Umwelt und Straßenverkehr
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7 Maßnahmen an der Quelle<br />
Technische Maßnahmen haben maßgeblich zur Reduktion<br />
der <strong>Umwelt</strong>belastungen des Verkehrs beigetragen.<br />
Da aber nach wie vor die Qualitätsziele für Lärm <strong>und</strong><br />
Luftschadstoffe sowie die Klimaschutzziele verfehlt werden,<br />
ist es dringend geboten, technische Potenziale weiterhin<br />
auszuschöpfen. Dies gelingt nur, wenn anspruchsvolle<br />
Minderungsziele gesetzt werden.<br />
Lärmgrenzwerte senken: Um die technischen Möglichkeiten<br />
zur Lärmminderung an der Quelle auszunützen,<br />
sollten die bestehenden Grenzwerte für Antriebs- <strong>und</strong> Abrollgeräusche<br />
zügig an den Stand der Technik angepasst<br />
werden. Für Reifen sollten bald Grenzwerte eingeführt<br />
werden, die um ein bis sieben Dezibel unterhalb der ab<br />
2007/2009 vorgesehenen Grenzwerte liegen. Für die Antriebsgeräusche<br />
schwerer LKW besteht ein kurzfristig erschließbares<br />
Minderungspotenzial von etwa 2 dB(A). Die<br />
geltenden Lärmemissionsstandards sind dynamischer als<br />
bisher weiterzuentwickeln. Die Messverfahren sollten so<br />
überarbeitet werden, dass sie das Lärmemissionsverhalten<br />
der Fahrzeuge realistischer abbilden. Insbesondere in<br />
sensiblen Bereichen ist auch die verstärkte Verwendung<br />
lärmarmer Fahrbahndecken zu prüfen.<br />
Abgasnormen für Feinstaub <strong>und</strong> Stickstoffoxide anspruchsvoll<br />
fortschreiben: Zur Reduktion der Emissionen<br />
von Stickstoffoxiden <strong>und</strong> Feinstäuben müssen die europäischen<br />
Abgasnormen für PKW <strong>und</strong> für Nutzfahrzeuge<br />
konsequent weiter verschärft werden. Die Fortschreibung<br />
der Euro-Normen für Kraftfahrzeuge sollte sich an den<br />
bestehenden technischen Möglichkeiten orientieren, mit<br />
deren Hilfe die NO x- <strong>und</strong> Partikelemissionen um bis zu<br />
90 Prozent vermindert werden können. Notwendig ist<br />
auch die Einführung von Messverfahren, die in der Lage<br />
sind, die Einhaltung der Grenzwerte über den gesamten<br />
praktischen Fahrbetrieb wirklichkeitsgetreu zu überprüfen.<br />
Die rasche Markteinführung emissionsarmer Fahrzeuge<br />
sollte durch eine (stärkere) an den jeweiligen<br />
Partikelemissionen orientierte Ausdifferenzierung der<br />
Kraftfahrzeugsteuer für Diesel-PKW <strong>und</strong> Nutzkraftfahrzeuge<br />
gefördert werden.<br />
CO 2-Emissionen reduzieren: Mithilfe verschiedener technischer<br />
Maßnahmen ist bereits heute die Senkung des<br />
durchschnittlichen spezifischen CO 2-Ausstoßes neu zuge-<br />
Wesentliche Ergebnisse<br />
lassener Fahrzeuge auf unter 100 g/km möglich. Ob <strong>und</strong><br />
in welchem Maße im Kraftstoffbereich der Einsatz von<br />
Erdgas oder Biokraftstoffen zielführend ist, muss in Abhängigkeit<br />
von den eingesetzten Technologien <strong>und</strong> Energieträgern<br />
kritisch geprüft werden. Die begrenzt verfügbaren<br />
Anbauflächen schränken die Substitution von<br />
Mineralölkraftstoffen durch einheimische Biokraftstoffe<br />
auf unter 10 Prozent ein. Obwohl alternativen Kraftstoffen<br />
zumindest in der längerfristigen Perspektive ein erhebliches<br />
Minderungspotenzial beizumessen ist, erscheint<br />
dem SRU eine weiter gehende Ausschöpfung der<br />
technischen Potenziale zur CO 2-Minderung bei Kraftfahrzeugen<br />
mit konventioneller Antriebstechnik als vordringlich.<br />
Emissionshandel, CO 2-orientierte Kfz-Steuer <strong>und</strong> Ökosteuer<br />
kombinieren: Zur wirksamen Regulierung der<br />
CO 2-Emissionen aus Kraftfahrzeugen ist eine Kombination<br />
ökonomischer Instrumente erforderlich, bei der die<br />
Steuerung auf verschiedene Anknüpfungspunkte verteilt<br />
wird. Die gegenwärtige Selbstverpflichtung der Automobilindustrie<br />
ist unbefriedigend, weil sie durch keinerlei<br />
Sanktionsmechanismen flankiert wird <strong>und</strong> die vereinbarten<br />
Emissionsreduktionen kaum über das businessasusual-Niveau<br />
hinausgehen. Sie sollte deshalb in ein<br />
verpflichtendes System handelbarer Emissionsrechte<br />
münden, das an den Flottenemissionen der einzelnen<br />
Fahrzeughersteller ansetzt <strong>und</strong> mit dem derzeitigen Emissionshandelssystem<br />
für Industrieanlagen verkoppelt ist.<br />
In einem ersten Zwischenschritt sollten damit die spezifischen<br />
CO 2-Emissionen der neu abgesetzten Fahrzeugflotte<br />
bis 2012 auf 100 g CO 2/km absenkt werden, als<br />
längerfristige Zielsetzung ist eine weitere Senkung anzustreben.<br />
Zur nachfrageseitigen Stützung dieses Systems<br />
sollte die Kfz-Steuer auf eine CO 2-orientierte Bemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />
umgestellt, progressiv ausgestaltet <strong>und</strong><br />
bei Neuzulassung eines Fahrzeugs für mehrere Jahre im<br />
Voraus erhoben werden. Um zu vermeiden, dass die steigende<br />
Energieeffizienz der Fahrzeuge einen Anreiz zur<br />
Ausdehnung der Fahrleistung gibt, ist es darüber hinaus<br />
unabdingbar, dass die Kraftstoffpreise im Rahmen der<br />
ökologischen Steuerreform weiterhin langsam, aber kontinuierlich<br />
<strong>und</strong> für alle Beteiligten voraussehbar angehoben<br />
werden.<br />
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