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Ökobilanzierung der Altfahrzeugverwertung am Fallbeispiel eines ...

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4 Recyclingprozesse im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Altfahrzeugverwertung</strong><br />

und die Umsetzung im GaBi-Modell<br />

Die Angaben zum Mengenaufkommen an Shred<strong>der</strong>leichtfraktion in Deutschland von 400.000<br />

– 600.000 t/a beruhen zumeist auf Schätzungen bzw. Hochrechnungen. Es ist jedoch davon<br />

auszugehen, dass diese Zahlen das tatsächliche SLF-Aufkommen aus <strong>der</strong><br />

<strong>Altfahrzeugverwertung</strong> erheblich überschätzen. Die Menge beläuft sich eher auf ca.<br />

150.000 t/a (1996). Eine differenzierte Analyse dieser Angaben unter Einbeziehung bzw.<br />

Kennzeichnung <strong>der</strong> berücksichtigten und unberücksichtigten Zus<strong>am</strong>menhänge sowie<br />

Prognosen <strong>der</strong> zukünftig zu erwartenden SLF-Menge findet sich in [129].<br />

Verwertung <strong>der</strong> Shred<strong>der</strong>leichtfraktion – aktueller Stand und zukünftige Optionen:<br />

Zur Orientierung sei an dieser Stelle die <strong>der</strong>zeitige und in naher Zukunft zu erwartende<br />

diesbezügliche gesetzliche Situation vorangestellt.<br />

Seit 01.04.1991 wurde die SLF aufgrund ihres Schadstoffgehaltes und <strong>der</strong> anfallenden<br />

Mengen durch die TA Abfall (vgl. Kapitel 2.1.2 und 2.1.3) als beson<strong>der</strong>s<br />

überwachungsbedürftiger Abfall eingestuft. In Ermangelung <strong>eines</strong> im großtechnischen<br />

Maßstab realisierten Verfahrens zur Verwertung <strong>der</strong> SLF ist nach TA Abfall eine Entsorgung<br />

in einer Verbrennungsanlage für beson<strong>der</strong>s überwachungsbedürftige Abfälle vorgesehen. Von<br />

dieser Regelung darf im Rahmen von Übergangsvorschriften im Falle unzureichen<strong>der</strong><br />

Verbrennungskapazitäten abgewichen werden [135] und die Shred<strong>der</strong>leichtfraktion entwe<strong>der</strong><br />

auf Son<strong>der</strong>abfall- o<strong>der</strong> Hausmülldeponien entsorgt werden. Hier gelten die Zuordnungskriterien<br />

<strong>der</strong> TA Abfall für Son<strong>der</strong>abfalldeponien) bzw. <strong>der</strong> TASi für Hausmülldeponien. Ein<br />

für die SLF relevantes Kriterium ist <strong>der</strong> Glühverlust, <strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> hohen Kunststoff- und<br />

Elastomeranteile zwischen 25 und 65 Gew.-% liegt [130]. Für Son<strong>der</strong>mülldeponien ist ein<br />

Grenzwert für den Glühverlust von 10 Gew.-% und für Hausmülldeponien von 3 Gew.-%<br />

vorgeschrieben. Diese lassen sich nur nach thermischer Vorbehandlung <strong>der</strong> SLF erreichen.<br />

Auch in diesem Fall traten in Anbetracht mangeln<strong>der</strong> Verbrennungskapazitäten Übergangsregelungen<br />

zur Überschreitung <strong>der</strong> Grenzwerte ein, die im Geltungsbereich <strong>der</strong> TA Abfall bis<br />

zum 01.04.1997 und für Hausmülldeponien bis 01.06.05 gültig waren (vgl. Kapitel 2.1.2).<br />

Seit Ablauf dieser Fristen darf die SLF nur nach vorheriger thermischer Behandlung deponiert<br />

werden.<br />

Ferner sind mit Inkrafttreten <strong>der</strong> ELV bzw. des Altfahrzeuggesetzes für die SLF Mindestverwertungsquoten<br />

ab 2006 und 2015 vorgeschrieben (vgl. Kapitel 2.1.5 und Kapitel 2.1.6).<br />

Die Deponierung <strong>der</strong> Shred<strong>der</strong>rückstände soll demnach bis 2015 auf maximal 5 Gew. %<br />

verringert werden. Im Rahmen <strong>der</strong> Fahrzeug-Typzertifizierung ist ab dem Jahre 2008 ein<br />

Nachweis über die Recyclingfähigkeit des Fahrzeuges zu führen und rechnerisch zu ermitteln,<br />

wie die durch die Altfahrzeug-Richtlinie <strong>der</strong> Europäischen Union vorgeschriebenen<br />

Zielsetzungen des Jahres 2015 (95 % Verwertungsquote) erreicht werden können. Der<br />

Nachweis hat auf Grundlage von Recyclingtechnologien, die zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Zertifizierung zumindest erprobt sein müssen („Proven Technologies“), zu erfolgen.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> skizzierten gesetzlichen Sachlage sowie <strong>der</strong> ohnehin prognostizierten<br />

Verknappung des Deponieraumes werden seit längerem Alternativen für die Deponierung <strong>der</strong><br />

SLF gesucht. So testete man bis in die letzten Jahre eine Reihe von Einsatzgebieten für<br />

unbehandelte SLF, die jedoch in <strong>der</strong> Realisierung an verfahrenstechnischen Problemen bisher<br />

scheiterten und/o<strong>der</strong> sich aufgrund mangeln<strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit insbeson<strong>der</strong>e in

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