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Ökobilanzierung der Altfahrzeugverwertung am Fallbeispiel eines ...

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8<br />

2 Grundlagen und Methodik<br />

Die FSV und die AltautoV wurden <strong>am</strong> 01.07.2002 durch die Altfahrzeug-Verordnung<br />

abgelöst.<br />

Die Altfahrzeug-Verordnung enthält über die Bereiche <strong>der</strong> AltautoV hinaus wesentliche<br />

Neuerungen zu Rücknahme- und Überlassungspflichten, Entsorgungspflichten mit<br />

Verwertungsquoten, zur Abfallvermeidung durch Rezyklateinsatz und Stoffverboten sowie zu<br />

Demontageinformationen. Diese werden detaillierter in Kapitel 2.1.6 zum Altfahrzeug-Gesetz<br />

erläutert.<br />

2.1.5 Die Altfahrzeug-Richtlinie <strong>der</strong> Europäischen Union (ELV-Directive)<br />

Vom EU-Parl<strong>am</strong>ent wurde im September 2000 die Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge,<br />

die „End-Of-Live-Vehicle-Directive“, verabschiedet. Durch diese Richtlinie sollen „...die<br />

verschiedenen einzelstaatlichen Maßnahmen in Bezug auf Altfahrzeuge (...) harmonisiert<br />

werden“ [10].<br />

Die EU-Altfahrzeug-Richtlinie wurde im April 2002 in deutsches Recht umgesetzt. Das neue<br />

Gesetz sieht gegenüber den bisher geltenden Regelungen <strong>der</strong> Altauto-Verordnung wesentliche<br />

Än<strong>der</strong>ungen vor. Hersteller und Importeure sind künftig zur kostenlosen Rücknahme <strong>der</strong><br />

Altfahrzeuge verpflichtet und haben hierzu ein flächendeckendes Rücknahmesystem<br />

einzurichten. Außerdem werden verbindliche Recyclingquoten für die Jahre 2006 und 2015<br />

festgeschrieben, wobei <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> energetischen Verwertung begrenzt wird. Die Einhaltung<br />

dieser Quoten ist Voraussetzung für den Erhalt <strong>der</strong> Typzulassung für neue Fahrzeuge.<br />

Kosten<br />

Quote<br />

Entwicklung<br />

Okt.<br />

2000<br />

Rechtsgültigkeit <strong>der</strong> EU-Altfahrzeug-Richtlinie<br />

Juli<br />

2002<br />

Kostenlosigkeit <strong>der</strong> Verwertung aller neu zugelassenen Fahrzeuge<br />

Jan.<br />

2003<br />

Juli<br />

2003<br />

Verbot von Pb, Cd, Hg und Cr VI für alle in Verkehr gebrachten PKW<br />

Jan.<br />

2006<br />

85 Gew.% Verwertung aller Altfahrzeuge (in D „FSV“ bereits ab 2002)<br />

Jan.<br />

2007<br />

Rückwirkende Kostenlosigkeit <strong>der</strong> Verwertung aller Altfahrzeuge<br />

Abbildung 2-1: Zeitlicher Überblick über die Vorgaben <strong>der</strong> ELV-Directive [10], [13]<br />

Die Tatsache, dass die EU-Altauto-Richtlinie bestehende nationale Vorschriften und Systeme<br />

unberücksichtigt lässt, muss als problematisch angesehen werden. Aufgrund mangeln<strong>der</strong><br />

Jan.<br />

2015<br />

95 Gew.% Verwertung aller Altfahrzeuge<br />

Demontageinformationen für neue Fahrzeugtypen 6 Monate nach Markteinführung bereitstellen<br />

Dez.<br />

2008<br />

Nachweis 95 Gew.% Verwertbarkeit für alle in Verkehr gebrachten PKW<br />

Zeit

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