22.01.2014 Aufrufe

Forschungs - Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung

Forschungs - Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung

Forschungs - Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

7.1.2 Rezente Entwicklungen<br />

Zumindest drei Sachverhalte sind für die Entwicklung der <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>förderung im Bereich<br />

der SGK-Wissenschaften von Interesse.<br />

1. Entwicklungen der allgemeinen <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>förderungspolitik (z.B. Schwerpunkt- <strong>und</strong><br />

Programmförderung; Nachwuchsförderung in Graduiertenkollegs; besondere<br />

Institutionenförderung z. B. in Form der „Blaue Liste“ Institute) schlagen sich auch in<br />

relevantem Maß im Bereich der Geistes-, Kultur- u. Sozialwissenschaften nieder.<br />

2. Die „Abwicklung“ des Wissenschaftssystems der DDR <strong>und</strong> die Integration der Neuen<br />

B<strong>und</strong>esländer in die Deutsche <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>landschaft hatte gerade auch im Bereich der<br />

SGK-Wissenschaften große Auswirkungen, deren Folgewirkungen noch andauern:<br />

Die Schließung, Um- <strong>und</strong> Neugründung von <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>einrichtungen erfolgten<br />

jeweils auf Gr<strong>und</strong>lage von neuen Programmatiken der <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>politik.<br />

3. Die Erhöhung des Anteils der privat (-wirtschaftlich) finanzierten <strong>Forschung</strong> schlägt<br />

sich auch im Bereich der SGK-Wissenschaften in relevantem Ausmaß nieder. Hier<br />

sind es einerseits die Aktivitätsausweitungen bzw. Neueinrichtung privater (bzw.<br />

privatrechtlicher) Stiftungen andererseits verstärkt Förderungsaktivitäten unter dem<br />

Titel des Kultursponsorings.<br />

Zentrale Neuerung im deutschen <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>system stellt eine abermalige Reform des<br />

Hochschuldienstrechts dar. Kernpunkt der Reform ist die Einrichtung der sogenannten<br />

Juniorprofessuren, die die traditionellen „Mittelbaudienstverhältnisse“ (HochschulassistentIn,<br />

HochschuldozentIn) ablösen. Neben den selbständigen Juniorprofessoren soll es nur mehr<br />

wissenschaftliche MitarbeiterInnen der Professuren/Fachbereiche geben, bei denen diese Zu<strong>und</strong><br />

Unterordnung bzw. die Beauftragung mit Lehr- <strong>und</strong> Verwaltungsaufgaben allerdings<br />

explizit erfolgt.<br />

Zentrale Absicht der Reform ist, ForscherInnen zu einem deutlich früheren Karrierezeitpunkt<br />

ein höheres Maß an Arbeitsautonomie einzuräumen <strong>und</strong> persönliche Abhängigkeitsverhältnisse<br />

möglichst zu vermeiden. Dieses Ziel soll durch Maßnahmen wie der<br />

Ausstattung der Juniorprofessuren mit einem autonomen <strong><strong>Forschung</strong>s</strong>budget <strong>und</strong> einer<br />

drittmittelfähigen Gr<strong>und</strong>ausstattung sowie der Gestaltung der Aufnahmeverfahren <strong>und</strong> der<br />

institutionellen Zuordnung (Stelle wird einer Fachabteilung, nicht einer Professur zugeordnet)<br />

erreicht werden. Juniorprofessuren werden befristet vergeben (max. zwei mal drei Jahre).<br />

Voraussetzung für eine Juniorprofessur ist das Doktorat.<br />

Zur Etablierung der Juniorprofessuren erfolgt eine außerordentliche Finanzierung der B<strong>und</strong>es,<br />

der die Neueinrichtung solcher Positionen mit je EURO 76.700,- fördert (Gesamtvolumen:<br />

184 Mio EURO). Dadurch sollen die Länder animiert werden, rasch Juniorprofessuren an den<br />

Universitäten einzuführen. Prinzipiell müssen die Mittel für die Juniorprofessuren durch<br />

Umschichtung des Budgets für andere Personalkategorien aufgebracht werden, wozu erst ab<br />

2006 aufgr<strong>und</strong> des verstärkten Generationenwechsels genügend Spielraum besteht. Bis zu<br />

diesem Zeitpunkt sollen B<strong>und</strong>eszuschüsse die Möglichkeit zusätzlicher Anstellungen bieten.<br />

Mit der Einführung der Juniorprofessur geht die Abschaffung der Habilitation einher: die<br />

Arbeit als JuniorprofessorIn soll ab 2009 67 als neue Regelvoraussetzung für den Zugang zu<br />

67 Für die Dienstrechtsreform ist folgender Zeitplan vorgesehen: Kabinettsbeschluss 30.5.2001, 1. Lesung<br />

B<strong>und</strong>estag: Sept. 2001, 2/3 Lesung November 2001, 2. Durchgang B<strong>und</strong>esrat: Dez. 2001; Inkrafttreten Jan.<br />

185

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!