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Christoph Pfister Bern und die alten Eidgenossen - Dillum

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83<br />

mit dem „21. Juli 853“ datierten Diplom gründet Kaiser Ludwig der<br />

Deutsche das Fraumünsterstift für adelige Frauen <strong>und</strong> beschenkt es<br />

dabei reichlich mit Gütern: dem Sihlwald, Ländereien am Albis <strong>und</strong> –<br />

für <strong>die</strong> Schwyzer Geschichte besonders wichtig – mit dem Gau Uri.<br />

Damenstifte sind erst zu Beginn des 18. Jahrh<strong>und</strong>erts plausibel; <strong>die</strong><br />

Karolinger ein typisches Element der Geschichtserfindung der Barockzeit.<br />

- Eine Stadt Zürich hat es um <strong>die</strong>se Zeit noch längst nicht<br />

gegeben, sie wird nicht einmal behauptet. Der Name Zürich kann<br />

frühestens vor gut dreih<strong>und</strong>ert Jahren entstanden sein. – Alle in <strong>die</strong>sem<br />

Diplom genannten Namen <strong>und</strong> Zustände sind anachronistisch<br />

<strong>und</strong> absurd.<br />

Aber dank <strong>die</strong>sem Pergament kann sich Zürich als 1150-jährige<br />

Stadt bezeichnen <strong>und</strong> das dortige Staatsarchiv mit der ältesten Stadturk<strong>und</strong>e<br />

der Schweiz angeben.<br />

Dabei zeigt jede genaue diplomatische <strong>und</strong> paläographische Betrachtung<br />

der Zürcher Fraumünster-Urk<strong>und</strong>e, daß <strong>die</strong>se plump auf<br />

alt gemacht ist: Der Schriftkörper ist bewußt klein geh<strong>alten</strong>. Das soll<br />

hohes Alter vorgaukeln. - Dafür hat <strong>die</strong> Schrift auffallend hohe Oberlängen,<br />

von der Wissenschaft Hasten genannt, welche typisch sein<br />

sollen für karolingische Schreibstuben.<br />

Eine genaue Betrachtung der Hasten führt zur überraschenden Erkenntnis,<br />

daß <strong>die</strong>se verdächtig an barocke Schnörkel erinnern.<br />

Das beweist einmal mehr, daß kein Fälscher seine wahre Zeit verleugnen<br />

kann.<br />

Während Zürich also schon „853“ urk<strong>und</strong>lich erwähnt wurde, mußte<br />

sich das gleich bedeutende <strong>Bern</strong> noch sage <strong>und</strong> schreibe 350 Jahre<br />

gedulden, bis ihm <strong>die</strong> gleiche Ehre widerfuhr. – Erklärt jemand vernünftig<br />

<strong>die</strong>se gewaltigen zeitlichen Unterschiede zwischen vielen Ereignissen<br />

jenes sogenannten Mittelalters?<br />

In Gestalt der Handfeste vom „15. April 1218“ besitzt <strong>Bern</strong> eine Art<br />

Verfassungsurk<strong>und</strong>e, welche verschiedenste zivil- <strong>und</strong> handelsrechtliche<br />

Bestimmungen zu einer Satzung zusammenfaßt. Das Diplom<br />

wurde in Frankfurt am Main vom jungen Hohenstaufenkönig Friedrich<br />

II. ausgestellt <strong>und</strong> trägt sein vergoldetes Siegel. Deshalb wird <strong>die</strong><br />

Urk<strong>und</strong>e auch <strong>die</strong> goldene Handfeste genannt. Das etwa 40 mal 40<br />

cm messende, gefaltete Pergamentstück ist eng beschrieben <strong>und</strong><br />

fällt durch <strong>die</strong> schmucklose Gestaltung auf, <strong>die</strong> in einem grellen Kontrast<br />

steht zu der Bedeutung, <strong>die</strong> <strong>die</strong>sem Dokument beigemessen

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