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Endlagerauslegung und -optimierung, Bericht zum ... - PTKA - KIT

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Bohrlochlagerung:<br />

Einlagerung aller wärmeentwickelnden radioaktiven Abfälle in<br />

tiefen, vertikalen Bohrlöchern (Brennstabkokillen, Triple-Packs)<br />

(Variante C)<br />

Kammerlagerung:<br />

Einlagerung von Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung<br />

in horizontalen Einlagerungskammern (Variante A)<br />

Im ersten Planungsschritt wurden die für Planung <strong>und</strong> Auslegung eines Endlagers für<br />

wärmeentwickelnde, radioaktive Abfälle relevanten Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Randbedingungen<br />

zusammengestellt. Dabei sind zwei Parameter von gr<strong>und</strong>legender Bedeutung. Zum einen<br />

müssen hinreichende Kenntnisse über Art <strong>und</strong> Menge der einzulagernden radioaktiven<br />

Abfälle <strong>und</strong> ausgedienten Brennelemente vorliegen. Zum anderen werden Kenntnisse<br />

über die geologischen Bedingungen am Standort für das geplante Endlager<br />

benötigt. Für die Art <strong>und</strong> Menge der radioaktiven Abfälle wurde das aktualisierte Abfallmengengerüst<br />

nach dem Ausstiegsbeschluss vom Sommer 2011 /PEI 11b/ zugr<strong>und</strong>e<br />

gelegt <strong>und</strong> dazu für die vorgenannten Varianten die Anzahl an Endlagerbehältern<br />

ermittelt. Weiterhin werden die für die <strong>Endlagerauslegung</strong> wesentlichen geologischen<br />

Randbedingungen, so wie sie in dem entsprechenden BGR-<strong>Bericht</strong> /MRU 11/ dokumentiert<br />

sind, berücksichtigt <strong>und</strong> thermische sowie geothermische Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Parameter<br />

zusammengestellt.<br />

Als zusätzliche <strong>und</strong> neue Gr<strong>und</strong>lage für die <strong>Endlagerauslegung</strong> waren die BMU-<br />

„Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle“<br />

vom 30.09.2010 /BMU 10/ zu berücksichtigen: In /BOL 11/ war das noch nicht vollumfänglich,<br />

insbesondere hinsichtlich der Anforderung zur Rückholbarkeit <strong>und</strong> Bergung<br />

von Abfallgebinden, erfolgt.<br />

Sofern <strong>zum</strong> Zeitpunkt einer vorläufigen Planung nicht alle notwendigen Kenntnisse vorliegen,<br />

müssen sinnfällige Annahmen getroffen werden. In diesem Zusammenhang<br />

wurde für die vorliegende <strong>Endlagerauslegung</strong> wie bereits bei der Endlagerkonzeption<br />

/BOL 11/ angenommen, dass alle Salzrechte vorliegen <strong>und</strong> keine weiteren regulatorischen<br />

Einschränkungen bestehen.<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage der in /BOL 11/ erarbeiteten Endlagerkonzepte, die als initiales Arbeitsmodell<br />

für alle weiteren technischen <strong>und</strong> sicherheitstechnischen Planungen <strong>und</strong><br />

Modellbildungen in der VSG dienten, wurde in einem zweiten Schritt die Endlageraus-<br />

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