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S. Schönherr (Beitrag): Konversion der Streitkräfte - DSS

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in <strong>der</strong> Truppe traten in den Hintergrund. Das politische Bewusstsein sollte<br />

die Mängel ausgleichen.<br />

Das hatte logischerweise noch eine an<strong>der</strong>e Konsequenz. Gab es bei den Armeeangehörigen<br />

Unzufriedenheit und Kritik an den Verhältnissen, dann waren<br />

nicht die Verhältnisse schuld, son<strong>der</strong>n ungenügende o<strong>der</strong> mangelhafte<br />

ideologische Arbeit. Hinzu kam <strong>der</strong> Zwang, mittels <strong>der</strong> ideologischen Beeinflussung<br />

die real existierende Kluft zwischen offiziellen Verkündigungen und<br />

erlebter Wirklichkeit vertuschen zu müssen und die Illusion einer heilen Welt<br />

zu indoktrinieren. Hinzu kam, dass wir Lehroffiziere, und nicht nur wir, insofern<br />

in einer misslichen Lage waren, als wir das ganze Ausmaß des wirtschaftlichen<br />

Nie<strong>der</strong>gangs <strong>der</strong> DDR gar nicht einschätzen konnten. So blieb es dabei,<br />

bestehende Missstände auf subjektive und örtliche Fehler zu schieben.<br />

Die grundlegenden Mängel des Systems wurden im Grunde nicht erfasst.<br />

Ein weiterer Kerngedanke <strong>der</strong> neuen Konzeption des Lehrstuhls war die konsequente<br />

Trennung von Partei und Staat. Seit Gründung <strong>der</strong> NVA bestimmten<br />

die Beschlüsse <strong>der</strong> SED und die Parteipolitik den Inhalt <strong>der</strong> politischen<br />

Arbeit und das Handeln <strong>der</strong> <strong>Streitkräfte</strong>. Nun nicht mehr. Im Dokument<br />

heißt es: „<strong>Streitkräfte</strong> erfüllen ihre Funktion zur Realisierung gesamtgesellschaftlicher<br />

Interessen. In das fließt das Interesse aller Klassen und Schichten<br />

ein ...“. Dementsprechend gehörten zu den vorgeschlagenen, grundlegenden<br />

Verän<strong>der</strong>ungen die nachfolgend genannten Inhalte <strong>der</strong> staatsbürgerlichen Bildung:<br />

� <strong>der</strong> Sinn des Soldatseins;<br />

� <strong>der</strong> Verfassungsauftrag <strong>der</strong> NVA;<br />

� das politisches System in <strong>der</strong> DDR;<br />

� das politische System an<strong>der</strong>er Län<strong>der</strong> und<br />

� die rechtlichen Grundlagen des Wehrdienstes.<br />

Allerdings ist auch hier hinzuzufügen, dass die Trennung von Partei und Staat<br />

theoretisch schon immer mehr o<strong>der</strong> weniger, o<strong>der</strong> pro forma, Bestandteil <strong>der</strong><br />

Lehre war, unabhängig davon, dass seit 1968 die führende Rolle <strong>der</strong> SED<br />

zum Verfassungsgrundsatz erhoben worden war. Im Grunde konnte man<br />

sich hier sogar auf das Statut <strong>der</strong> SED stützen, bzw. das Statut ließ formal gar<br />

keine an<strong>der</strong>e Wahl zu. Nunmehr sollte <strong>der</strong> neue Standpunkt weit reichende<br />

Folgen haben. Danach waren nicht mehr das Programm und die Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> SED zum Hauptgegenstand <strong>der</strong> politischen Ausbildung zu machen, son<strong>der</strong>n<br />

die Verfassung und die Gesetze <strong>der</strong> DDR. Unsere damalige Konsequenz<br />

lautete dann (im Original fett gedruckt): „Es ist daher zwischen staatlicher politischer<br />

Arbeit und politischer Arbeit gesellschaftlicher Organisationen zu unterscheiden.<br />

Diese qualitative Unterscheidung macht die strikte institutionelle

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