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Endlagerauslegung und -optimierung, Bericht zum ... - PTKA - KIT

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In Strahlenschutzbereichen ist in dem für die Ermittlung der Strahlenexposition erforderlichen<br />

Umfang jeweils einzeln oder in Kombination<br />

1. Die Ortsdosis oder die Ortsdosisleistung oder<br />

2. die Konzentration radioaktiver Stoffe in der Luft oder<br />

3. die Kontamination des Arbeitsplatzes<br />

zu überwachen.<br />

Um die messtechnische Überwachung im erforderlichen Umfang gewährleisten zu<br />

können, sind vom Strahlenschutz die folgenden Maßnahmen durchzuführen:<br />

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Gebindeeingangskontrolle<br />

Kontaminationskontrolle<br />

Überwachung der Ortsdosis <strong>und</strong> Ortsdosisleistung<br />

Überwachung der Raumluft <strong>und</strong> der Wetter<br />

Personenüberwachung<br />

Emissions-/Immisionsüberwachung<br />

Gebindeeingangskontrolle<br />

Bei der Gebindeeingangskontrolle werden die Ortsdosisleistung der Endlagerbehälter<br />

direkt an der Oberfläche <strong>und</strong> in 1 m (zylindrisch) bzw. 2 m (kubisch) Abstand <strong>und</strong> die<br />

nicht festhaftende Oberflächenkontamination der Endlagerbehälter gemessen. Nur bei<br />

Unterschreiten von festgelegten betrieblichen Bezugswerten (Annahmebedingungen)<br />

werden die Endlagerbehälter zur Einlagerung im Endlager angenommen.<br />

Kontaminationskontrolle<br />

Gemäß dem § 44 StrlSchV /SSV 11/ ist beim Vorhandensein offener radioaktiver Stoffe<br />

in Strahlenschutzbereichen festzustellen, ob Kontaminationen durch diese Stoffe vorliegen.<br />

An Personen, die den Kontrollbereich verlassen, ist zu prüfen, ob diese kontaminiert<br />

sind. Wird hierbei eine Kontamination festgestellt, so sind unverzüglich Maßnahmen<br />

zu treffen, die geeignet sind, weitere Strahlenexpositionen <strong>und</strong> eine<br />

Weiterverbreitung radioaktiver Stoffe zu verhindern.<br />

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