empfiehlt der SRU,<br />
die am 1. November 2004 in Kraft getretene PKW-Energieverbrauchskennzeichungsverordnung<br />
(PKW-EnVKV,<br />
BGBl. 2004 Teil I, S. 1037) dahingehend zu erweitern,<br />
dass die Fahrzeuganbieter nicht nur Kraftstoffverbrauch<br />
<strong>und</strong> CO 2-Emissionen, sondern auch die jeweilige Kfz-<br />
Steuer auszuweisen haben.<br />
347. Eine Umstellung der derzeitigen hubraumbezogenen<br />
auf eine CO 2-bezogene Kraftfahrzeugsteuer würde<br />
Dieselfahrzeuge aufgr<strong>und</strong> ihrer geringeren Verbrauchs<strong>und</strong><br />
damit Emissionswerte tendenziell begünstigen. Dies<br />
hätte einen steigenden Anteil von Dieselfahrzeugen an<br />
der gesamten Fahrzeugflotte zur Folge. In diesem Zusammenhang<br />
erscheint es dem SRU wichtig, noch einmal<br />
seine Forderung nach der verbindlichen Einführung des<br />
Dieselrußfilters zu bekräftigen. Darüber hinaus sei auf<br />
Abschnitt 9.3.1 verwiesen, in dem eine nach CO 2-Emissionen<br />
differenzierte Ökosteuer auf Otto- <strong>und</strong> Dieselkraftstoffe<br />
gefordert wird.<br />
348. Wie oben bereits angemerkt, sollte es auch nach<br />
Einführung einer CO 2-abhängigen Kfz-Steuer wie bisher<br />
möglich sein, den Steuertarif unabhängig von den jeweili-<br />
180<br />
Maßnahmen an der Quelle<br />
gen CO 2-Emissionen auch nach sonstigen Emissionsgesichtspunkten<br />
zu differenzieren, um auch weiterhin Anreize<br />
zur Senkung sonstiger Schadstoffemissionen geben<br />
zu können. Für den Bereich der Krafträder empfiehlt der<br />
SRU darüber hinaus, diesen Spielraum zu nutzen, um<br />
eine zusätzliche Differenzierung nach den jeweiligen<br />
Lärmemissionen einzuführen. Dabei müsste allerdings im<br />
Rahmen der Hauptuntersuchungen sichergestellt werden,<br />
dass die Lärmemissionen der Krafträder nicht durch<br />
nachträgliche Manipulationen verändert werden.<br />
7.4 Potenziale alternativer Kraftstoffe<br />
zur Emissionsreduktion<br />
349. Als alternative Kraftstoffe werden alle Kraftstoffe<br />
mit Ausnahme der Erdölprodukte Benzin <strong>und</strong> Diesel bezeichnet.<br />
Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff <strong>und</strong> Pflanzenölkraftstoffe<br />
fallen ebenso wie synthetische, aus Biomasse,<br />
Erdgas oder Kohle hergestellte Kraftstoffe in diese Kategorie.<br />
Die Attraktivität dieser Kraftstoffe besteht darin,<br />
dass ihre Nutzung im Verhältnis zu Erdölprodukten zur<br />
Reduktion der Emissionen an CO 2 <strong>und</strong> teilweise auch anderer<br />
Luftschadstoffe führen kann.<br />
Die B<strong>und</strong>esregierung nennt in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie<br />
für Deutschland als Ziele der Kraftstoffstrategie die<br />
Senkung des Verbrauchs fossiler Kraftstoffe mit dem<br />
Zweck, die Abhängigkeit vom Öl zu verringern <strong>und</strong> die<br />
Versorgungssicherheit zu verbessern sowie den Ausstoß<br />
von Treibhausgasen zu reduzieren. Weiterhin wird in das<br />
innovative Potenzial alternativer Kraftstoffe <strong>und</strong> Antriebstechnologien<br />
die Hoffnung auf Impulse für Wachstum<br />
<strong>und</strong> Beschäftigung gesetzt (B<strong>und</strong>esregierung, 2004).<br />
Als weiteres Ziel für den Einsatz von alternativen Kraftstoffen<br />
(z. B. Erdgas) wird oft die Reduktion von lokalen<br />
Schadstoffemissionen, bspw. in Ballungsräumen, genannt.<br />
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung fordert in seiner<br />
Stellungnahme „Effizienz <strong>und</strong> Energieforschung als Bausteine<br />
einer konsistenten Energiepolitik“ (RNE, 2004a)<br />
einen Beitrag des Verkehrs zur Energie- <strong>und</strong> CO2-Einspa rung ein. Er schlägt neben einer Reihe von Effizienz steigernden<br />
Maßnahmen auch vor, die Anstrengungen zur<br />
Nutzung von Erdgas, synthetischen <strong>und</strong> regenerativen<br />
Kraftstoffen zu erhöhen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sind bei Entscheidungen bezüglich des<br />
Einsatzes alternativer Kraftstoffe ökologische <strong>und</strong> ökonomische<br />
Aspekte zu bewerten. Für die knappen Güter alternativer<br />
Kraftstoffe oder ihrer Ausgangsstoffe müssen<br />
konkurrierende Nutzungsmöglichkeiten, sei es zur stationären<br />
Strom- <strong>und</strong> Wärmebereitstellung oder zur rohstofflichen<br />
Nutzung, berücksichtigt werden. Auf lange Sicht<br />
ist wegen der begrenzten Verfügbarkeit der fossilen Energieträger<br />
der Einsatz von Biokraftstoffen wie auch von<br />
Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen bzw. von anderen<br />
regenerativen Energieträgern im Verkehrsbereich notwendig.<br />
Generell muss festgestellt werden, dass im Verhältnis<br />
zum Kraftstoffbedarf die aus inländischer Produktion bereitstellbaren<br />
Mengen an Biokraftstoffen begrenzt sind.