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Umwelt und Straßenverkehr

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8 Maßnahmen in der Verkehrswege- <strong>und</strong> Raumplanung<br />

Dem Anspruch, das Verkehrsgeschehen im Zusammenhang<br />

mit einer verkehrssparenden Raumentwicklung<br />

möglichst umweltgerecht <strong>und</strong> sicher zu gestalten, wird<br />

die Verkehrsplanung nicht gerecht. Dies gilt sowohl für<br />

die überörtliche Verkehrsplanung <strong>und</strong> insbesondere die<br />

bisherigen Ansätze der B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung als<br />

auch für die örtliche Ebene, für die eine formalisierte Verkehrsplanung<br />

noch gänzlich fehlt. Eine höhere Zielkonformität<br />

kann durch folgende Systemänderungen erreicht<br />

werden:<br />

– Verkehrswegeplanung besser in die Raumordnung integrieren:<br />

Die Entwicklung der Verkehrsnetze muss<br />

ihrer dienenden Funktion gegenüber der Raumentwicklung<br />

Rechnung tragen. Nur auf diese Weise ist<br />

gewährleistet, dass <strong>Umwelt</strong>belange frühzeitig, umfassend<br />

<strong>und</strong> mit entsprechendem Gewicht berücksichtigt<br />

werden. Auf B<strong>und</strong>esebene sollte dazu die Raumordnung<br />

mit dem entsprechenden planerischen Instrumentarium<br />

ausgestattet werden.<br />

– Planung <strong>und</strong> Entwicklung des Fernverkehrswegenetzes<br />

strategisch reformieren: Die Planung der überörtlichen<br />

Verkehrswege sollte zukünftig formal, organisatorisch<br />

<strong>und</strong> fiskalisch in eine B<strong>und</strong>esverkehrsnetzplanung<br />

<strong>und</strong> eine Landesverkehrsnetzplanung untergliedert<br />

werden. Die B<strong>und</strong>esverkehrsnetzplanung sollte<br />

im Bereich der Straßen auf B<strong>und</strong>esautobahnen <strong>und</strong><br />

B<strong>und</strong>esstraßen mit überregionalen Verbindungsfunktionen<br />

begrenzt werden. Innerhalb des engeren Anwendungsbereichs<br />

sollte die Entwicklung des Netzes stärker<br />

strategisch auf nationale <strong>und</strong> ggf. europäische<br />

Raumentwicklungsziele sowie die Erfordernisse umweltverträglicher<br />

Verkehrsbewältigung ausgerichtet<br />

werden. Der mit den bisherigen B<strong>und</strong>esverkehrswegeplänen<br />

gewählte Ansatz einer „Wunschzettel-basierten“<br />

Planung auf der Gr<strong>und</strong>lage vielfältiger Bedarfsanmeldungen<br />

der Länder sollte aufgegeben werden.<br />

Vorrangig sollte in Zukunft der Verkehrswegeerhalt<br />

sein. Flug- <strong>und</strong> Seehäfen sollten in die verkehrsträgerübergreifende<br />

Netzplanung des B<strong>und</strong>es eingeb<strong>und</strong>en<br />

werden.<br />

– Neue Wege eines marktorientierten Verkehrswegebaus<br />

erwägen: Im Rahmen einer strategischen, in die B<strong>und</strong>esraumordnung<br />

integrierte B<strong>und</strong>esverkehrsnetzplanung<br />

könnte eine ausschließlich mautbasierte Privat-<br />

Wesentliche Ergebnisse<br />

finanzierung des (Aus-)Baus <strong>und</strong> Betriebs von neuen<br />

bzw. erweiterten Fernstraßenverbindungen möglicherweise<br />

dafür sorgen, dass der Fernstraßenbau stärker am<br />

Bedarf <strong>und</strong> nicht an kurzfristigen politischen Opportunitäten<br />

orientiert wird. Als Privatisierungsmodell sollte<br />

das Barwertmodell der Konzessionsvergabe mit flexibler<br />

Projektlaufzeit in Betracht gezogen werden. Mit<br />

diesem Verfahren lassen sich vorhandene Defizite der<br />

klassischen Betreibermodelle im Rahmen des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes<br />

(FstrPrivFinG)<br />

weitgehend vermeiden.<br />

– Transeuropäische Netze (TEN) in integrierte Raum-,<br />

Verkehrs- <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong>strategien einbinden: Parallel<br />

zur empfohlenen Neuordnung der nationalen Verkehrsplanung<br />

sollten auch die Ausbau- <strong>und</strong> Investitionsplanungen<br />

der EU im Rahmen der „Transeuropäischen<br />

Netze“ stärker an zentrale, strategische Ziele der<br />

(europäischen) Raumentwicklung <strong>und</strong> der umweltverträglichen<br />

Verkehrsbewältigung geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> in Abgrenzung<br />

zu nationalen Planungen stärker auf Projekte<br />

von wesentlicher europäischer Verbindungsfunktion<br />

konzentriert werden.<br />

– Belange des <strong>Umwelt</strong>schutzes in Linienbestimmung<br />

<strong>und</strong> Planfeststellung weiter stärken: Um eine additive<br />

Verlärmung durch neue Verkehrswege zu vermeiden,<br />

sollte dem immissionsschutzrechtlichen Lärmschutzkonzept<br />

der §§ 41 ff. BImSchG/16. BImSchV explizit<br />

eine summative Betrachtungsweise zugr<strong>und</strong>e gelegt<br />

werden. Um die Einhaltung der gemeinschaftsrechtlichen<br />

Grenzwerte für Partikel- <strong>und</strong> NO x-Emissionen zu<br />

gewährleisten, sollten diese Grenzwerte zur verbindlichen<br />

Planungsvorgabe gemacht werden. Der Naturschutz<br />

sollte in der Straßenplanung insbesondere<br />

durch präzisere untergesetzliche Regeln hinsichtlich<br />

der Vermeidung <strong>und</strong> der Kompensation von Eingriffen<br />

gestärkt werden.<br />

– Angemessene innerörtliche Verkehrsplanung gesetzlich<br />

gewährleisten: Durch gesetzliche Mindestanforderungen<br />

an eine formalisierte <strong>und</strong> verbindliche Gemeindeverkehrsplanung<br />

sollte gewährleistet werden,<br />

dass die Gemeinden größerer Ballungsräume die Probleme<br />

ihres örtlichen Verkehrs in angemessener Weise<br />

durch integrierte Ziel- <strong>und</strong> Maßnahmekonzepte adressieren.<br />

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