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Endlagerauslegung und -optimierung, Bericht zum ... - PTKA - KIT

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3.3.2.5 Verfüll- <strong>und</strong> Verschlussmaßnahmen<br />

Zielsetzung <strong>und</strong> Sicherheitskonzept<br />

Gr<strong>und</strong>lage des Verfüll- <strong>und</strong> Verschlusskonzeptes ist das Sicherheitskonzept, das im<br />

Rahmen der Erarbeitung des Sicherheits- <strong>und</strong> Nachweiskonzeptes /MÖN 12/ entwickelt<br />

wurde. Dort ist als übergeordnetes Ziel formuliert, dass mit dem Sicherheitskonzept<br />

die in den Sicherheitsforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder Abfälle<br />

/BMU 10/ definierten Schutzziele erreicht <strong>und</strong> die Sicherheitsprinzipien eingehalten<br />

werden. In den nachfolgenden Kapiteln werden die für das Verfüll- <strong>und</strong> Verschlusskonzept<br />

relevanten Ziele für die Betriebsphase <strong>und</strong> die Phase nach der Stilllegung nochmals<br />

zusammengestellt, auch wenn sie so in /BOL 11/ bereits hergeleitet <strong>und</strong> die technischen<br />

Maßnahmen zur Umsetzung des Sicherheitskonzeptes beschrieben wurden.<br />

Die für das Verfüll- <strong>und</strong> Verschlusskonzept maßgeblichen Sicherheitsprinzipien lauten:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Die radioaktiven <strong>und</strong> sonstigen Schadstoffe in den Abfällen müssen im einschlusswirksamen<br />

Gebirgsbereich (ewG) konzentriert <strong>und</strong> eingeschlossen werden <strong>und</strong><br />

damit möglichst lange von der Biosphäre ferngehalten werden (Sicherheitsprinzip<br />

4.1).<br />

Die Endlagerung muss sicherstellen, dass Freisetzungen radioaktiver Stoffe aus<br />

dem Endlager langfristig die aus der natürlichen Strahlenexposition resultierenden<br />

Risiken nur sehr wenig erhöhen (Sicherheitsprinzip 4.2).<br />

Das Endlager ist so zu errichten <strong>und</strong> zu betreiben, dass für den zuverlässigen langfristigen<br />

Einschluss der radioaktiven Abfälle im ewG in der Nachbetriebsphase keine<br />

Eingriffe oder Wartungsarbeiten erforderlich werden (Sicherheitsprinzip 4.6).<br />

Aus diesen Sicherheitsprinzipien wurden für die Betriebsphase konkrete Zielsetzungen<br />

abgeleitet, von denen für das Verfüll- <strong>und</strong> Verschlusskonzept folgende relevant sind:<br />

−<br />

−<br />

Nach Einlagerung werden die Einlagerungsorte durch Maßnahmen wie Versatz,<br />

Streckenabmauerung oder auch Verschlüsse derart abgeschirmt, dass aus radiologischen<br />

Gesichtspunkten in den verbleibenden Grubenbauen ein uneingeschränkter<br />

Betrieb möglich ist.<br />

Die Einlagerung der Abfälle hat im Rückbau zu erfolgen, d. h. das vom Schacht<br />

entfernteste Einlagerungsfeld ist zuerst mit Endagerbehältern zu belegen <strong>und</strong> der<br />

verbleibende Hohlraum mit Salzgrus zu versetzen.<br />

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