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USTAWA O RZĄDZIE (REGIMENTSNOTTEL) PRUS KSIĄŻĘCYCH ...

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Erinnerung an den Bauernaufstand 1525 verblasste und als Besenrade 1529 starb,<br />

hat das absolutistische Programm des Herzogs einen Zusammenbruch erlitten.<br />

Die Stellung Herzog Albrechts wurde auf internationaler Ebene durch die Verhähgung<br />

der Reichsacht über ihn (1532) bedeutend geschwächt. Er musste den eigenen<br />

Ständen in Preussen jetzt mehr Nachgiebigkeit zeigen. Auf diese Weise dürfen<br />

die Jahre 1529—1541 als eine Periode des Gleichgewichts und der Ruhe in den<br />

Beziehungen des Herrschers zu den Ständen betrachtet werden. Immer deutlicher<br />

wird die Annäherung Herzog Albrechts an den Adel und zugleich die Opposition<br />

der Städte, was besonders 1542 eindeutig hervortrat. Jedenfalls hat die Annäherung<br />

des Herzogs an den Adel in dieser Zeit über die Herausgabe der Regimentsnottel<br />

entschieden.<br />

Katalysierend wirkte sich dabei die Absicht des Herzogs Albrecht aus, der<br />

durchblicken liess, dass er an dem in dieser Zeit veranstalteten antitürkischen Feldzug<br />

teilzunehmon möchte. Der Herzog rechnete mit seinen eigenen Tod in einem derartigen<br />

Feldzug mit ein und musste daher das Land für einen solchen Fall vorbereitet<br />

zurücklassen. Er wurde dadurch gezwungen, sich um die künftige Regierung zu<br />

kümmern, was einen unmittelbaren Grund für die Beschliessung des Gesetzes<br />

bildete.<br />

Kapitel III: Der Sommerlandtag 1542 und die Debatte über die Projekte der<br />

Regimentsnottel.<br />

Auf dem Sommerlandtag 1542 wurden die Programme der drei politischen Partner:<br />

des Herzogs, des Adels und der Städte endgültig herausgebildet. Dem Herzog<br />

lag es vor allem daran, eine entsprechende Versorgung der Herzogin und ihrer Tochter,<br />

der Prinzessin, zu sichern. Der Adel verlangte: 1. eine Garantie, dass die Hof-und<br />

Hauptämter nur an indigenae (Landeseinwohner) verleiht werden; 2. Erhaltung der<br />

unveränderten evangelischen Religion unter der Hut der Bischöfe; 3. Übernahme<br />

der Verpflichtungen des Krakauer Vertrages 1525 durch die herzoglichen Brüder;<br />

4. Rücknahme des sogenannten Prokuratoriums, d. i. der Vollmacht für die Regierungsübernahme<br />

in Preussen für den Markgrafen Georg, wenn Herzog Albrecht<br />

kein „Gegenprokuratorium" im Fränkischen Lehen erhält; 5. eine Nichtbelastung<br />

der adligen Güter mit Pflugkorn und Scharwerk, wodurch der Adel eine scharfe<br />

Trennungslinie zwischen sich selbst und den sog. Freien ziehen wollte; 6. eine Regelung<br />

der Rechtsprechung, wobei die Forderung des Adels, dass im Falle einer<br />

Anklage gegen einen Adligen von seiten des Bauern das Gericht dem letzteren<br />

keinen Glauben schenken sollte, bevor er den Standpunkt des betroffenen Adligen<br />

erfährt, einen durchaus klassenbedingten Charakter hatte.<br />

Das Programm der Städte war dafür ausgesprochen wirtschaftlichen und nicht<br />

politischen Charakters. Es war verständlich, da zuerst eine ausreichende ökonomische<br />

Stellung erobert werden musste, bevor um politische Privilegien gekämpft<br />

werden konnte. Deswegen forderten die State: 1. Einfuhrverbot für Vieh; 2. Abschaffung<br />

des Bierbrauens durch die sog. Freien und durch die Bauern.<br />

Die Programme der drei politischen Partner haben ihre Merkmale in der Diskussion<br />

über das Projekt der Regimentsnottel hinterlassen.<br />

Zum ersten Abschnitt dieses Gesetzes, der die Angelegenheiten des Bischofsamtes<br />

regeln sollte, kamen zwei Stellungnahmen hervor: der Herzog schlug eine<br />

Abschaffung des Bischofsamtes vor; an seine Stelle sollten gewöhnliche Beamte —<br />

Superintendenten treten, wie es in Sachsen der Fall war, wo der Kurfürst zugleich<br />

zum Kirchenoberhaupt wurde. Dieser Schritt wurde von dem Herzog mit der Notwendigkeit<br />

der Sparmassnahmen begründet. Die Stände haben im Gegenteil eine<br />

Beibehaltung des bischöflichen Amtes und seine würdige Versorgung verlangt. Die<br />

Stände betrachteten diese Beibehaltung als ihr Privileg, da tatsächlich die starke<br />

Stellung der an ihrer Spitze stehenden zwei Bischöfe die absolutistischen Absichten<br />

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