Forschungs - Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung
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7.1.2 Rezente Entwicklungen<br />
Zumindest drei Sachverhalte sind für die Entwicklung der <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>förderung im Bereich<br />
der SGK-Wissenschaften von Interesse.<br />
1. Entwicklungen der allgemeinen <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>förderungspolitik (z.B. Schwerpunkt- <strong>und</strong><br />
Programmförderung; Nachwuchsförderung in Graduiertenkollegs; besondere<br />
Institutionenförderung z. B. in Form der „Blaue Liste“ Institute) schlagen sich auch in<br />
relevantem Maß im Bereich der Geistes-, Kultur- u. Sozialwissenschaften nieder.<br />
2. Die „Abwicklung“ des Wissenschaftssystems der DDR <strong>und</strong> die Integration der Neuen<br />
B<strong>und</strong>esländer in die Deutsche <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>landschaft hatte gerade auch im Bereich der<br />
SGK-Wissenschaften große Auswirkungen, deren Folgewirkungen noch andauern:<br />
Die Schließung, Um- <strong>und</strong> Neugründung von <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>einrichtungen erfolgten<br />
jeweils auf Gr<strong>und</strong>lage von neuen Programmatiken der <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>politik.<br />
3. Die Erhöhung des Anteils der privat (-wirtschaftlich) finanzierten <strong>Forschung</strong> schlägt<br />
sich auch im Bereich der SGK-Wissenschaften in relevantem Ausmaß nieder. Hier<br />
sind es einerseits die Aktivitätsausweitungen bzw. Neueinrichtung privater (bzw.<br />
privatrechtlicher) Stiftungen andererseits verstärkt Förderungsaktivitäten unter dem<br />
Titel des Kultursponsorings.<br />
Zentrale Neuerung im deutschen <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>system stellt eine abermalige Reform des<br />
Hochschuldienstrechts dar. Kernpunkt der Reform ist die Einrichtung der sogenannten<br />
Juniorprofessuren, die die traditionellen „Mittelbaudienstverhältnisse“ (HochschulassistentIn,<br />
HochschuldozentIn) ablösen. Neben den selbständigen Juniorprofessoren soll es nur mehr<br />
wissenschaftliche MitarbeiterInnen der Professuren/Fachbereiche geben, bei denen diese Zu<strong>und</strong><br />
Unterordnung bzw. die Beauftragung mit Lehr- <strong>und</strong> Verwaltungsaufgaben allerdings<br />
explizit erfolgt.<br />
Zentrale Absicht der Reform ist, ForscherInnen zu einem deutlich früheren Karrierezeitpunkt<br />
ein höheres Maß an Arbeitsautonomie einzuräumen <strong>und</strong> persönliche Abhängigkeitsverhältnisse<br />
möglichst zu vermeiden. Dieses Ziel soll durch Maßnahmen wie der<br />
Ausstattung der Juniorprofessuren mit einem autonomen <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>budget <strong>und</strong> einer<br />
drittmittelfähigen Gr<strong>und</strong>ausstattung sowie der Gestaltung der Aufnahmeverfahren <strong>und</strong> der<br />
institutionellen Zuordnung (Stelle wird einer Fachabteilung, nicht einer Professur zugeordnet)<br />
erreicht werden. Juniorprofessuren werden befristet vergeben (max. zwei mal drei Jahre).<br />
Voraussetzung für eine Juniorprofessur ist das Doktorat.<br />
Zur Etablierung der Juniorprofessuren erfolgt eine außerordentliche Finanzierung der B<strong>und</strong>es,<br />
der die Neueinrichtung solcher Positionen mit je EURO 76.700,- fördert (Gesamtvolumen:<br />
184 Mio EURO). Dadurch sollen die Länder animiert werden, rasch Juniorprofessuren an den<br />
Universitäten einzuführen. Prinzipiell müssen die Mittel für die Juniorprofessuren durch<br />
Umschichtung des Budgets für andere Personalkategorien aufgebracht werden, wozu erst ab<br />
2006 aufgr<strong>und</strong> des verstärkten Generationenwechsels genügend Spielraum besteht. Bis zu<br />
diesem Zeitpunkt sollen B<strong>und</strong>eszuschüsse die Möglichkeit zusätzlicher Anstellungen bieten.<br />
Mit der Einführung der Juniorprofessur geht die Abschaffung der Habilitation einher: die<br />
Arbeit als JuniorprofessorIn soll ab 2009 67 als neue Regelvoraussetzung für den Zugang zu<br />
67 Für die Dienstrechtsreform ist folgender Zeitplan vorgesehen: Kabinettsbeschluss 30.5.2001, 1. Lesung<br />
B<strong>und</strong>estag: Sept. 2001, 2/3 Lesung November 2001, 2. Durchgang B<strong>und</strong>esrat: Dez. 2001; Inkrafttreten Jan.<br />
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