S. Schönherr (Beitrag): Konversion der Streitkräfte - DSS
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Grenze zwischen den nunmehr existierenden Militärblöcken NATO und<br />
Warschauer Vertrag geschuldet.<br />
Bereits Ende 1956 war dem Grenzschutzorgan die Aufgabe gestellt worden,<br />
kleinere bewaffnete Gruppen gefangenzunehmen o<strong>der</strong> bei Wi<strong>der</strong>stand zu<br />
vernichten, bei Angriffen größerer bewaffneter Gruppen aber die Grenzabschnitte<br />
im Stützpunktsystem zu verteidigen und dabei aktiv zu handeln. 2<br />
Diese Orientierung fußte auf den furchtbaren Erfahrungen, die die Sowjetunion<br />
1941 bei dem wortbrüchigen Überfall seitens des faschistischen<br />
Deutschland sammeln musste. Gerade die Grenztruppen <strong>der</strong> UdSSR waren<br />
damals völlig überrascht worden, auf militärische Handlungen wenig vorbereitet<br />
gewesen und erlitten trotz heldenhaften Wi<strong>der</strong>standes an einigen Abschnitten<br />
insgesamt schwere Verluste. Auch die vor<strong>der</strong>en Verteidigungsstreifen<br />
<strong>der</strong> Landstreitkräfte wurden durch die angreifenden deutschen Truppen<br />
überrannt. Das sollte sich nie wie<strong>der</strong>holen, auch und vor allem nicht an <strong>der</strong><br />
nunmehrigen Trennlinie zwischen den Militärblöcken.<br />
1956 lagen diese negativen Erfahrungen erst 15 Jahre zurück, waren also für<br />
die sowjetische Generalität noch in sehr frischer Erinnerung, und die Lehren<br />
daraus blieben eine wichtige Quelle für das Handeln des Warschauer Vertrages.<br />
Je mehr <strong>der</strong> Kalte Krieg voranschritt, desto brisanter wurde die Lage an<br />
<strong>der</strong> Staatsgrenze. Beide Seiten dislozierten Vorauskräfte bzw. Deckungstruppen<br />
in Grenznähe, organisierten die militärische Aufklärung an <strong>der</strong> Grenze<br />
und über die Grenze, handelten in groß angelegten Manövern bis in unmittelbare<br />
Grenznähe. Für das Grenzsicherungsorgan wurden unter diesen Bedingungen<br />
die militärischen Aufgaben zu den bestimmenden.<br />
Im Ergebnis dieser Entwicklung wurde die Deutsche Grenzpolizei als Grenztruppe<br />
mit Wirkung vom 15.09.1961 dem Minister für Nationale Verteidigung<br />
unterstellt. 3 Das war insofern eine Ausnahme, als in <strong>der</strong> überwiegenden<br />
Mehrzahl aller damaligen sozialistischen Staaten die Grenzschutzorgane den<br />
Ministerien des Innern unterstellt blieben, auch in Staaten des Warschauer<br />
Vertrages. In <strong>der</strong> Sowjetunion selbst unterstanden die Grenztruppen kurzzeitig<br />
dem Ministerium des Innern, auf Dauer immer dem Ministerium für<br />
Staatssicherheit. In <strong>der</strong> DDR aber wurden die Grenztruppen aus den genann-<br />
2 Siehe Beschluss <strong>der</strong> Sicherheitskommission <strong>der</strong> DDR vom 13.11.1956. Zit. nach H. W. Deim,<br />
Militärstrategische Planungen <strong>der</strong> Bündnisse in Europa und <strong>der</strong> militärische Schutz <strong>der</strong><br />
Staatsgrenze <strong>der</strong> DDR, in: K.-D Baumgarten, P. Freitag, Die Grenzen <strong>der</strong> DDR,<br />
Berlin 2004, S. 41.<br />
3 Siehe ebenda, S. 65.