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Endlagerauslegung und -optimierung, Bericht zum ... - PTKA - KIT

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Leben, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie <strong>und</strong> der schädlichen<br />

Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen.<br />

In § 6 StrlSchV /SSV 11/ sind die <strong>zum</strong> Erreichen des o. g. Schutzzieles dienenden<br />

Strahlenschutzgr<strong>und</strong>sätze formuliert:<br />

1. Wer eine Tätigkeit […] plant oder ausübt, ist verpflichtet, jede unnötige Strahlenexposition<br />

oder Kontamination von Mensch <strong>und</strong> Umwelt zu vermeiden.<br />

2. Wer eine Tätigkeit […] plant oder ausübt, ist verpflichtet, jede Strahlenexposition<br />

oder Kontamination von Mensch <strong>und</strong> Umwelt unter Beachtung des Standes von<br />

Wissenschaft <strong>und</strong> Technik <strong>und</strong> unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles<br />

auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten.<br />

Über die Festlegungen im AtG /ATG 11/ <strong>und</strong> in der StrlSchV /SSV 11/ hinausgehend<br />

sind weitere Vorschriften zu beachten. Dazu zählen z. B.:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Die Richtlinie zur Emissions- <strong>und</strong> Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen<br />

(REI) /REI 06/<br />

Empfehlungen von Expertengruppierungen wie z. B. der Strahlenschutzkommission<br />

(SSK)<br />

Regeln, Normen, Beschlüsse, wie z. B. die sicherheitstechnischen Regeln des<br />

kerntechnischen Ausschusses (KTA), die Normen des Deutschen Institutes für<br />

Normung (DIN), die Bestimmungen der Berufsgenossenschaften <strong>und</strong> anderer<br />

Fachorganisationen (z. B. UVV) <strong>und</strong> die Weisungsbeschlüsse der TÜV-Leitstelle<br />

bei der VdTÜV<br />

3.3.2.3.2 Maßnahmen des betrieblichen Strahlenschutzes<br />

Im Folgenden werden die Maßnahmen des betrieblichen Strahlenschutzes bei der Variante<br />

B1 beschrieben. Zu diesen Maßnahmen gehören die Einteilung des Endlagers in<br />

Strahlenschutzbereiche <strong>und</strong> die radiologische Überwachung. Die Einteilung des Endlagers<br />

in Strahlenschutzbereiche <strong>und</strong> die radiologische Überwachung von Räumen, Bereichen<br />

<strong>und</strong> Arbeitsplätzen ist aufgr<strong>und</strong> der Strahlung sowie einer möglichen Kontamination<br />

bzw. Freisetzung von Radionukliden aus den Endlagerbehältern erforderlich. Sie<br />

sind wichtige Instrumente des Strahlenschutzes, um die Anforderungen des<br />

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