Umwelt und Straßenverkehr
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8 Maßnahmen in der Verkehrswege- <strong>und</strong> Raumplanung<br />
Dem Anspruch, das Verkehrsgeschehen im Zusammenhang<br />
mit einer verkehrssparenden Raumentwicklung<br />
möglichst umweltgerecht <strong>und</strong> sicher zu gestalten, wird<br />
die Verkehrsplanung nicht gerecht. Dies gilt sowohl für<br />
die überörtliche Verkehrsplanung <strong>und</strong> insbesondere die<br />
bisherigen Ansätze der B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanung als<br />
auch für die örtliche Ebene, für die eine formalisierte Verkehrsplanung<br />
noch gänzlich fehlt. Eine höhere Zielkonformität<br />
kann durch folgende Systemänderungen erreicht<br />
werden:<br />
– Verkehrswegeplanung besser in die Raumordnung integrieren:<br />
Die Entwicklung der Verkehrsnetze muss<br />
ihrer dienenden Funktion gegenüber der Raumentwicklung<br />
Rechnung tragen. Nur auf diese Weise ist<br />
gewährleistet, dass <strong>Umwelt</strong>belange frühzeitig, umfassend<br />
<strong>und</strong> mit entsprechendem Gewicht berücksichtigt<br />
werden. Auf B<strong>und</strong>esebene sollte dazu die Raumordnung<br />
mit dem entsprechenden planerischen Instrumentarium<br />
ausgestattet werden.<br />
– Planung <strong>und</strong> Entwicklung des Fernverkehrswegenetzes<br />
strategisch reformieren: Die Planung der überörtlichen<br />
Verkehrswege sollte zukünftig formal, organisatorisch<br />
<strong>und</strong> fiskalisch in eine B<strong>und</strong>esverkehrsnetzplanung<br />
<strong>und</strong> eine Landesverkehrsnetzplanung untergliedert<br />
werden. Die B<strong>und</strong>esverkehrsnetzplanung sollte<br />
im Bereich der Straßen auf B<strong>und</strong>esautobahnen <strong>und</strong><br />
B<strong>und</strong>esstraßen mit überregionalen Verbindungsfunktionen<br />
begrenzt werden. Innerhalb des engeren Anwendungsbereichs<br />
sollte die Entwicklung des Netzes stärker<br />
strategisch auf nationale <strong>und</strong> ggf. europäische<br />
Raumentwicklungsziele sowie die Erfordernisse umweltverträglicher<br />
Verkehrsbewältigung ausgerichtet<br />
werden. Der mit den bisherigen B<strong>und</strong>esverkehrswegeplänen<br />
gewählte Ansatz einer „Wunschzettel-basierten“<br />
Planung auf der Gr<strong>und</strong>lage vielfältiger Bedarfsanmeldungen<br />
der Länder sollte aufgegeben werden.<br />
Vorrangig sollte in Zukunft der Verkehrswegeerhalt<br />
sein. Flug- <strong>und</strong> Seehäfen sollten in die verkehrsträgerübergreifende<br />
Netzplanung des B<strong>und</strong>es eingeb<strong>und</strong>en<br />
werden.<br />
– Neue Wege eines marktorientierten Verkehrswegebaus<br />
erwägen: Im Rahmen einer strategischen, in die B<strong>und</strong>esraumordnung<br />
integrierte B<strong>und</strong>esverkehrsnetzplanung<br />
könnte eine ausschließlich mautbasierte Privat-<br />
Wesentliche Ergebnisse<br />
finanzierung des (Aus-)Baus <strong>und</strong> Betriebs von neuen<br />
bzw. erweiterten Fernstraßenverbindungen möglicherweise<br />
dafür sorgen, dass der Fernstraßenbau stärker am<br />
Bedarf <strong>und</strong> nicht an kurzfristigen politischen Opportunitäten<br />
orientiert wird. Als Privatisierungsmodell sollte<br />
das Barwertmodell der Konzessionsvergabe mit flexibler<br />
Projektlaufzeit in Betracht gezogen werden. Mit<br />
diesem Verfahren lassen sich vorhandene Defizite der<br />
klassischen Betreibermodelle im Rahmen des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes<br />
(FstrPrivFinG)<br />
weitgehend vermeiden.<br />
– Transeuropäische Netze (TEN) in integrierte Raum-,<br />
Verkehrs- <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong>strategien einbinden: Parallel<br />
zur empfohlenen Neuordnung der nationalen Verkehrsplanung<br />
sollten auch die Ausbau- <strong>und</strong> Investitionsplanungen<br />
der EU im Rahmen der „Transeuropäischen<br />
Netze“ stärker an zentrale, strategische Ziele der<br />
(europäischen) Raumentwicklung <strong>und</strong> der umweltverträglichen<br />
Verkehrsbewältigung geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> in Abgrenzung<br />
zu nationalen Planungen stärker auf Projekte<br />
von wesentlicher europäischer Verbindungsfunktion<br />
konzentriert werden.<br />
– Belange des <strong>Umwelt</strong>schutzes in Linienbestimmung<br />
<strong>und</strong> Planfeststellung weiter stärken: Um eine additive<br />
Verlärmung durch neue Verkehrswege zu vermeiden,<br />
sollte dem immissionsschutzrechtlichen Lärmschutzkonzept<br />
der §§ 41 ff. BImSchG/16. BImSchV explizit<br />
eine summative Betrachtungsweise zugr<strong>und</strong>e gelegt<br />
werden. Um die Einhaltung der gemeinschaftsrechtlichen<br />
Grenzwerte für Partikel- <strong>und</strong> NO x-Emissionen zu<br />
gewährleisten, sollten diese Grenzwerte zur verbindlichen<br />
Planungsvorgabe gemacht werden. Der Naturschutz<br />
sollte in der Straßenplanung insbesondere<br />
durch präzisere untergesetzliche Regeln hinsichtlich<br />
der Vermeidung <strong>und</strong> der Kompensation von Eingriffen<br />
gestärkt werden.<br />
– Angemessene innerörtliche Verkehrsplanung gesetzlich<br />
gewährleisten: Durch gesetzliche Mindestanforderungen<br />
an eine formalisierte <strong>und</strong> verbindliche Gemeindeverkehrsplanung<br />
sollte gewährleistet werden,<br />
dass die Gemeinden größerer Ballungsräume die Probleme<br />
ihres örtlichen Verkehrs in angemessener Weise<br />
durch integrierte Ziel- <strong>und</strong> Maßnahmekonzepte adressieren.<br />
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