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ProfNet PlagiatService -Prüfbericht-

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Textstelle (Prüfdokument) S. 198<br />

können.74 Beides, die Nichtachtung von Reichstagsbeschlüssen durch die<br />

Regierung und die Behinderung der Umsetzung von Reichstagsbeschlüssen<br />

durch Volksentscheidsanträge, zeigt die Schwierigkeiten der neuen<br />

parlamentarischen Demokratie auf, denen sich Parteien sowie ihre<br />

Abgeordneten und Regierungen stellen müssen. Die Plenardebatten in der<br />

Nationalversammlung und später im Reichstag beziehen auch die Mitglieder<br />

der Regierung ein. Denn mit der Revolution und der Verfassung von Weimar<br />

werden gemäß Artikel 68.2 die Reichsgesetze vom Reichstag beschlossen. Und<br />

gemäß Artikel 54 in der Formulierung des Gesetzes vom 18. Oktober 1918 zur<br />

Verfassung bedarf die Reichsregierung des Vertrauens des Reichstags. Der<br />

Reichspräsident ernennt Reichskanzler und Reichsminister, aber der<br />

Reichstag kann jedem einzelnen Regierungsmitglied das Misstrauen " So<br />

geschehen 1929 gegen die Unterzeichnung des Young-Plans, der eine Senkung<br />

der Schuldenlast mit langfristiger Rückzahlung (bis 1988) und eine vorzeitige<br />

Räumung des Rheinlandes bis Juli 1930 sowie Rückgabe von Reichsbank und<br />

Reichsbahn in deutsche Souveränität vorsieht. Im Bündnis Deutschnationale,<br />

Nationalsozialisten, Stahlhelm und Alldeutsche drohen sie mit ihrem zur<br />

Volksabstimmung gestellten Entwurf " Gesetz gegen die Versklavung des<br />

deutschen Volkes" dem sozialdemokratischen Reichskanzler Müller, den<br />

Ministern und deren Bevollmächtigten Zuchthaus bei Unterzeichnung des "<br />

Neuen Plans" an, wie auch in den Informationen der Bundeszentrale für<br />

politische Bildung dokumentiert ist. Diese Volksabstimmung ist gescheitert.<br />

Doch der Young-Plan wird wegen der Weltwirtschaftskrise 1932 in der<br />

Konferenz von Lausanne aufgehoben. aussprechen. Die Handhabung des<br />

Misstrauensvotums habe die Taktik des Reichstages gegenüber den<br />

Reichsregierungen bestimmt, da auf jede Maßnahme und Vorlage von der<br />

Mehrheit des Reichstages mit Misstrauensvotum geantwortet werden konnte.<br />

Die Reichsregierungen "<br />

Textstelle (Originalquellen)<br />

gestellten Entwurf "Gesetz gegen die Versklavung des deutschen Volkes" dem<br />

sozialdemokratischen Reichskanzler Müller, den Ministern und deren<br />

Bevollmächtigten Zuchthaus bei Unterzeichnung des 'Neuen Plans' androhen. 265<br />

Die Plenardebatten in der Nationalversammlung und später im Reichstag<br />

beziehen auch die Mitglieder der Regierung ein. Denn mit der Revolution und<br />

der Verfassung von Weimar werden gemäß Artikel 68.2 die Reichsgesetze vom<br />

Reichstag beschlossen. Und gemäß Artikel 54 in der Formulierung des<br />

Gesetzes vom 18. Oktober 1918 zur Verfassung bedarf die Reichsregierung des<br />

Vertrauens des Reichstags. Der Reichspräsident ernennt Reichskanzler und<br />

Reichsminister, aber der Reichstag kann jedem einzelnen Regierungsmitglied<br />

das Misstrauen aussprechen. Die Handhabung des Misstrauensvotums habe die<br />

Taktik des Reichstages gegenüber den Reichsregierungen bestimmt, da auf<br />

jede Maßnahme und Vorlage von der Mehrheit des Reichstages mit<br />

Misstrauensvotum geantwortet werden konnte. Die Reichsregierungen "mußten<br />

dieses Mittel exzessiv und demagogisch, verbunden mit den ebenfalls in der<br />

Weimarer Verfassung vorgesehenen Anträgen auf Volksbegehren. So<br />

geschehen gegen die Unterzeichnung des Young-Plans im Bündnis<br />

Deutschnationale Nationalsozialisten, Stahlhelm und Alldeutsche, die mit<br />

ihrem zur Volksabstimmung gestellten Entwurf "Gesetz gegen die<br />

Versklavung des deutschen Volkes" dem sozialdemokratischen Reichskanzler<br />

Müller, den Ministern und deren Bevollmächtigten Zuchthaus bei<br />

Unterzeichnung des 'Neuen Plans' androhen. 265<br />

Die Plenardebatten in der<br />

Nationalversammlung und später im Reichstag beziehen auch die Mitglieder<br />

der Regierung ein. Denn mit der Revolution und der Verfassung von<br />

Oktober 1918 zur Verfassung bedarf die Reichsregierung des Vertrauens des<br />

Reichstags. Der Reichspräsident ernennt Reichskanzler und Reichsminister,<br />

aber der Reichstag kann jedem einzelnen Regierungsmitglied das Misstrauen<br />

aussprechen. Die Handhabung des Misstrauensvotums habe die Taktik des<br />

Reichstages gegenüber den Reichsregierungen bestimmt, da auf jede Maßnahme<br />

und Vorlage von der Mehrheit des Reichstages mit Misstrauensvotum<br />

1 Möller, Ruth: Dr. Julius Leber, 2012, S. 134<br />

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<strong>Prüfbericht</strong><br />

38442<br />

29.01.2014<br />

143<br />

<strong>ProfNet</strong><br />

Institut für Internet-Marketing<br />

34% Einzelplagiatswahrscheinlichkeit

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