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Endlagerauslegung und -optimierung, Bericht zum ... - PTKA - KIT

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3.3.2.6 Rückholungskonzept<br />

In diesem Kapitel wird das Konzept zur Rückholung von Endlagerbehältern zu Variante<br />

B1, Streckenlagerung, skizziert. Neben regulatorischen Vorgaben <strong>und</strong> Annahmen werden<br />

u. a. die Aspekte der Beherrschung der klimatischen Bedingungen sowie der Zeitbedarf<br />

für eine Rückholung hergeleitet <strong>und</strong> beschrieben.<br />

3.3.2.6.1 Anforderungen, Annahmen <strong>und</strong> Randbedingungen zur Rückholung<br />

Für die Konzeption der Rückholung von Endlagerbehältern aus einer Streckenlagerung<br />

sind regulatorische Aspekte zu beachten sowie projektbezogene Annahmen <strong>und</strong><br />

Randbedingungen zu formulieren. Im Wesentlichen werden hier jene Punkte benannt,<br />

die sich aus den Anforderungen gemäß Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung<br />

wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle vom 30. September 2010 /BMU 10/ ergeben.<br />

Anforderungen gemäß Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder<br />

radioaktiver Abfälle<br />

„Als Rückholbarkeit wird“ gemäß der Sicherheitsanforderungen des BMU „die geplante<br />

technische Möglichkeit <strong>zum</strong> Entfernen der eingelagerten radioaktiven Abfallbehälter<br />

aus dem Endlagerbergwerk bezeichnet“ /BMU 10/. Die Rückholung der Endlagerbehälter<br />

ist demnach bereits in der Konzeption <strong>und</strong> Planung des Endlagerbergwerkes zu berücksichtigen.<br />

Dies betrifft alle Verfahren <strong>und</strong> Techniken sowie die zur Einlagerung<br />

vorgesehenen Endlagerbehälter.<br />

In Kapitel 1 der Sicherheitsanforderungen /BMU 10/ wird ausgeführt: „Soweit aus anderweitigen<br />

Erwägungen auch vernachlässigbar wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle<br />

in dieses Endlager eingelagert werden sollen, sind diese Sicherheitsanforderungen<br />

unter Einbeziehung dieser Abfälle mit Ausnahme der gemäß Abschnitt 8.6 für Abfallbehälter<br />

geltenden Anforderungen einzuhalten.“ Der ausgeschlossene Abschnitt 8.6<br />

der Sicherheitsanforderungen bezieht sich auf die Rückholung <strong>und</strong> Bergung von Endlagerbehältern.<br />

Damit ist eine Rückholung oder Bergung von vernachlässigbar wärmeentwickelnden<br />

radioaktiven Abfällen nicht zu betrachten.<br />

In Kapitel 8.2 der Sicherheitsanforderungen /BMU 10/ wird weiterhin gefordert, „die<br />

Durchörterung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit Schächten, Auffahrungen<br />

oder Bohrungen […] zu minimieren. Bohrungen, Schächte <strong>und</strong> weitere Auffahrun-<br />

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