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Textstelle (Prüfdokument) S. 295<br />

Das 2004 vom Deutschen Bundestag beschlossene<br />

Parlamentsbeteiligungsgesetz legt fest, dass der Einsatz der Bundeswehr im<br />

Ausland nur mit Zustimmung des Parlaments zu einem genau beschriebenen<br />

Mandat erfolgen kann. Und die Aussage von Dr. Peter Struck als<br />

Verteidigungsminister, Deutschlands Freiheit werde am Hindukusch verteidigt,<br />

ist oft zitiert und kritisiert und problematisiert worden. Diese Aussage zeigt<br />

jedoch den nunmehr notwendigen geänderten Blick auf die neuen Aufgaben der<br />

Bundeswehr im geeinten Deutschland als NATO- Bündnispartner und als<br />

Mitglied der Vereinten Nationen in einer globalisierten Welt. auch auf das<br />

entwicklungspolitische-militärische Verhältnis als Beginn einer neuen Allianz.<br />

Denn die ,alte' Bundeswehr des .Kalten Krieges', die im Rahmen der NATO-<br />

Mitgliedschaft im Westteil des geteilten Deutschland als'Verteidigungsarmee<br />

gegen mögliche Angriffe des im Warschauer Pakt organisierten Ostblocks<br />

konzipiert wurde, hat ebenso .ausgedient', wie die im Ostteil des geteilten<br />

Deutschland gegen die NATO aufgebaute Nationale Volksarmee NVA. 129<br />

Parlamentsarmee und Parlamentsbeteiligungsgesetz Konflikte und gewalttatige<br />

Auseinandersetzungen in der Welt haben zugenommen, sind global geworden<br />

und bedürfen globaler Strategien der Konfliktbewältigung und der<br />

Konfliktprävention. Neue Aufgaben, die sich nicht allein mit Diplomatie und<br />

Waffen lösen lassen. Daher haben die SPD-geführte Regierung und Koalition<br />

in der 14. Legislaturperiode den Bundessicherheitsrat um das<br />

Entwicklungsministerium erweitert und das Parlamentsbeteiligungsgesetz, das<br />

den Einsatz der Bundeswehr unter Parlamentsvorbehalt stellt, eingebracht und<br />

durch den Bundestag verabschiedet. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr<br />

werden vom Parlament mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz130 unter<br />

Vorbehalt gestellt. Jedem Einsatz muss vom Deutschen Bundestag zugestimmt<br />

werden, auch die Fortsetzung oder die Veränderung der Mandate. Das<br />

Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Entscheidungen, zuletzt im Oktober<br />

2009, die Entscheidungen der Exekutive im Bereich der Außen- und<br />

Sicherheitspolitik zunehmend parlamentarisiert. In den 80er Jahren des vorigen<br />

Jahrhunderts reicht die generelle Zustimmung des Bundestages zum NATO-<br />

Vertrag nach Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes noch aus, das<br />

Bundesverfassungsgericht hat eher den parlamentsfreien außenpolitischen<br />

Vorrang betont. Jetzt wird durch Grundgesetzänderung das Parlament<br />

entscheidend, auch wenn es selbst keinen Antrag auf Einsatz der Armee stellen<br />

darf. Mit der Anwendung von Gewalt endet der Gestaltungsspielraum der<br />

Textstelle (Originalquellen)<br />

dem Parlament. 463 Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan nach dem 11.<br />

September 2001 ist nach wie vor umstritten. Und die Aussage des damaligen<br />

Verteidigungsministers Dr. Peter Struck, Deutschlands Freiheit werde am<br />

Hindukusch verteidigt, ist oft zitiert und kritisiert und problematisiert worden.<br />

Diese Aussage zeigt jedoch den nunmehr notwendigen geänderten Blick auf<br />

die neuen Aufgaben der Bundeswehr als NATO-Bündnispartner und als<br />

Mitglied der Vereinten Nationen in einer globalisierten Welt. 464<br />

Denn die 'alte'<br />

Bundeswehr des 'Kalten Krieges', die im Rahmen der NATO-Mitgliedschaft<br />

im Westteil des geteilten Deutschland als Verteidigungsarmee gegen mögliche<br />

Angriffe des im Warschauer Pakt organisierten Ostblocks konzipiert wurde, hat<br />

ebenso 'ausgedient', wie die im Ostteil des geteilten Deutschland gegen die NATO<br />

aufgebaute Nationale Volksarmee NVA. 5.1.1 Parlamentsarmee und<br />

Parlamentsbeteiligungsgesetz Die Konflikte und gewalttätigen<br />

Auseinandersetzungen in der Welt haben zugenommen, sind global geworden<br />

und bedürfen globaler Strategien der Konfliktbewältigung und der<br />

Konfliktprävention. 465<br />

Neue Aufgaben, die sich nicht allein mit Diplomatie und<br />

Waffen lösen lassen. Daher haben die SPDgeführte Regierung und Koalition in<br />

der 14. Legislaturperiode den Bundessicherheitsrat um das<br />

Entwicklungsministerium erweitert und das Parlamentsbeteiligungsgesetz, das<br />

den Einsatz der Bundeswehr unter Parlamentsvorbehalt stellt, eingebracht und<br />

verabschiedet. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr werden vom Parlament<br />

mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz 466<br />

unter Vorbehalt gestellt. Jedem<br />

Einsatz muss vom Deutschen Bundestag zugestimmt werden, auch die<br />

Fortsetzung oder Veränderung der Mandate. Das Bundesverfassungsgericht hat<br />

mit seinen Entscheidungen, zuletzt im Oktober 2009, die Entscheidungen der<br />

Exekutive im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik zunehmend<br />

parlamentarisiert. In den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts reicht die<br />

generelle Zustimmung des Bundestages zum NATO-Vertrag nach Art. 59 Abs.<br />

2 des Grundgesetzes noch aus, das Bundesverfassungsgericht hat eher den<br />

parlamentsfreien außenpolitischen Vorrang betont. Jetzt wird durch<br />

Grundgesetzänderung das Parlament entscheidend, auch wenn es selbst keinen<br />

Antrag auf Einsatz der Armee stellen darf. Mit der Anwendung von Gewalt<br />

1 Möller, Ruth: Dr. Julius Leber, 2012, S. 225<br />

1 Möller, Ruth: Dr. Julius Leber, 2012, S. 226<br />

<strong>PlagiatService</strong><br />

<strong>Prüfbericht</strong><br />

38442<br />

29.01.2014<br />

248<br />

<strong>ProfNet</strong><br />

Institut für Internet-Marketing<br />

74% Einzelplagiatswahrscheinlichkeit

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