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Textstelle (Prüfdokument) S. 377<br />

Staatsangehörigkeit besi z [ 3 ] Die allgemeine Wehrpflicht ist im Reiche und in<br />

den deutschen Ländern abgescha §2 Die Zahl der Soldaten und Militärbeamten<br />

des Reichsheers beträgt höchstens 100.000. In diese Zahl sind eingeschlossen 4.<br />

000 Offiziere und im Offiziersrang stehende Militärbeamte. Hierzu treten 300<br />

Sanitäts- und 200 Veterinäroffiziere. §3 [1] Im Reichsheer werde aufgestellt:<br />

21 Infanterie-Regimenter zu je 3 Bataillonen und je 1 Minenwerferkompagnie,<br />

21 Ausbildungsbataillone. 18 Reiter-Regimenter zu je 4 Eskadronen, 7<br />

selbständige Eskadronen, § 4 [1] Die kleinste Truppeneinheit (Kompagnie usw.<br />

) des Reichsheers wird in der Regel durch einen Hauptmann oder Rittmeister<br />

mit Hilfe der erforderlichen Anzahl von Leutnanten (Oberleutnanten) und U<br />

nteroffizieren befehligt. In der Regel steht an der Spitze eines Bataillons (einer<br />

Abteilung) ein Stabsoffizier (Oberstleutnant, Major), an der Spitze eines<br />

Regiments ein älterer Stabsoffizier (Oberst. Oberstleutnant). Die Infanterie<br />

sowie die Artillerie der Divisionen werden je einem Führer (General oder<br />

Oberst) unterstellt. Jede Division und jede Gruppe wird von einem General<br />

befehligt, dem ein Stab beigegeben ist. Jede Division wird in der Regel in<br />

einem Wehrkreis untergebracht. [ 2 ] in Festungen, großen offenen Orten und<br />

auf Truppenübungsplätzen können Kommandanturer errichtet Vierden. § 5 Die<br />

Zahl der Soldaten und Militärbeamten der Reichsmarine beträgt höchstens 15.<br />

000. In diese Zahl sind eingeschlossen 1.500 Offiziere und Deckoffiziere. § 6<br />

M ) Die Reichsmarine besteht aus den Marineteilen zur See und am Lande. [2J<br />

Die Flotte wird gebildet aus: 6 Linienschiffen, g "leinen<br />

Textstelle (Originalquellen)<br />

Militärbeamten gebildet und ergänzt werden. Zu den Soldaten gehören die<br />

Offiziere aller Gattungen, die Deckoffiziere, Unteroffiziere und Mannschaften.<br />

[2] Alle Angehörigen der Wehrmacht müssen die deutsche Staatsangehörigkeit<br />

besitzen. [3] Die allgemeine Wehrpflicht ist im Reiche und in den deutschen<br />

Ländern abgeschafft. § 2 Die Zahl der Soldaten und Militärbeamten des<br />

Reichsheers beträgt höchstens 100.000. In diese Zahl sind eingeschlossen 4.000<br />

Offiziere und im Offiziersrang stehende Militärbeamte. Hierzu treten 300<br />

Sanitäts- und 200 Veterinäroffiziere.[ 1] § 3 [1] Im Reichsheer werde<br />

aufgestellt: 21 Infanterie-Regimenter zu je 3 Bataillonen und je 1<br />

Minenwerferkompagnie, 21 Ausbildungsbataillone, 18 Reiter-Regimenter zu je<br />

4 Eskadronen, 7 selbständige Eskadronen, 18 Ausbildungs-Eskadronen, 7<br />

Artillerie-Regimenter zu je 3 Abteilungen, 3 selbständige Artillerie-<br />

Abteilungen, 7 Ausbildungs-Batterien, 7 Pionier-Bataillone, 7 Nachrichten-<br />

Abteilungen, 7 Kraftfahr-Abteilungen, 7 Fahr-Abteilungen, 7 Sanitäts-<br />

Abteilungen. [2] Hieraus werden 2 Gruppenkommandos, 7 Divisionen und 3<br />

Reiter-Divisionen gebildet. § 4 [1] Die kleinste Truppeneinheit (Kompagnie usw.<br />

) des Reichsheers wird in der Regel durch einen Hauptmann oder Rittmeister<br />

mit Hilfe der erforderlichen Anzahl von Leutnanten (Oberleutnanten) und<br />

Unteroffizieren befehligt. In der Regel steht an der Spitze eines Bataillons (<br />

einer Abteilung) ein Stabsoffizier (Oberstleutnant, Major), an der Spitze eines<br />

Regiments ein älterer Stabsoffizier (Oberst, Oberstleutnant). Die Infanterie<br />

sowie die Artillerie der Divisionen werden je einem Führer (General oder<br />

Oberst) unterstellt. Jede Division und jede Gruppe wird von einem General<br />

befehligt, dem ein Stab beigegeben ist. Jede Division wird in der Regel in<br />

einem Wehrkreis untergebracht. [2] In Festungen, gro&szlig;en offenen Orten<br />

und auf Truppenübungsplätzen können Kommandanturen errichtet werden. § 5<br />

Die Zahl der Soldaten und Militärbeamten der Reichsmarine beträgt höchstens<br />

15.000. In diese Zahl sind eingeschlossen 1.500 Offiziere und Deckoffiziere. §<br />

6 [1] Die Reichsmarine besteht aus den Marineteilen zur See und am Lande. [2]<br />

Die Flotte wird gebildet aus: 6 Linienschiffen, 6 kleinen Zerstörern 12<br />

Zerstörern und 12 Torpedobooten. § 7 Au&szlig;erdem gehören zur Wehrmacht<br />

in Grenzen der in den §§ 2 und 5 festgesetzten Stärken die Soldaten und die<br />

62 Wehrgesetz, 1921, S.<br />

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<strong>Prüfbericht</strong><br />

38442<br />

29.01.2014<br />

340<br />

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