Endlagerauslegung und -optimierung, Bericht zum ... - PTKA - KIT
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gen sind gebirgsschonend auszuführen <strong>und</strong>, falls sie nicht mehr gebraucht werden, vor<br />
dem Einlagerungsbetrieb so zu verschließen, dass die Barriereeigenschaften des einschlusswirksamen<br />
Gebirgsbereichs <strong>und</strong> sonstiger sicherheitsrelevanter Barrieren erhalten<br />
bleiben.“ Für die Errichtung des Endlagerbergwerkes bestimmt diese Forderung<br />
wesentlich die Planung des Grubengebäudes. Unter der Annahme, dass eine Entscheidung<br />
zur Rückholung alle Endlagerbehälter mit hochradioaktiven wärmeentwickelnden<br />
Abfällen betrifft, sind die in diesem Absatz genannten Anforderungen für das<br />
zu konzipierende Grubengebäude nicht zu berücksichtigen. Hintergr<strong>und</strong> ist, dass die<br />
Barriereeigenschaften des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs <strong>und</strong> sonstiger sicherheitsrelevanter<br />
Barrieren im Rückbaubetrieb nicht mehr erhalten bleiben müssen.<br />
Strecken <strong>und</strong> deren Querschnitte können für eine Rückholung optimiert geplant <strong>und</strong><br />
aufgefahren werden. Eine Minimierung der Durchörterung ist nicht notwendig.<br />
Als Anforderung an die Endlagerbehälter wird in /BMU 10/, Kapitel 8.6, formuliert, dass<br />
„unter Berücksichtigung der darin verpackten Abfallprodukte <strong>und</strong> des sie umgebenden<br />
Versatzes folgende Sicherheitsfunktion“ zu erfüllen ist: „In der Betriebsphase bis <strong>zum</strong><br />
Verschluss der Schächte oder Rampen muss eine Rückholung der Abfallbehälter möglich<br />
sein.“ Die Entscheidung für eine Rückholung wird demnach in der Betriebsphase<br />
des Endlagerbergwerkes getroffen. Für die Betrachtungen zur Rückholbarkeit werden<br />
neben den genannten Schächten auch die über- <strong>und</strong> untertägigen Anlagen <strong>und</strong> Betriebsmittel<br />
als funktionsfähig angenommen.<br />
„Maßnahmen, die zur Sicherstellung der Möglichkeiten zur Rückholung oder Bergung<br />
getroffen werden, dürfen die passiven Sicherheitsbarrieren <strong>und</strong> damit die Langzeitsicherheit<br />
nicht beeinträchtigen“ /BMU 10/. Die planmäßige Rückholung der Endlagerbehälter<br />
ist für ein Endlagerkonzept zu berücksichtigen – jedoch dürfen diese Planungen<br />
für eine Rückholung nicht das primäre Ziel der langzeitsicheren Endlagerung der Abfälle<br />
beeinträchtigen.<br />
Projektbezogene Annahmen <strong>und</strong> Randbedingungen<br />
Neben den genannten Anforderungen, die sich aus den Anforderungen gemäß Sicherheitsanforderungen<br />
an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle<br />
/BMU 10/ ergeben, werden die folgenden Annahmen <strong>und</strong> Randbedingungen formuliert:<br />
Für die VSG wird die Annahme getroffen, dass eine Rückholung nicht partiell erfolgt,<br />
sondern alle eingelagerten Endlagerbehälter mit hochradioaktiven wärmeentwickeln-<br />
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