09.02.2014 Aufrufe

Endlagerauslegung und -optimierung, Bericht zum ... - PTKA - KIT

Endlagerauslegung und -optimierung, Bericht zum ... - PTKA - KIT

Endlagerauslegung und -optimierung, Bericht zum ... - PTKA - KIT

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

gen sind gebirgsschonend auszuführen <strong>und</strong>, falls sie nicht mehr gebraucht werden, vor<br />

dem Einlagerungsbetrieb so zu verschließen, dass die Barriereeigenschaften des einschlusswirksamen<br />

Gebirgsbereichs <strong>und</strong> sonstiger sicherheitsrelevanter Barrieren erhalten<br />

bleiben.“ Für die Errichtung des Endlagerbergwerkes bestimmt diese Forderung<br />

wesentlich die Planung des Grubengebäudes. Unter der Annahme, dass eine Entscheidung<br />

zur Rückholung alle Endlagerbehälter mit hochradioaktiven wärmeentwickelnden<br />

Abfällen betrifft, sind die in diesem Absatz genannten Anforderungen für das<br />

zu konzipierende Grubengebäude nicht zu berücksichtigen. Hintergr<strong>und</strong> ist, dass die<br />

Barriereeigenschaften des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs <strong>und</strong> sonstiger sicherheitsrelevanter<br />

Barrieren im Rückbaubetrieb nicht mehr erhalten bleiben müssen.<br />

Strecken <strong>und</strong> deren Querschnitte können für eine Rückholung optimiert geplant <strong>und</strong><br />

aufgefahren werden. Eine Minimierung der Durchörterung ist nicht notwendig.<br />

Als Anforderung an die Endlagerbehälter wird in /BMU 10/, Kapitel 8.6, formuliert, dass<br />

„unter Berücksichtigung der darin verpackten Abfallprodukte <strong>und</strong> des sie umgebenden<br />

Versatzes folgende Sicherheitsfunktion“ zu erfüllen ist: „In der Betriebsphase bis <strong>zum</strong><br />

Verschluss der Schächte oder Rampen muss eine Rückholung der Abfallbehälter möglich<br />

sein.“ Die Entscheidung für eine Rückholung wird demnach in der Betriebsphase<br />

des Endlagerbergwerkes getroffen. Für die Betrachtungen zur Rückholbarkeit werden<br />

neben den genannten Schächten auch die über- <strong>und</strong> untertägigen Anlagen <strong>und</strong> Betriebsmittel<br />

als funktionsfähig angenommen.<br />

„Maßnahmen, die zur Sicherstellung der Möglichkeiten zur Rückholung oder Bergung<br />

getroffen werden, dürfen die passiven Sicherheitsbarrieren <strong>und</strong> damit die Langzeitsicherheit<br />

nicht beeinträchtigen“ /BMU 10/. Die planmäßige Rückholung der Endlagerbehälter<br />

ist für ein Endlagerkonzept zu berücksichtigen – jedoch dürfen diese Planungen<br />

für eine Rückholung nicht das primäre Ziel der langzeitsicheren Endlagerung der Abfälle<br />

beeinträchtigen.<br />

Projektbezogene Annahmen <strong>und</strong> Randbedingungen<br />

Neben den genannten Anforderungen, die sich aus den Anforderungen gemäß Sicherheitsanforderungen<br />

an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle<br />

/BMU 10/ ergeben, werden die folgenden Annahmen <strong>und</strong> Randbedingungen formuliert:<br />

Für die VSG wird die Annahme getroffen, dass eine Rückholung nicht partiell erfolgt,<br />

sondern alle eingelagerten Endlagerbehälter mit hochradioaktiven wärmeentwickeln-<br />

95

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!