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AMS-Qualifikationsstrukturbericht 2010 für das ... - Berufs-Safari

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19.2.2. Qualifikationstrends<br />

Gefragt: Frustrationstoleranz, körperliche Belastbarkeit und interkulturelle<br />

Kompetenzen<br />

Von den Beschäftigten im <strong>Berufs</strong>feld „Öffentliche Sicherheit” werden körperliche<br />

Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft, v.a. die Bereitschaft,<br />

Nachtdienste und Wochenenddienste zu leisten, erwartet. Teamfähigkeit, der richtige<br />

Umgang mit Stress- und Konfliktsituationen sowie Kommunikationsfähigkeit sind<br />

besonders gefragt.<br />

Wichtige Voraussetzungen zur erfolgreichen <strong>Berufs</strong>ausübung sind eine hohe<br />

Leistungsfähigkeit und körperliche Fitness. Die Beschäftigten müssen zudem psychisch<br />

belastbar sein und ein hohes Maß an Frustrationstoleranz mitbringen, da sie auch mit<br />

Extremsituationen konfrontiert werden. Eine rasche Bewertung und Einschätzung einer<br />

Gefahrensituation sowie eine schnelle Reaktionsfähigkeit sind überaus wichtig. In der<br />

täglichen Praxis sind neben einem sicheren Auftreten und der Fähigkeit zur<br />

Zusammenarbeit v.a. Einfühlungsvermögen, kommunikative Kompetenzen sowie die<br />

Fähigkeit, Konflikte zu lösen unumgänglich.<br />

Kenntnisse in den Bereichen Sicherheitsüberwachung, Katastrophen- und Zivilschutz<br />

sowie ein Wissen über berufsspezifische Rechtsgrundlagen stellen wichtige<br />

Qualifikationsanforderungen dar. Aufgrund des zunehmenden Einsatzes von<br />

Informations- und Kommunikationstechnologien spielen EDV-Anwendungskenntnisse eine<br />

immer wichtigere Rolle.<br />

Für die Aufnahme in den Polizeidienst müssen gewisse Zulassungskriterien erfüllt<br />

werden. Neben einer altersmäßigen Beschränkung (18 bis 30 Jahre), der österreichischen<br />

Staatsbürgerschaft und einer intakten körperlichen und psychischen Gesundheit wird<br />

Unbescholtenheit, d.h. keinerlei Vorstrafen, als unabdingbar vorausgesetzt. Die<br />

körperliche und geistige Eignung werden in einem Aufnahmeverfahren festgestellt. Seit<br />

<strong>2010</strong> stellt der abgeleistete Präsenzdienst keine Zugangsvoraussetzung mehr dar.<br />

Aufgrund der Änderung des Zivildienstgesetzes können nun auch Personen, die einen<br />

Zivildienst absolviert haben, zur Bundespolizei.<br />

PolizistInnen und <strong>Berufs</strong>feuerwehrleute benötigen zur <strong>Berufs</strong>ausübung den Führerschein<br />

der Klasse B sowie gute Schwimmkenntnisse. Erste-Hilfe-Kenntnisse sind ebenfalls von<br />

großer Bedeutung.<br />

Für JustizwachbeamtInnen werden Fremdsprachenkenntnisse, v.a. Englischkenntnisse,<br />

immer wichtiger, da viele InsassInnen von Gefängnissen die deutsche Sprache nicht<br />

beherrschen. Auch <strong>für</strong> PolizistInnen stellen Fremdsprachenkenntnisse (z. B. Ostsprachen)<br />

je nach Einsatzgebiet wünschenswerte Zusatzqualifikationen dar.<br />

Zudem werden sowohl von JustizwachbeamtInnen als auch von PolizistInnen<br />

interkulturelle Kompetenzen, d.h. die Fähigkeit, mit Menschen aus anderen Kulturen gut<br />

umgehen zu können und unvoreingenommen gegenüber Fremdem zu sein, verstärkt<br />

gefordert.<br />

Für <strong>Berufs</strong>feuerwehrleute werden aufgrund der modernen Technologien sowohl im<br />

Branddienst, bei technischen Hilfseinsätzen als auch bei Schadstoffeinsätzen die<br />

Anforderungen immer höher. Die Bedienung der Geräte erfordert ein hohes Maß an<br />

praktisch-technischem Verständnis, daher werden Personen mit einer technischhandwerklichen<br />

<strong>Berufs</strong>ausbildung bei der Aufnahme bevorzugt.<br />

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