ProfNet PlagiatService -Prüfbericht-
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Textstelle (Prüfdokument) S. 295<br />
Das 2004 vom Deutschen Bundestag beschlossene<br />
Parlamentsbeteiligungsgesetz legt fest, dass der Einsatz der Bundeswehr im<br />
Ausland nur mit Zustimmung des Parlaments zu einem genau beschriebenen<br />
Mandat erfolgen kann. Und die Aussage von Dr. Peter Struck als<br />
Verteidigungsminister, Deutschlands Freiheit werde am Hindukusch verteidigt,<br />
ist oft zitiert und kritisiert und problematisiert worden. Diese Aussage zeigt<br />
jedoch den nunmehr notwendigen geänderten Blick auf die neuen Aufgaben der<br />
Bundeswehr im geeinten Deutschland als NATO- Bündnispartner und als<br />
Mitglied der Vereinten Nationen in einer globalisierten Welt. auch auf das<br />
entwicklungspolitische-militärische Verhältnis als Beginn einer neuen Allianz.<br />
Denn die ,alte' Bundeswehr des .Kalten Krieges', die im Rahmen der NATO-<br />
Mitgliedschaft im Westteil des geteilten Deutschland als'Verteidigungsarmee<br />
gegen mögliche Angriffe des im Warschauer Pakt organisierten Ostblocks<br />
konzipiert wurde, hat ebenso .ausgedient', wie die im Ostteil des geteilten<br />
Deutschland gegen die NATO aufgebaute Nationale Volksarmee NVA. 129<br />
Parlamentsarmee und Parlamentsbeteiligungsgesetz Konflikte und gewalttatige<br />
Auseinandersetzungen in der Welt haben zugenommen, sind global geworden<br />
und bedürfen globaler Strategien der Konfliktbewältigung und der<br />
Konfliktprävention. Neue Aufgaben, die sich nicht allein mit Diplomatie und<br />
Waffen lösen lassen. Daher haben die SPD-geführte Regierung und Koalition<br />
in der 14. Legislaturperiode den Bundessicherheitsrat um das<br />
Entwicklungsministerium erweitert und das Parlamentsbeteiligungsgesetz, das<br />
den Einsatz der Bundeswehr unter Parlamentsvorbehalt stellt, eingebracht und<br />
durch den Bundestag verabschiedet. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr<br />
werden vom Parlament mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz130 unter<br />
Vorbehalt gestellt. Jedem Einsatz muss vom Deutschen Bundestag zugestimmt<br />
werden, auch die Fortsetzung oder die Veränderung der Mandate. Das<br />
Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Entscheidungen, zuletzt im Oktober<br />
2009, die Entscheidungen der Exekutive im Bereich der Außen- und<br />
Sicherheitspolitik zunehmend parlamentarisiert. In den 80er Jahren des vorigen<br />
Jahrhunderts reicht die generelle Zustimmung des Bundestages zum NATO-<br />
Vertrag nach Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes noch aus, das<br />
Bundesverfassungsgericht hat eher den parlamentsfreien außenpolitischen<br />
Vorrang betont. Jetzt wird durch Grundgesetzänderung das Parlament<br />
entscheidend, auch wenn es selbst keinen Antrag auf Einsatz der Armee stellen<br />
darf. Mit der Anwendung von Gewalt endet der Gestaltungsspielraum der<br />
Textstelle (Originalquellen)<br />
dem Parlament. 463 Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan nach dem 11.<br />
September 2001 ist nach wie vor umstritten. Und die Aussage des damaligen<br />
Verteidigungsministers Dr. Peter Struck, Deutschlands Freiheit werde am<br />
Hindukusch verteidigt, ist oft zitiert und kritisiert und problematisiert worden.<br />
Diese Aussage zeigt jedoch den nunmehr notwendigen geänderten Blick auf<br />
die neuen Aufgaben der Bundeswehr als NATO-Bündnispartner und als<br />
Mitglied der Vereinten Nationen in einer globalisierten Welt. 464<br />
Denn die 'alte'<br />
Bundeswehr des 'Kalten Krieges', die im Rahmen der NATO-Mitgliedschaft<br />
im Westteil des geteilten Deutschland als Verteidigungsarmee gegen mögliche<br />
Angriffe des im Warschauer Pakt organisierten Ostblocks konzipiert wurde, hat<br />
ebenso 'ausgedient', wie die im Ostteil des geteilten Deutschland gegen die NATO<br />
aufgebaute Nationale Volksarmee NVA. 5.1.1 Parlamentsarmee und<br />
Parlamentsbeteiligungsgesetz Die Konflikte und gewalttätigen<br />
Auseinandersetzungen in der Welt haben zugenommen, sind global geworden<br />
und bedürfen globaler Strategien der Konfliktbewältigung und der<br />
Konfliktprävention. 465<br />
Neue Aufgaben, die sich nicht allein mit Diplomatie und<br />
Waffen lösen lassen. Daher haben die SPDgeführte Regierung und Koalition in<br />
der 14. Legislaturperiode den Bundessicherheitsrat um das<br />
Entwicklungsministerium erweitert und das Parlamentsbeteiligungsgesetz, das<br />
den Einsatz der Bundeswehr unter Parlamentsvorbehalt stellt, eingebracht und<br />
verabschiedet. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr werden vom Parlament<br />
mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz 466<br />
unter Vorbehalt gestellt. Jedem<br />
Einsatz muss vom Deutschen Bundestag zugestimmt werden, auch die<br />
Fortsetzung oder Veränderung der Mandate. Das Bundesverfassungsgericht hat<br />
mit seinen Entscheidungen, zuletzt im Oktober 2009, die Entscheidungen der<br />
Exekutive im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik zunehmend<br />
parlamentarisiert. In den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts reicht die<br />
generelle Zustimmung des Bundestages zum NATO-Vertrag nach Art. 59 Abs.<br />
2 des Grundgesetzes noch aus, das Bundesverfassungsgericht hat eher den<br />
parlamentsfreien außenpolitischen Vorrang betont. Jetzt wird durch<br />
Grundgesetzänderung das Parlament entscheidend, auch wenn es selbst keinen<br />
Antrag auf Einsatz der Armee stellen darf. Mit der Anwendung von Gewalt<br />
1 Möller, Ruth: Dr. Julius Leber, 2012, S. 225<br />
1 Möller, Ruth: Dr. Julius Leber, 2012, S. 226<br />
<strong>PlagiatService</strong><br />
<strong>Prüfbericht</strong><br />
38442<br />
29.01.2014<br />
248<br />
<strong>ProfNet</strong><br />
Institut für Internet-Marketing<br />
74% Einzelplagiatswahrscheinlichkeit