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USTAWA O RZĄDZIE (REGIMENTSNOTTEL) PRUS KSIĄŻĘCYCH ...

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S. ein politisches Übergewicht des Adels über den Städten geschaffen wurde.<br />

Kapitel VI: Bemühungen um eine Bestätigung durch Polen. Verwirklichung und<br />

Bedeutung der Regimentsnottel.<br />

Den Ständen von Herzöglich-Preussen, die dieses grosse Privileg über die<br />

Zusammensetzung der Regierung und der Regentschaft in dem Herzogtum erkämpft<br />

haben, lag es nun daran, eine Bestätigung des Gesetzes durch den Lehnsherrn,<br />

d. i. durch Polen, zu bewerkstelligen. Es gab zwei Gründe, die dafür sprachen: 1. im<br />

Falle einer Übernahme Herzöglich-Preussens durch Polen hätte dann der König nur<br />

beschränkte Machtbefugnisse hinsichtlich der inneren Ordnung in diesem Teil<br />

Preussens zur Verfügung; 2. sollte der Herzog Albrecht sich an das Gesetz nicht<br />

halten, könnte man dann nach Polen appellieren.<br />

Diese Bemühungen scheiterten während der Lebenszeit König Sigismunds I, da<br />

er die Entscheidungsfreiheit für den Fall einer unmittelbaren Übernahme Preussens<br />

durch Polen beibehalten wollte. Der polnische König sprach sich aber auch gegen<br />

die Rechtskraft dieses Gesetzes während Albrechts Lebenszeit nicht aus und noch<br />

während dieser Zeit wurde 1566 die Regimentsnottel durch Polen offiziell anerkannt.<br />

Die Verwirklichung der Bestimmungen der Regimentsnottel verlief dagegen<br />

verschiedentlich. Die bischöflichen Ämter blieben 1550—1567 unbesetzt und die<br />

Versorgung der Bischöfe in den Jahren 1542—1550 liess viel zu wünschen übrig.<br />

Das Gesetz wurde aber zur Wiedereinführung des Bischofsamtes 1566 benutzt. Die<br />

Bestimmungen über die Versorgung der Herzogin, der Prinzessin und über die<br />

Obhut waren im Zusammenhang mit der neuen Situation in der herzoglichen Familie<br />

ziemlich schnell überlebt geworden. Am besten verlief die Verwirklichung des<br />

dritten Abschnitts der Regimentsnottel, der sich auf die Regierung und auf die<br />

Regentschaft bezog. Die Grundsätze des Indigenats und der Ämterbesetzung wurden<br />

dabei peinlich beobachtet.<br />

Zum Schluss lässt es sich über die Regimentsnottel sagen, dass sie zu einer Art<br />

Grundgesetz für Herzöglich-Preussen wurde. Die besagte Funktion wurde von der<br />

Regimentsnottel über hundert Jahre lang ausgeübt. Sie war zwar vor allen Dingen<br />

ein Privileg für den Adel, sie regelte aber zugleich die wichtigsten Verfassungsfragen<br />

(die übrigens auch in anderen Gesetzen ihre Berücksichtigung fanden) und<br />

darin liegt ihre besondere Bedeutung für die Geschichte Preussens nach der Säkularisierung<br />

des Deutschen Ordens.

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