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ProfNet PlagiatService -Prüfbericht-

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Textstelle (Prüfdokument) S. 437<br />

Textstelle (Originalquellen)<br />

Kraft. (2) Wlh dem gleichen Tage treten das Wehrgesetz vom 23. März 1921 ( I S. 959) vorgesehenen Blättern auch in den Verordnungsblättern der<br />

Reichsgesetzbl. S. 329) sowie die Änderungsgesetze vom 18. Juni 1921 und vom Wehrmacht verkündet werden. § 38 (1) Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der<br />

20. Juli 1933 ( Reichsgesetzbl. 1921 S?787; 1933 S. 526, 566) außer Kraft. Verkündung in Kraft. (2) Mit dem gleichen Tage treten das Wehrgesetz vom<br />

Berlin, den 21. Mai 1935. Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler Der R 23. März 1921 (Reichsgesetzbl. S. 329) sowie die Änderungsgesetze vom 18.<br />

eichs weh rminister von Blomberg Der Reichsminister des Innern Frkk 7.18 Juni 1921 und vom 20. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1921 S. 787; 1933 S. 526,<br />

Annedore Lebers erste öffentliche Rede / ! , - ' . -. I' ' :! *. - -. 1<br />

566) au&szlig;er Kraft. Berlin, den 21. Mai 1935. Der Führer und<br />

- ' .'. , . , - - - - .... i ; 1 - . . . ... . 1: : . i.c-.e - ...... i IT. ' Reichskanzler Adolf Hitler Der Reichswehrminister von Blomberg Der<br />

il? i.. i . ir.: '.1'-.". ' i , 1 V ; ..... : -. . .' ' ' , ! , ' ' - I ! .... , . ; .... Reichsminister des Innern Frick Dieses Dokument ist Bestandteil von Weitere<br />

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8 230 350 Satz Ausrüstungsstücke für Soldaten<br />

<strong>PlagiatService</strong><br />

<strong>Prüfbericht</strong><br />

38442<br />

29.01.2014<br />

372<br />

7 300 Pistolen und Revolver 180 M.G.-Schlitten 21 Fahrbare Werkstätten 12<br />

Flakgeschützwagen 11 Protzen 422<br />

4 Panzerkreuzer 19 Kleine Kreuzer 21 Schul- und Spezialschiffe 83 Torpedoboote 315 U-Boote<br />

Bemerkungen zu A und B Ferner unterlagen der Zerstörungspflicht: Fahrzeuge aller Art,<br />

Gaskampf- und zum Teil Gasschutzmittel, Treib- und Sprengmittel, Scheinwerfer,<br />

Visiereinrichtungen, Entfernungs- und Schallmeßgerät, optische Geräte aller Art,<br />

Pferdegeschirr, Schmalspurgerät, Felddruckereien, Feldküchen, Werkstätten, Hieb- und<br />

Stichwaffen, Stahlhelme, Munitionstransportmaterial, Normal- und Spezialmaschinen der<br />

Kriegsindustrie sowie Einspannvorrichtungen, Zeichnungen dazu, Flugzeug- und<br />

Luftschiffhallen usw. Nach dieser geschichtlich beispiellosen Erfüllung eines Vertrages hatte<br />

das deutsche Volk ein Anrecht, die Einlösung der eingegangenen Verpflichtungen auch von<br />

der anderen Seite zu erwarten. De ......<br />

2) als Beamte angestellt werden, ohne in den Beurlaubtenstand überführt zu werden, 4. die aus dem<br />

Beurlaubtenstande zu Übungen oder sonstigem aktiven Wehrdienst einberufenen Offiziere,<br />

Unteroffiziere und Mannschaften und Wehrmachtbeamten nach Ziffer 3; b) den Wehrdienst<br />

im Beurlaubtenstande. Im Beurlaubtenstande stehen die Angehörigen: 1. der Reserve, 2. der<br />

Ersatzreserve, 3. der Landwehr. (2) Die nach § 6 einberufenen Jahrgänge im Alter von über 45<br />

Lebensjahren bilden den Landsturm. (1) Der Führer und Reichskanzler setzt die Dauer der<br />

aktiven Dienstpflicht für die Wehrpflichtigen fest. (2) Die Wehrpflichtigen werden in der<br />

Regel in dem Kalenderjahr, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden, zur Erfüllung der<br />

aktiven Dienstpflicht einberufen. Freiwilliger Eintritt in die Wehrmacht ist schon ......<br />

1 ', : ' - ' . \~ ; i . - - - . ., ' tfii -i ..... - ' ' 440<br />

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